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Vereinbarungen in Luxemburg

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Updated on April 25, 2025

Die Etablierung konformer Arbeitsverhältnisse in Luxemburg erfordert ein umfassendes Verständnis des lokalen Arbeitsrechts, insbesondere hinsichtlich Arbeitsverträgen. Diese Verträge bilden die rechtliche Grundlage der Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und legen die Bedingungen, Rechte und Pflichten beider Parteien fest. Sicherzustellen, dass Arbeitsverträge den spezifischen rechtlichen Rahmenbedingungen Luxemburgs entsprechen, ist entscheidend, um potenzielle Streitigkeiten zu vermeiden und einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

Das luxemburgische Arbeitsrecht ist umfassend gestaltet und darauf ausgelegt, Arbeitnehmer zu schützen, während es Arbeitgebern eine klare Struktur bietet. Richtig ausgearbeitete und rechtsgültige Arbeitsverträge sind grundlegend für diese Struktur und sorgen für Klarheit bei Aspekten wie Arbeitszeiten, Vergütung und Kündigungsverfahren.

Arten von Arbeitsverträgen

Luxemburg erkennt hauptsächlich zwei Haupttypen von Arbeitsverträgen an: den unbefristeten Vertrag (Contrat à Durée Indéterminée - CDI) und den befristeten Vertrag (Contrat à Durée Déterminée - CDD). Der CDI ist die Standardform des Arbeitsvertrags, der vermutet wird, sofern nichts anderes angegeben ist. Der CDD ist eine Ausnahme und kann nur in bestimmten gesetzlich definierten Fällen verwendet werden, wie z.B. bei Vertretung eines abwesenden Mitarbeiters, bei vorübergehender Steigerung der Aktivität oder für spezielle Projekte.

Vertragsart Abkürzung Beschreibung Typische Anwendungsfälle
Unbefristeter Vertrag CDI Standardvertrag ohne festgelegtes Enddatum. Dauerhafte Positionen, laufende Rollen.
Befristeter Vertrag CDD Vertrag mit festem Enddatum oder Dauer. Muss schriftlich erfolgen. Vertretung abwesender Mitarbeiter, vorübergehende Arbeitsbelastung, spezielle Projekte.

CDDs unterliegen strengen Regeln bezüglich ihrer Dauer und Erneuerung. In der Regel darf ein CDD 24 Monate nicht überschreiten, einschließlich Erneuerungen, und kann normalerweise nur zweimal verlängert werden. Die Verwendung eines CDD außerhalb der gesetzlich erlaubten Umstände oder die Nichtbeachtung formaler Anforderungen kann dazu führen, dass der Vertrag als CDI neu klassifiziert wird.

Wesentliche Klauseln

Das luxemburgische Recht schreibt vor, dass bestimmte Informationen in jedem schriftlichen Arbeitsvertrag enthalten sein müssen, egal ob CDI oder CDD. Während zusätzliche Klauseln hinzugefügt werden können, gewährleisten diese wesentlichen Elemente Transparenz und Rechtssicherheit.

Pflichtklauseln umfassen typischerweise:

  • Identifikation beider Parteien (Arbeitgeber und Arbeitnehmer).
  • Arbeitsort.
  • Berufsbezeichnung, Beschäftigungsart oder eine Arbeitsbeschreibung.
  • Beginn des Vertrags.
  • Bei CDDs das Enddatum oder die Dauer des Vertrags.
  • Dauer der Probezeit, falls zutreffend.
  • Vergütung (Gehalt, Boni, Benefits) und Zahlungsfrequenz.
  • Dauer des bezahlten Urlaubs.
  • Arbeitszeiten (täglich oder wöchentlich).
  • Verweis auf anwendbare Tarifverträge, falls vorhanden.
  • Kündigungsfristen (oder Verweis auf gesetzliche/kollektive Regelungen).

Der Vertrag muss schriftlich vorliegen und von beiden Parteien unterschrieben werden, bevor der Arbeitnehmer die Arbeit aufnimmt.

Probezeit

Eine Probezeit (période d'essai) ermöglicht es sowohl dem Arbeitgeber als auch dem Arbeitnehmer, die Eignung des Arbeitsverhältnisses zu beurteilen. Sie muss ausdrücklich im schriftlichen Arbeitsvertrag festgehalten werden, um gültig zu sein.

Wichtige Aspekte der Probezeit:

  • Dauer: Die Mindestdauer beträgt zwei Wochen. Die maximale Dauer hängt vom Qualifikationsniveau und Gehalt des Mitarbeiters ab. Für Arbeitnehmer ohne spezielle technische Qualifikationen beträgt die Höchstdauer in der Regel sechs Monate. Für Arbeitnehmer mit einer anerkannten technischen Qualifikation oder einem deutlich über dem Mindestlohn liegenden Gehalt kann die Höchstdauer bis zu 12 Monate betragen.
  • Kündigung: Während der Probezeit kann der Vertrag von beiden Seiten mit verkürzter Kündigungsfrist gekündigt werden. Die Frist hängt von der vereinbarten Dauer der Probezeit ab, typischerweise von einem Tag pro Woche Probezeit (mindestens 4 Tage) bis zu einem Monat bei längeren Probezeiten.
  • Verlängerung: Eine Probezeit kann nicht über die ursprünglich vereinbarte Dauer oder das gesetzliche Maximum hinaus verlängert werden.
  • Aussetzung: Die Probezeit wird während Abwesenheiten wegen Krankheit, Urlaub oder anderen gesetzlich anerkannten Gründen ausgesetzt.

