Dänemark betreibt ein progressives Steuersystem, das umfangreiche öffentliche Dienstleistungen finanziert. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer haben unterschiedliche Verpflichtungen hinsichtlich Einkommensteuer, Sozialversicherungsbeiträge und anderer arbeitsbezogener Abgaben. Arbeitgeber sind verantwortlich für die Einbehaltung der Einkommensteuer (A-skat) und der Arbeitsmarktbeiträge (AM-bidrag) von den Gehältern der Mitarbeiter und deren Abführung an die dänischen Steuerbehörden (Skattestyrelsen). Zusätzlich müssen Arbeitgeber verschiedene sozialversicherungs- und arbeitsmarktbezogene Beiträge basierend auf ihrer Gehaltsabrechnung leisten.
Das Verständnis dieser Verpflichtungen ist entscheidend für Unternehmen, die Personal in Dänemark beschäftigen, egal ob sie lokale Einheiten oder ausländische Unternehmen sind, die über einen Employer of Record operieren. Die Einhaltung sorgt für reibungslose Abläufe und vermeidet potenzielle Strafen. Die spezifischen Raten und Schwellenwerte für das Steuerjahr 2025 werden in der Regel spät im vorangegangenen Jahr finalisiert und bekannt gegeben, aber die grundlegende Struktur und die Arten der Beiträge bleiben konstant.
Arbeitgeber Sozialversicherung und Lohnsteuerpflichten
Arbeitgeber in Dänemark sind verpflichtet, mehrere Beiträge im Zusammenhang mit der Beschäftigung ihrer Mitarbeiter zu zahlen. Diese werden in der Regel auf Bruttogehalt oder einen festen Betrag pro Mitarbeiter berechnet. Im Gegensatz zu vielen Ländern gibt es in Dänemark keinen einzigen, großen Sozialversicherungsbeitrag, der vom Arbeitgeber auf Basis eines Prozentsatzes des Gehalts gezahlt wird (wie Arbeitgeber-seitige Sozialversicherungs- oder Krankenversicherungsbeiträge). Stattdessen gibt es mehrere unterschiedliche Systeme.
Wichtige Arbeitgeberbeiträge umfassen:
- ATP (Arbejdsmarkedets Tillægspension) - Arbeitsmarktzusatzrente: Eine obligatorische Rentenversicherung. Beiträge sind feste Beträge, die zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt werden und von den Arbeitsstunden des Mitarbeiters abhängen (Vollzeit, Teilzeit usw.). Der Arbeitgeber trägt den größeren Anteil.
- AES (Arbejdsmarkedets Erhvervssikring) - Arbeitnehmer-Garantie-Fonds: Deckt Entschädigungen im Falle von arbeitsbedingten Verletzungen oder Krankheiten. Der Beitrag ist ein jährlicher Betrag pro Vollzeitbeschäftigten und variiert leicht jährlich.
- AUB (Arbejdsgivernes Uddannelsesbidrag) - Arbeitgeber-Förderprogramm: Trägt zu Berufsbildungsprogrammen bei. Der Beitrag ist ein jährlicher Betrag pro Vollzeitbeschäftigten.
- Lønmodtagernes Feriemidler - Arbeitnehmer-Urlaubskasse: Seit Einführung des neuen Holiday Act müssen Arbeitgeber Urlaubsansprüche melden und möglicherweise Urlaubsgeldansprüche an einen zentralen Fonds (FerieKonto) zahlen oder intern verwalten, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Dies ist keine Steuer, sondern eine bedeutende Lohnverpflichtung.
- FIP (Finansieringsbidrag til Barselsfonden) - Finanzierungsbeitrag für die Mutterschaftskasse: Ein Beitrag an den Fonds, der Mutterschafts-/Vaterschaftsleistungen bereitstellt. Dies ist ein kleiner Prozentsatz der Gesamtlohnsumme.
Spezifische Raten für 2025 für ATP, AES und AUB werden typischerweise Ende 2024 bekannt gegeben. Der FIP-Satz unterliegt ebenfalls jährlichen Anpassungen.
Anforderungen an die Lohnsteuerabzug
Arbeitgeber sind verantwortlich für den Einbehalt der Einkommensteuer (A-skat) und des Arbeitsmarktbeitrags (AM-bidrag) von den Gehältern der Mitarbeiter vor der Auszahlung. Dieses Pay As You Earn (PAYE)-System ist verpflichtend.
