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Vorteile in Mayotte

499 EURpro Mitarbeiter/Monat

Explore mandatory and optional benefits for employees in Mayotte

Updated on April 27, 2025

Die Beschäftigung von Personen in Mayotte erfordert die Navigation durch einen spezifischen Satz von Arbeitsvorschriften und kulturellen Erwartungen hinsichtlich Arbeitnehmerleistungen und -ansprüche. Als Überseeterritorium und Region Frankreichs folgt Mayotte weitgehend dem französischen Arbeitsrecht, angepasst an den lokalen Kontext. Das Verständnis dieser Anforderungen ist entscheidend für Arbeitgeber, um die Einhaltung sicherzustellen, lokale Talente anzuziehen und positive Arbeitnehmerbeziehungen zu fördern. Über die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen hinaus ist das Angebot wettbewerbsfähiger Zusatzleistungen oft der Schlüssel zum Aufbau einer starken Belegschaft und zur Demonstration des Engagements für das Wohlbefinden der Mitarbeiter.

Die Landschaft der Leistungen in Mayotte wird durch nationale Gesetzgebung, Tarifverträge (wo zutreffend) und lokale Marktpraktiken geprägt. Arbeitgeber müssen die gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich Löhnen, Arbeitszeiten, Urlaub und Sozialversicherungsbeiträgen einhalten, die die Grundlage jedes Vergütungspakets bilden. Darüber hinaus schätzen Arbeitnehmer in Mayotte, wie anderswo, zunehmend Leistungen, die zu ihrer Gesundheit, finanziellen Sicherheit und Work-Life-Balance beitragen.

Gesetzlich vorgeschriebene Leistungen

Arbeitgeber in Mayotte sind gesetzlich verpflichtet, mehrere Kernleistungen bereitzustellen und bestimmte Arbeitsstandards einzuhalten. Diese ergeben sich hauptsächlich aus den Bestimmungen des französischen Arbeitsgesetzbuches, die im Gebiet gelten.

  • Mindestlohn: Arbeitnehmer müssen mindestens den gesetzlichen Mindestlohn (SMIC) erhalten, der regelmäßig angepasst wird. Der SMIC-Satz in Mayotte ist in der Regel niedriger als in mainland Frankreich, wird aber durch lokale Verordnung festgelegt.
  • Arbeitszeiten: Die gesetzliche reguläre Arbeitswoche beträgt 35 Stunden. Überstundenregelungen gelten für Stunden, die darüber hinaus gearbeitet werden, und erfordern erhöhte Vergütungssätze oder Ausgleichsruhe.
  • Bezahlter Jahresurlaub: Arbeitnehmer haben Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub, der in der Regel auf Basis der gearbeiteten Zeit berechnet wird. Der Standardanspruch beträgt 2,5 Arbeitstage pro Monat Arbeit, insgesamt 30 Arbeitstage (5 Wochen) pro Jahr bei Vollzeitbeschäftigung.
  • Feiertage: Arbeitnehmer haben Anspruch auf bezahlten Urlaub an offiziellen Feiertagen, die in Mayotte beobachtet werden.
  • Krankheitstage: Arbeitnehmer haben Anspruch auf Krankheitsurlaub mit Entschädigung, vorbehaltlich Bedingungen bezüglich der Dauer der Betriebszugehörigkeit und Vorlage eines ärztlichen Attests. Die Sozialversicherung übernimmt einen Teil der Entschädigung, und Arbeitgeber können unter bestimmten Bedingungen oder Tarifverträgen diese ergänzen.
  • Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub: Weibliche Arbeitnehmer haben Anspruch auf Mutterschaftsurlaub, männliche Arbeitnehmer auf Vaterschafts- und Kinderbetreuungstage, gemäß französischem Recht. Die Sozialversicherung gewährt während dieser Zeiten Leistungen.
  • Sozialversicherungsbeiträge: Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sind verpflichtet, Beiträge zur Sozialversicherung zu leisten, die die Gesundheitsversorgung, Renten, Familienleistungen und Arbeitslosenversicherung finanzieren. Beitragssätze werden gesetzlich festgelegt und stellen eine bedeutende Kostenposition für Arbeitgeber dar.
Beitragstyp Anteil Arbeitgeber Anteil Arbeitnehmer
Krankenversicherung % des Bruttogehalts % des Bruttogehalts
Rentenversicherung (Basis) % des Bruttogehalts % des Bruttogehalts
Arbeitslosenversicherung % des Bruttogehalts % des Bruttogehalts
Familienleistungen % des Bruttogehalts -
Berufsunfälle Variabel -
Andere (z.B. Schulungen) % des Bruttogehalts -

Hinweis: Spezifische Sätze können sich ändern und hängen von Gehaltsniveaus sowie Beitragsobergrenzen ab.

