Employment cost calculator for Rumänien - Calculate taxes, benefits, and total employer costs
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Berechnungstool für Beschäftigungskosten in Rumänien

Einstellung in Rumänien? Berechnen Sie sofort Ihre Gesamtkosten für die Beschäftigung — Steuern, Leistungen und mehr

Updated on July 29, 2025

Employment Cost Calculator for Rumänien

Calculate your complete hiring costs for Rumänien employees, including payroll taxes, social security contributions, employee benefits, and management fees. This salary calculator provides accurate employer cost estimates for informed hiring decisions.

Arbeitgebersteuerbeiträge

Steuerart Satz Basis
Beitrag zur Arbeitsversicherung 2,25 % Bruttomonatsgehalt
Beitrag zur Sozialversicherung (Rente) 4-8 % (bei besonderen/harten Bedingungen) Einkommen des Arbeitnehmers

Anmeldung & Compliance

  • Die konsolidierte monatliche Steuererklärung (Formular D112) muss elektronisch bis zum 25. des Monats nach dem Gehaltszahlungsmonat eingereicht werden.
  • Zahlungen für die Einkommensteuer und Sozialabgaben sind bis zum 25. des Monats nach dem Abrechnungszeitraum fällig.
  • Arbeitgeber müssen jeden Mitarbeiter vor seinem offiziellen Arbeitsbeginn im Elektronischen Register der Arbeitnehmer ("REVISAL") registrieren.

In Rumänien umfassen die Steuerabzüge für Arbeitnehmer obligatorische Sozialversicherungsbeiträge, Einkommensteuer und bestimmte zulässige Abzüge für spezifische Ausgaben und persönliche Umstände.

Sozialversicherungsbeiträge

  • Pensionsversicherung: 25% des Bruttogehalts.
  • Krankenversicherung: 10% des Bruttogehalts.
  • Befreiung: Eine Abzugsfähigkeit von RON 300 von der Berechnungsgrundlage für diese Beiträge gilt für Vollzeitbeschäftigte, die zwischen RON 4050 (Mindestbruttogehalt) und RON 4300 verdienen. Dies gilt ab 2025.

Einkommensteuer

  • Satz: 10% des zu versteuernden Einkommens (Bruttoeinkommen nach Sozialversicherungsbeiträgen und anderen Abzügen).
  • Abzüge: Mehrere Kategorien persönlicher Abzüge basieren auf der Anzahl der Dependents und verringern sich mit steigendem Bruttogehalt. Abzüge sind nur für ein monatliches Einkommen von bis zu RON 5300 möglich. Arbeitnehmer mit Behinderungen könnten vollständig von der Einkommensteuer befreit sein.

Weitere abzugsfähige Ausgaben

  • Freiwillige Pensionsfonds: Beiträge bis zum RON-Äquivalent von EUR 400 jährlich.
  • Private Krankenversicherung: Prämien und Abonnements bis zum RON-Äquivalent von EUR 400 jährlich.
  • Gewerkschaftsbeiträge: Monatliche Mitgliedsbeiträge.
  • Sportanlagen-Abonnements: Bis zum RON-Äquivalent von EUR 100 jährlich.
  • Wohltätige Spenden: Bis zu 3,5% der jährlichen Einkommensteuer können an wohltätige Zwecke gespendet werden.
  • Entfernung der Steueranreize (2025): Steueranreize wie Einkommensteuerbefreiungen oder reduzierte Beiträge, die zuvor für Sektoren wie IT, Bauwesen und Landwirtschaft galten, werden ab Januar 2025 abgeschafft.
  • Mindestlöhne (2025): Der Mindestlohn im Bausektor beträgt RON 4.582, während der Mindestlohn im Lebensmittel- und Agrarsektor RON 4.050 beträgt.
  • Essensgutscheine / Essenszulage: Arbeitnehmer können diese Vorteile erhalten, aber sie werden bei der Berechnung für die RON 4300-Grenze für den RON 300-Abzug berücksichtigt. Dies gilt speziell für 2025.

Allgemeine Steuerinformationen

  • Die Besteuerung basiert auf weltweitem Einkommen für rumänische Steueransässige und auf rumänisch bezogenem Einkommen für Nicht-Ansässige.
  • Es gelten spezielle Regeln bezüglich Erstattungen für Reisekosten und Nebenkosten für Telearbeiter (bis zu RON 400 monatlich).
Martijn
Daan
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