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Arbeitserlaubnisse & Visa in Frankreich

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Alles was Sie über Arbeitserlaubnisse und Visa für Frankreich wissen müssen

Updated on June 3, 2025

Frankreich, mit seiner robusten Wirtschaft, lebendigen Kultur und strategischen Lage in Europa, gilt als attraktives Ziel für globales Talent und Unternehmen, die ihre Präsenz erweitern möchten. Für Arbeitgeber bietet der Zugang zu diesem internationalen Pool an Fachkräften unschätzbare Vorteile: Er erweitert den Spielraum für spezialisierte Fähigkeiten, bringt Vielfalt in die Belegschaft und kann die globale Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens erheblich steigern. Allerdings erfordert die Nutzung dieses Potenzials ein umfassendes Verständnis und die strikte Einhaltung des komplexen Visa- und Arbeitserlaubnissystems Frankreichs.

Das Navigieren durch die Feinheiten der französischen Arbeitserlaubnisse und Visa kann in der Tat komplex sein, doch die Einhaltung ist nicht nur eine administrative Formalität; sie ist eine entscheidende rechtliche und ethische Verpflichtung. Das Versäumnis, die französischen Einwanderungs- und Arbeitsgesetze einzuhalten, kann zu schweren Strafen führen, darunter erhebliche Geldbußen, administrative Sanktionen und dauerhafter Reputationsschaden.

Dieses Leitfaden zielt darauf ab, diesen Prozess zu entmystifizieren, indem er Arbeitgebern eine klare Roadmap an die Hand gibt, um ausländisches Talent in Frankreich erfolgreich, legal und ethisch zu sponsern. Wir werden die verschiedenen Arten von Arbeitserlaubnissen und Visa untersuchen, ihre spezifischen Zulassungskriterien skizzieren, den Schritt-für-Schritt-Antragsprozess erläutern, die Verantwortlichkeiten der Arbeitgeber klären, häufige Herausforderungen aufzeigen und bewährte Praktiken zur Unterstützung internationaler Einstellungen vorstellen. Letztlich wird dies einen reibungslosen Übergang für das Unternehmen und seine neuen Mitarbeitenden gewährleisten.

Verständnis der französischen Arbeitserlaubnisse und Visa

Zu Beginn ist es entscheidend, die grundlegenden Unterschiede im Rahmen des französischen Einwanderungssystems zu erfassen. Der erste Unterschied liegt in der Nationalität: Bürger der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz profitieren vom Grundsatz der Freizügigkeit, was bedeutet, dass sie keine Arbeitserlaubnis benötigen, um in Frankreich beschäftigt zu werden. Für alle anderen Nationalitäten, oft als "Drittstaatsangehörige" bezeichnet, ist die ordnungsgemäße Arbeitserlaubnis eine obligatorische Voraussetzung für den Beginn einer Beschäftigung.

Arbeitserlaubnis vs. Visum: Wesentliche Unterschiede

Der zweite entscheidende Unterschied besteht zwischen einer "Arbeitserlaubnis" und einem "Visum". Eine Arbeitserlaubnis (autorisation de travail) ist die offizielle Genehmigung, die von den französischen Arbeitsbehörden erteilt wird und einer Person erlaubt, in Frankreich eine Erwerbstätigkeit auszuüben. Sie ist spezifisch für einen bestimmten Arbeitgeber, oft eine definierte Rolle, und gilt für eine festgelegte Dauer.

Ein Visum hingegen ist ein Ein- und Aufenthaltsdokument, das an einem Reisepass angebracht ist und dem Inhaber ermöglicht, nach Frankreich zu reisen und dort für einen bestimmten Zweck zu wohnen. Für Nicht-EU-Nationalen, die beabsichtigen, in Frankreich länger als drei Monate zu arbeiten, ist in der Regel ein Langzeitvisum (oft ein "VLS-TS", oder Visa de Long Séjour valant Titre de Séjour, das als temporäre Aufenthaltserlaubnis dient) erforderlich.

In vielen Fällen, insbesondere bei langfristiger Beschäftigung, muss der Arbeitgeber zunächst die Genehmigung der Arbeitserlaubnis bei den zuständigen französischen Arbeitsbehörden einholen. Erst mit dieser Genehmigung kann der ausländische Staatsangehörige bei der französischen Botschaft oder dem Konsulat in seinem Heimatland den entsprechenden Langzeitvisum-Antrag stellen. Es ist eine unmissverständliche Voraussetzung, dass sowohl eine gültige Arbeitserlaubnis als auch das passende Visum oder die Aufenthaltserlaubnis für jeden Nicht-EU-Nationalen gesichert sind, um legal in Frankreich leben und arbeiten zu können.

Verantwortung des Arbeitgebers bei Einwanderung in Frankreich

Für Arbeitgeber bedeutet dies eine erhebliche Verantwortung. Die Verantwortung liegt eindeutig beim Unternehmen, den Prozess der Arbeitserlaubnis für seine ausländischen Mitarbeitenden einzuleiten. Bevor überhaupt ein Jobangebot an einen Nicht-EU-Kandidaten gemacht wird, sollten sich Unternehmen proaktiv mit den vielfältigen Einwanderungspfaden in Frankreich vertraut machen. Diese Voraussicht ermöglicht es ihnen, die passendste Visakategorie auszuwählen, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten, administrative Hürden zu minimieren und ein festes Engagement für legale und ethische Einstellungspraktiken zu demonstrieren.

Gängige Kategorien von Arbeitserlaubnissen und Visa in Frankreich

Frankreich verfolgt einen vielschichtigen Ansatz bei der internationalen Talentakquise und bietet verschiedene Arbeitserlaubnis- und Visakategorien, die auf unterschiedliche berufliche Profile und Beschäftigungsdauern zugeschnitten sind.

Angestellter (Salarié) und Temporärer Arbeiter (Travailleur Temporaire)

Für die Standardbeschäftigung eines ausländischen Arbeitnehmers durch ein französisches Unternehmen ist die häufigste Route die Arbeitserlaubnis als Salaried Employee (Salarié), oder bei kürzeren Einsätzen die Erlaubnis als Temporärer Arbeiter (Travailleur Temporaire). Dieser Weg wird typischerweise für allgemeine Beschäftigungsrollen verfolgt und erfordert oft einen Arbeitsmarkttest, bei dem der Arbeitgeber nachweisen muss, dass kein geeigneter lokaler oder EU-Kandidat für die Position verfügbar war.

Der Prestigious Talent Passport (Passeport Talent)

Das Talent Passport (Passeport Talent) Programm Frankreichs stellt einen äußerst attraktiven und vereinfachten Weg dar, um bestimmte Kategorien hochqualifizierter und qualifizierter Personen anzuziehen. Dieser Oberbegriff umfasst mehrere Unterkategorien, die alle in der Regel von erleichterten Verfahren profitieren, wie z.B. die Befreiung vom Arbeitsmarkttest, und für Mehrjahreszeiträume (bis zu vier Jahre) ausgestellt werden, was einen klaren Weg zur langfristigen Aufenthaltserlaubnis bietet.