- Arbeitsmarktbeitrag (AM-bidrag): Dies ist ein Pauschalbeitrag, der vom Bruttogehalt vor der Berechnung der Einkommensteuer abgezogen wird. Der Satz beträgt 8 % des Bruttogehalts. Dies ist ein grundlegender Bestandteil des dänischen Steuersystems und gilt für die meisten Einkommensarten.
- Einkommensteuer (A-skat): Wird auf das Gehalt nach Abzug des 8%igen AM-bidrag berechnet. Die Höhe der einzubehaltenden A-skat wird durch die Steuerkarte des Mitarbeiters (skattekort) bestimmt.
Mitarbeiter erhalten eine Steuerkarte von Skattestyrelsen, die Informationen über ihr erwartetes Einkommen, Abzüge und Freibeträge für das Jahr enthält. Es gibt verschiedene Arten von Steuerkarten (Hauptkarte, Nebenkarte und frikort für geringes Einkommen). Der Arbeitgeber muss die Steuerkartendaten des Mitarbeiters elektronisch aus dem System von Skattestyrelsen (Ersatningssystemet) abrufen, um den korrekten Abzugsbetrag zu berechnen. Die Steuerkarte spezifiziert:
- Hauptkarte: Wird vom primären Arbeitgeber verwendet. Enthält persönliche Freibeträge (fradrag), die das zu versteuernde Einkommen vor Anwendung der Steuersätze reduzieren.
- Nebenkarte: Wird von einem sekundären Arbeitgeber verwendet. Die Steuer wird pauschal, höher (typischerweise der Spitzensteuersatz), ohne Berücksichtigung persönlicher Freibeträge, einbehalten.
- Frikort (Befreiungskarte): Für Personen mit sehr geringem voraussichtlichem Jahreseinkommen (unter einem bestimmten Schwellenwert). Es wird keine Steuer bis zu diesem Schwellenwert einbehalten.
Die tatsächlichen Einkommensteuersätze, die auf das Einkommen des Mitarbeiters angewandt werden, setzen sich aus Gemeindesteuer, Staatssteuer (Bottom- und Top-Tax) und ggf. Kirchensteuer zusammen (wenn der Mitarbeiter Mitglied der dänischen Volkskirche ist). Die Gemeindesteuersätze variieren je nach Wohnort des Mitarbeiters und liegen typischerweise zwischen 23 % und 28 %. Die Staatssteuersätze sind progressiv. Die gesamte Grenzsteuerbelastung kann hoch sein, aber persönliche Freibeträge reduzieren den effektiven Steuersatz für die meisten Personen erheblich.
Steuerliche Abzüge und Freibeträge für Arbeitnehmer
Arbeitnehmer in Dänemark können verschiedene Abzüge und Freibeträge geltend machen, die ihr zu versteuerndes Einkommen verringern und somit die A-skat-Abzüge senken. Diese Freibeträge sind in der Regel in der vom Skattestyrelsen bereitgestellten Steuerkarte enthalten.
Häufige Abzüge für Arbeitnehmer sind:
- Beskæftigelsesfradrag - Beschäftigungsfreibetrag: Ein Prozentsatz des Gehalts (nach Abzug des AM-bidrag) wird automatisch als Freibetrag gewährt, bis zu einem Höchstbetrag. Ziel ist es, die Steuerbelastung auf das erzielte Einkommen zu reduzieren.
- Personfradrag - Grundfreibetrag: Ein Grundfreibetrag, der allen Steuerpflichtigen gewährt wird und das zu versteuernde Einkommen mindert.
- Kørselsfradrag - Pendlerpauschale: Für lange Wege zwischen Zuhause und Arbeit. Der Pauschalbetrag wird anhand der Entfernung und der Anzahl der Arbeitstage berechnet, mit unterschiedlichen Sätzen für verschiedene Entfernungsbereiche.
- Beiträge an Gewerkschaften und Arbeitslosenversicherung: Beiträge an anerkannte Gewerkschaften und Arbeitslosenversicherungsfonds sind absetzbar.
- Pensionsbeiträge: Beiträge zu anerkannten Rentenversicherungen sind in der Regel steuerlich absetzbar, entweder vom Bruttogehalt vor Steuern (Ratepension, Livrente) oder vom zu versteuernden Einkommen (Aldersopsparing, innerhalb bestimmter Grenzen).
- Zinsaufwendungen: Zinsen auf Darlehen können abgesetzt werden.
