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Steuern in Rumänien

449 EURpro Mitarbeiter/Monat

Learn about tax regulations for employers and employees in Rumänien

Updated on April 25, 2025

Romania betreibt ein progressives Steuersystem für Einzelpersonen, obwohl das Einkommen aus Beschäftigung nach Abzug der obligatorischen Sozialabgaben einem Flat-Rate-Steuersatz unterliegt. Das System umfasst erhebliche Sozialversicherungsbeiträge sowohl von Arbeitgebern als auch von Arbeitnehmern, neben einem Flat-Income-Tax-Satz, der auf die Nettolohnbasis angewendet wird. Arbeitgeber spielen eine entscheidende Rolle bei der Erhebung und Abführung dieser Steuern und Beiträge durch den Gehaltsabrechnungsprozess und stellen die Einhaltung der nationalen Vorschriften sicher. Das Verständnis dieser Verpflichtungen ist für jedes Unternehmen, das Personal in Romania beschäftigt, sei es lokal oder ausländisch, unerlässlich.

Die Verwaltung der Gehaltsabrechnung und der Steuerkonformität in Romania erfordert sorgfältige Aufmerksamkeit für Details, da Regeln und Sätze Änderungen unterliegen können. Arbeitgeber sind verantwortlich für die Berechnung, den Einbehalt und die Zahlung verschiedener Beiträge und der Einkommensteuer im Namen ihrer Mitarbeiter sowie für die Erfüllung eigener arbeitgeberspezifischer Beiträge.

Arbeitgeber Sozialversicherung und Lohnsteuerpflichten

Arbeitgeber in Romania sind verpflichtet, Beiträge zu mehreren Sozialversicherungskassen basierend auf den Bruttogehältern ihrer Mitarbeiter zu leisten. Die primären Arbeitgeberbeiträge sind für die Work Risk and Accident Insurance Contribution (CAM). Die Berechnungsgrundlage für diese Beiträge ist in der Regel das Bruttomonatsgehalt des Mitarbeiters, bis zu bestimmten Höchstgrenzen für spezifische Beiträge.

Die erwarteten Standardbeitragssätze für 2025 sind wie folgt:

Beitragsart Abkürzung Erwarteter Satz 2025 Berechnungsgrundlage Hinweise
Work Risk and Accident Insurance Contribution CAM 2,25% Bruttogehalt Satz variiert je nach Risikoklasse der Tätigkeit des Arbeitgebers (0,15% - 0,85%)

Hinweis: Der Satz von 2,25% für CAM ist ein allgemeiner Wert, der häufig zitiert wird; der spezifische Satz hängt vom NACE-Code des Unternehmens und der zugehörigen Risikoklasse ab und reicht von 0,15% bis 0,85%. Die obige Tabelle verwendet die allgemeine Referenz.

Arbeitgeber müssen auch sicherstellen, dass die Mitarbeiterbeiträge (CAS und CASS) korrekt berechnet und vor der Zahlung des Nettogehalts vom Bruttogehalt einbehalten werden.

Anforderungen an die Quellensteuerabzug

Arbeitgeber sind verantwortlich für den Abzug der Einkommensteuer von den Gehältern ihrer Mitarbeiter. Der in Romania auf Beschäftigungseinkommen angewandte Standardsteuersatz beträgt eine Flat-Rate von 10%.

Die steuerliche Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer wird berechnet, indem die obligatorischen Sozialversicherungsbeiträge der Mitarbeiter (CAS und CASS) vom Bruttomonatsgehalt abgezogen werden. Bestimmte persönliche Abzüge und Freibeträge können diese steuerliche Basis weiter reduzieren, bevor die 10%-Steuer angewendet wird.

Der Arbeitgeber berechnet das Bruttogehalt, zieht die obligatorischen Sozialbeiträge des Mitarbeiters (CAS und CASS) ab, subtrahiert etwaige persönliche Abzüge und wendet dann den Steuersatz von 10% auf den verbleibenden Betrag an, um die zu erhebende Einkommensteuer zu bestimmen.

Arbeitnehmerabzüge und Freibeträge

Arbeitnehmer in Romania unterliegen obligatorischen Sozialversicherungsbeiträgen und Einkommensteuer. Diese werden in der Regel vom Arbeitgeber vom Bruttogehalt einbehalten.

Die wichtigsten erwarteten Arbeitnehmerbeiträge für 2025 sind:

Beitragsart Abkürzung Erwarteter Satz 2025 Berechnungsgrundlage Hinweise
Sozialversicherungsbeitrag CAS 25% Bruttogehalt (bis zu einer Obergrenze) Obergrenze ist 24-fache des nationalen Bruttomindestlohns pro Monat
Sozialversicherungsbeitrag für Gesundheit CASS 10% Bruttogehalt (keine Obergrenze für Beschäftigungseinkommen)

Hinweis: Für bestimmte Sektoren (z.B. IT, Bau, Landwirtschaft, Lebensmittelindustrie) können unter bestimmten Bedingungen spezifische Befreiungen oder reduzierte Sätze gelten. Die oben genannten Sätze sind allgemeine Sätze.

