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Gesundheit & Sicherheit in Frankreich

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Discover workplace health and safety regulations in Frankreich

Updated on April 27, 2025

Sicherstellung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds ist eine grundlegende Anforderung für Unternehmen, die in Frankreich tätig sind. Das französische Recht legt großen Wert auf die Verhütung von Berufsrisiken und verpflichtet Arbeitgeber, alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz der physischen und psychischen Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu ergreifen. Diese Verpflichtung ist umfassend und umfasst alles von Risikoanalyse und Präventionsplanung bis hin zu Schulungen und Unfallberichterstattung.

Die Einhaltung dieser Vorschriften ist nicht nur eine rechtliche Notwendigkeit, sondern auch entscheidend für das Wohlbefinden der Mitarbeiter und die Geschäftskontinuität. Das Verständnis der spezifischen Anforderungen des französischen Arbeitsgesetzbuchs und der zugehörigen Verordnungen ist für jedes Unternehmen, das Personal im Land beschäftigt, unerlässlich, um sicherzustellen, dass die Betriebsabläufe den hohen Standards für Arbeitssicherheit entsprechen.

Gesundheits- und Sicherheitsgesetze und regulatorischer Rahmen

Die wichtigste Quelle für das Arbeits- und Gesundheitsschutzrecht in Frankreich ist das Arbeitsgesetzbuch (Code du Travail). Dieses umfangreiche Gesetzeswerk legt die allgemeinen Prinzipien und spezifischen Anforderungen fest, die Arbeitgeber befolgen müssen. Das Grundprinzip ist die allgemeine Verpflichtung des Arbeitgebers, die Sicherheit zu gewährleisten und die Gesundheit, sowohl physisch als auch psychisch, seiner Mitarbeiter zu schützen. Diese Pflicht ist eine Ergebnisverpflichtung, was bedeutet, dass Arbeitgeber das erforderliche Sicherheitsniveau erreichen müssen, nicht nur Anstrengungen in diese Richtung unternehmen.

Wesentliche Aspekte, die im Arbeitsgesetzbuch geregelt sind, umfassen:

  • Allgemeine Präventionsprinzipien
  • Spezifische Regeln für verschiedene Risikotypen (z.B. chemisch, physisch, psychologisch)
  • Anforderungen an die Arbeitsplatzgestaltung und -ausstattung
  • Verpflichtungen hinsichtlich Information, Schulung und Konsultation
  • Bestimmungen zur Überwachung der Gesundheit der Mitarbeiter

Neben dem Arbeitsgesetzbuch enthalten zahlreiche Verordnungen, ministerielle Anordnungen und nationale Kollektivvereinbarungen detailliertere Regeln und Standards, die für bestimmte Branchen, Tätigkeiten oder Risiken gelten.

Standards und Praktiken im Bereich Arbeitsmedizin und Arbeitsschutz

Ein Grundpfeiler des französischen Systems für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz ist das verpflichtende Dokument zur Risikoanalyse (Document Unique d'Évaluation des Risques Professionnels - DUERP). Jeder Arbeitgeber muss eine systematische Bewertung aller Risiken durchführen, denen seine Mitarbeiter ausgesetzt sind, und die Ergebnisse im DUERP festhalten. Dieses Dokument muss mindestens jährlich aktualisiert werden oder whenever eine wesentliche Änderung am Arbeitsplatz oder in den Arbeitsmethoden erfolgt.

Der Prozess der Risikoanalyse umfasst:

  • Identifikation von Gefahren in allen Arbeitseinheiten.
  • Analyse der mit diesen Gefahren verbundenen Risiken.
  • Bewertung der Schwere und Wahrscheinlichkeit potenzieller Schäden.
  • Definition und Priorisierung von Präventions- und Schutzmaßnahmen.

Auf Grundlage des DUERP müssen Arbeitgeber einen Aktionsplan entwickeln, um die identifizierten Präventionsmaßnahmen umzusetzen. Dieser Plan sollte die Maßnahmen, Ressourcen und Zeitpläne zur Verbesserung der Sicherheitsbedingungen detailliert darstellen. Allgemeine Präventionsgrundsätze wie Risikovermeidung, Bewertung unvermeidbarer Risiken, Bekämpfung der Risiken an der Quelle und Anpassung der Arbeit an die Person sollen diesen Prozess leiten.

Prozesse und Anforderungen bei Arbeitsplatzinspektionen

Die Arbeitssicherheit in Frankreich wird vom Arbeitsinspektorat (Inspection du Travail) überwacht. Arbeitsinspektoren sind befugt, Arbeitsplätze zu betreten, die Einhaltung des Arbeitsgesetzbuchs und anderer Vorschriften zu überprüfen, Mitarbeiter zu befragen und erforderliche Dokumente anzufordern. Sie können Verwarnungen aussprechen, formelle Anweisungen zur Einhaltung erteilen oder sogar rechtliche Schritte bei schwerwiegenden Verstößen einleiten.

