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Vereinbarungen in Spanien

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Learn about employment contracts and agreements in Spanien

Updated on April 25, 2025

Die Etablierung konformer Arbeitsverhältnisse in Spanien erfordert ein umfassendes Verständnis der Arbeitsgesetze des Landes und der spezifischen Anforderungen an Arbeitsverträge. Das spanische Recht bietet einen robusten Rahmen, der darauf ausgelegt ist, die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen, während gleichzeitig Flexibilität für Arbeitgeber gewährt wird. Ein ordnungsgemäß ausgearbeiteter Arbeitsvertrag ist grundlegend, da er die rechtliche Basis für das Arbeitsverhältnis bildet und die Rechte und Pflichten beider Parteien umreißt.

Das Navigieren durch die Feinheiten des spanischen Arbeitsrechts, einschließlich Vertragstypen, obligatorischer Klauseln und Kündigungsverfahren, ist entscheidend für Unternehmen, die im Land tätig sind oder Personen beschäftigen. Die Sicherstellung, dass jede Vereinbarung den neuesten Vorschriften entspricht, ist der Schlüssel, um potenzielle Streitigkeiten und rechtliche Herausforderungen zu vermeiden.

Arten von Arbeitsverträgen

Das spanische Recht unterscheidet hauptsächlich zwischen unbefristeten und befristeten Arbeitsverträgen. Während der unbefristete Vertrag die Standard- und bevorzugte Form ist, sind befristete Verträge unter bestimmten, gesetzlich festgelegten Umständen erlaubt.

Vertragstyp Beschreibung Wichtige Merkmale
Unbefristet Der Standardvertragstyp ohne vorbestimmtes Enddatum. Bietet Stabilität für den Arbeitnehmer; Kündigung erfordert gerechtfertigten Grund oder Abfindung; kann Vollzeit oder Teilzeit sein.
Befristet Wird für spezifische, temporäre Bedürfnisse genutzt (z.B. Projektarbeit, Saisonarbeit, Vertretung). Gesetzlich eingeschränkt. Muss den Grund für die temporäre Natur und die erwartete Dauer angeben; strenge Grenzen bei Dauer und Verlängerungen; bei Verstoß wandelt er sich in einen unbefristeten Vertrag um.
Schulungsvertrag Verträge, die für Schulungen oder Apprenticeships konzipiert sind. Kombiniert Arbeit mit Ausbildung; spezifische Altersgrenzen und Dauerregeln gelten.
Teilzeit Kann unbefristet oder befristet sein, aber mit weniger Arbeitsstunden als ein Vollzeitvertrag. Muss die Anzahl der Stunden und deren Verteilung angeben; Rechte sind im Allgemeinen proportional zu Vollzeitbeschäftigten.

Der Einsatz von befristeten Verträgen wurde in den letzten Jahren erheblich eingeschränkt, um Missbrauch bei temporärer Beschäftigung zu bekämpfen, wodurch unbefristete Verträge die Standardoption bleiben, sofern keine spezifische rechtliche Ausnahme greift.

Wesentliche Klauseln in Arbeitsverträgen

Spanische Arbeitsverträge, unabhängig vom Typ, müssen bestimmte obligatorische Angaben enthalten, um rechtlich gültig zu sein. Während Tarifverträge zusätzliche Anforderungen stellen können, muss der Grundvertrag Folgendes enthalten:

  • Identifikation der Parteien: Vollständige rechtliche Namen, Adressen und Identifikationsnummern sowohl des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers.
  • Beginn des Arbeitsverhältnisses: Das Startdatum.
  • Arbeitsort: Der primäre Ort, an dem die Arbeit ausgeführt wird.
  • Stellenbezeichnung und Beschreibung: Eine klare Definition der Rolle, Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Arbeitnehmers.
  • Vertragsdauer: Ob der Vertrag unbefristet oder befristet ist (bei letzterem Grund und voraussichtliches Enddatum angeben).
  • Arbeitszeiten: Die Gesamtzahl der Stunden pro Woche oder Jahr und deren Verteilung (täglicher/wöchentlicher Zeitplan), insbesondere bei Teilzeitverträgen.
  • Vergütung: Die Gehaltsstruktur, inklusive Grundgehalt, variabler Vergütung, Boni und Zahlungsfrequenz. Muss den Mindestlohnvorschriften und Tarifverträgen entsprechen.
  • Jahresurlaub: Die Dauer des bezahlten Jahresurlaubs (mindestens 30 Kalendertage pro Jahr).
  • Tarifvertrag: Angabe des anwendbaren Tarifvertrags, falls vorhanden.
  • Probezeit: Angabe einer Probezeit, falls zutreffend, und deren Dauer.

Das Fehlen dieser wesentlichen Elemente kann den Vertrag nicht konform machen und möglicherweise zu rechtlichen Problemen führen.

Probezeiten

Probezeiten sind in spanischen Arbeitsverträgen üblich und ermöglichen es sowohl dem Arbeitgeber als auch dem Arbeitnehmer, die Eignung des Verhältnisses zu beurteilen. Während dieser Zeit kann jede Partei den Vertrag ohne Angabe von Gründen oder Frist kündigen, sofern nicht anders vereinbart, und ohne Anspruch auf Abfindung.

