Employment Cost Calculator for Frankreich
Calculate the total cost of employing someone in Frankreich, including taxes, benefits, and our management fee.
Arbeitgebersteuerbeiträge
Steuerart | Satz | Basis |
---|---|---|
Sozialversicherungsbeiträge | Ca. 45% (durchschnittlich für den Arbeitgeber) | Bruttogehalt |
CSG (Contribution Sociale Généralisée) | 9,2% (Arbeitnehmer) | Bruttogehalt |
CRDS (Contribution au Remboursement de la Dette Sociale) | 0,5% (Arbeitnehmer) | Bruttogehalt |
Lohnsteuer (Payroll Tax) | Progressiver Satz: 4,25% - 20% | Einkommen des Arbeitnehmers |
Anmeldung & Einhaltung der Vorschriften
- Monatliche DSN (Déclaration Sociale Nominative):
- Unternehmen mit 50+ Mitarbeitern: Bis zum 5. des folgenden Monats.
- Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern: Bis zum 15. des folgenden Monats.
- Ereignisbezogene DSN: Innerhalb von 5 Tagen bei Ereignissen wie Arbeitsausfall oder Vertragsbeendigung.
- Neueinstellungsmeldung (DPAE): Mindestens einen Tag vor Beginn der Beschäftigung.
In Frankreich ziehen Arbeitgeber verschiedene Steuern und Sozialversicherungsbeiträge von den Gehältern der Mitarbeiter ab. Diese Abzüge finanzieren Sozialprogramme wie Gesundheitsversorgung, Renten und Arbeitslosengeld und tragen zur Einkommensteuerpflicht des Einzelnen bei.
Einkommensteuer
- Progressives System: Das Einkommensteuersystem in Frankreich ist progressiv, mit Steuersätzen, die mit steigendem Einkommen zunehmen. Steuerpflichtige Einwohner werden auf weltweites Einkommen besteuert, während Nicht-Residenten nur auf französisch-quellendes Einkommen besteuert werden.
- Standardabzug: Ein Standardabzug von 10 % wird auf das Erwerbseinkommen angewendet, begrenzt auf einen bestimmten Betrag (die Obergrenze für Einkommen 2022 betrug €13.522. Der Obergrenzenbetrag für 2025 muss noch bestätigt werden). Arbeitnehmer können stattdessen auch tatsächliche berufliche Ausgaben abziehen, was jedoch eine detaillierte Buchführung erfordert.
- Zusätzliche Steuer für Hochverdiener: Hochverdiener (Einzelsteuerzahler mit Haushaltseinkommen über €250.000 oder Paare über €500.000) könnten eine zusätzliche Steuer zahlen, um eine Mindestwirkungssteuerrate von 20 % sicherzustellen. Diese komplexe Berechnung berücksichtigt verschiedene Faktoren und gilt für Einkommen, das zwischen 2024 und 2026 erzielt wird.
Sozialversicherungsbeiträge
- Umfassendes System: Das französische Sozialversicherungssystem deckt Gesundheitsversorgung, Arbeitsunfälle, Renten, Familienleistungen und Arbeitslosigkeit ab.
- Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge: Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer leisten Beiträge zur Sozialversicherung. Arbeitgeberbeiträge liegen durchschnittlich bei etwa 45 %, während Arbeitnehmerbeiträge zwischen 20 % und 23 % variieren. Die tatsächlichen Sätze hängen von mehreren Faktoren ab, einschließlich Unternehmensgröße, Branche und Tarifverträgen.
- Spezifische Programme: Die Sozialversicherungsbeiträge finanzieren verschiedene spezielle Programme, die jeweils eigene Beitragssätze und Berechnungsmethoden haben.
Weitere Abzüge
- Steuergutschriften und -ermäßigungen: Arbeitnehmer können von Steuergutschriften oder -ermäßigungen für bestimmte Ausgaben profitieren, wie Hauspflege, Kinderbetreuung, Spenden und Gewerkschaftsbeiträge. Eine 60 % Vorauszahlung dieser Gutschriften wird typischerweise im Januar basierend auf den Ausgaben des Vorjahres ausgezahlt. Eine Überzahlung muss später im Jahr erstattet werden. Anpassungen an diese Vorauszahlung können vor einer bestimmten Frist (in einigen Fällen der 12. Dezember des Vorjahres) vorgenommen werden.
- CSG und CRDS: Die Contribution Sociale Généralisée (CSG) und Contribution au Remboursement de la Dette Sociale (CRDS) sind Sozialversicherungsbeiträge, die direkt vom Gehalt abgezogen werden. Während die meisten Sozialversicherungsbeiträge bei der Berechnung der Einkommensteuer absetzbar sind, sind CSG und CRDS teilweise nicht absetzbar.
Berichterstattung und Fristen
- Jährliche Einkommensteuererklärung: Alle Einwohner und Nicht-Residenten mit französisch-quellendem Einkommen müssen eine jährliche Steuererklärung abgeben. Die Fristen für die Online-Einreichung liegen in der Regel zwischen Ende Mai und Anfang Juni und variieren nach Département, während die Fristen für die Papieranmeldung meist Mitte Mai sind.
- Gehaltsabrechnungen: Arbeitgeber müssen monatliche Gehaltsabrechnungen (elektronisch oder in Papierform) bereitstellen, die Gehalt, Abzüge und Beiträge detailliert auflisten.
- DSN (Déclaration Sociale Nominative): Arbeitgeber müssen eine monatliche DSN-Erklärung an die Sozialversicherungsträger übermitteln. Die Fristen variieren je nach Unternehmensgröße: der 15. des Folgemonats für Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und der 5. für Unternehmen mit 50 oder mehr Mitarbeitern.
- Aktienpläne: Für Mitarbeiterbeteiligungspläne gelten spezielle Berichtspflichten und Fristen, in der Regel bis zum 1. März des Folgejahres, mit entsprechender Dokumentation für die jährliche Steuererklärung des Mitarbeiters.
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Informationen bis heute, den 5. Februar 2025, aktuell sind und Änderungen unterliegen können. Die Konsultation offizieller Regierungsquellen oder eines qualifizierten Steuerberaters wird stets empfohlen, um eine individuelle Beratung zu erhalten.