Dänemark unterhält ein strukturiertes System für ausländische Staatsangehörige, die innerhalb seiner Grenzen leben und arbeiten möchten. Dieses System umfasst verschiedene Visa- und Aufenthaltstitel-Kategorien, die darauf ausgelegt sind, qualifizierte Arbeitskräfte anzuziehen und internationale Geschäfte zu erleichtern, während die Einhaltung nationaler Vorschriften gewährleistet wird. Das Navigieren durch diese Anforderungen ist sowohl für Einzelpersonen, die in Dänemark arbeiten möchten, als auch für Unternehmen, die internationales Talent beschäftigen wollen, unerlässlich.
Das Verständnis der spezifischen Aufenthaltstypen, Antragsverfahren und laufenden Verpflichtungen ist der Schlüssel zu einer reibungslosen und erfolgreichen Beschäftigungsbeziehung. Die Anforderungen können erheblich variieren, abhängig von der Staatsangehörigkeit, Qualifikationen und der Art der angebotenen Beschäftigung.
Gängige Visaarten für ausländische Arbeitskräfte
Dänemark bietet mehrere primäre Arbeitserlaubnisprogramme für Nicht-EU/EEA-Bürger an, die jeweils mit spezifischen Kriterien auf unterschiedliche Situationen zugeschnitten sind.
- Pay Limit Scheme: Dieses Programm ist für Personen, die ein Jobangebot mit einem hohen Jahresgehalt erhalten.
- Berechtigung: Erfordert ein Jobangebot mit einem Jahresgehalt, das einen festgelegten Schwellenwert übersteigt (dieser Schwellenwert kann jährlich variieren). Der Job muss in Vollzeit ausgeübt werden, und das Gehalt muss auf ein dänisches Bankkonto eingezahlt werden.
- Dauer: Erlaubnisse werden in der Regel zunächst für bis zu vier Jahre erteilt.
- Positive List Scheme: Dieses Programm richtet sich an Berufe, in denen in Dänemark ein Mangel an qualifizierten Arbeitskräften besteht.
- Berechtigung: Erfordert ein Jobangebot in einem Beruf, der auf der offiziellen Positive List aufgeführt ist. Die Liste wird regelmäßig aktualisiert. In der Regel sind spezifische Bildungsqualifikationen im Zusammenhang mit dem Beruf erforderlich.
- Dauer: Erlaubnisse werden in der Regel zunächst für bis zu vier Jahre erteilt.
- Fast Track Scheme: Entwickelt für zertifizierte Unternehmen, ermöglicht dieses Programm eine schnellere Bearbeitung und flexiblere Regeln für bestimmte Mitarbeiter.
- Berechtigung: Das beschäftigende Unternehmen muss vom Danish Agency for International Recruitment and Integration (SIRI) zertifiziert sein. Es umfasst verschiedene Tracks, einschließlich Forschung, Pay Limit und hochqualifizierte Personen.
- Dauer: Variiert je nach verwendetem Track.
- Researcher Scheme: Für Forscher und Doktoranden.
- Berechtigung: Erfordert ein Beschäftigungsangebot oder Einschreibung an einer anerkannten Forschungseinrichtung oder Universität.
- Spezielle individuelle Qualifikationen: Für Personen mit einzigartigen Fähigkeiten oder Qualifikationen, die von anderen Programmen nicht abgedeckt werden.
Scheme | Hauptanforderung | Typische Dauer |
---|---|---|
Pay Limit Scheme | Hochbezahltes Jobangebot | Bis zu 4 Jahre |
Positive List Scheme | Jobangebot in einem Mangelberuf | Bis zu 4 Jahre |
Fast Track Scheme | Beschäftigung bei einem zertifizierten Unternehmen | Variabel je nach Track |
Researcher Scheme | Angebot von Forschungseinrichtung/Universität | Variabel |
Spezialqualifikationen | Einzigartige Fähigkeiten/Qualifikationen | Variabel |
Anforderungen und Verfahren für die Work Permit-Bewerbung
Der Antragsprozess für eine dänische Arbeitserlaubnis umfasst in der Regel sowohl den Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber.
- Allgemeines Verfahren:
- Der Arbeitgeber initiiert den Prozess durch Erstellung einer Vollmacht und, bei einigen Programmen wie Fast Track, durch die Online-Einreichung eines Teils des Antrags.
- Der Arbeitnehmer reicht dann seinen Teil des Antrags online ein und stellt biometrische Daten (Fingerabdrücke und Foto) bei einer dänischen diplomatischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) in seinem Heimatland oder legalem Aufenthalt bereit.
- SIRI bearbeitet den Antrag.
- Wichtige Anforderungen & Dokumentation:
- Gültiger Reisepass.
- Ausgefülltes Online-Antragsformular.
- Nachweis der Zahlung der Antragsgebühr.
- Arbeitsvertrag oder Jobangebot mit Gehaltsangabe, Position und Beschäftigungsbedingungen.
- Nachweise zu Bildungsabschlüssen und Berufserfahrung (Diplome, Zeugnisse, Lebenslauf, Referenzschreiben).
- Für das Pay Limit Scheme: Nachweis, dass das Gehalt den Schwellenwert erfüllt.
- Für das Positive List Scheme: Nachweis, dass die Qualifikationen mit dem Beruf übereinstimmen.