Europäische Union Blue Card in Frankreich

Innerhalb des Rahmenwerks des Talent Passport ist die Europäische Union Blue Card (Carte Bleue Européenne) eine spezielle Talent Passport-Variante, die für hochqualifizierte Mitarbeiter konzipiert ist. Die Zulassung hängt davon ab, ob der Bewerber einen Hochschulabschluss (mindestens drei Jahre Hochschulbildung) besitzt oder fünf Jahre vergleichbare Berufserfahrung nachweisen kann, verbunden mit einem hochbezahlten Jobangebot.

Stand 2023 liegt die Bruttogehaltsschwelle bei mindestens 1,5-mal des durchschnittlichen Bruttogehalts in Frankreich, etwa €53.836. Diese Erlaubnis ist bis zu vier Jahre gültig und bietet einen bevorzugten Weg zur langfristigen Aufenthaltserlaubnis, wobei die bedeutende Rolle hochqualifizierter Fachkräfte anerkannt wird.

Talent Passport – Mitarbeiter im Einsatz (ICT)

Für multinationale Konzerne erleichtert das Talent Passport – Mitarbeiter im Einsatz (Salarié Détaché ICT) die Versetzung von Personal zu einer französischen Einheit innerhalb derselben Unternehmensgruppe. Diese Kategorie ist typischerweise für leitende Manager, Spezialisten oder Experten reserviert, die vom Unternehmen im Ausland für einen bestimmten Zeitraum, meist mindestens sechs Monate, beschäftigt wurden, bevor sie versetzt werden. Dieser Mechanismus erleichtert die innerbetriebliche Mobilität erheblich, da der Arbeitsmarkttest umgangen wird.

Weitere spezialisierte Talent Passport Kategorien

Andere Kategorien des Talent Passport richten sich an spezialisierte Profile, wie wissenschaftliche Forscher (die eine Gastgebervereinbarung mit einer Forschungseinrichtung benötigen), Innovatoren, Investoren oder Gründer von Startups (die bestimmte Investitions- oder Förderkriterien erfüllen müssen und vom French Tech Visa profitieren können), sowie hochqualifizierte Absolventen wie "Jeune Professionnel" oder "Qualified Employee"-Visa. Diese Wege erkennen die einzigartigen Beiträge dieser Personen an und bieten in der Regel vereinfachte Antragsverfahren.

Breiteres intra-Unternehmen Transfer (ICT) Permit

Neben dem Talent Passport ICT bietet das breitere Intra-Company Transfer (ICT) Permit (abgeleitet von der EU-Richtlinie 2014/66/EU) eine weitere Möglichkeit für temporäre Transfers von Nicht-EU-Mitarbeitern innerhalb derselben Unternehmensgruppe zu einer französischen Einheit. Dieses Permit erfordert in der Regel eine vorherige Anstellung beim Unternehmen (z.B. drei bis sechs Monate) und gilt für Manager, Führungskräfte oder Spezialisten. Es erlaubt Aufenthalte von bis zu drei Jahren in Frankreich und kann auf Einsätze in anderen EU-Ländern unter demselben ICT-Status ausgeweitet werden.

Temporäre und saisonale Visa

Für kurzfristige oder zyklische Beschäftigungsbedürfnisse bietet Frankreich spezielle Optionen: Temporäre Arbeiter-Visa sind für Verträge unter 12 Monaten verfügbar, während das Seasonal Worker Permit spezifische sektorspezifische Anforderungen, insbesondere in Landwirtschaft oder Tourismus, adressiert. Das Seasonal Work Permit kann bis zu drei Jahre ausgestellt werden, beschränkt die Arbeit jedoch auf maximal sechs Monate innerhalb eines aufeinanderfolgenden 12-Monats-Zeitraums. Arbeitgeber, die saisonale Arbeiter einstellen, müssen für jeden Vertrag eine Arbeitserlaubnis sichern, und der Arbeiter wird erwartet, zwischen den Saisons seinen Hauptwohnsitz außerhalb Frankreichs zu behalten, was die temporäre Natur ihres Aufenthalts unterstreicht.

Spezielle Programme und andere Kategorien

Schließlich existieren spezielle Programme und weitere Kategorien für Nischensituationen. Austauschvisa für junge Berufstätige, basierend auf bilateralen Abkommen mit bestimmten Ländern, erlauben es einigen ausländischen Jugendlichen, in Frankreich für begrenzte Zeit Berufserfahrung zu sammeln. Working Holiday Visas ermöglichen jungen Menschen aus ausgewählten Ländern, während ihrer Reisen in Frankreich gelegentlich zu arbeiten. Zudem können ausländische Studierende, die an französischen Universitäten, insbesondere auf Master-Niveau, ihren Abschluss machen, von erleichtertem Zugang zu Arbeitserlaubnissen profitieren, was ihren Übergang in den französischen Arbeitsmarkt erleichtert. Das Verständnis dieser vielfältigen Kategorien ist der erste Schritt für Arbeitgeber, den passendsten Einwanderungspfad für ihre potenziellen ausländischen Mitarbeitenden zu wählen.

Zuweisung der Zulassungskriterien nach Visakategorie in Frankreich

Für Arbeitgeber ist ein präzises Verständnis der Zulassungskriterien für jede Arbeitserlaubnis- und Visakategorie von entscheidender Bedeutung. Dieses Wissen informiert direkt darüber, ob ein potenzieller ausländischer Mitarbeiter erfolgreich für einen bestimmten Einwanderungspfad qualifizieren kann.

Voraussetzungen für die EU Blue Card

Für die EU Blue Card (Talent – Hochqualifiziert) sind die Anforderungen streng, was ihre Fokussierung auf Spitzenkräfte widerspiegelt. Der ausländische Bewerber muss mindestens einen dreijährigen Hochschulabschluss besitzen oder fünf Jahre bedeutende Berufserfahrung in seinem Fach nachweisen. Wichtig ist, dass das Jobangebot ein Bruttogehalt von mindestens 1,5-mal des durchschnittlichen französischen Gehalts garantiert, was etwa €53.800 brutto pro Jahr entspricht (Stand 2023). Der Arbeitsvertrag muss mindestens 12 Monate dauern, und die Rolle selbst muss als hochqualifiziert anerkannt werden. Ein wesentlicher Vorteil für Arbeitgeber, die die EU Blue Card anstreben, ist die Befreiung vom Arbeitsmarkttest, was den Genehmigungsprozess für diese gefragten Fachkräfte vereinfacht.

