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Vereinbarungen in Dänemark

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Learn about employment contracts and agreements in Dänemark

Updated on April 27, 2025

Etablierung klarer und konformer Arbeitsverträge

Die Erstellung klarer und konformer Arbeitsverträge ist grundlegend beim Einstellen von Mitarbeitern in Dänemark. Das dänische Arbeitsrecht ist in vielen Aspekten flexibel, erfordert jedoch spezifische Informationen in schriftlichen Arbeitsverträgen, um Transparenz zu gewährleisten und die Rechte sowohl des Arbeitgebers als auch der Arbeitnehmer zu schützen. Die Einhaltung dieser Anforderungen ist entscheidend für reibungslose Arbeitsbeziehungen und die Vermeidung potenzieller rechtlicher Probleme.

Ein gut ausgearbeiteter Arbeitsvertrag dient als Grundpfeiler der Arbeitsbeziehung und legt die Bedingungen des Arbeitsverhältnisses in Übereinstimmung mit dänischer Gesetzgebung und Tarifverträgen, sofern anwendbar, fest. Das Verständnis der verschiedenen Vertragstypen und der obligatorischen Klauseln ist für jedes Unternehmen, das Personal in Dänemark beschäftigt, unerlässlich.

Types of Employment Agreements

In Dänemark liegt der primäre Unterschied zwischen Arbeitsverträgen in ihrer Dauer. Die gängigsten Typen sind unbefristete und befristete Verträge.

  • Unbefristete Verträge: Diese sind die Standardart des Arbeitsvertrags in Dänemark. Sie haben kein vorbestimmtes Enddatum und laufen bis zur Kündigung durch eine der Parteien gemäß den gesetzlich oder vertraglich festgelegten Kündigungsfristen.
  • Befristete Verträge: Diese Verträge sind für eine bestimmte Dauer oder bis zur Erfüllung einer bestimmten Aufgabe. Obwohl zulässig, sind sie reguliert, um Missbrauch zu verhindern. Aufeinanderfolgende befristete Verträge für denselben Mitarbeiter sind im Allgemeinen nur unter bestimmten gesetzlich oder tariflich festgelegten Umständen erlaubt.
Vertragstyp Dauer Standardnutzung Wichtiger Regulierungsaspekt
Unbefristet Kein vorbestimmtes Enddatum Standardbeschäftigung Endet mit Kündigung durch eine der Parteien
Befristet Bestimmte Zeit oder Abschluss der Aufgabe Projektbezogene Arbeit, temporäre Vertretung Begrenzte Nutzung aufeinanderfolgender Verträge für dieselbe Rolle

Wesentliche Klauseln in Arbeitsverträgen

Das dänische Recht, insbesondere das Salaried Employees Act (Funktionærloven) für bestimmte Mitarbeitertypen und allgemeine Prinzipien für andere, verlangt, dass bestimmte Informationen dem Arbeitnehmer schriftlich innerhalb eines Monats nach Beginn des Arbeitsverhältnisses bereitgestellt werden. Diese Informationen sind üblicherweise im Arbeitsvertrag enthalten.

Obligatorische Informationen umfassen:

  • Namen und Adressen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • Arbeitsort (oder Hinweis, dass der Arbeitnehmer an verschiedenen Standorten tätig ist)
  • Beschreibung der Arbeit oder Berufsbezeichnung
  • Startdatum des Arbeitsverhältnisses
  • Erwartete Dauer des Arbeitsverhältnisses (bei befristeten Verträgen)
  • Informationen zu Urlaub und Urlaubsgeld
  • Kündigungsfristen für beide Parteien
  • Gehalt, einschließlich etwaiger Zulagen und Zahlungsfrequenz
  • Arbeitszeiten (täglich oder wöchentlich)
  • Verweis auf anwendbare Tarifverträge
  • Angaben zu Sozialversicherungsbeiträgen

Obwohl nicht für alle Arbeitnehmer strikt verpflichtend, wird dringend empfohlen, Klauseln zu Vertraulichkeit, geistigem Eigentum und etwaigen Beschränkungen wie Wettbewerbs- oder Abwerbeverbote aufzunehmen, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Probezeit

Probezeiten sind in dänischen Arbeitsverträgen üblich und ermöglichen sowohl dem Arbeitgeber als auch dem Arbeitnehmer, die Eignung des Arbeitsverhältnisses zu beurteilen.

