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Berechnungstool für Beschäftigungskosten in Luxemburg

Einstellung in Luxemburg? Berechnen Sie sofort Ihre Gesamtkosten für die Beschäftigung — Steuern, Leistungen und mehr

Updated on July 27, 2025

Employment Cost Calculator for Luxemburg

Calculate the total cost of employing someone in Luxemburg, including taxes, benefits, and our management fee.

Arbeitgebersteuerbeiträge

Steuerart Satz Basis
Rentenversicherung 8% Bruttogehalt (monatlich gedeckelt bei EUR 12.854,64)
Krankenversicherung 2,80% - 3,05% Bruttogehalt (monatlich gedeckelt bei EUR 12.854,64)
Unfallversicherung 0,595% - 1,13% (variabel) Bruttogehalt (monatlich gedeckelt bei EUR 12.854,64)
Mutualité des Employeurs 0,01% - 2,98% (variabel) Arbeitnehmervergütung

Anmeldung & Compliance

  • Anmeldung beim Gemeinsamen Sozialversicherungszentrum (CCSS) innerhalb von 8 Tagen nach Einstellung des ersten Mitarbeiters.
  • Einbehaltung der Einkommensteuer von den Mitarbeitendengehältern (PAYE-System) und monatliche Überweisung bis zum 25. des Folgemonats.
  • Monatliche Meldung des Bruttogehalts und der geleisteten Stunden an die CCSS, Rückgabe der vorbedruckten Lohnabrechnungen innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt.

In Luxemburg umfassen die steuerlichen Abzüge für Arbeitnehmer verschiedene Bereiche, einschließlich Werbungskosten, Sozialversicherungsbeiträge, Pensionsbeiträge und spezifische Zulagen.

Werbungskosten

  • Ein Standardabzug von €540 gilt für berufsbedingte Ausgaben. Dieser wird für verheiratete Paare oder eingetragene Partner, bei denen beide berufstätig sind, auf €1.080 verdoppelt.
  • Tatsächliche Ausgaben, die den Standardabzug übersteigen, können geltend gemacht werden, einschließlich Kosten für Werkzeuge oder spezielle Arbeitskleidung.
  • Pendlerkosten sind bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von €2.574 absetzbar.

Sozialversicherungs- und Pensionsbeiträge

  • Sowohl luxemburgische als auch ausländische (durch ein Abkommen abgedeckte) Sozialversicherungsbeiträge sind absetzbar.
  • Beiträge zu qualifizierten employer-sponsored Pension schemes sind bis zu €1.200 jährlich absetzbar.

Impatriate-Regime

  • Ein neues Regime, das ab 2025 gilt, bietet eine 50%ige Steuerbefreiung auf das Bruttojahresgehalt bis zu €400.000 für berechtigte Impatriates. Dies entspricht einer maximalen Befreiung von €200.000 pro Jahr. Dieses Regime gilt für das Ankunftsjahr und die acht folgenden Jahre. Der Arbeitnehmer darf in den fünf Jahren vor der Umsiedlung kein luxemburgischer Steuerresident gewesen sein oder innerhalb von 150 km von der Grenze Luxemburgs gelebt haben. Außerdem muss ein Mindestjahresgehalt von €75.000 vorliegen.

Gewinnbeteiligungsbonus-Regime

  • Das Gewinnbeteiligungsbonus-Programm ermöglicht eine 50%ige Befreiung bei Boni, die an Unternehmensgewinne gekoppelt sind, bis zu 30% des jährlichen Bruttogehalts des Arbeitnehmers und 7,5% der Gewinne des Vorjahres.

Bonus für junge Arbeitnehmer

  • Arbeitnehmer unter 30 Jahren in ihrem ersten unbefristeten Vertrag in Luxemburg mit einem Bruttogehalt unter €100.000 können von einer 75%igen Steuerbefreiung auf Boni zwischen €2.500 und €5.000 profitieren.

Weitere Abzüge und Zulagen

  • Eine Zulage für außergewöhnliche Ausgaben für Kinder, die nicht zum Haushalt gehören, ist verfügbar (€5.424 pro Kind jährlich).
  • Zinsen für Immobilienkredite, einschließlich Zwischenkredite, zum Erwerb bestehender Häuser sind absetzbar. Die Abzugsfähigkeit ist im ersten Jahr vollständig anhand des Mietwerts. Für die Folgejahre gelten spezifische Höchstbeträge (€4.000 im zweiten Jahr, €3.000 jährlich für die nächsten fünf Jahre, dann €2.000).

Allgemeine Steuerinformationen für 2025

  • Haushalte mit einem Bruttojahreseinkommen bis zu €52.400 sind für das Steuerjahr 2025 steuerbefreit. Dies gilt für alle Steuerklassen.
  • Aktiv verwaltete Exchange Traded Funds (ETFs), die als UCITS qualifizieren, sind ab 2025 von der Abonnementsteuer befreit.
  • Steuerpflichtige können jährlich auf die Beteiligungsbefreiung bei Dividenden, Liquidationserlösen und Kapitalgewinnen sowie auf die 50%ige Dividendenbefreiung für qualifizierte Beteiligungen verzichten.

Es ist wichtig, sich daran zu erinnern, dass sich diese Informationen auf das Steuerjahr 2025 beziehen und zukünftigen Änderungen unterliegen können. Konsultieren Sie stets offizielle Quellen oder einen Steuerberater für die neuesten Regelungen.

Martijn
Daan
Harvey

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