Unterkategorien des Talent Passport

Die verschiedenen Unterkategorien des Talent Passport haben jeweils eigene spezifische Zulassungsvoraussetzungen. Beispielsweise erfordert die "Mitarbeiter im Einsatz" (ICT), dass die Person mindestens sechs Monate bei derselben Unternehmensgruppe im Ausland beschäftigt war und in eine qualifizierte Rolle (wie Manager oder Experte) mit einem entsprechenden Gehalt versetzt wird. Forscher, eine weitere Kategorie des Talent Passport, müssen eine Gastgebervereinbarung mit einer anerkannten Forschungseinrichtung vorweisen. Innovatoren oder Investoren unter dem Talent Passport-Programm müssen bestimmte Investitionskriterien erfüllen oder ein innovatives Geschäftsprojekt nachweisen, das von einer öffentlichen Stelle validiert wurde. Allen Bewerbern des Talent Passport ist gemeinsam, dass sie einen Arbeitsvertrag oder eine Missionsvereinbarung vorlegen müssen und in der Regel von vereinfachten Verfahren profitieren, einschließlich der Befreiung vom Arbeitsmarkttest, was zu mehrjährigen Genehmigungen führt.

Bedingungen für die Standard-Arbeitserlaubnis

Für ausländische Kandidaten, die die Kriterien für den Talent Passport nicht erfüllen, ist die Standard-Arbeitserlaubnis (Salaried / Temporary Worker) die häufigste Route. Die Zulassung hängt hier in erster Linie von einem gültigen Jobangebot und Vertrag bei einem französischen Arbeitgeber ab, verbunden mit der Genehmigung der Arbeitsbehörden. Wesentliche Bedingungen sind ein Gehalt, das mindestens dem französischen Mindestlohn (SMIC) oder dem branchenüblichen Tarif entspricht. Der Kandidat muss zudem geeignete Qualifikationen für die Stelle besitzen.

Entscheidend ist, dass diese Kategorie dem "opposabilité de l’emploi" unterliegt, also dem Arbeitsmarkttest. Das bedeutet, der Arbeitgeber muss in der Regel nachweisen, dass kein geeigneter lokaler Kandidat gefunden werden konnte. Arbeitgeber erfüllen dies meist durch die Schaltung einer Anzeige auf offiziellen französischen Jobbörsen wie France Travail (ehemals Pôle Emploi) oder APEC für mindestens drei Wochen. Falls die Stelle auf der französischen Liste der Mangelberufe (métiers en tension) steht, kann diese Anforderung jedoch entfallen, was eine schnellere Besetzung kritischer Rollen ermöglicht.

Anforderungen an das intra-Unternehmen Transfer (ICT)

Das Intra-Company Transfer (ICT) Permit hat spezifische Anforderungen, die über die allgemeinen Beschäftigungskriterien hinausgehen. Der Transferbewerber muss mindestens drei bis sechs Monate bei der ausländischen Einheit innerhalb derselben Unternehmensgruppe beschäftigt gewesen sein und kommt nach Frankreich, um eine bestimmte leitende, höhere Management- oder Spezialistenrolle zu übernehmen. Das angebotene Gehalt sollte vergleichbar mit dem lokaler französischer Mitarbeiter in ähnlicher Position sein, um eine faire Behandlung sicherzustellen. Während der Arbeitsmarkttest für ICT-Transfers innerhalb einer Gruppe nicht gilt, muss der Arbeitgeber die vertragliche Situation des Mitarbeiters klarstellen, egal ob dieser auf einem ausländischen Vertrag verbleibt (bei Versetzung) oder auf einen französischen Vertrag unter ICT-Bedingungen wechselt.

Voraussetzungen für saisonale Arbeiter

Saisonale Arbeiter haben eigene Zulassungskriterien, die auf die Art ihrer Tätigkeit zugeschnitten sind. Ein saisonaler Arbeitsvertrag, typischerweise in Landwirtschaft oder Tourismus, darf maximal sechs Monate innerhalb eines 12-Monats-Zeitraums dauern. Der Arbeiter muss zudem eine klare Absicht haben, nach Ende der Saison in sein Heimatland zurückzukehren. Obwohl das Permit mehrjährig (bis zu drei Jahre) ausgestellt werden kann, beschränkt es die Arbeit auf maximal sechs Monate in Frankreich. Arbeitgeber, die saisonale Arbeiter einstellen, müssen für jeden Vertrag eine Arbeitserlaubnis sichern, und der Arbeiter sollte zwischen den Saisons seinen Hauptwohnsitz außerhalb Frankreichs behalten, was die temporäre Natur ihres Aufenthalts unterstreicht.

Spezielle Fälle und Ausnahmen

Schließlich gibt es spezielle Fälle und Ausnahmen, die erleichterte Wege bieten. So können ausländische Studierende, die an französischen Universitäten mindestens einen Master-Abschluss haben, ohne Arbeitsmarkttest eingestellt werden, wenn die Stelle in Zusammenhang mit ihrem Studium steht und eine bestimmte Gehaltsgrenze (etwa €2.700 brutto/Monat ab Ende 2024) erreicht. Zudem profitieren Bürger bestimmter Länder mit bilateralen Abkommen mit Frankreich von vereinfachten Verfahren oder spezifischen Ausnahmen, beispielsweise im Rahmen von "Young Professionals"-Austauschprogrammen. Arbeitgeber sollten stets prüfen, ob ihr Kandidat unter eine solche Vereinbarung fällt, da dies den Einstellungsprozess erheblich vereinfachen kann. Das Verständnis dieser detaillierten Zulassungskriterien ist grundlegend, damit Arbeitgeber die richtige Visakategorie auswählen und die Qualifikationen eines ausländischen Kandidaten für eine konforme und erfolgreiche Bewerbung richtig einschätzen können.

Antragsverfahren für Arbeitserlaubnisse und Visa in Frankreich

Das Navigieren durch den Antrag auf Arbeitserlaubnis und Visum in Frankreich erfordert einen systematischen Ansatz, bei dem der Arbeitgeber eine zentrale Rolle bei Initiierung und Unterstützung spielt.

Vorbereitende Schritte: Der Arbeitsmarkttest

Die erste Phase umfasst oft vorbereitende Schritte, insbesondere den Arbeitsmarkttest, falls dieser für die jeweilige Stelle erforderlich ist. Vor Einreichung des Antrags müssen Arbeitgeber prüfen, ob sie die Unverfügbarkeit geeigneter lokaler Kandidaten nachweisen müssen. Falls dieser Test anwendbar ist, sind sie verpflichtet, die Stelle mindestens drei Wochen lang auf offiziellen französischen Jobbörsen wie France Travail (ehemals Pôle Emploi) oder APEC zu schalten. Eine sorgfältige Dokumentation dieser Bemühungen, inklusive der Anzeigen, der eingegangenen Bewerbungen und der Begründung, warum keine lokalen Kandidaten eingestellt wurden, ist entscheidend, da die Behörden diese Nachweise anfordern können. Falls die Stelle oder der Kandidat jedoch unter eine Ausnahme fällt, wie z.B. eine Talent Passport Kategorie, eine intra-Unternehmen Versetzung oder eine Position auf einer Mangelberufsliste, kann dieser Arbeitsmarkttest umgangen werden, was den Prozess erheblich beschleunigt.

