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Urlaub in Frankreich

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Understand employee leave entitlements and policies in Frankreich

Updated on April 27, 2025

France verfügt über einen robusten Rahmen von Arbeitnehmerurlaubsansprüchen, die darauf ausgelegt sind, die Work-Life-Balance zu sichern und Unterstützung bei bedeutenden Lebensereignissen zu bieten. Das Verständnis dieser Richtlinien ist für Arbeitgeber, die im Land tätig sind, von entscheidender Bedeutung, da sie sowohl vom Arbeitsgesetzbuch (Code du Travail) als auch häufig durch Tarifverträge (CBAs) ergänzt werden, die günstigere Bedingungen bieten können. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist für alle Arbeitgeber verpflichtend.

Die Navigation durch die Details der Urlaubsansammlung, die Beobachtung öffentlicher Feiertage, die Anforderungen an Krankengeld und verschiedene Arten von Sonderurlaub erfordert sorgfältige Aufmerksamkeit für Details. Diese Ansprüche bilden einen grundlegenden Bestandteil des Arbeitsverhältnisses in Frankreich und tragen erheblich zum Wohlbefinden der Arbeitnehmer und zur rechtlichen Konformität bei.

Jahresurlaub

Arbeitnehmer in Frankreich haben gesetzlich Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub, der oft als congés payés bezeichnet wird. Der Mindestanspruch basiert auf dem gearbeiteten Zeitraum.

  • Ansammlung: Arbeitnehmer sammeln 2,5 Arbeitstage bezahlten Urlaub pro gearbeiteten Monat, bis zu einem Maximum von 30 Arbeitstagen (5 Wochen) pro Jahr. Dieser Ansammlungszeitraum läuft typischerweise vom 1. Juni des Vorjahres bis zum 31. Mai des laufenden Jahres.
  • Berechnung: Der Anspruch wird basierend auf der Anzahl der im Referenzzeitraum gearbeiteten Monate berechnet. Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte sammeln Urlaub mit demselben Satz. Abwesenheiten aufgrund von Krankheit (unter bestimmten Bedingungen), Mutterschafts-/Vaterschaftsurlaub, Arbeitsunfällen und bezahltem Urlaub selbst werden im Allgemeinen als Arbeitszeit für die Urlaubsansammlung betrachtet.
  • Inanspruchnahme des Urlaubs: Der Haupturlaubzeitraum liegt typischerweise zwischen dem 1. Mai und dem 31. Oktober. Arbeitnehmer sind im Allgemeinen verpflichtet, während dieses Zeitraums mindestens 12 aufeinanderfolgende Arbeitstage ihres Haupturlaubsanspruchs zu nehmen. Der Arbeitgeber legt die Reihenfolge und Termine des Urlaubs nach Rücksprache mit Arbeitnehmervertretungen (falls zutreffend) und unter Berücksichtigung familiärer Situationen und Dienstalter fest.
  • Fractionierung: Wenn der Haupturlaub (mindestens 12 Arbeitstage, die zwischen Mai und Oktober genommen werden) aufgeteilt wird, können Arbeitnehmer Anspruch auf zusätzliche Urlaubstage für die verbleibenden Tage außerhalb dieses Zeitraums haben. Dies wird als "Fractioning leave" (congés de fractionnement) bezeichnet.
    • 3 bis 5 Tage außerhalb des Hauptzeitraums: 1 zusätzlicher Urlaubstag.
    • 6 oder mehr Tage außerhalb des Hauptzeitraums: 2 zusätzliche Urlaubstage.
  • Zahlung: Arbeitnehmer erhalten während des bezahlten Urlaubs ihr normales Gehalt oder einen Betrag, der auf 1/10 ihrer Bruttogehalt während des Ansammlungszeitraums basiert, je nachdem, was günstiger ist.

Öffentliche Feiertage

Frankreich beobachtet eine Reihe von öffentlichen Feiertagen (jours fériés). Während es 11 offizielle Feiertage gibt, ist nur der 1. Mai (Tag der Arbeit) für alle Arbeitnehmer obligatorisch frei, mit sehr wenigen Ausnahmen. Für andere Feiertage hängt es von der Tarifvereinbarung oder Firmenpolitik ab, ob Arbeitnehmer für den freien Tag bezahlt werden oder arbeiten müssen. Falls ein Feiertag auf einen Tag fällt, an dem der Arbeitnehmer normalerweise arbeitet, und er nicht arbeiten muss, ist es in der Regel ein bezahlter freier Tag. Wenn sie an einem Feiertag (außer dem 1. Mai) arbeiten, könnten sie Anspruch auf erhöhtes Gehalt oder Ausgleichszeit haben, abhängig von der CBA oder Unternehmensvereinbarung.

