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Streitbeilegung in Spanien

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Understand employment dispute resolution mechanisms in Spanien

Updated on April 25, 2025

Arbeitsverhältnisse in Spanien unterliegen einem umfassenden rechtlichen Rahmen, der darauf abzielt, die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen und gleichzeitig klare Richtlinien für Arbeitgeber bereitzustellen. Trotz dieser Vorschriften können Streitigkeiten in Bezug auf verschiedene Aspekte des Arbeitsvertrags entstehen, von Einstellungen und Arbeitsbedingungen bis hin zur Kündigung. Die Navigation durch diese potenziellen Konflikte erfordert ein gründliches Verständnis des spanischen Arbeitsrechtssystems und der verfügbaren Streitbeilegungsmechanismen.

Effektives Management von Arbeitsangelegenheiten in Spanien erfordert auch die strikte Einhaltung der nationalen Arbeits- und Sozialversicherungsgesetze. Verstöße können zu erheblichen Strafen führen, darunter Bußgelder, Nachzahlungen und rechtliche Herausforderungen. Daher müssen Arbeitgeber robuste interne Prozesse aufrechterhalten und auf externe Prüfungen durch Audits und Inspektionen vorbereitet sein.

Arbeitsgerichte und Schlichtungsgremien

Das spanische Arbeitsrechtssystem ist der primäre Weg zur Beilegung von Arbeitsstreitigkeiten, die nicht einvernehmlich oder durch interne Verfahren beigelegt werden können. Der Prozess beginnt in der Regel mit einem obligatorischen Versuch der Schlichtung oder Mediation vor einer spezialisierten Stelle, wie dem Service of Mediation, Arbitration, and Conciliation (SMAC) oder ähnlichen regionalen Gremien. Dieser Schritt ist eine Voraussetzung für die Einreichung einer Klage vor Gericht für die meisten Streitfälle.

Wenn Schlichtung oder Mediation scheitert, wird der Fall an die Sozialgerichte (Juzgados de lo Social) weitergeleitet. Diese Gerichte behandeln eine breite Palette von individuellen und kollektiven Arbeitsstreitigkeiten. Entscheidungen der Sozialgerichte können oft an die Obergerichte (Tribunales Superiores de Justicia) in der jeweiligen autonomen Gemeinschaft weitergezogen werden. In bestimmten Fällen, die spezifische rechtliche Kriterien oder bedeutende rechtliche Auswirkungen betreffen, sind weitere Berufungen beim Obersten Gerichtshof (Tribunal Supremo) möglich.

Schlichtung ist eine weitere Methode zur Streitbeilegung, obwohl sie weniger häufig bei individuellen Arbeitsstreitigkeiten angewandt wird, es sei denn, sie ist ausdrücklich in Tarifverträgen oder individuellen Verträgen für bestimmte Arten von Streitigkeiten vereinbart. Kollektive Streitigkeiten nutzen jedoch häufiger die Schlichtung als Mechanismus zur Konfliktlösung.

Streitbeilegungsforum Beschreibung Typischer Umfang Obligatorischer Schritt?
Conciliation/Mediation (z.B. SMAC) Versuch, eine freiwillige Einigung durch eine neutrale dritte Partei zu erzielen. Individuelle und einige kollektive Streitigkeiten. Ja (für die meisten)
Sozialgerichte (Juzgados de lo Social) Gerichte erster Instanz, spezialisiert auf Arbeitsrecht. Individuelle und kollektive Streitigkeiten. Nein
Obergerichte (TSJ) Berufungsgerichte für Entscheidungen der Sozialgerichte innerhalb einer autonomen Gemeinschaft. Berufungen gegen Sozialgerichte. Nein
Oberster Gerichtshof (Tribunal Supremo) Höchstes Gericht; behandelt Berufungen zu Rechtsfragen oder bei besonderen Kriterien. Berufungen gegen TSJ und andere höhere Arbeitsgerichte. Nein
Schlichtung Bindende Entscheidung durch eine unparteiische dritte Partei (Schiedsrichter). Kann für bestimmte Streitigkeiten/kollektive Fragen vereinbart werden. Nein (generell)