Einreichung des Antrags auf Arbeitserlaubnis

Nach Abschluss der vorbereitenden Schritte reicht der Arbeitgeber (oder sein bevollmächtigter Vertreter) den Antrag auf Arbeitserlaubnis ein. Dieser Vorgang erfolgt heute größtenteils digital über das spezielle Portal der Regierung, die Administration Numérique des Étrangers en France (ANEF). Es wird dringend empfohlen, den Antrag mindestens drei Monate vor dem geplanten Arbeitsbeginn des Mitarbeiters einzureichen, da die Bearbeitungszeiten mehrere Wochen oder sogar länger dauern können, abhängig von regionalen Verwaltungsbelastungen und der Komplexität des Falls. Der Antrag umfasst in der Regel eine umfassende Dokumentation, einschließlich einer Kopie des unterschriebenen Arbeitsvertrags oder der Zuweisungsschreiben (mit Angabe der Berufsbezeichnung, des Gehalts und der Dauer), Unternehmensregistrierungsdokumente zur Nachweis der Legitimität des französischen Arbeitgebers sowie wichtige Mitarbeitenden-Dokumente wie Passkopien. Zudem ist ein detaillierter Lebenslauf, relevante Diplome oder Berufsauszeichnungen erforderlich. Ein überzeugendes Anschreiben oder eine Erklärung der Rolle, die die besondere Eignung des ausländischen Kandidaten rechtfertigt, kann die Bewerbung ebenfalls stärken, insbesondere wenn eine Qualifikationsbegründung erforderlich ist. Für Unternehmen, die nicht direkt in Frankreich ansässig sind, aber Mitarbeitende entsenden, können zusätzliche Dokumente wie eine eidesstattliche Erklärung zur Anmeldung bei der französischen Sozialversicherung notwendig sein.

Überprüfung durch die Behörden und Entscheidung

Nach Einreichung prüfen französische Behörden, meist die regionale Arbeitsbehörde (DREETS) oder das Einwanderungsamt (OFII), den Antrag gründlich. Diese Bewertung berücksichtigt verschiedene Faktoren: Bei Standard-Arbeitserlaubnissen werden die aktuellen Arbeitsmarktbedingungen für die jeweilige Position geprüft; für alle Kategorien werden die Qualifikationen des Kandidaten gegen die Anforderungen abgewogen, und das angebotene Gehalt muss das französische Minimum (SMIC) oder einen höheren, für den Visatyp geltenden Schwellenwert erfüllen. Auch die Einhaltung der Arbeitgeberpflichten wird geprüft. Während bei Talent Passports und bestimmten anderen Visa die Arbeitsmarktsituation kein Hindernis darstellt, müssen die Qualifikationen und das Gehalt des Kandidaten dennoch genau den Visakriterien entsprechen. Diese Prüfungsphase ist oft die variabelste in Bezug auf Dauer, sie kann von wenigen Wochen bis zu mehreren Monaten reichen und erfordert Geduld von allen Beteiligten.

Bei positiver Bewertung wird die Arbeitserlaubnis erteilt. Diese Genehmigung wird zunehmend elektronisch an den Arbeitgeber und den zukünftigen Mitarbeitenden übermittelt. Dieser Meilenstein ist ein Grund zum Feiern, doch es ist wichtig zu wissen, dass es sich nur um eine Arbeitsgenehmigung handelt; sie gewährt noch kein Recht auf Einreise und Aufenthalt in Frankreich. Falls die Erlaubnis abgelehnt wird, enthält die Mitteilung in der Regel den Grund, z.B. das Versagen des Arbeitsmarkttests, und in einigen Fällen können der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer Rechtsmittel einlegen oder eine erneute Antragstellung vornehmen.

Visumantrag des Mitarbeiters

Mit der Arbeitserlaubnis in der Hand ist der Arbeitnehmer verantwortlich, das passende französische Langzeitvisum zu beantragen. Dieser Antrag erfolgt bei der französischen Botschaft oder dem Konsulat in seinem Heimatland. Der Arbeitnehmer muss die Genehmigung der Arbeitserlaubnis, ein ausgefülltes Visumantragsformular, seinen gültigen Reisepass, Passfotos sowie eine Reihe unterstützender Dokumente vorlegen, darunter Nachweise über Qualifikationen, Reiseversicherung und Unterkunftspläne in Frankreich. In der Regel ist ein persönlicher Termin zur biometrischen Erfassung und ein kurzes Interview erforderlich. Die Bearbeitung des Visums kann mehrere Wochen oder sogar zwei bis drei Monate in Anspruch nehmen, weshalb dieser Schritt unmittelbar nach der Genehmigung der Arbeitserlaubnis eingeleitet werden sollte.

Schritte nach der Ankunft und interne Einhaltung

Nach Erteilung des Visums kann der Arbeitnehmer nach Frankreich einreisen und die Schritte nach der Ankunft einleiten. Für Langzeitvisa (VLS-TS) muss die Person ihr Visum innerhalb von drei Monaten nach Ankunft online beim OFII (Französisches Einwanderungs- und Integrationsamt) validieren. Dieser Validierungsprozess umfasst die Zahlung einer Gebühr oder eines Steuerstempels und kann in manchen Fällen eine kurze medizinische Untersuchung sowie eine Integrationssitzung erfordern. Der Arbeitgeber sollte den Mitarbeitenden bei der Erfüllung dieser wichtigen Validierung unterstützen, da sie das Visum in eine temporäre Aufenthaltserlaubnis umwandelt. Einige Visa, insbesondere für Mehrjahresaufenthalte oder bestimmte Talent Passports, erfordern möglicherweise auch den Besuch bei der örtlichen Präfektur, um eine physische Aufenthaltserlaubniskarte (carte de séjour) zu erhalten. Während dieser ersten Phase ist der Arbeitgeber zudem verantwortlich, den Mitarbeitenden formell bei der französischen Sozialversicherung zu registrieren, um den Zugang zu Gesundheitsversorgung und anderen Leistungen sicherzustellen.

Schließlich müssen Arbeitgeber im Rahmen der internen Einhaltung die Daten des ausländischen Mitarbeiters im offiziellen Personalregister (Registre Unique du Personnel) erfassen, wobei die Nationalität und der Permit-Typ deutlich anzugeben sind. Der Arbeitgeber muss Kopien der Arbeitserlaubnis, des Visums und der Aufenthaltserlaubnis für mögliche Arbeitsinspektionen aufbewahren. Außerdem sind alle üblichen Einstellungsanzeigen, wie die Déclaration Préalable À l’Embauche (DPAE) bei der URSSAF, wie bei jeder Neueinstellung, durchzuführen.

Kurz gesagt sollten Arbeitgeber etwa 3 bis 4 Monate oder sogar mehr von der ersten Jobzusage bis zum ersten Arbeitstag des ausländischen Mitarbeiters in Frankreich einplanen. Dieser umfassende Zeitrahmen berücksichtigt die Genehmigung der Arbeitserlaubnis (typischerweise 1 bis 2 Monate), die Visabearbeitung (mehrere Wochen) und die wesentlichen Umzugslogistik. Proaktive Planung, sorgfältige Vorbereitung und kontinuierliche Kommunikation sind die Grundpfeiler eines reibungslosen und regelkonformen Prozesses.