Die Einhaltung dieser obligatorischen Anforderungen ist unverhandelbar. Arbeitgeber müssen sich bei den zuständigen Sozialversicherungs- und Steuerbehörden registrieren und die Beiträge fristgerecht zahlen. Verstöße können zu erheblichen Strafen und rechtlichen Konsequenzen führen.

Übliche freiwillige Leistungen

Obwohl nicht gesetzlich vorgeschrieben, bieten viele Arbeitgeber in Mayotte über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus Leistungen an, um qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen und zu halten. Diese freiwilligen Leistungen können die Attraktivität eines Arbeitgebers erheblich steigern.

  • Zusatzkrankenversicherung (Mutuelle): Während die Grundkosten der Gesundheitsversorgung durch die Sozialversicherung abgedeckt sind, bieten viele Arbeitgeber oder tragen zu einer ergänzenden Krankenversicherung bei. Diese hilft, Kosten zu decken, die vom Basisschutz nicht vollständig erstattet werden, z.B. Zahn-, Augenheilkunde oder Facharztbesuche. Diese Leistung wird von den Mitarbeitern sehr geschätzt.
  • Essensgutscheine (Tickets Restaurant): Arbeitgeber können Essensgutscheine bereitstellen, um die Kosten für Mittagessen zu decken. Dies ist eine gängige Praxis und wird oft vom Arbeitgeber teilweise bezuschusst.
  • Transportzuschuss: Die Unterstützung bei den täglichen Fahrtkosten ist eine weitere übliche Leistung, insbesondere in Gebieten mit eingeschränktem öffentlichen Nahverkehr oder bei Nutzung eigener Fahrzeuge.
  • Prämien: Leistungsabhängige Boni, Jahresprämien (z.B. 13. Monatsgehalt) oder Gewinnbeteiligungen werden manchmal angeboten, allerdings weniger systematisch als in mainland Frankreich.
  • Schulungen und Weiterentwicklung: Investitionen in die Mitarbeiterschulung werden als Vorteil gesehen, um Fähigkeiten und Karrierechancen zu verbessern.
  • Zusätzlicher bezahlter Urlaub: Einige Arbeitgeber bieten zusätzliche Tage bezahlten Urlaub über den gesetzlichen Mindestanspruch hinaus an.

Die Erwartungen der Arbeitnehmer an freiwillige Leistungen steigen. Während die Grundkonformität erwartet wird, gelten Leistungen wie Zusatzkrankenversicherung und Unterstützung bei Alltagskosten (Mahlzeiten, Transport) zunehmend als Standardangebote wettbewerbsfähiger Arbeitgeber. Die Kosten dieser Leistungen variieren je nach spezifischem Plan oder Zuschuss, sind aber essenziell für die Gestaltung eines wettbewerbsfähigen Vergütungspakets.

Krankenversicherung

Das Gesundheitssystem in Mayotte ist Teil des französischen Sozialversicherungssystems. Alle rechtlich Beschäftigten und ihre Angehörigen sind durch die Grundversicherung (Assurance Maladie) abgedeckt. Dieses System erstattet einen Teil der medizinischen Ausgaben, einschließlich Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte und verschreibungspflichtiger Medikamente.

Arbeitgeber sind verantwortlich für die Anmeldung der Mitarbeiter bei der Sozialversicherung (CSSM - Caisse de Sécurité Sociale de Mayotte) und für die korrekte Berechnung und Abführung der Beiträge sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer.