Arbeitnehmer können auch von persönlichen Abzügen profitieren, die ihre steuerpflichtige Einkommensbasis für die Berechnung der 10%-Einkommensteuer verringern. Der Grundfreibetrag gilt für Personen mit einem Bruttomonatsgehalt unter einem bestimmten Schwellenwert. Dieser Abzugsbetrag variiert je nach Einkommensniveau und steigt bei Arbeitnehmern mit Angehörigen.

Erwartete Schwellenwerte und Beträge für persönliche Abzüge im Jahr 2025 (basierend auf aktuellen Vorschriften):

Bruttomonatsgehalt (RON) Grundfreibetrag (RON) Zusätzlicher Abzug pro Angehörigen (RON)
Bis 2.000 500 150
2.001 - 3.000 Abnehmend von 500 auf 0 150
Über 3.000 0 150

Hinweis: Der Grundfreibetrag sinkt linear für Bruttogehälter zwischen 2.001 RON und 3.000 RON und erreicht bei 3.000 RON null. Der zusätzliche Abzug für Angehörige (Ehepartner, Kinder oder andere unterstützte Familienmitglieder) ist pro Angehörigen festgelegt, unabhängig vom Einkommensniveau des Arbeitnehmers, gilt aber nur, wenn das Bruttogehalt des Arbeitnehmers unter 3.000 RON liegt.

Steuerkonformität und Meldefristen

Arbeitgeber in Romania sind verantwortlich für die rechtzeitige Berechnung, den Abzug, die Deklaration und die Zahlung der Gehaltssteuern und Sozialbeiträge. Die primäre Erklärung für diese Zwecke ist Formular 112, die "Deklaration über die Verpflichtungen zur Zahlung der Sozialbeiträge, Einkommensteuer und das nominelle Verzeichnis der versicherten Personen."

Formular 112 muss monatlich bis zum 25. des Monats nach dem Berichtszeitraum eingereicht werden (d.h. bis zum 25. Februar für die Gehaltsabrechnung im Januar). Die entsprechenden Zahlungen für die einbehaltenen Sozialbeiträge und die Einkommensteuer müssen ebenfalls bis zu diesem Termin erfolgen.

Jährliche Meldepflichten bestehen ebenfalls und fassen die im Jahr gezahlten Einkommen und Steuern an die Mitarbeiter zusammen. Arbeitgeber müssen genaue Gehaltsabrechnungsunterlagen führen, einschließlich Details zu Bruttogehalt, Beiträgen, Abzügen und Nettolohn für jeden Mitarbeiter.

Besondere Steuerüberlegungen für ausländische Arbeitnehmer und Unternehmen

Die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer oder das Betreiben als ausländisches Unternehmen in Romania bringt spezifische steuerliche Überlegungen mit sich.

Steueransässigkeit: Die steuerlichen Verpflichtungen einer Person in Romania hängen von ihrem Steueransässigkeitsstatus ab. Im Allgemeinen werden Personen, die in Romania steuerlich ansässig sind, auf ihr weltweites Einkommen besteuert, während Nicht-Ansässige nur auf in Romania bezogenes Einkommen besteuert werden. Ein ausländischer Arbeitnehmer kann steuerlich in Romania ansässig werden, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind, z.B. wenn er seinen Wohnsitz in Romania hat oder sich mehr als 183 Tage innerhalb eines 12-Monats-Zeitraums im Land aufhält.

Doppelbesteuerungsabkommen: Romania verfügt über ein umfangreiches Netzwerk von Doppelbesteuerungsabkommen mit anderen Ländern. Diese Abkommen sollen verhindern, dass dasselbe Einkommen in zwei verschiedenen Jurisdiktionen besteuert wird, und können Entlastungen oder spezielle Regeln für die Besteuerung von Beschäftigungseinkommen für ausländische Arbeitnehmer vorsehen. Die Bestimmungen eines relevanten Abkommens können nationales Steuerrecht in bestimmten Fällen außer Kraft setzen.

Ausländische Unternehmen: Ein ausländisches Unternehmen, das Personal in Romania beschäftigt, kann die Entstehung einer ständigen Vertretung (PE) für Steuerzwecke auslösen, abhängig von Art und Dauer seiner Aktivitäten. Wenn eine PE entsteht, unterliegt das ausländische Unternehmen der rumänischen Körperschaftsteuer auf die Gewinne, die der PE zurechenbar sind. Auch ohne eine PE ist ein ausländisches Unternehmen, das in Romania ansässige Mitarbeiter beschäftigt, in der Regel verpflichtet, sich als Arbeitgeber für die Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge zu registrieren und alle damit verbundenen Verpflichtungen zu erfüllen, einschließlich der Einbehaltung und Meldung. Die Nutzung eines Employer of Record-Services kann ausländischen Unternehmen helfen, diese komplexen Gehaltsabrechnungs- und Compliance-Anforderungen zu verwalten, ohne eine lokale Einheit oder PE zu gründen.

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