Guernsey, eine selbstverwaltete Crown Dependency, betreibt ein eigenes Einwanderungssystem, das sich vom Vereinigten Königreich unterscheidet. Für ausländische Staatsangehörige, die auf der Insel leben und arbeiten möchten, ist das Verständnis der spezifischen Anforderungen für Visa und Arbeitserlaubnisse unerlässlich. Das System ist darauf ausgelegt, Migration effektiv zu steuern und gleichzeitig die lokale Wirtschaft zu unterstützen, indem Unternehmen die Möglichkeit erhalten, qualifizierte Arbeitskräfte von außerhalb des Bailiwick zu rekrutieren, wenn lokaler Talentpool nicht ausreicht.
Die Navigation durch den Prozess der Arbeitserlaubnis und des Visums umfasst spezifische Antragsverfahren, Zulassungskriterien und Dokumentationsanforderungen, die sowohl vom potenziellen Arbeitnehmer als auch vom sponsornenden Arbeitgeber erfüllt werden müssen. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist entscheidend, um eine reibungslose und legale Beschäftigungsbeziehung auf der Insel zu gewährleisten.
Gängige Visatypen für ausländische Arbeiter
Das Einwanderungsrahmenwerk von Guernsey umfasst mehrere Wege für Personen, die arbeiten möchten, hauptsächlich durch das Arbeitserlaubnissystem. Der häufigste Weg für Nicht-Guernsey-Bewohner ist die Erlangung einer Arbeitserlaubnis, die von einem lokalen Arbeitgeber gesponsert wird, was es dem Einzelnen ermöglicht, die erforderlichen Visa oder Eintrittsgenehmigungen zu beantragen.
Während spezifische Visakategorien Aspekte des UK-Systems widerspiegeln (wie Skilled Worker routes), erfolgt der Antrag über die Guernsey Border Agency. Die Hauptanforderung ist die Sicherung einer gültigen Arbeitserlaubnis von den Behörden in Guernsey, bevor man einen Antrag auf Eintrittsgenehmigung oder Erlaubnis zum Bleiben stellt.
Antrag auf Arbeitserlaubnis
Die Verantwortung für die Beantragung einer Arbeitserlaubnis liegt in der Regel beim potenziellen Arbeitgeber in Guernsey. Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass er sich ernsthaft bemüht hat, einen geeigneten ansässigen Arbeitnehmer für die Position zu rekrutieren, bevor er sie einem Nicht-Resident anbietet.
Zulassungskriterien für Arbeitgeber:
- Muss ein registriertes Unternehmen in Guernsey sein.
- Muss eine echte Vakanz nachweisen.
- Muss Bemühungen zur lokalen Rekrutierung zeigen.
- Muss Bedingungen und Konditionen der Beschäftigung anbieten, die mit denen für ansässige Arbeitnehmer vergleichbar sind.
Zulassungskriterien für Arbeitnehmer:
- Muss ein bestätigtes Jobangebot eines Guernsey-Arbeitgebers haben.
- Muss die erforderlichen Fähigkeiten und Qualifikationen für die Rolle besitzen.
- Muss Charakter- und Einwanderungsanforderungen erfüllen.
Erforderliche Dokumentation:
- Ausgefülltes Antragformular für die Arbeitserlaubnis (vom Arbeitgeber eingereicht).
- Details zur Stellenbeschreibung, Gehalt und Vertrag.
- Nachweis der lokalen Rekrutierungsbemühungen.
- Passdaten des Mitarbeiters und Einwanderungsgeschichte.
- Relevante Qualifikationen und Referenzen des Mitarbeiters.
- Unternehmensregistrierungsdetails des Arbeitgebers.
Antragsverfahren:
- Der Arbeitgeber reicht den Antrag auf Arbeitserlaubnis bei der Guernsey Border Agency ein.
- Die Agentur bewertet den Antrag anhand der Bedürfnisse des lokalen Arbeitsmarktes und der Rekrutierungsbemühungen des Arbeitgebers.
- Bei Genehmigung wird eine Arbeitserlaubnis an den Arbeitgeber ausgestellt.
- Der potenzielle Arbeitnehmer nutzt dann die Arbeitserlaubnis, um bei seinem Heimatland einen Antrag auf die notwendige Visa oder Eintrittsgenehmigung zu stellen (oder auf Erlaubnis zum Bleiben, falls bereits legal in Guernsey).
Gebühren und Bearbeitungszeiten: Die Gebühren für den Antrag auf Arbeitserlaubnis sind vom Arbeitgeber zu zahlen. Visa-Gebühren sind vom Arbeitnehmer zu entrichten. Die Gebühren variieren je nach Art und Dauer der Erlaubnis/des Visums. Die Bearbeitungszeiten für Arbeitserlaubnisse können variieren, dauern aber in der Regel mehrere Wochen. Die Bearbeitungszeiten für Visa hängen vom Antragsort und der spezifischen Visakategorie ab.