Compliance-Audits und Inspektionsverfahren

Das Inspektorat für Arbeit und Sozialversicherung (Inspección de Trabajo y Seguridad Social - ITSS) ist die Hauptbehörde, die für die Überwachung und Durchsetzung der Arbeits- und Sozialversicherungsgesetze in Spanien verantwortlich ist. Das ITSS führt Inspektionen durch, um sicherzustellen, dass Unternehmen die Vorschriften bezüglich Arbeitsverträgen, Arbeitszeiten, Löhnen, Sozialversicherungsbeiträgen, Arbeitsschutz, Nichtdiskriminierung und anderen Arbeitsstandards einhalten.

Inspektionen können proaktiv aufgrund sektorspezifischer Kampagnen, zufällig oder reaktiv als Reaktion auf Beschwerden von Arbeitnehmern, Gewerkschaften oder anderen Parteien eingeleitet werden. Inspektoren verfügen über umfassende Befugnisse, einschließlich des Rechts, Firmengelände ohne Vorankündigung zu betreten, Dokumente anzufordern (Verträge, Lohnabrechnungen, Zeiterfassungsunterlagen, Nachweise über Sozialversicherungszahlungen, Gesundheits- und Sicherheitspläne), Mitarbeiter und Management zu befragen und Informationen von Dritten zu verlangen.

Die Häufigkeit der Audits variiert je nach Faktoren wie Unternehmensgröße, Branche, Risikoprofil und ob vorherige Verstöße festgestellt wurden. Es gibt keinen festen Zeitplan für Routineaudits aller Unternehmen.

Bei festgestellten Verstößen kann das ITSS Warnungen aussprechen, Korrekturmaßnahmen innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens verlangen oder Sanktionen vorschlagen, die erhebliche Bußgelder umfassen können. Schwere oder wiederholte Verstöße können zu schwerwiegenderen Konsequenzen führen.

Häufige Auditbereiche durch das ITSS Wichtige Compliance-Anforderungen
Arbeitsverträge Passender Vertragstyp für die Rolle, schriftliche Verträge bei befristeter/Teilzeitbeschäftigung, Anmeldung bei öffentlichen Arbeitsdiensten.
Arbeitszeiten & Zeiterfassung Einhaltung der maximalen Stunden, Ruhezeiten, Überstundenregeln; verpflichtende tägliche Zeiterfassung.
Löhne & Gehaltsabrechnung Zahlung des Mindestlohns, Einhaltung kollektiver Vereinbarungen, korrekte Abzüge (Sozialversicherung, Steuern).
Sozialversicherungsbeiträge Korrekte Anmeldung der Arbeitnehmer, rechtzeitige und genaue Zahlung der Beiträge.
Arbeitsschutz & Arbeitssicherheit Risikobewertungen, Präventionspläne, Mitarbeiterschulungen, Bereitstellung von Sicherheitsausrüstung.
Nichtdiskriminierung & Gleichstellung Einhaltung der Gleichstellungspläne (bei Unternehmen über bestimmten Schwellen), nichtdiskriminierende Praktiken.
Zeitarbeit Einhaltung spezifischer Regeln für Zeitarbeitnehmer.

Meldeverfahren und Whistleblower-Schutz

Arbeitnehmer und andere Stakeholder in Spanien haben mehrere Möglichkeiten, Missstände am Arbeitsplatz, einschließlich potenzieller Gesetzesverstöße oder Fehlverhalten, zu melden. Diese Mechanismen sind wichtige Kanäle, um Probleme frühzeitig zu erkennen und anzugehen.

Interne Meldestellen sind für Unternehmen verpflichtend, die bestimmte Größenkriterien (in der Regel 50 oder mehr Mitarbeiter) erfüllen oder in bestimmten Sektoren tätig sind (z.B. Finanzdienstleistungen). Diese internen Systeme müssen vertrauliche Meldungen ermöglichen und Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen bieten.

