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Arbeitnehmerrechte in Dänemark

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Discover workers' rights and protections under Dänemark's labor laws

Updated on April 27, 2025

Dänemark ist weithin für sein robustes Rahmenwerk zum Schutz der Arbeitnehmer bekannt, das oft auf Tarifverträgen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisationen sowie auf nationaler Gesetzgebung beruht. Dieses System, bekannt als das "Flexicurity"-Modell, verbindet die Flexibilität der Arbeitgeber bei Einstellungen und Entlassungen mit starken sozialen Sicherheitsnetzen und aktiven Arbeitsmarktpolitiken für die Beschäftigten. Das Verständnis dieser Rechte und Pflichten ist entscheidend für Unternehmen, die im Land tätig sind oder Personen beschäftigen, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten und positive Arbeitnehmerbeziehungen zu fördern.

Die rechtliche Landschaft und die Tarifverträge legen klare Standards für Arbeitsverhältnisse fest, die alles abdecken, vom Anfangsvertrag bis zur Beendigung, Arbeitsbedingungen und Arbeitsschutz. Die Einhaltung dieser Standards ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch ein grundlegender Aspekt verantwortungsvoller Geschäftstätigkeit im dänischen Arbeitsmarkt.

Kündigungsrechte und -verfahren

Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses in Dänemark muss in der Regel auf triftigen Gründen basieren, die sich auf das Verhalten des Arbeitnehmers oder die betrieblichen Bedürfnisse des Arbeitgebers beziehen können. Obwohl das Konzept der "ungerechtfertigten Kündigung" besteht, liegt der Schwerpunkt oft auf der Einhaltung korrekter Verfahren und der Bereitstellung angemessener Kündigungsfristen.

Kündigungsfristen werden in der Regel durch die Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers bestimmt, obwohl Tarifverträge unterschiedliche Bedingungen vorsehen können.

Dauer der Betriebszugehörigkeit Mindestkündigungsfrist (Arbeitgeber zu Arbeitnehmer)
Bis zu 6 Monate 1 Monat
6 Monate bis 3 Jahre 3 Monate
3 Jahre bis 6 Jahre 4 Monate
6 Jahre bis 9 Jahre 5 Monate
9 Jahre oder mehr 6 Monate

Arbeitnehmer haben in der Regel Anspruch auf eine Mindestkündigungsfrist von einem Monat bei Kündigung, sofern nichts anderes vereinbart oder in einem Tarifvertrag geregelt ist. Eine fristlose Kündigung ohne Vorankündigung ist nur bei schwerwiegendem Fehlverhalten zulässig.

Anti-Diskriminierungsgesetze und Durchsetzung

Das dänische Recht verbietet Diskriminierung im Arbeitsleben aufgrund verschiedener geschützter Merkmale. Diese Schutzbestimmungen gelten während des gesamten Beschäftigungszyklus, einschließlich Rekrutierung, Arbeitsbedingungen, Beförderung und Beendigung.

Geschütztes Merkmal Relevante Gesetzgebung
Rasse und ethnische Herkunft Act on Equal Treatment of Men and Women
Religion oder Überzeugung Act on Prohibition of Discrimination in the Labour Market
Politische Meinung Act on Prohibition of Discrimination in the Labour Market
Sexuelle Orientierung Act on Prohibition of Discrimination in the Labour Market
Alter Act on Prohibition of Discrimination in the Labour Market
Behinderung Act on Prohibition of Discrimination in the Labour Market
Geschlecht Act on Equal Treatment of Men and Women
Schwangerschaft und Mutterschaft Act on Equal Treatment of Men and Women

Die Durchsetzung erfolgt durch verschiedene Stellen, darunter das Danish Institute for Human Rights und die Gerichte. Arbeitnehmer, die glauben, Diskriminierung ausgesetzt gewesen zu sein, können rechtliche Schritte einleiten, möglicherweise auch mit Anspruch auf Entschädigung.

Arbeitsbedingungen Standards und Vorschriften

Die Arbeitsbedingungen in Dänemark werden stark durch Tarifverträge beeinflusst, die oft Standards setzen, die über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen. Das nationale Recht legt jedoch grundlegende Regeln für Arbeitszeiten, Feiertage und Urlaub fest.