Antragsart | Antragsteller | Ungefähr typische Gebühr | Typische Bearbeitungszeit |
---|---|---|---|
Arbeitserlaubnis | Arbeitgeber | £200 - £500+ | 2-6 Wochen |
Eintrittsgenehmigung/Visa | Arbeitnehmer | Variabel nach Route | Variabel (oft 3+ Wochen) |
Hinweis: Gebühren und Bearbeitungszeiten können sich ändern und sollten mit der offiziellen Guernsey Border Agency bestätigt werden.
Wege zur permanenten Aufenthaltserlaubnis
Der Erwerb einer permanenten Aufenthaltserlaubnis (Indefinite Leave to Remain - ILR) in Guernsey ist möglich für ausländische Staatsangehörige, die legal auf der Insel für eine qualifying period, typischerweise fünf Jahre, wohnhaft sind, unter einer gültigen Arbeitserlaubnis oder einer anderen langfristigen Visakategorie.
Der Hauptweg besteht darin, kontinuierlichen legalen Aufenthalt und Beschäftigung nachzuweisen. Antragsteller müssen bestimmte Kriterien erfüllen, darunter:
- Abschluss der erforderlichen Dauer des kontinuierlichen Aufenthalts (in der Regel 5 Jahre).
- Während dieses Zeitraums unter gültigen Arbeitserlaubnissen beschäftigt gewesen sein.
- Englischkenntnisse nachweisen.
- Einen Life in the UK-Test bestehen (oder gleichwertiges Wissen über das Leben im Bailiwick).
- Keine übermäßigen Abwesenheiten von der Insel.
- Charakteranforderungen erfüllen.
Der Antrag auf ILR wird bei der Guernsey Border Agency gestellt.
Abhängigkeitsvisa-Optionen
Personen, die mit einer Arbeitserlaubnis nach Guernsey kommen, können möglicherweise ihre Angehörigen (Ehepartner/Partner und abhängige Kinder) mitbringen. Jeder Angehörige muss einen eigenen Visaantrag oder Eintrittsgenehmigung stellen, die mit dem Antrag des Hauptarbeitnehmers verknüpft ist.
Zulassungskriterien für Angehörige:
- Muss der echte Ehepartner, eingetragene Partner oder unverheirateter Partner des Hauptantragstellers sein.
- Muss ein abhängiges Kind unter 18 Jahren sein (oder älter, wenn finanziell abhängig aufgrund von Krankheit oder Behinderung).
- Muss beabsichtigen, mit dem Hauptantragsteller in Guernsey zu leben.
- Der Hauptantragsteller muss nachweisen, dass er seine Angehörigen angemessen unterbringen und finanziell unterstützen kann, ohne auf öffentliche Mittel angewiesen zu sein.
Erforderliche Dokumentation:
- Ausgefülltes Visum-Antragsformular für Angehörige.
- Passangaben.
- Nachweis der Beziehung (Heiratsurkunde, Partnerschaftsbescheinigung, Nachweis des Zusammenlebens).
- Geburtsurkunden der Kinder.
- Nachweis der Unterkunft und finanziellen Unterstützung in Guernsey.
- Angaben zum Arbeitserlaubnis- und Visastatus des Hauptantragstellers.
Angehörige erhalten in der Regel die Erlaubnis, für die gleiche Dauer wie der Hauptarbeitnehmer zu bleiben, und können in Guernsey in der Regel arbeiten, sobald sie ihr Angehörigenvisum haben.
Visum-Konformitätsverpflichtungen
Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer haben erhebliche Verpflichtungen, um die Einhaltung der Einwanderungsgesetze Guernseys sicherzustellen.
Verpflichtungen des Arbeitgebers:
- Sicherstellen, dass der Arbeitnehmer das legale Recht hat, in Guernsey zu arbeiten, bevor die Beschäftigung beginnt.
- Überprüfung und Aufbewahrung von Kopien des Passes, der Arbeitserlaubnis und des Visums/der Eintrittsgenehmigung des Arbeitnehmers.
- Das Guernsey Border Agency über Änderungen in den Umständen des Arbeitnehmers informieren (z.B. Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Änderung der Stelle, Adressänderung).
- Die Bedingungen und Konditionen des Antrags auf Arbeitserlaubnis einhalten (z.B. Stellenbeschreibung, Gehalt).
- Genaue Aufzeichnungen über die gesponserten Arbeitnehmer führen.
Pflichten des Arbeitnehmers:
- Die Bedingungen ihres Visums und ihrer Arbeitserlaubnis einhalten (z.B. nur für den sponsornenden Arbeitgeber in der erlaubten Rolle arbeiten).
- Sicherstellen, dass ihr Visum und ihre Arbeitserlaubnis während der Beschäftigung gültig bleiben.
- Das Guernsey Border Agency über wesentliche Änderungen der persönlichen Umstände informieren (z.B. Adressänderung, Beziehungsstatus).
- Nicht die erlaubte Aufenthaltsdauer überschreiten.
Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen kann zu Strafen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer führen, einschließlich Bußgeldern, Entzug von Erlaubnissen/Visas und möglichen zukünftigen Bewerbungsverbots. Sorgfältige Dokumentation und offene Kommunikation mit der Guernsey Border Agency sind unerlässlich.