Hier sind die standardmäßigen öffentlichen Feiertage in Frankreich, mit ihren Daten für 2025:

Feiertag Datum (2025) Wochentag (2025)
Neujahr 1. Januar Mittwoch
Ostermontag 21. April Montag
Tag der Arbeit 1. Mai Donnerstag
Tag des Sieges in Europa 8. Mai Donnerstag
Christi Himmelfahrt 29. Mai Donnerstag
Pfingstmontag 9. Juni Montag
Bastille-Tag 14. Juli Montag
Mariä Himmelfahrt 15. August Freitag
Allerheiligen 1. November Samstag
Armistice 11. November Dienstag
Weihnachten 25. Dezember Donnerstag

Beachten Sie, dass Elsass und Lothringen zwei zusätzliche Feiertage haben: Karfreitag und Stephanustag (26. Dezember).

Krankheitsurlaub

Wenn ein Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit oder Verletzung arbeitsunfähig ist, hat er Anspruch auf Krankheitsurlaub (arrêt maladie).

  • Verfahren: Der Arbeitnehmer muss seinen Arbeitgeber so früh wie möglich informieren und innerhalb von 48 Stunden ein ärztliches Attest (certificat médical) eines Arztes vorlegen. Dieses Attest rechtfertigt die Abwesenheit und gibt die voraussichtliche Dauer an.
  • Sozialversicherungsleistungen: Nach einer Wartezeit von 3 Kalendertagen hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Tagesgeldleistungen (Indemnités Journalières de Sécurité Sociale - IJSS), die von der primären Krankenversicherung (CPAM) gezahlt werden. Die IJSS betragen in der Regel 50 % des durchschnittlichen Tagesverdienstes des Arbeitnehmers der letzten 3 Monate, bis zu einer bestimmten Obergrenze.
  • Arbeitgeberzuschuss: Unter bestimmten Bedingungen (z.B. Mindestdienstalter, rechtzeitige Vorlage des Attests) ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, die Sozialversicherungsleistungen aufzustocken. Diese Ergänzungszahlung, zusammen mit den IJSS, stellt sicher, dass der Arbeitnehmer einen Prozentsatz seines normalen Gehalts erhält. Die Dauer und Höhe des Zuschusses steigen mit der Betriebszugehörigkeit. Typischerweise erhält der Arbeitnehmer nach einem Jahr Dienstzeit 90 % seines Bruttogehalts für einen bestimmten Zeitraum, danach 66,66 %. Tarifverträge (CBAs) bieten oft günstigere Bedingungen, reduzieren die Wartezeit oder erhöhen Dauer und Höhe des Zuschusses.
  • Dauer: Die Dauer des Krankheitsurlaubs kann erheblich variieren, abhängig von der Erkrankung. Bei langfristigen oder schweren Krankheiten können Arbeitnehmer Anspruch auf arrêt de travail de longue durée haben, mit spezifischen Regelungen zu Leistungen und Dauer.

Elternzeit

Frankreich gewährt verschiedene Arten von Elternzeit im Zusammenhang mit Geburt und Adoption, um Eltern zu ermöglichen, sich um ihr neugeborenes Kind zu kümmern.