Externe Meldungen können über verschiedene Stellen erfolgen:

  • Inspektorat für Arbeit und Sozialversicherung (ITSS): Bei Verstößen gegen Arbeitsrecht, Sozialversicherung und Arbeitsschutzvorschriften.
  • Gerichte: Direkte Klageeinreichung bei den Sozialgerichten für individuelle Streitigkeiten.
  • Gewerkschaften: Arbeitnehmer können Probleme ihren Gewerkschaftsvertretern melden, die dann im Namen der Arbeitnehmer handeln oder bei Behörden melden können.
  • Staatsanwaltschaft: Bei möglichen strafrechtlichen Verstößen im Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz.

Spanien hat ein Gesetz umgesetzt, das die EU-Whistleblower-Richtlinie transponiert, welche den Schutz für Personen verbessert, die Verstöße gegen EU-Recht und bestimmte nationale Gesetze melden. Dieses Gesetz verpflichtet betroffene Organisationen, sichere Meldekanäle einzurichten, Meldungen vertraulich zu behandeln und ausdrücklich Vergeltungsmaßnahmen gegen Whistleblower zu verbieten. Es bietet rechtliche Abhilfe für Whistleblower, die durch ihre Meldung nachteilige Behandlung erleiden.

Meldekanal Typ Typische gemeldete Probleme Schlüsselmerkmal
Interne Meldestelle Unternehmen Breites Spektrum an Fehlverhalten, Compliance-Probleme, ethische Bedenken. Vertraulichkeit, Schutz vor Vergeltung.
Inspektorat für Arbeit & Sozialversicherung Extern Verstöße gegen Arbeitsrecht, Sozialversicherungsbetrug, Sicherheitsrisiken. Untersuchungsbefugnisse, mögliche Sanktionen.
Sozialgerichte Extern Individuelle Arbeitsstreitigkeiten (Kündigung, Löhne usw.). Formelles Gerichtsverfahren, bindende Urteile.
Gewerkschaften Extern Kollektive Fragen, individuelle Beschwerden, Vertretung. Tarifverhandlungen, Arbeitnehmervertretung.
Staatsanwaltschaft Extern Arbeitsbezogene Straftaten (z.B. schwere Sicherheitsverstöße, Betrug). Strafrechtliche Ermittlungen und Anklagen.

Einhaltung internationaler Arbeitsnormen

Das spanische Arbeitsrecht ist maßgeblich von internationalen Arbeitsnormen beeinflusst, vor allem von den Standards der International Labour Organization (ILO) und Richtlinien der Europäischen Union (EU). Als EU-Mitgliedsstaat ist Spanien verpflichtet, EU-Richtlinien in nationales Recht umzusetzen, um ein Mindestmaß an Schutz für Arbeitnehmer im gesamten Union zu gewährleisten. Dies umfasst Richtlinien zu Arbeitszeit, Gesundheit und Sicherheit, Nichtdiskriminierung, Datenschutz und Zeitarbeit, unter anderem.

Spanien hat zudem zahlreiche ILO-Konventionen ratifiziert, die grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit abdecken, wie die Freiheit der Vereinigung, das Recht auf Tarifverhandlungen, die Abschaffung der Zwangsarbeit, die Beseitigung der Kinderarbeit und die Abschaffung der Diskriminierung bei der Beschäftigung. Während ILO-Konventionen nicht immer unmittelbare Geltung vor nationalen Gerichten haben, beeinflussen sie die Entwicklung und Auslegung des spanischen Arbeitsrechts.

Die Einhaltung des spanischen nationalen Arbeitsrechts stellt im Allgemeinen die Konformität mit den Anforderungen der EU-Richtlinien und ratifizierten ILO-Konventionen sicher. Allerdings können bestimmte Bereiche, insbesondere solche, die kürzlich durch EU-Richtlinien (wie Whistleblower-Schutz oder Plattformarbeit) betroffen sind, neue oder aktualisierte nationale Anforderungen beinhalten, die Arbeitgeber aktiv überwachen und umsetzen müssen.