Verpflichtungen und rechtliche Verantwortlichkeiten der Arbeitgeber im Visumprozess in Frankreich

Das Einstellen ausländischer Staatsangehöriger in Frankreich geht über die bloße Sicherung der Arbeitserlaubnisse hinaus; es begründet eine Reihe wichtiger rechtlicher Verpflichtungen für Arbeitgeber, die sorgfältig eingehalten werden müssen, um schwere Strafen zu vermeiden.

Pflicht zur Überprüfung der Arbeitserlaubnis

An erster Stelle steht die absolute Pflicht, die Arbeitserlaubnis zu überprüfen. Bevor ein ausländischer Mitarbeiter seine Arbeit aufnimmt, ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, sicherzustellen, dass er die gültige Aufenthaltsgenehmigung mit Arbeitserlaubnis oder das gültige Arbeitervisum besitzt. Praktisch bedeutet dies, dass der Arbeitgeber in der Regel die örtliche Präfektur mindestens zwei Werktage vor Arbeitsbeginn kontaktiert, um die Gültigkeit der Erlaubnis zu verifizieren. Wenn die Präfektur innerhalb dieses 48-Stunden-Fensters nicht antwortet, gilt der Arbeitgeber im Allgemeinen als seine Überprüfungspflicht erfüllt. Dieser Schritt ist nicht für EU/ EWR/ Schweizer Bürger oder Personen, die bereits als französische Arbeitssuchende registriert sind, relevant, aber für die meisten Nicht-EU-Einstellungen unerlässlich.

Beschäftigungsvertrag und Einhaltung des Arbeitsrechts

Der Arbeitgeber muss zudem einen formellen Arbeitsvertrag ausstellen und die vollständige Einhaltung des französischen Arbeitsrechts sicherstellen. Ausländische Arbeitnehmer in Frankreich haben die gleichen Rechte und Schutzmaßnahmen wie französische Staatsbürger. Daher muss der Arbeitsvertrag, egal ob unbefristet (CDI) oder befristet (CDD), strikt den französischen Arbeitsgesetzen entsprechen, einschließlich der Garantie eines mindestens dem nationalen Mindestlohn (SMIC) entsprechenden Gehalts oder eines höheren, je nach Visakategorie. Der Vertrag sollte in Französisch (oder einer zweisprachigen Version) verfasst sein und gleiche Behandlung hinsichtlich Arbeitszeiten, Leistungen, Urlaubsansprüchen und allgemeinen Arbeitsbedingungen gewährleisten.

Zahlung der Einwanderungssteuer (Taxe OFII)

Eine spezielle finanzielle Verpflichtung für Arbeitgeber ist die Zahlung einer Einwanderungssteuer (Taxe OFII oder Arbeitgebersteuer). Bei der Einstellung eines Nicht-EU-Mitarbeiters, der seine erste französische Arbeitserlaubnis erhält, ist der Arbeitgeber in der Regel für diese Steuer verantwortlich, die bei der Erteilung der Erlaubnis fällig wird. Ab 2024 beträgt diese Steuer bei Verträgen von 12 Monaten oder mehr 55 % des monatlichen Gehalts des Mitarbeiters, begrenzt auf das 2,5-fache des monatlichen Mindestlohns (etwa €2.426). Bei kürzeren Verträgen (zwischen 3 und 12 Monaten) liegt die Steuer zwischen €50 und €300, abhängig vom Gehalt, während saisonale Arbeiter eine Pauschale von €50 pro Monat Arbeit zahlen. Es ist wichtig zu beachten, dass bestimmte Einstellungen, wie EU-Bürger oder Personen mit bereits bestehenden französischen "Talent"- oder Aufenthaltstiteln, von dieser Steuer befreit sind. Arbeitgeber müssen diese Kosten in ihre Budgetplanung für internationale Einstellungen einbeziehen.

Melde- und Dokumentationspflichten

Strenge Melde- und Dokumentationspflichten sind unerlässlich. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, umfassende Aufzeichnungen über die Arbeitserlaubnisdokumente des ausländischen Mitarbeiters, Kopien seines Passes sowie aller relevanten Korrespondenzen zu führen. Das französische Recht verlangt, dass der Nachweis des Rechts des Mitarbeiters auf Arbeit aufbewahrt und bei möglichen Arbeitsinspektionen vorgelegt werden kann. Der Eintrag im einzelnen Personalregister (Registre Unique du Personnel) muss die Nationalität und den Permit-Typ explizit angeben. Änderungen im Status des Mitarbeiters oder Verlängerungen seiner Genehmigungen sind umgehend zu aktualisieren.

Behörden über Änderungen informieren

Obwohl dies nicht immer eine strenge gesetzliche Anforderung für jede kleine Änderung ist, ist es eine bewährte Praxis, die Behörden über bedeutende Änderungen im Status des ausländischen Mitarbeiters zu informieren. Beispielsweise kann die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung oder Entlassung, insbesondere wenn die Arbeitserlaubnis speziell an diese Rolle oder das Unternehmen gebunden war, helfen, zukünftige Haftungen zu vermeiden. Ebenso ist bei Beförderungen oder Versetzungen innerhalb Frankreichs, die die Visafähigkeit beeinflussen könnten, eine Überprüfung mit Einwanderungsexperten ratsam, um festzustellen, ob eine neue Genehmigung oder eine Änderung erforderlich ist.

Gleichbehandlung und Unterstützung von Angehörigen

Über diese spezifischen Verpflichtungen hinaus müssen Arbeitgeber ausländische Mitarbeitende in allen Belangen gleich behandeln, wie es das französische Arbeitsrecht vorsieht. Dies umfasst die ordnungsgemäße Anmeldung bei der französischen Sozialversicherung (CPAM) sowie die korrekte Steuerabführung und -überweisung, wie bei anderen Mitarbeitenden auch. Wenn der Mitarbeiter mit Angehörigen auf einem Talent Passport – Family Visum einreist, ist zu beachten, dass deren Ehepartner in der Regel ohne separates Permit arbeiten dürfen. Falls das Unternehmen jedoch den Ehepartner beschäftigen möchte, muss die Arbeitserlaubnis auch für diesen geprüft werden. Zudem ist bei der Beschäftigung ausländischer Studierender in Teilzeit (bis zu 964 Stunden pro Jahr auf einem Studentenvisum) die Meldung bei der Präfektur erforderlich.

Strafen bei Nicht-Einhaltung

Die Strafen für Nicht-Einhaltung unterstreichen die Schwere dieser Verpflichtungen. Die Einstellung einer Person ohne gültige Arbeitserlaubnis kann zu erheblichen Verwaltungsstrafen führen, die oft mehrere Zehntausend Euro pro unerlaubtem Arbeitnehmer betragen. In schwerwiegenden oder wiederholten Fällen können strafrechtliche Anklagen, einschließlich Freiheitsstrafen für Unternehmensleiter, verhängt werden. Nicht-konforme Arbeitgeber könnten zudem zusätzliche Sanktionen erhalten, wie die Rückzahlung öffentlicher Fördermittel, Ausschluss von öffentlichen Aufträgen oder sogar ein Verbot, zukünftige Arbeitserlaubnisse zu sponsern, was ihre Fähigkeit, internationales Talent zu gewinnen, erheblich einschränkt. Daher ist die Erfüllung dieser Pflichten nicht nur eine Frage der Vermeidung von Strafen, sondern grundlegend für den legalen und ethischen Betrieb in Frankreich.