  • Mutterschaftsurlaub (Congé Maternité):
    • Dauer: Die Dauer hängt von der Anzahl der erwarteten Kinder und der bereits vorhandenen Kinder ab.
      • Erst- oder Zweitgeborene: 6 Wochen vor und 10 Wochen nach dem voraussichtlichen Geburtstermin (insgesamt 16 Wochen).
      • Drittes Kind oder mehr: 8 Wochen vor und 18 Wochen nach (insgesamt 26 Wochen).
      • Zwillinge: 12 Wochen vor und 22 Wochen nach (insgesamt 34 Wochen).
      • Drillinge oder mehr: 24 Wochen vor und 46 Wochen nach (insgesamt 70 Wochen).
    • Bezahlung: Mutterschaftsurlaub wird durch Tagesgeldleistungen (IJSS) von der Sozialversicherung bezahlt, basierend auf dem Durchschnittsgehalt des Arbeitnehmers. Der Arbeitgeber ist gesetzlich nicht verpflichtet, dies aufzustocken, aber einige CBAs können dies vorsehen.
  • Vaterschafts- und Kinderbetreuungsgeld (Congé de Paternité et d'Accueil de l'Enfant):
    • Dauer: Seit Juli 2021 beträgt die Vaterschaftsurlaubszeit 25 Kalendertage bei einer Einzelgeburt und 32 Kalendertage bei Mehrlingsgeburten. Dieser Urlaub ist vom Arbeitgeber zu gewähren, wenn er vom Arbeitnehmer beantragt wird. Er umfasst eine verpflichtende Periode von 4 aufeinanderfolgenden Tagen unmittelbar nach der Geburt, die gleichzeitig mit den 3 obligatorischen Tagen Mutterschaftsurlaub (siehe Sonstige Urlaubsarten) genommen werden müssen. Die verbleibenden Tage können in zwei separaten Zeiträumen von mindestens 5 Tagen innerhalb von 6 Monaten nach der Geburt genommen werden.
    • Bezahlung: Vaterschaftsurlaub wird durch Tagesgeldleistungen (IJSS) von der Sozialversicherung bezahlt, ähnlich wie Mutterschaftsurlaub.
  • Adoptionsurlaub (Congé d'Adoption):
    • Dauer: Die Dauer hängt von der Anzahl der adoptierten Kinder und der bereits vorhandenen Kinder ab.
      • Einzeladoption (erstes oder zweites Kind): 16 Wochen.
      • Einzeladoption (drittes Kind oder mehr): 18 Wochen.
      • Mehrkindadoption: 22 Wochen.
      • Wenn beide Elternteile arbeiten und den Urlaub teilen, kann die Gesamtdauer um 25 Tage (Einzeladoption) oder 32 Tage (Mehrkindadoption) verlängert werden.
    • Bezahlung: Adoptionurlaub wird durch Tagesgeldleistungen (IJSS) von der Sozialversicherung bezahlt.

Sonstige Urlaubsarten

Neben den Hauptkategorien sieht das französische Arbeitsgesetzbuch (Code du Travail) sowie die CBAs verschiedene weitere Urlaubsarten für spezielle Umstände vor.

  • Geburtsurlaub (Congé de Naissance): Arbeitnehmer haben Anspruch auf 3 Arbeitstage bezahlten Urlaub bei Geburt oder Adoption eines Kindes. Dieser Urlaub ist getrennt vom und kann mit Mutterschafts-/Adoptionsurlaub kombiniert werden.
  • Trauerurlaub (Congé pour Événements Familiaux): Arbeitnehmer haben Anspruch auf bezahlten Urlaub bei Tod eines Familienmitglieds. Die Dauer variiert je nach Verwandtschaft:
    • Ehepartner, Partner in einem PACS, Kind: 5 Tage.
    • Vater, Mutter, Stiefvater, Stiefmutter: 3 Tage.
    • Bruder, Schwester: 3 Tage.
    • Großeltern, Enkel: 1 Tag (oft durch CBAs verlängert).
    • Kind unter 25, unabhängig vom Alter, wenn behindert, oder Person unter 25 in der Obhut des Arbeitnehmers: 2 Tage plus 5 Tage congé de deuil.
  • Hochzeits- oder PACS-Urlaub: 4 Tage für die eigene Hochzeit oder PACS.
  • Hochzeitsurlaub des Kindes: 1 Tag.
  • Umzugsurlaub: Einige CBAs gewähren 1 oder 2 Tage für den Umzug.
  • Studienurlaub (Congé de Formation Économique, Sociale et Syndicale oder Congé de Formation Professionnelle): Arbeitnehmer können Anspruch auf Urlaub für Weiterbildungszwecke haben, unter bestimmten Bedingungen bezüglich Dienstalter und Art der Weiterbildung.
  • Sabbatical (Congé Sabbatique): Arbeitnehmer mit ausreichender Betriebszugehörigkeit können für persönliche Projekte unbezahlten längeren Urlaub (typischerweise 6 bis 11 Monate) nehmen, vorbehaltlich Zustimmung des Arbeitgebers oder spezieller Bedingungen.
  • Elternbildung (Congé Parental d'Éducation): Nach Mutterschafts- oder Vaterschaftsurlaub kann ein Elternteil Vollzeit- oder Teilzeit-Unbezahltenurlaub nehmen, um ein Kind unter 3 Jahren (bzw. unter 16 bei Krankheit/Behinderung) zu betreuen. Dieser Urlaub kann bis zu einem Jahr dauern, mit zweimaliger Verlängerung.
  • Familienpflegeurlaub (Congé de Proche Aidant): Unbezahlter Urlaub zur Pflege eines schwerkranken oder behinderten Angehörigen.

Die Verwaltung dieser vielfältigen Urlaubsarten erfordert sorgfältige Nachverfolgung und Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sowie der anwendbaren CBAs.

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