Häufige Beschäftigungsstreitigkeiten und deren Beilegung

Mehrere Arten von Beschäftigungsstreitigkeiten treten in Spanien häufig auf. Das Verständnis dieser häufigen Probleme und ihrer typischen Lösungswege ist für Arbeitgeber entscheidend.

  • Kündigungsstreitigkeiten: Anfechtung der Fairness oder Rechtmäßigkeit einer Kündigung ist vermutlich die häufigste Streitart. Arbeitnehmer können sowohl objektive Kündigungen (basierend auf wirtschaftlichen, technischen, organisatorischen oder Produktionsgründen) als auch disziplinarische Kündigungen (aufgrund von Fehlverhalten) anfechten. Der Prozess beginnt fast immer mit einer obligatorischen Schlichtung. Wenn keine Einigung erzielt wird, geht der Fall vor das Sozialgericht. Das Gericht entscheidet, ob die Kündigung gerechtfertigt (procedente), ungerechtfertigt (improcedente) oder null (nulo) ist. Bei ungerechtfertigter Kündigung besteht in der Regel die Möglichkeit der Wiedereinstellung oder der Zahlung einer gesetzlichen Abfindung. Null-Dismissals (z.B. wegen Diskriminierung oder während geschützter Perioden wie Schwangerschaft) erfordern die obligatorische Wiedereinstellung und Nachzahlung rückständiger Löhne.
  • Lohn- und Zahlungsansprüche: Streitigkeiten über unbezahlte Löhne, Überstunden, Boni oder andere Vergütungen sind häufig. Auch diese folgen dem Prozess der Schlichtung und dann des Gerichts. Das Gericht bestimmt die geschuldete Summe basierend auf dem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und gesetzlichen Vorgaben.
  • Arbeitszeitstreitigkeiten: Probleme mit übermäßigen Arbeitsstunden, unzureichenden Ruhezeiten oder fehlerhafter Zeiterfassung können zu Streitigkeiten führen, oft ausgelöst durch Inspektionen des ITSS oder Beschwerden von Arbeitnehmern. Verpflichtende Zeiterfassungssysteme haben den Fokus auf dieses Gebiet erhöht. Die Lösung besteht darin, die Einhaltung der gesetzlichen Grenzen und Tarifverträge zu prüfen, was zu Ansprüchen auf unbezahlte Überstunden oder Bußgelder führen kann.
  • Streitigkeiten über die Stellenklassifikation: Meinungsverschiedenheiten über die berufliche Kategorie oder Funktion eines Mitarbeiters, die Wages und Verantwortlichkeiten beeinflussen können, werden manchmal vor Gericht verhandelt. Das Gericht prüft die tatsächlichen ausgeübten Tätigkeiten im Vergleich zur vertraglichen Klassifikation.
  • Diskriminierung und Belästigung: Ansprüche aufgrund von Diskriminierung (z.B. Geschlecht, Alter, Herkunft, Behinderung) oder Belästigung am Arbeitsplatz sind ernsthafte Angelegenheiten. Diese Fälle bergen erhebliche rechtliche und rufschädigende Risiken. Die Beilegung kann durch interne Prozesse, Gewerkschaftsintervention, ITSS-Beschwerden oder Gerichtsverfahren erfolgen. Abhilfen können Wiedereinstellung, Schadensersatz und Maßnahmen zur Verhinderung zukünftiger Vorfälle umfassen.

In den meisten häufigen Streitfällen ist der initiale obligatorische Schlichtungsversuch eine entscheidende Phase, in der viele Fälle beigelegt werden. Scheitert die Schlichtung, bieten die Sozialgerichte ein spezialisiertes und vergleichsweise schnelles gerichtliches Verfahren, obwohl Rückstaus zu Verzögerungen führen können.

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