Wie bei den optionalen Leistungen erwähnt, wird die ergänzende Krankenversicherung (Mutuelle) von Arbeitgebern häufig angeboten. Obwohl es für den Arbeitgeber nicht verpflichtend ist, ist sie sehr zu empfehlen, da sie die Erstattungshöhe erheblich verbessert und ein wichtiger Faktor bei der Gewinnung von Talenten ist. Arbeitgeber tragen in der Regel einen Prozentsatz der Prämie für den Mitarbeiter und manchmal auch für deren Angehörige bei. Die konkrete Deckung und Kosten hängen vom gewählten Versicherungsanbieter und Tarif ab.

Renten- und Pensionspläne

Das Grundsystem der Altersvorsorge in Mayotte ist in das französische nationale Rentensystem integriert. Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zur Sozialversicherung finanzieren die Grundrente. Die Höhe der staatlichen Rente hängt von der Einkommenshistorie des Einzelnen und der Anzahl der im Laufe der Berufstätigkeit erworbenen Beitragsquartale ab.

Neben der Grundrente gibt es in mainland Frankreich (AGIRC-ARRCO) ergänzende obligatorische Pensionskassen. Die vollständige Anwendung dieser ergänzenden Systeme in Mayotte kann komplex sein und unterliegt spezifischen Vorschriften oder Vereinbarungen, aber das Prinzip der verpflichtenden Beiträge zur Altersvorsorge gilt grundsätzlich.

Freiwillige Zusatzpensionspläne, die von Arbeitgebern angeboten werden, sind in Mayotte weniger verbreitet als in mainland Frankreich, können aber von größeren Unternehmen oder solchen mit starken Verbindungen zum Festland angeboten werden. Diese Pläne ermöglichen es den Mitarbeitern und Arbeitgebern, zusätzliche Beiträge zu leisten, um weitere Altersvorsorge aufzubauen. Das Angebot solcher Pläne kann ein bedeutender Differenzierungsfaktor für Arbeitgeber sein, die langfristige finanzielle Sicherheit für ihre Mitarbeiter bieten möchten.

Typische Leistungsangebote nach Branche und Größe

Leistungsangebote in Mayotte variieren je nach Branche und Unternehmensgröße.

  • Große Unternehmen: Größere Firmen, insbesondere solche mit Niederlassungen oder Hauptsitz in mainland Frankreich, bieten in der Regel umfassendere Leistungspakete an. Diese umfassen oft eine robuste Zusatzkrankenversicherung, möglicherweise ergänzende Pensionskassen, großzügigere Urlaubsregelungen und verschiedene Zulagen (Transport, Verpflegung). Sie sind eher an strukturierte Vergütungs- und Leistungssysteme gebunden.
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU): KMU bilden einen großen Teil der Wirtschaft in Mayotte. Obwohl sie alle obligatorischen Leistungen erfüllen müssen, sind ihre freiwilligen Angebote aufgrund von Kostenbeschränkungen möglicherweise begrenzter. Zusatzkrankenversicherung ist weiterhin üblich, andere Leistungen wie umfangreiche Schulungsprogramme oder ergänzende Renten sind weniger häufig.
  • Öffentlicher Sektor: Beschäftigte im öffentlichen Dienst (einschließlich lokaler Verwaltung und staatlicher Dienste) haben oft spezielle Statuten und Leistungspakete, die sich vom privaten Sektor unterscheiden, meist mit starker Arbeitsplatzsicherheit und umfassenden Leistungen.
  • Spezifische Branchen: Bestimmte Branchen wie Banken, Telekommunikation oder größere Tourismusunternehmen bieten möglicherweise wettbewerbsfähigere Pakete an, um spezielle Fähigkeiten anzuziehen. Bau- und Landwirtschaftssektoren können je nach Tarifverträgen andere Strukturen aufweisen.

Wettbewerbsfähige Leistungspakete in Mayotte umfassen in der Regel obligatorische Leistungen plus eine gute Zusatzkrankenversicherung und möglicherweise Verpflegungs- oder Transportzuschüsse. Die Erwartungen der Mitarbeiter an diese Leistungen steigen. Arbeitgeber müssen die Kosten für die Bereitstellung von Leistungen mit dem Bedarf, Talente anzuziehen und zu halten, abwägen. Das Verständnis der gängigen Praktiken in ihrer Branche und bei Wettbewerbern ist entscheidend für die Gestaltung einer effektiven Leistungsstrategie. Die Einhaltung aller Vorschriften bleibt dabei oberstes Gebot.

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