Herausforderungen und Lösungen im französischen Einwanderungsprozess für Arbeitgeber und Mitarbeitende

Trotz der Attraktivität Frankreichs als Hub für globales Talent begegnen Arbeitgebern häufig spezifischen Herausforderungen bei der Navigation durch das Einwanderungssystem. Das Antizipieren dieser Hürden und die Umsetzung proaktiver Lösungen können den Prozess erheblich erleichtern.

Umgang mit bürokratischen Verzögerungen

Eine zentrale Herausforderung sind bürokratische Verzögerungen und die Komplexität. Der französische Einwanderungsprozess, der verschiedene Regierungsbehörden und komplexe Verfahren umfasst, kann oft langsam und papierlastig sein. Die Bearbeitungszeiten für Arbeitserlaubnisse sind schwer vorhersehbar, und die präfekturalen Verfahren variieren je nach Region. Diese inhärente Komplexität kann zu Frustration und längeren Wartezeiten führen. Die effektivste Lösung ist eine frühzeitige Planung. Arbeitgeber sollten den Visa- und Arbeitserlaubnisprozess mit einem erheblichen Vorlauf, idealerweise 3 bis 4 Monate oder mehr, vor dem gewünschten Arbeitsbeginn des Mitarbeiters starten. Die Sicherstellung, dass alle Formulare sorgfältig ausgefüllt und alle erforderlichen Dokumente vollständig und korrekt sind, kann bedeutende Rückfragen und Verzögerungen vermeiden. Für zusätzliche Sicherheit und um lokale bürokratische Feinheiten zu navigieren, kann die Beauftragung eines Einwanderungsspezialisten oder Rechtsberaters äußerst vorteilhaft sein. Geduld ist zwar notwendig, aber höfliche und beharrliche Nachverfolgung über offizielle Kanäle kann manchmal helfen, Erwartungen zu steuern und den Fortschritt zu verfolgen.

Ein weiteres bedeutendes Hindernis ist der Arbeitsmarkttest und die damit verbundenen Einstellungsbeschränkungen. Für Stellen, die nicht durch Talent Passports oder Mangelberufsliste abgedeckt sind, müssen Arbeitgeber oft nachweisen, dass kein geeigneter lokaler oder EU-Kandidat die Position besetzen kann. Dies ist zeitaufwendig und kann sogar zu Ablehnungen führen, wenn es nicht korrekt ausgeführt wird. Die strategische Lösung besteht darin, Ausnahmen zu nutzen, wann immer möglich. Priorisieren Sie die Einstellung über Kategorien, die vom Arbeitsmarkttest befreit sind, wie z.B. Talent Passports, intra-Unternehmens Transfers oder die Einstellung ausländischer Absolventen französischer Universitäten. Falls ein Arbeitsmarkttest unvermeidbar ist, ist eine wirklich authentische Rekrutierungsbemühung erforderlich – breit zu inserieren, die gesamte Kandidatensuche zu dokumentieren und zu begründen, warum der ausländische Kandidat einzigartige und wesentliche Fähigkeiten besitzt. Zudem kann die Bezugnahme auf die französische Liste der Mangelberufe (métiers en tension) die Bewerbung erheblich stärken, wenn die Stelle mit einer anerkannten Nachfrage übereinstimmt.

Überwindung von Sprach- und Verwaltungsbarrieren

Sprach- und Verwaltungsbarrieren stellen ebenfalls eine bedeutende Herausforderung dar. Offizielle französische Einwanderungswebseiten, Formulare und Korrespondenz sind hauptsächlich in Französisch verfasst, was für nicht-französischsprachige Arbeitgeber und ausländische Mitarbeitende eine Hürde darstellen kann, die zu Missverständnissen oder Kommunikationsproblemen mit den Behörden führt. Um dies zu mildern, sollten Arbeitgeber offizielle Ressourcen in Englisch nutzen, z.B. die France Visas-Seite oder das "Welcome to France"-Portal. Für formelle Einreichungen empfiehlt es sich jedoch, Dokumente professionell übersetzen zu lassen (beglaubigte Übersetzungen sind möglicherweise erforderlich) und Unterstützung durch zweisprachiges Personal oder Experten einzuholen. Ein französischsprachiger HR-Partner oder Rechtsberater kann die Kommunikation mit Behörden erheblich erleichtern und eine genaue Interpretation der Anweisungen sicherstellen.

Anpassung an sich ändernde Vorschriften

Die dynamische Natur der sich ändernden Vorschriften und Politiken stellt eine weitere Herausforderung dar. Die Einwanderungsregeln in Frankreich können sich weiterentwickeln, mit neuen Talent-Visa-Programmen, angepassten Gehaltsgrenzen oder politischen Änderungen, die Quoten beeinflussen. Es ist entscheidend, stets auf dem Laufenden zu bleiben. Die Lösung besteht darin, kontinuierlich informiert zu bleiben. Arbeitgeber sollten regelmäßig offizielle Aktualisierungen der französischen Regierung konsultieren oder vertrauenswürdige Rechtsberatungen und professionelle Einwanderungsdienste abonnieren. Der Beitritt zu Arbeitgeberverbänden oder Branchenforen, die Einwanderungskonformität diskutieren, kann ebenfalls rechtzeitige Einblicke bieten. Durch aktuelle Kenntnisse können Unternehmen schnell auf neue Chancen reagieren oder neue Anforderungen erfüllen, um ihre Wettbewerbsfähigkeit bei der Talentakquise zu sichern.

Bewältigung von Umzugs- und Integrationshürden

Neben der Bürokratie stellen Logistik des Umzugs und die Integration der Mitarbeitenden eine bedeutende Herausforderung dar. Das Umziehen eines ganzen Lebens, inklusive Wohnungssuche, Schulbildung für Kinder, kulturelle Anpassung und potenzielle Spouse-Beschäftigung, kann indirekt den Erfolg und die Bindung des neuen Mitarbeiters beeinflussen. Arbeitgeber sollten diese Bedürfnisse antizipieren und umfassende Unterstützung anbieten. Dies kann die Bereitstellung oder Finanzierung professioneller Umzugsdienste umfassen, z.B. bei der Wohnungssuche, Eröffnung eines Bankkontos oder Anmeldung bei der Sozialversicherung. Das Angebot kultureller Orientierungs- oder Sprachkurse kann dem Mitarbeitenden und seiner Familie helfen, sich schneller in französisches Leben und Arbeitsumfeld einzufügen. Die Zuweisung eines "Buddys" oder Mentors innerhalb des Unternehmens kann die soziale und berufliche Integration erleichtern. Ein gut unterstützter Mitarbeiter und seine Familie sind eher motiviert, langfristig im Unternehmen zu bleiben.

