Employment Cost Calculator for Spanien
Calculate your complete hiring costs for Spanien employees, including payroll taxes, social security contributions, employee benefits, and management fees. This salary calculator provides accurate employer cost estimates for informed hiring decisions.
Arbeitgebersteuerbeiträge
Steuerart | Satz | Basis |
---|---|---|
Sozialversicherung | ~30,48% (allgemein) + variabel für Unfälle | Bruttogehalt des Mitarbeiters (unterliegt Mindest-/Höchstgrenzen) |
Arbeitslosenversicherung | 5,5% (Arbeitgeber) | Gehalt des Mitarbeiters |
Berufliche Weiterbildung | 0,7% (Arbeitgeber) | Bruttogehalt des Mitarbeiters |
Insolvenzgeldfonds (FOGASA) | 0,2% (Arbeitgeber) | Bruttogehalt des Mitarbeiters |
Anmeldung & Einhaltung der Vorschriften
- Sozialversicherungsbeiträge sind bis zum letzten Kalendertag des folgenden Monats fällig.
- Einkommenssteuer (IRPF) Abzüge müssen bis zum 20. des folgenden Monats abgeführt werden.
- Der Arbeitgeber ist verantwortlich dafür, die Arbeitnehmer vor oder am Beginn der Tätigkeit bei der Sozialversicherung zu registrieren.
In Spanien unterliegen Arbeitnehmer verschiedenen Steuerabzügen, hauptsächlich Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge, beeinflusst durch Faktoren wie Einkommenshöhe, Aufenthaltsstatus und spezifische Abzüge.
Einkommensteuer (IRPF)
Ab 2025 folgt die spanische Einkommensteuer (Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas oder IRPF) einem progressiven System mit aktualisierten Sätzen und Steuerklassen für das Jahr:
- Bis zu €12.450: 19%
- €12.451 bis €20.200: 24%
- €20.201 bis €35.200: 30%
- €35.201 bis €60.000: 37%
- €60.001 bis €300.000: 45%
- Über €300.000: 47%
Beckham Law
Das Beckham Law bietet einen pauschalen Einkommensteuersatz von 24% für qualifizierte ausländische Arbeitnehmer, die nach Spanien ziehen, um dort zu arbeiten. Dies gilt für in Spanien erzieltes Einkommen und kann im Vergleich zu den standardmäßigen progressiven Sätzen erhebliche Einsparungen bieten. Es ist zu beachten, dass bestimmte Einkommensarten wie Erbschaften, Kapitalgewinne und Geschenke, die innerhalb Spaniens stammen, von den Beckham Law-Vorteilen ausgeschlossen sind.
Steuerabzüge und Freibeträge
Mehrere Abzüge und Freibeträge können das zu versteuernde Einkommen für Einwohner reduzieren:
- Persönlicher Freibetrag: €5.550 (unter 65), €6.700 (65+), €8.100 (75+).
- Kinderfreibetrag: €2.400 (erstes Kind), €2.700 (zweites), €4.000 (drittes), €4.500 (jeweils weitere).
- Abhängigkeitsfreibetrag: €1.150 (65+), €2.550 (75+).
- Mutterschaftsfreibetrag: €2.800 jährlich pro Kind unter drei Jahren.
- Energieeffizienzmaßnahmen: Abzüge für haussanierende Maßnahmen im Zusammenhang mit Energieeffizienz sind bis Ende 2025 möglich.
- Kauf von Elektrofahrzeugen: Abzüge für den Kauf von Elektrofahrzeugen und die Installation von Ladestationen werden bis 2025 verlängert.
Sozialversicherungsbeiträge
Sozialversicherungsbeiträge sind für Arbeitnehmer in Spanien verpflichtend, wobei die Beiträge zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt werden.
Arbeitnehmerbeiträge
- Sozialversicherung: 4,83% (einschließlich MEI).
- Arbeitslosigkeit: 1,55%.
- Berufliche Weiterbildung: 0,10%.
- Solidaritätsbeitrag: 0,16% - 0,20% auf Einkommen über €4.909,50 monatlich.
Arbeitgeberbeiträge (Informativ - nicht vom Gehalt abgezogen)
- Allgemeine Risiken: 23,60%
- Arbeitslosigkeit: 5,50%
- Berufliche Weiterbildung: 0,70%
- Wage Guarantee Fund: 0,20%
Die Sätze und Grenzen für Sozialversicherungsbeiträge und bestimmte Einkommensteuerabzüge (z.B. Solidaritätsbeitrag) unterliegen jährlichen Änderungen. Es ist daher ratsam, diese Zahlen zu Beginn jedes Jahres zu überprüfen. Es ist wichtig zu wissen, dass diese Werte variieren können.
Zusätzliche Überlegungen
- Steuerjahr: Das spanische Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr, läuft vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.
- Steuererklärung: Personen mit Einkommen von zwei oder mehr Zahlstellen über €2.500 sind verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Die Steuererklärungssaison in Spanien findet in der Regel zwischen April und Juni des Folgejahres statt.
Diese Informationen sind Stand Februar 5, 2025. Steuergesetze und -vorschriften können sich ändern. Es wird empfohlen, einen Steuerberater für eine individuelle Beratung zu konsultieren.