  • Arbeitszeiten: Das Working Environment Act setzt Grenzen für die Arbeitszeit, die im Allgemeinen mit EU-Richtlinien übereinstimmen. Während es keine strikte gesetzliche Höchstarbeitszeit pro Woche für alle Arbeitnehmer gibt, beschränken Tarifverträge diese oft auf etwa 37 Stunden. Es gibt Regelungen zu täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten.
  • Urlaub: Arbeitnehmer haben Anspruch auf 25 Tage bezahlten Urlaub pro Jahr. Urlaubsgeld oder -zulage werden auf Basis des Einkommens angesammelt.
  • Mindestlohn: Dänemark hat keinen gesetzlichen nationalen Mindestlohn. Die Mindestlöhne werden stattdessen durch Tarifverhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisationen festgelegt und variieren erheblich nach Sektoren und Rollen.
  • Urlaub: Das Gesetz gewährt Rechte auf verschiedene Urlaubsarten, einschließlich Mutterschafts-/Vaterschaftsurlaub, Elternzeit und Krankheitsurlaub, die oft durch großzügigere Tarifvereinbarungen ergänzt werden.

Arbeitsschutz- und Sicherheitsanforderungen

Arbeitgeber in Dänemark haben die gesetzliche Pflicht, für eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung zu sorgen. Dazu gehört die Identifikation und Bewertung von Risiken, die Umsetzung präventiver Maßnahmen sowie die Bereitstellung notwendiger Schulungen und Ausrüstung.

  • Risikoanalyse: Arbeitgeber müssen systematische Risikoanalysen (arbejdspladsvurdering - APV) durchführen, um potenzielle Gefahren zu identifizieren und erforderliche Maßnahmen zu planen.
  • Organisation des Arbeitsumfelds: Unternehmen müssen eine Arbeitsschutzorganisation einrichten, die sowohl das Management als auch Arbeitnehmervertreter umfasst, abhängig von der Unternehmensgröße.
  • Unfallmeldung: Unfälle und Berufskrankheiten müssen an die Danish Working Environment Authority (Arbejdstilsynet) gemeldet werden.
  • Überwachung: Die Danish Working Environment Authority überwacht die Einhaltung der Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften und kann Anordnungen oder Bußgelder bei Verstößen erlassen.

Spezifische Vorschriften betreffen Bereiche wie Ergonomie, Exposition gegenüber gefährlichen Substanzen, psychisches Arbeitsumfeld und den Einsatz von Maschinen.

Streitbeilegungsmechanismen

Arbeitsplatzstreitigkeiten in Dänemark können durch verschiedene Kanäle beigelegt werden, abhängig von der Art des Problems und ob der Arbeitnehmer durch einen Tarifvertrag geschützt ist.

  • Interne Verfahren: Viele Unternehmen verfügen über interne Beschwerdeverfahren.
  • Gewerkschaftliche Beteiligung: Für Arbeitnehmer, die durch Tarifverträge geschützt sind, spielen Gewerkschaften eine bedeutende Rolle bei Verhandlungen mit Arbeitgebern und der Vertretung der Arbeitnehmer bei Streitigkeiten. Probleme werden oft durch einen strukturierten Prozess auf lokaler und zentraler Gewerkschaftsebene geregelt.
  • Arbeitsbehörde: Die Danish Working Environment Authority behandelt Fragen im Zusammenhang mit Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften.
  • Danish Institute for Human Rights: Kann Beratung bieten und bei Diskriminierungsfällen unterstützen.
  • Gerichte: Rechtliche Schritte vor Zivilgerichten sind eine Option zur Beilegung von Streitigkeiten, insbesondere bei Fällen, die nicht durch Tarifverträge abgedeckt sind oder bei denen andere Wege ausgeschöpft sind.
  • Mediation und Schlichtung: Diese Methoden können ebenfalls genutzt werden, um Streitigkeiten außerhalb formeller Gerichtsverfahren beizulegen, oft durch relevante Branchenverbände oder Rechtsfachleute unterstützt.
Martijn
Daan
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