Sicherstellung der laufenden Compliance

Abschließend ist die Sicherstellung der laufenden Compliance nach der Erstbeschäftigung eine häufig übersehene Herausforderung. Arbeitgeber sollten ein robustes internes Tracking-System für alle Visa- und Aufenthaltserlaubnis-Status der ausländischen Mitarbeitenden implementieren. Proaktive Erinnerungen vor Ablauf der Fristen sowie Unterstützung bei der Beschaffung der erforderlichen Dokumente für Verlängerungen oder Statusänderungen sind essenziell. Dieser vorausschauende Ansatz verhindert Last-Minute-Krisen durch ablaufende Genehmigungen. Zudem sollte der Mitarbeiter alle erforderlichen Nachsorgeaufgaben nach der Ankunft erledigen, z.B. medizinische Untersuchungen oder Termine bei der OFII. Für Unternehmen mit umfangreichen internationalen Einstellungen oder begrenzten internen Ressourcen kann die Nutzung eines globalen Employer of Record (EOR) Dienstes eine strategische Lösung sein, der die gesamte Einwanderungskonformität an einen spezialisierten Drittanbieter abgibt. Durch die Anerkennung und proaktive Bewältigung dieser Herausforderungen können Arbeitgeber eine vorhersehbarere, effizientere und positivere Erfahrung für ihre internationalen Talente und ihre Organisation schaffen.

Best Practices zur Unterstützung ausländischer Mitarbeitender in Frankreich

Neben den rechtlichen und administrativen Anforderungen beeinflusst das Engagement eines Arbeitgebers für die Unterstützung ausländischer Mitarbeitender deren Erfolg, Integration und langfristige Bindung in Frankreich erheblich. Diese bewährten Praktiken fördern eine positive Erfahrung und steigern den Gesamtnutzen der internationalen Rekrutierung.

Klare Orientierung bieten

Zunächst sollten klare Anleitungen und Dokumentationen bereitgestellt werden. Der Einwanderungsprozess kann für Mitarbeitende, die ihn aus der Ferne navigieren, überwältigend sein. Sobald ein Angebot angenommen wurde, sollte der neue Mitarbeitende mit einer umfassenden Checkliste aller persönlichen Dokumente ausgestattet werden, die für den Visumantrag erforderlich sind (z.B. Reisepass, Geburtsurkunden, Diplome, Berufslizenzen). Schritt-für-Schritt-Anleitungen zum Visumantragsprozess, inklusive Ausfüllhinweisen, Antragsstellen und Erwartungen bei Botschafts- oder Konsulatsbesuchen, sind hilfreich. Alle vom Arbeitgeber ausgestellten Dokumente, wie die Genehmigungsbescheinigung, der unterschriebene Arbeitsvertrag und offizielle Einladungsschreiben, sollten zeitnah bereitgestellt werden. Organisiert und proaktiv vorzugehen, kann den Stress für den Mitarbeitenden erheblich reduzieren und Fehler vermeiden.

Transparente Kommunikation der Zeitpläne

Zweitens sollten Zeitpläne und Erwartungen transparent kommuniziert werden. Realistische Erwartungen hinsichtlich der Dauer des gesamten Einwanderungsprozesses sind notwendig. Der neue Mitarbeitende sollte wissen, dass es mehrere Monate dauern kann, bis er in Frankreich tatsächlich arbeiten kann, inklusive der Bearbeitungszeiten für Arbeitserlaubnis, Visum und Umzug. Regelmäßige Updates bei jedem Meilenstein – z.B. bei Einreichung, Genehmigung, Terminvereinbarung und Erteilung des Visums – schaffen Vertrauen und halten die Motivation hoch.

Umfassende Unterstützung beim Umzug

Drittens sollte eine umfassende Unterstützung beim Umzug und bei der Eingewöhnung angeboten werden. Über die reine Bearbeitung der Formalitäten hinaus sollte aktiv bei der physischen Übersiedlung nach Frankreich geholfen werden. Das kann die Organisation einer vorübergehenden Unterkunft bei Ankunft, die Bereitstellung detaillierter Informationen zu geeigneten Stadtvierteln, lokalen Verkehrsmitteln und seriösen Immobilienmaklern umfassen. Manche Unternehmen bieten strukturierte Umzugspakete, die Umzugskosten abdecken oder bei der Suche nach dauerhaftem Wohnraum, der Eröffnung eines französischen Bankkontos oder der Anmeldung bei der Gesundheitsversorgung helfen. Praktische Unterstützung bei scheinbar kleinen, aber wichtigen Angelegenheiten, wie z.B. der Beschaffung eines Mobiltelefons oder der Kenntnis lokaler administrativer Besonderheiten, ist für Neuzuzügler äußerst wertvoll.

Förderung kultureller und sprachlicher Integration

Viertens sollte die kulturelle Integration und Sprachförderung Priorität haben. Einladendes und inklusives Arbeitsumfeld sollte gefördert werden. Falls der ausländische Mitarbeitende kein fließendes Französisch spricht, kann die Bereitstellung oder Subventionierung von Französischkursen Teil der beruflichen Weiterentwicklung sein. Intern sollte das bestehende Team für kulturelle Sensibilität sensibilisiert werden, und ein "Buddy" oder Mentor kann den neuen Mitarbeitenden bei der Eingewöhnung helfen. Dieser Mentor kann sie in französische Arbeitsplatznormen, soziale Gepflogenheiten und lokale Etikette einführen, um die Anpassung zu beschleunigen und das Zugehörigkeitsgefühl zu stärken. Ein gut integrierter Mitarbeitender ist produktiver und zufriedener.

Unterstützung der Familien

Fünftens sollte die Unterstützung der Familien bei der Umsiedlung berücksichtigt werden. Informationen zu Visaprozessen für Angehörige, die bei bestimmten Talent Passport-Visa oft das Recht haben, ohne separates Permit zu arbeiten, sollten bereitgestellt werden. Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Schulen oder Betreuungseinrichtungen ist ebenfalls hilfreich. Die Einbindung von Ehepartnern und älteren Kindern in kulturelle Orientierungs- oder Firmenveranstaltungen kann die Integration erheblich fördern und somit auch die langfristige Bindung des Mitarbeitenden stärken.

Konsequente Einhaltung der Compliance

Sechstens sollte eine konsequente Einhaltung der Compliance sichergestellt werden. Es empfiehlt sich, ein internes Tracking-System für alle Visa- und Aufenthaltserlaubnisfristen zu implementieren. Frühzeitige Erinnerungen an Verlängerungsfristen sowie Unterstützung bei der Beschaffung der erforderlichen Dokumente sind essenziell, um Last-Minute-Probleme zu vermeiden. Zudem sollte der Mitarbeitende alle Nachsorgetätigkeiten nach der Ankunft, wie medizinische Untersuchungen oder Termine bei der OFII, aktiv wahrnehmen. Für Unternehmen mit vielen internationalen Mitarbeitenden oder begrenzten Ressourcen kann die Nutzung eines globalen Employer of Record (EOR) Dienstes eine strategische Lösung sein, der die gesamte Einwanderungskonformität an einen spezialisierten Dienstleister abgibt. Durch proaktive Maßnahmen und das Bewusstsein für diese Herausforderungen können Arbeitgeber eine vorhersehbarere, effizientere und positivere Erfahrung für ihre internationalen Talente schaffen.