  • Für Arbeitnehmer, die vom Salaried Employees Act abgedeckt sind, beträgt die maximale Probezeit drei Monate. Während dieser Zeit kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit kürzerer Kündigungsfrist, in der Regel 14 Tage, kündigen, sofern die Kündigung innerhalb der Probezeit erfolgt. Der Arbeitnehmer kann ebenfalls mit kurzer Frist, oft am selben Tag, kündigen.
  • Für Arbeitnehmer, die nicht vom Salaried Employees Act abgedeckt sind, müssen Dauer und Bedingungen der Probezeit ausdrücklich im Vertrag oder Tarifvertrag vereinbart werden. Es gibt keine gesetzliche Höchstdauer, aber längere Perioden als drei Monate sind weniger üblich und könnten auf Angemessenheit geprüft werden.

Es ist entscheidend, dass die Möglichkeit und Dauer einer Probezeit klar im schriftlichen Arbeitsvertrag festgehalten sind.

Vertraulichkeits- und Wettbewerbsverbote

Vertraulichkeitsklauseln sind in Dänemark grundsätzlich durchsetzbar und schützen sensible Geschäftsgeheimnisse des Arbeitgebers. Diese Klauseln bleiben in der Regel auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wirksam.

Wettbewerbs- und Abwerbeverbote (restriktive Klauseln) sind ebenfalls zulässig, unterliegen jedoch strengen gesetzlichen Anforderungen und Beschränkungen, um die Arbeitsfähigkeit des Mitarbeiters nicht unverhältnismäßig einzuschränken.

  • Durchsetzbarkeit: Restriktive Klauseln sind nur durchsetzbar, wenn sie schriftlich sind, ein legitimes Geschäftsinteresse betreffen und in Umfang (Dauer, geografisches Gebiet, Tätigkeitsart) angemessen sind.
  • Vergütung: Für restriktive Klauseln, die nach dem 1. Januar 2016 wirksam werden, hat der Arbeitnehmer in der Regel Anspruch auf finanzielle Entschädigung während der Dauer der Beschränkung nach Beendigung. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Dauer der Beschränkung ab.
  • Dauer: Eine Wettbewerbsverbotsklausel kann in der Regel maximal 12 Monate nach Beendigung dauern. Eine kombinierte Wettbewerbs- und Abwerbeverbotsklausel kann ebenfalls bis zu 12 Monate gelten, wobei spezielle Regeln gelten. Eine Abwerbeverbotsklausel, die sich gegen Kunden richtet, kann bis zu 12 Monate dauern, während eine gegen Arbeitnehmer gerichtete Klausel bis zu 6 Monate gelten kann.
  • Spezifische Anforderungen: Für Arbeitnehmer, die vom Salaried Employees Act abgedeckt sind, gelten besondere Regelungen bezüglich Dauer und Vergütung für restriktive Klauseln.

Sorgfältige Formulierung ist erforderlich, um die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit dieser Klauseln nach dänischem Recht sicherzustellen.

Vertragsänderung und -kündigung

Jegliche wesentlichen Änderungen der Arbeitsbedingungen, wie Gehalt, Arbeitszeiten oder Tätigkeiten, erfordern in der Regel die Zustimmung des Arbeitnehmers. Einseitige Änderungen durch den Arbeitgeber sind nur möglich, wenn der Vertrag oder ein Tarifvertrag dies erlaubt oder die Änderung als geringfügig angesehen wird. Bei erheblichen Änderungen muss der Arbeitgeber eine Kündigungsfrist einhalten, die der Kündigungsfrist entspricht.

Die Beendigung eines Arbeitsvertrags in Dänemark muss bestimmten Verfahren und Kündigungsfristen folgen.

  • Kündigungsfristen: Diese variieren je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit, Art des Arbeitsverhältnisses (z.B. Salaried Employees Act) und anwendbaren Tarifverträgen. Gesetzliche Mindestkündigungsfristen für Arbeitgeber nach dem Salaried Employees Act reichen von 1 Monat (während der Probezeit) bis zu 6 Monaten (nach mehr als 9 Jahren Betriebszugehörigkeit). Arbeitnehmer haben in der Regel eine kürzere Frist, oft 1 Monat.
  • Kündigungsgründe: Es gibt keine abschließende Liste gültiger Kündigungsgründe, aber die Kündigung muss auf objektiven Gründen basieren, die das Verhalten des Mitarbeiters oder die betrieblichen Erfordernisse des Arbeitgebers betreffen. Ungerechtfertigte Kündigungen können zu Entschädigungsansprüchen führen.
  • Kündigung während der Probezeit: Wie erwähnt, gelten während der vereinbarten Probezeit kürzere Kündigungsfristen.
  • Fristlose Kündigung: Eine sofortige Beendigung ohne Einhaltung der Frist ist nur bei erheblichen Pflichtverletzungen des Mitarbeiters zulässig.

Sorgfältige Verfahren, einschließlich schriftlicher Kündigung und Einhaltung der Kündigungsfristen, sind entscheidend, um Streitigkeiten und rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Martijn
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