Die Dauer der Probezeit ist jedoch gesetzlich streng begrenzt und wird häufig durch anwendbare Tarifverträge weiter eingeschränkt.

  • Allgemeine Höchstwerte:
    • Techniker und qualifizierte Arbeitnehmer: Bis zu 6 Monate.
    • Andere Arbeitnehmer: Bis zu 2 Monate.
  • Ausnahme bei Unternehmensgröße: In Unternehmen mit weniger als 25 Mitarbeitern kann die Probezeit für nicht qualifizierte Arbeitnehmer bis zu 3 Monate betragen.
  • Befristete Verträge: Für befristete Verträge, die weniger als 6 Monate dauern, darf die Probezeit 1 Monat nicht überschreiten, es sei denn, ein Tarifvertrag sieht etwas anderes vor.

Die Probezeit muss ausdrücklich schriftlich im Arbeitsvertrag vereinbart werden. Sie kann nicht festgelegt werden, wenn der Arbeitnehmer zuvor dieselben Aufgaben in derselben Firma unter einem anderen Vertragstyp ausgeführt hat.

Vertraulichkeits- und Wettbewerbsverbotsklauseln

Vertraulichkeits- und Wettbewerbsverbotsklauseln sind in spanischen Arbeitsverträgen zulässig, unterliegen jedoch spezifischen gesetzlichen Anforderungen für die Durchsetzbarkeit.

  • Vertraulichkeitsklauseln: Diese sind grundsätzlich durchsetzbar, solange sie im Umfang und in der Dauer angemessen sind und legitime Geschäftsinteressen schützen. Sie verbieten in der Regel dem Arbeitnehmer, während und nach der Beschäftigung vertrauliche Unternehmensinformationen offenzulegen.
  • Wettbewerbsverbotsklauseln (nach Beendigung): Eine Klausel, die einen Arbeitnehmer daran hindert, nach Ende des Arbeitsverhältnisses für einen Wettbewerber zu arbeiten, ist nur gültig, wenn:
    • Es besteht ein legitimes Geschäfts- oder Industrieinteresse des Arbeitgebers (z.B. spezielles Wissen, das der Arbeitnehmer erworben hat).
    • Der Arbeitnehmer erhält eine angemessene wirtschaftliche Entschädigung für die Zustimmung zur Einschränkung.
    • Die Dauer ist begrenzt: maximal 2 Jahre für Techniker und 6 Monate für andere Arbeitnehmer.

Klauseln, die zu weit gefasst sind, keine Entschädigung vorsehen oder die maximale Dauer überschreiten, werden von spanischen Gerichten wahrscheinlich für ungültig erklärt.

Vertragsänderung und Kündigungsanforderungen

Die Änderung der Bedingungen eines Arbeitsvertrags in Spanien erfordert die Einhaltung spezifischer gesetzlicher Verfahren, insbesondere bei wesentlichen Änderungen. Wesentliche Änderungen (z.B. Änderungen der Arbeitszeiten, des Gehalts, der Aufgaben, des Standorts) erfordern eine schriftliche Mitteilung an den Arbeitnehmer und seine Vertreter, inklusive einer bestimmten Frist. Arbeitnehmer haben das Recht, die Änderung zu akzeptieren, den Vertrag mit Abfindung zu kündigen oder die Änderung gerichtlich anzufechten.

Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses in Spanien ist stark reguliert. Während die Kündigung während der Probezeit relativ einfach ist, erfordert die Beendigung eines unbefristeten Vertrags in der Regel einen gerechtfertigten Grund (z.B. disziplinarische Gründe, objektive Gründe wie Redundanz) oder wird als unfairer Kündigungsgrund angesehen, was zu verpflichtenden Abfindungszahlungen führt.

  • Kündigung aus disziplinarischen Gründen: Erfordert schwerwiegendes und schuldhaftes Verhalten des Arbeitnehmers. Es muss ein strenges formelles Verfahren eingehalten werden, inklusive schriftlicher Mitteilung mit den Gründen und Wirksamkeitsdatum.
  • Kündigung aus objektiven Gründen: Basierend auf wirtschaftlichen, technischen, organisatorischen oder Produktionsgründen. Erfordert eine schriftliche Mitteilung, eine bestimmte Frist (derzeit 15 Tage) und Abfindungszahlung (20 Tage Gehalt pro Beschäftigungsjahr, begrenzt).
  • Kollektive Kündigungen: Für die Beendigung einer bestimmten Anzahl von Mitarbeitern innerhalb eines festgelegten Zeitraums gelten spezielle, strengere Verfahren basierend auf objektiven Gründen.
  • Freiwillige Kündigung: Arbeitnehmer können kündigen, indem sie eine schriftliche Mitteilung gemäß Vertrag oder Tarifvertrag (in der Regel 15 Tage) vorlegen. Es wird keine Abfindung gezahlt.

Jede Kündigung, die nicht auf einem rechtlich anerkannten Grund basiert oder das korrekte Verfahren nicht befolgt, kann von einem Gericht für ungerecht erklärt werden, was den Arbeitgeber dazu zwingt, zwischen Wiedereinstellung des Mitarbeiters oder Zahlung einer höheren Abfindung zu wählen.

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