Best Practices zur Unterstützung ausländischer Mitarbeitender in Frankreich

Neben den rechtlichen und administrativen Anforderungen beeinflusst das Engagement eines Arbeitgebers für die Unterstützung ausländischer Mitarbeitender deren Erfolg, Integration und langfristige Bindung in Frankreich erheblich. Diese bewährten Praktiken fördern eine positive Erfahrung und steigern den Gesamtnutzen der internationalen Rekrutierung.

Klare Orientierung und Dokumentation

Zunächst sollten klare Anleitungen und Dokumentationen bereitgestellt werden. Der Einwanderungsprozess kann für Mitarbeitende, die ihn aus der Ferne durchlaufen, überwältigend sein. Nach Annahme des Angebots sollte der neue Mitarbeitende eine umfassende Checkliste aller persönlichen Dokumente erhalten, die für den Visumantrag notwendig sind (z.B. Reisepass, Geburtsurkunden, Diplome, Lizenzen). Schritt-für-Schritt-Anleitungen zum Antragsverfahren, inklusive Ausfüllhinweisen, Antragsstellen und Erwartungen bei Botschafts- oder Konsulatsbesuchen, sind hilfreich. Alle vom Arbeitgeber ausgestellten Dokumente, wie die Genehmigungsbescheinigung, der unterschriebene Arbeitsvertrag und offizielle Einladungsschreiben, sollten zügig bereitgestellt werden. Organisiert und vorausschauend vorzugehen, kann den Stress für den Mitarbeitenden erheblich verringern und Fehler vermeiden.

Transparente Kommunikation der Zeitpläne

Zweitens sollten die Zeitpläne und Erwartungen transparent kommuniziert werden. Es ist wichtig, realistische Erwartungen hinsichtlich der Dauer des gesamten Einwanderungsprozesses zu setzen. Der neue Mitarbeitende sollte wissen, dass es mehrere Monate dauern kann, bis er in Frankreich tatsächlich arbeiten kann, inklusive der Bearbeitungszeiten für Arbeitserlaubnis, Visum und Umzug. Regelmäßige Updates bei jedem Meilenstein – z.B. bei Einreichung, Genehmigung, Terminvereinbarung und Erteilung des Visums – schaffen Vertrauen und halten die Motivation hoch.

Umfassende Unterstützung beim Umzug

Drittens sollte eine umfassende Unterstützung beim Umzug und bei der Eingewöhnung angeboten werden. Über die reine Formalitätenbearbeitung hinaus sollte aktiv bei der physischen Übersiedlung nach Frankreich geholfen werden. Das kann die Organisation einer vorübergehenden Unterkunft bei Ankunft, die Bereitstellung detaillierter Informationen zu geeigneten Stadtvierteln, lokalen Verkehrsmitteln und seriösen Immobilienmaklern umfassen. Manche Firmen bieten strukturierte Umzugspakete, die Umzugskosten abdecken oder bei der Suche nach dauerhaftem Wohnraum, der Eröffnung eines französischen Bankkontos oder der Anmeldung bei der Gesundheitsversorgung helfen. Praktische Unterstützung bei kleineren, aber wichtigen Angelegenheiten, wie z.B. der Beschaffung eines Mobiltelefons oder der Kenntnis lokaler Verwaltungsgepflogenheiten, ist für Neuzuzügler äußerst wertvoll.

Förderung kultureller und sprachlicher Integration

Viertens sollte die kulturelle Integration und Sprachförderung Priorität haben. Einladendes und inklusives Arbeitsumfeld sollte gefördert werden. Falls der Mitarbeitende kein fließendes Französisch spricht, kann die Bereitstellung oder Subventionierung von Französischkursen Teil der beruflichen Weiterentwicklung sein. Intern sollte das bestehende Team für kulturelle Sensibilität sensibilisiert werden, und ein "Buddy" oder Mentor kann den neuen Mitarbeitenden bei der Eingewöhnung helfen. Dieser Mentor kann sie in französische Arbeitsplatznormen, soziale Gepflogenheiten und lokale Etikette einführen, um die Anpassung zu beschleunigen und das Zugehörigkeitsgefühl zu stärken. Ein gut integrierter Mitarbeitender ist produktiver und zufriedener.

Unterstützung der Familien

Fünftens sollte die Unterstützung der Familien bei der Umsiedlung berücksichtigt werden. Informationen zu Visaprozessen für Angehörige, die bei bestimmten Talent Passport-Visa oft das Recht haben, ohne separates Permit zu arbeiten, sollten bereitgestellt werden. Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Schulen oder Betreuungseinrichtungen ist ebenfalls hilfreich. Die Einbindung von Ehepartnern und älteren Kindern in kulturelle Orientierungs- oder Firmenveranstaltungen kann die Integration erheblich fördern und somit auch die langfristige Bindung des Mitarbeitenden stärken.

Konsequente Einhaltung der Compliance

Sechstens sollte eine konsequente Einhaltung der Compliance sichergestellt werden. Es empfiehlt sich, ein internes Tracking-System für alle Visa- und Aufenthaltserlaubnisfristen zu implementieren. Frühzeitige Erinnerungen an Verlängerungsfristen sowie Unterstützung bei der Beschaffung der erforderlichen Dokumente sind essenziell, um Last-Minute-Probleme zu vermeiden. Zudem sollte der Mitarbeitende alle Nachsorgetätigkeiten nach der Ankunft, wie medizinische Untersuchungen oder Termine bei der OFII, aktiv wahrnehmen. Für Unternehmen mit vielen internationalen Mitarbeitenden oder begrenzten Ressourcen kann die Nutzung eines globalen Employer of Record (EOR) Dienstes eine strategische Lösung sein, der die gesamte Einwanderungskonformität an einen spezialisierten Dienstleister abgibt. Durch proaktive Maßnahmen und das Bewusstsein für diese Herausforderungen können Arbeitgeber eine vorhersehbarere, effizientere und positivere Erfahrung für ihre internationalen Talente schaffen.

Schlussfolgerung: Erfolgreiches Navigieren durch französische Arbeitserlaubnisse

Für nahtlose globale Einstellungen und eine fachkundige Navigation durch die komplexen französischen Einwanderungsprozesse empfiehlt es sich, professionelle Visa- und Einwanderungsdienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Rivermate bietet umfassende Visa- und Einwanderungsunterstützung für Arbeitgeber, die den Weg für Ihre internationalen Mitarbeitenden vom ersten Antrag bis zu den Formalitäten nach der Ankunft vereinfachen, einen reibungslosen Übergang für Ihr Talent gewährleisten und vollständige Compliance für Ihr Unternehmen sicherstellen.

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