- Für das Fast Track Scheme: Die Zertifizierungsnummer des Arbeitgebers und Details zum verwendeten Track.
- Vollmacht vom Arbeitgeber.
- Gebühren: Die Antragsgebühren variieren je nach Aufenthaltstitel und sind Änderungen unterworfen. Gebühren sind nicht erstattungsfähig.
- Bearbeitungszeiten: Die Bearbeitungszeiten können je nach Scheme und Komplexität des Antrags erheblich variieren. Das Fast Track-Programm ist in der Regel das schnellste. SIRI veröffentlicht auf seiner Website erwartete Bearbeitungszeiten, diese sind jedoch nur Schätzungen. Es ist ratsam, den Antrag frühzeitig vor dem geplanten Startdatum zu stellen.
Wege zur Daueraufenthaltsgenehmigung
Personen, die legal in Dänemark auf bestimmten temporären Aufenthaltstiteln, wie Arbeitserlaubnissen im Rahmen des Pay Limit oder Positive List schemes, wohnhaft sind, können berechtigt sein, einen Antrag auf Daueraufenthalt zu stellen.
- Allgemeine Voraussetzungen:
- Legaler Aufenthalt in Dänemark für einen bestimmten Zeitraum (typischerweise 8 Jahre, kann aber unter bestimmten Bedingungen auf 4 Jahre reduziert werden).
- Kontinuierliche Beschäftigung und Einkommen, die ein bestimmtes Niveau für einen festgelegten Zeitraum erfüllen (z.B. die letzten 4 Jahre).
- Bestehen eines Dänisch-Sprachtests (in der Regel mindestens A2 oder B1 Niveau).
- Kenntnisse der dänischen Gesellschaft (oft durch Bestehen eines Einbürgerungstests oder Abschluss eines Kurses nachgewiesen).
- Keine schwerwiegenden strafrechtlichen Verurteilungen.
- Keine ausstehenden öffentlichen Schulden.
- Reduzierte Aufenthaltsdauer (4 Jahre): Dies erfordert oft die Erfüllung zusätzlicher Kriterien, wie höheres Einkommen, Bestehen eines höheren Dänisch-Sprachtests oder Beschäftigung in einem Mangelberuf.
Visum für Angehörige
Inhaber bestimmter dänischer Arbeitserlaubnisse können ihre engsten Familienangehörigen beantragen, um sie in Dänemark zu begleiten.
- Berechtigte Familienmitglieder: Typischerweise Ehepartner oder eingetragene Partner und Kinder unter 18 Jahren.
- Antragsverfahren: Familienmitglieder beantragen in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis im Rahmen der Familienzusammenführung mit dem Hauptberechtigten. Der Antrag wird oft online eingereicht, und biometrische Daten müssen bereitgestellt werden.
- Voraussetzungen:
- Nachweis der Familienbeziehung (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden).
- Der Hauptberechtigte muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, darunter ausreichenden Wohnraum in Dänemark und die Fähigkeit, die Familienmitglieder finanziell zu unterstützen.
- Sowohl der Antragsteller als auch das Familienmitglied müssen die allgemeinen Voraussetzungen erfüllen, z.B. keine Bedrohung der öffentlichen Sicherheit.
- Dauer: Die Aufenthaltserlaubnis für Familienmitglieder wird in der Regel für die gleiche Dauer wie die Arbeitserlaubnis des Hauptberechtigten erteilt.
Visa-Compliance-Verpflichtungen
Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer haben erhebliche Verpflichtungen, um die Einhaltung der dänischen Einwanderungsgesetze sicherzustellen.
- Verpflichtungen des Arbeitgebers:
- Sicherstellen, dass der ausländische Arbeitnehmer vor Arbeitsbeginn die korrekte und gültige Arbeit- und Aufenthaltserlaubnis besitzt.
- Einhaltung der Bedingungen des mit dem Antrag eingereichten Arbeitsvertrags (Gehalt, Arbeitszeiten, Berufsbezeichnung).
- Meldung an SIRI bei wesentlichen Änderungen der Beschäftigungsbedingungen (z.B. Gehaltsänderung unter dem Schwellenwert, Änderung der Berufsbezeichnung/-aufgaben, Beendigung des Arbeitsverhältnisses).
- Führung von Aufzeichnungen im Zusammenhang mit der Erlaubnis und Beschäftigung des Mitarbeiters.
- Für zertifizierte Unternehmen im Rahmen des Fast Track-Programms: Einhaltung der Zertifizierungsanforderungen und Meldung von Änderungen.
- Verpflichtungen des Arbeitnehmers:
- Gültigen Reisepass und Aufenthalt-/Arbeitserlaubnis behalten.
- Einhaltung der Bedingungen der Erlaubnis (z.B. nur für den angegebenen Arbeitgeber in der angegebenen Rolle arbeiten).
- SIRI über Änderungen der persönlichen Umstände informieren (z.B. Adressänderung).
- Rechtzeitig vor Ablauf der aktuellen Erlaubnis eine Verlängerung beantragen.
- Den Arbeitgeber über Änderungen des Erlaubnisstatus informieren.
Die Nichtbeachtung dieser Verpflichtungen kann zu Geldstrafen, Entzug der Erlaubnisse und Schwierigkeiten bei zukünftigen Anträgen sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer führen.