Arbeitnehmer sind verantwortlich für die Meldung von Änderungen ihres Einkommens oder ihrer Abzüge an Skattestyrelsen, um die Steuerkarte korrekt zu halten. Eine fehlerhafte Steuerkarte kann zu Über- oder Unterabzügen im Jahresverlauf führen, was bei der endgültigen Steuerfestsetzung korrigiert werden muss.
Einhaltung der Steuerpflicht und Meldefristen
Arbeitgeber müssen strenge Melde- und Zahlungstermine für einbehaltene Steuern und Arbeitgeberbeiträge einhalten. Das primäre System für die Meldung von Lohn- und Beschäftigungsdaten ist das eIndkomst-System.
- Monatliche Meldungen: Arbeitgeber müssen Gehaltszahlungen, einbehaltene A-skat und AM-bidrag für jeden Mitarbeiter bis zum 10. des Monats nach der Gehaltszahlung melden. Beispiel: Gehälter im Januar müssen bis zum 10. Februar gemeldet werden.
- Monatliche Zahlungen: Die einbehaltene A-skat und der AM-bidrag sowie bestimmte Arbeitgeberbeiträge (wie FIP) sind bis zum letzten Arbeitstag des Monats nach der Gehaltszahlung an Skattestyrelsen zu zahlen. Beispiel: Steuern aus Januar-Gehältern sind bis zum letzten Arbeitstag im Februar zu entrichten.
- Weitere Beiträge: Beiträge wie ATP, AES und AUB haben unterschiedliche Zahlungsrhythmen (z.B. quartalsweise oder jährlich) und Fristen, die über separate Systeme oder Zahlungsaufforderungen verwaltet werden.
Verspätete Meldungen oder Zahlungen können zu Strafen, Zinsen und möglichen Prüfungen führen. Eine genaue und termingerechte Meldung via eIndkomst ist essenziell, da diese Daten von Skattestyrelsen zur Berechnung der vorläufigen und endgültigen Steuerbescheide der Arbeitnehmer genutzt werden.
Besondere steuerliche Überlegungen für ausländische Arbeitnehmer und Unternehmen
Ausländische Arbeitnehmer und Unternehmen, die in Dänemark tätig sind, stehen vor spezifischen steuerlichen Überlegungen:
- Steueransässigkeit: Eine Person gilt grundsätzlich als steuerlich ansässig in Dänemark, wenn sie dort lebt oder sich für mindestens sechs Monate (einschließlich kurzer Auslandsaufenthalte) aufhält. Steueransässige werden auf ihr weltweites Einkommen besteuert. Nicht-Ansässige werden in der Regel nur auf in Dänemark erzieltes Einkommen besteuert, z.B. Gehalt für in Dänemark ausgeübte Tätigkeiten.
- Doppelbesteuerungsabkommen: Dänemark hat Doppelbesteuerungsabkommen mit vielen Ländern, um zu verhindern, dass Einzelpersonen und Unternehmen auf dasselbe Einkommen doppelt besteuert werden. Diese Abkommen regeln oft, welches Land das primäre Recht zur Besteuerung von Arbeitseinkommen hat.
- Forscher-Steuermodell: Hochqualifizierte Forscher und Schlüsselmitarbeiter, die aus dem Ausland rekrutiert werden, können unter bestimmten Bedingungen von einem speziellen Pauschalsteuersatz (derzeit 27% plus 8% AM-bidrag, insgesamt 35%) für bis zu sieben Jahre profitieren. Strenge Voraussetzungen gelten hinsichtlich Gehaltsniveau, vorheriger Ansässigkeit und Art der Tätigkeit.
- Ausländische Unternehmen: Ein ausländisches Unternehmen, das Personal in Dänemark beschäftigt, kann je nach Art und Dauer der Aktivitäten eine permanente Betriebsstätte (PE) für steuerliche Zwecke auslösen. Wird eine PE geschaffen, unterliegt das Unternehmen der dänischen Körperschaftsteuer auf die Gewinne, die der PE zurechenbar sind. Die Nutzung eines Employer of Record kann ausländischen Unternehmen helfen, Personal legal in Dänemark zu beschäftigen, ohne notwendigerweise eine steuerliche Betriebsstätte zu begründen, da der EOR als rechtlicher Arbeitgeber fungiert.
Die Navigation durch diese Regeln erfordert eine sorgfältige Prüfung der spezifischen Umstände des ausländischen Arbeitnehmers und der Präsenz sowie Aktivitäten des ausländischen Unternehmens in Dänemark.