Vertraulichkeits- und Wettbewerbsverbotsklauseln

Vertraulichkeits- und Wettbewerbsverbotsklauseln sind in luxemburgischen Arbeitsverträgen üblich, insbesondere bei Positionen mit sensiblen Informationen oder spezialisiertem Wissen.

  • Vertraulichkeitsklauseln: Diese schützen die proprietären Informationen, Geschäftsgeheimnisse und Geschäftsdaten des Arbeitgebers. Sie sind grundsätzlich durchsetzbar, sofern sie angemessen im Umfang und in der Dauer sind, und gelten in der Regel auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
  • Wettbewerbsverbotsklauseln (Clause de non-concurrence): Diese beschränken einen Arbeitnehmer darin, nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses für einen Wettbewerber zu arbeiten oder ein konkurrierendes Unternehmen zu gründen. Damit eine Wettbewerbsverbotsklausel in Luxemburg gültig und durchsetzbar ist, muss sie mehrere strenge Kriterien erfüllen:
    • Der Arbeitnehmer muss mindestens 18 Jahre alt sein.
    • Das Jahresgehalt des Arbeitnehmers muss einen bestimmten Schwellenwert übersteigen (deutlich über dem Mindestlohn).
    • Sie muss schriftlich erfolgen.
    • Sie muss geografisch auf bestimmte Gebiete beschränkt sein, in denen der Arbeitgeber echte Geschäftsinteressen hat.
    • Sie muss in der Dauer begrenzt sein (maximal 12 Monate nach Beendigung).
    • Sie muss auf bestimmte Tätigkeiten beschränkt sein, die tatsächlich mit dem Geschäft des Arbeitgebers konkurrieren.
    • Sie muss durch die spezifische Natur der Rolle des Arbeitnehmers und den potenziellen Schaden für den Arbeitgeber gerechtfertigt sein.

Wenn eine Wettbewerbsverbotsklausel nicht alle diese Bedingungen erfüllt, gilt sie als nichtig.

Vertragsänderung und -kündigung

Die Änderung eines bestehenden Arbeitsvertrags erfordert die schriftliche Zustimmung beider Parteien. Einseitige Änderungen wesentlicher Vertragsbedingungen (wie Gehalt, Arbeitszeiten oder Aufgaben) durch den Arbeitgeber sind grundsätzlich nicht zulässig und können als fristlose Kündigung gewertet werden, was zu rechtlichen Schritten des Arbeitnehmers führen kann.

Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses in Luxemburg unterliegt bestimmten rechtlichen Verfahren:

  • Auflösung durch gegenseitiges Einvernehmen: Der Vertrag kann jederzeit schriftlich gekündigt werden, wenn beide Parteien zustimmen.
  • Kündigung durch den Arbeitnehmer: Arbeitnehmer können kündigen, indem sie die Kündigungsfrist gemäß Vertrag, Tarifvertrag oder gesetzlichen Vorgaben einhalten.
  • Kündigung durch den Arbeitgeber: Arbeitgeber können einen CDI aus verschiedenen Gründen kündigen, vor allem:
    • Kündigung mit Frist: Aufgrund tatsächlicher und ernsthafter Gründe im Zusammenhang mit dem Verhalten des Arbeitnehmers oder den betrieblichen Erfordernissen. Eine schriftliche Kündigung ist erforderlich, und die Frist hängt von der Betriebszugehörigkeit ab.
    • Kündigung wegen schwerwiegendem Fehlverhalten (Faute Grave): Bei schweren Vertragsverletzungen, die eine sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen. Dies erlaubt eine sofortige Kündigung ohne Frist, erfordert jedoch strenge Verfahrensvorschriften, einschließlich eines vorangehenden Gesprächs.
  • Kündigung von CDDs: Ein CDD endet in der Regel automatisch zum angegebenen Datum. Eine vorzeitige Beendigung ist nur bei schwerwiegendem Fehlverhalten oder durch gegenseitiges schriftliches Einvernehmen möglich.

Spezielle Verfahren, einschließlich obligatorischer Vorabgespräche bei vom Arbeitgeber initiierten Kündigungen mit Frist oder bei schwerwiegendem Fehlverhalten, müssen strikt eingehalten werden. Die Nichtbeachtung dieser Verfahren kann dazu führen, dass die Kündigung als ungerechtfertigt gilt, was potenzielle Entschädigungsansprüche des Arbeitnehmers nach sich ziehen kann.

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