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Steuern in Rumänien

Detaillierte Steuerpflichten

Informieren Sie sich über Steuervorschriften für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Rumänien.

Rumänien taxes overview

Rumänien

Rumänien betreibt ein progressives Steuersystem für Einzelpersonen, wobei das Beschäftigungseinkommen nach Abzug verpflichtender Sozialabgaben einem Flatrate-Satz unterliegt. Das System umfasst erhebliche Sozialversicherungsbeiträge sowohl von Arbeitgebern als auch von Arbeitnehmern, alongside einem Flat Income Tax Rate applied to the net salary base. Arbeitgeber spielen eine entscheidende Rolle bei der Einziehung und Abführung dieser Steuern und Beiträge durch den Lohnzahlungsprozess und gewährleisten die Einhaltung der nationalen Vorschriften. Das Verständnis dieser Verpflichtungen ist für jedes Unternehmen, das Personal in Rumänien beschäftigt, sei es lokal oder ausländisch, von entscheidender Bedeutung.

Die Verwaltung der Gehaltsabrechnung und der Steuereinhaltung in Rumänien erfordert sorgfältige Aufmerksamkeit für Details, da Regeln und Sätze Änderungen unterliegen können. Arbeitgeber sind verantwortlich für die Berechnung, den Einbehalt und die Zahlung verschiedener Beiträge und Einkommenssteuern im Namen ihrer Mitarbeiter sowie für eigene arbeitgeberspezifische Beiträge.

Arbeitgeber Sozialversicherung und Lohnsteuerpflichten

Arbeitgeber in Rumänien sind verpflichtet, Beiträge zu mehreren Sozialversicherungskassen auf Grundlage ihrer Bruttogehaltszahlungen der Mitarbeiter zu leisten. Die primären Arbeitgeberbeiträge sind für die Work Risk and Accident Insurance Contribution (CAM). Die Berechnungsgrundlage für diese Beiträge ist im Allgemeinen das Bruttomonatsgehalt des Mitarbeiters, bis zu bestimmten Höchstgrenzen für spezifische Beiträge.

Die erwarteten Standardbeitragssätze für 2025 sind wie folgt:

Beitragstyp Abkürzung Rate (erwartet 2025) Berechnungsgrundlage Hinweise
Work Risk and Accident Insurance Contribution CAM 2,25% Bruttogehaltszahlung Rate variiert basierend auf der Risiko-Klassifikation der Aktivität des Arbeitgebers (0,15% - 0,85%)

Hinweis: Der Satz von 2,25% für CAM ist ein allgemeiner, häufig zitierter Satz; der spezifische Satz hängt vom NACE-Code des Unternehmens und der damit verbundenen Risiko-Klasse ab, die von 0,15% bis 0,85% reicht. Die obige Tabelle verwendet die allgemeine Referenz.

Arbeitgeber müssen auch sicherstellen, dass die Arbeitnehmerbeiträge (CAS und CASS) korrekt berechnet und vom Bruttogehalt einbehalten werden, bevor das Nettogehalt ausgezahlt wird.

Einkommenssteuer-Quellensteuerpflichten

Arbeitgeber sind verantwortlich für die Quellensteuer auf die Gehälter ihrer Arbeitnehmer. Der Standard-Einkommenssteuersatz, der auf Beschäftigungseinkommen in Rumänien angewandt wird, beträgt ein Flat 10%.

Die steuerpflichtige Basis für die Einkommenssteuer wird berechnet, indem die obligatorischen Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitnehmers (CAS und CASS) vom Bruttomonatsgehalt abgezogen werden. Bestimmte persönliche Abzüge und Freibeträge können diese steuerpflichtige Basis weiter reduzieren, bevor die 10%-ige Steuer angewandt wird.

Der Arbeitgeber berechnet das Bruttogehalt, zieht die obligatorischen Sozialabgaben des Arbeitnehmers (CAS und CASS) ab, zieht ggf. persönliche Freibeträge ab und wendet dann den Steuersatz von 10% auf den verbleibenden Betrag an, um die zu erhebende Einkommenssteuer zu bestimmen.

Arbeitnehmer Steuerabzüge und Freibeträge

Arbeitnehmer in Rumänien unterliegen obligatorischen Sozialversicherungsbeiträgen und Einkommenssteuer. Diese werden in der Regel vom Arbeitgeber vom Bruttogehalt einbehalten.

Die wichtigsten erwarteten Arbeitnehmerbeiträge für 2025 sind:

Beitragstyp Abkürzung Rate (erwartet 2025) Berechnungsgrundlage Hinweise
Sozialversicherungsbeitrag CAS 25% Bruttogehalt (bis zu einer Grenze) Grenze ist 24-mal des nationalen Bruttomindestlohns pro Monat
Sozialversicherungsbeitrag Gesundheit CASS 10% Bruttogehalt (keine Grenze für Beschäftigungseinkommen)

Hinweis: Für bestimmte Sektoren (z.B. IT, Bauwesen, Landwirtschaft, Lebensmittelindustrie) können unter bestimmten Bedingungen spezifische Ausnahmen oder reduzierte Sätze gelten. Die obigen Sätze sind allgemeine Sätze.