Arbeitgeber müssen voll mit den Arbeitsinspektoren zusammenarbeiten und Zugang zu allen angeforderten Informationen und Dokumenten gewähren, einschließlich des DUERP, Schulungsnachweisen und Sicherheitsverfahren.

Neben externen Inspektionen werden Unternehmen ermutigt, interne Audits und Kontrollen als Teil ihres kontinuierlichen Risikomanagementprozesses durchzuführen. Das Sozial- und Wirtschaftsausschuss (CSE), insbesondere seine Kommission für Gesundheit, Sicherheit und Arbeitsbedingungen (CSSCT) in größeren Unternehmen, spielt ebenfalls eine bedeutende Rolle bei der Überwachung der Sicherheitsbedingungen und bei Inspektionen.

Protokolle und Berichterstattung bei Arbeitsunfällen

Im Falle eines Arbeitsunfalls (accident du travail) oder einer Berufskrankheit (maladie professionnelle) müssen spezifische Protokolle befolgt werden. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, jeden Arbeitsunfall, der zu einer Arbeitsunterbrechung oder medizinischer Behandlung führt, innerhalb eines strengen Zeitrahmens bei der primären Krankenversicherungskasse (Caisse Primaire d'Assurance Maladie - CPAM) zu melden.

Ereignis Aktion Frist
Arbeitsunfall Bei CPAM melden Innerhalb von 48 Stunden (ohne Sonntage/Feiertage)
Berufskrankheit Mitarbeiter meldet bei CPAM; Arbeitgeber muss ggf. Informationen bereitstellen. Variiert je nach Anerkennungsverfahren der Krankheit

Nach einem Unfall muss der Arbeitgeber auch eine interne Untersuchung durchführen, um die Ursachen zu ermitteln und Korrekturmaßnahmen zu implementieren, um eine Wiederholung zu verhindern. Der CSE/CSSCT ist über schwere Unfälle zu informieren und zu konsultieren.

Verantwortlichkeiten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer für Arbeitssicherheit

Die Arbeitssicherheit ist eine gemeinsame Verantwortung, wobei die primäre gesetzliche Pflicht beim Arbeitgeber liegt.

Verantwortlichkeiten des Arbeitgebers:

  • Allgemeine Verpflichtung: Alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit zu gewährleisten und die physische sowie psychische Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen.
  • Risikoanalyse: Durchführung und regelmäßige Aktualisierung des DUERP.
  • Präventionsplan: Umsetzung der im DUERP-Aktionsplan festgelegten Maßnahmen.
  • Information & Schulung: Mitarbeiter über Risiken und Präventionsmaßnahmen informieren; angemessene Sicherheitsschulungen entsprechend ihrer Aufgaben und Risiken anbieten.
  • Bereitstellung von Ressourcen: Notwendige persönliche Schutzausrüstung (PSA) und kollektive Schutzmaßnahmen bereitstellen.
  • Gesundheitsüberwachung: Sicherstellen, dass die Mitarbeiter die erforderlichen medizinischen Untersuchungen durchlaufen.
  • Konsultation: Mit den Arbeitnehmervertretungen (CSE/CSSCT) in Sicherheitsfragen beraten.
  • Dokumentation: Die erforderliche Sicherheitsdokumentation (DUERP, Schulungsnachweise, Unfallberichte) pflegen.

Verantwortlichkeiten der Arbeitnehmer:

  • Zusammenarbeit: Mit dem Arbeitgeber zusammenarbeiten, um die eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer zu gewährleisten.
  • Einhaltung: Anweisungen und Sicherheitsverfahren des Arbeitgebers befolgen.
  • Gebrauch von Ausrüstung: Sicherheitsausrüstung und PSA ordnungsgemäß verwenden.
  • Meldung: Gefährliche Situationen oder Mängel in Sicherheitssystemen dem Arbeitgeber oder den Arbeitnehmervertretungen melden.

Der Sozial- und Wirtschaftsausschuss (CSE) ist das wichtigste Organ, das die Arbeitnehmer vertritt. In Unternehmen mit 50 oder mehr Mitarbeitern ist eine Kommission für Gesundheit, Sicherheit und Arbeitsbedingungen (CSSCT) innerhalb des CSE verpflichtend. Die CSSCT hat spezielle Aufgaben, darunter die Analyse von Risiken, die Mitwirkung an der Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten, die Vorschlagserstellung für Präventionsmaßnahmen und die Durchführung von Inspektionen. Arbeitgeber müssen den CSE/CSSCT bei wichtigen Entscheidungen im Bereich Gesundheit und Sicherheit konsultieren.

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