Arbeitnehmer können auch von persönlichen Freibeträgen profitieren, die ihre steuerpflichtige Einkommensbasis für die Berechnung der 10%-igen Einkommensteuer reduzieren. Der Grundfreibetrag gilt für Personen mit einem Bruttomonatsgehalt unter einem bestimmten Schwellenwert. Dieser Freibetrag variiert je nach Bruttogehalt und steigt für Arbeitnehmer mit Angehörigen.

Vorausgesagte Freibetragsgrenzen und Beträge für 2025 (basierend auf aktuellen Vorschriften):

Bruttomonatsgehaltsgrenze (RON) Grundfreibetrag (RON) Zusätzlicher Freibetrag pro Angehörigem (RON)
Bis zu 2.000 500 150
2.001 - 3.000 Abnehmend von 500 auf 0 150
Über 3.000 0 150

Hinweis: Der Grundfreibetrag sinkt linear für Bruttogehälter zwischen 2.001 RON und 3.000 RON und erreicht bei 3.000 RON null. Der zusätzliche Freibetrag für Angehörige (Ehegatte, Kinder oder weitere unterstützte Familienmitglieder) ist fix pro Angehörigem, unabhängig vom Einkommen des Arbeitnehmers, gilt aber nur, wenn das Bruttogehalt des Arbeitnehmers unter 3.000 RON liegt.

Steuerkonformität und Meldefristen

Arbeitgeber in Rumänien sind verantwortlich für die rechtzeitige Berechnung, den Einbehalt, die Anmeldung und die Zahlung der Lohnsteuern und Sozialabgaben. Die primäre Meldeform ist Formular 112, die "Deklaration bezüglich der Verpflichtungen zur Zahlung sozialer Beiträge, Einkommenssteuer und des nominalen Registers der versicherten Personen".

Formular 112 ist monatlich bis zum 25. des Monats nach dem Meldezeitraum einzureichen (d.h. der 25. Februar für den Januar-Lohn). Die entsprechenden Zahlungen für einbehaltene Sozialbeiträge und Einkommenssteuer müssen ebenfalls bis zu diesem Termin erfolgen.

Es bestehen auch jährliche Berichtspflichten, die das Einkommen und die gezahlten Steuern an die Arbeitnehmer im Laufe des Jahres zusammenfassen. Arbeitgeber müssen genaue Lohnunterlagen führen, inklusive Details zum Bruttogehalt, den Beiträgen, Abzügen und Nettogehalt für jeden Mitarbeiter.

Besondere Steuerüberlegungen für ausländische Arbeitnehmer und Unternehmen

Die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer oder das Betreiben einer ausländischen Firma in Rumänien bringt spezifische steuerliche Überlegungen mit sich.

Tax Residency: Die steuerlichen Verpflichtungen einer Person in Rumänien hängen von ihrem Steuerresidenzstatus ab. Im Allgemeinen werden Personen, die in Rumänien steuerlich ansässig sind, auf ihr weltweites Einkommen besteuert, während Nichtansässige nur auf in Rumänien erzieltes Einkommen besteuert werden. Ein ausländischer Arbeitnehmer kann steuerlich in Rumänien ansässig werden, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind, z.B. wenn er seinen Wohnsitz in Rumänien hat oder sich mehr als 183 Tage in einem beliebigen 12-Monats-Zeitraum im Land aufhält.

Doppelbesteuerungsabkommen: Rumänien hat ein weitreichendes Netzwerk an Doppelbesteuerungsabkommen mit anderen Ländern. Diese sollen verhindern, dass dasselbe Einkommen in zwei unterschiedlichen Jurisdiktionen besteuert wird, und können Erleichterungen oder spezielle Regelungen im Hinblick auf die Besteuerung von Beschäftigungseinkommen für ausländische Arbeitnehmer vorsehen. Die Bestimmungen eines entsprechenden Abkommens können in bestimmten Fällen vorrangig gegenüber dem nationalen Steuerrecht gelten.

Ausländische Unternehmen: Ein ausländisches Unternehmen, das Personal in Rumänien beschäftigt, kann die Einrichtung einer ständigen Niederlassung (PE) für steuerliche Zwecke auslösen, abhängig von Art und Dauer der Tätigkeiten. Wird eine PE etabliert, unterliegt das ausländische Unternehmen in Rumänien der Körperschaftsteuer auf die dem PE zurechenbaren Gewinne. Selbst ohne eine PE ist ein ausländisches Unternehmen, das Einwohner in Rumänien beschäftigt, grundsätzlich verpflichtet, sich als Arbeitgeber für Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge zu registrieren und alle verbundenen Pflichten zu erfüllen, einschließlich Einbehaltung und Meldung. Die Nutzung eines Employer of Record Dienstes kann ausländischen Unternehmen helfen, diese komplexen Gehaltsabrechnungs- und Compliance-Anforderungen zu verwalten, ohne eine lokale Einheit oder PE zu gründen.

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