Frankreich verfügt über ein strukturiertes System für ausländische Staatsangehörige, die innerhalb seiner Grenzen leben und arbeiten möchten. Die Navigation durch dieses System erfordert das Verständnis der verschiedenen Visakategorien und Arbeitserlaubnisanforderungen, die darauf ausgelegt sind, die Einreise und Beschäftigung von Nicht-EU/EEA/Schweizer Bürgern zu regeln. Die spezifischen Verfahren und erforderlichen Dokumente hängen stark von der Nationalität des Einzelnen, der Art ihrer Beschäftigung und der vorgesehenen Aufenthaltsdauer ab.
Für Unternehmen, die in Frankreich internationales Talent einstellen möchten, ist die Einhaltung dieser Vorschriften von größter Bedeutung. Dies umfasst das Verständnis des Sponsoring-Prozesses, der verschiedenen Arten von Arbeitserlaubnissen und der laufenden Verpflichtungen für sowohl den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer während der Dauer der Beschäftigung und des Aufenthalts.
Gängige Visakategorien für ausländische Arbeitnehmer
Mehrere Visakategorien richten sich an ausländische Fachkräfte, die eine Beschäftigung in Frankreich anstreben. Der häufigste Weg für qualifizierte Arbeitnehmer ist das "Salarié" (Arbeitnehmer)-Visum, das in der Regel für längere Aufenthalte (über 90 Tage) ausgestellt wird und einen von den französischen Behörden validierten Arbeitsvertrag erfordert. Eine weitere bedeutende Kategorie ist das "Passeport Talent" (Talentpass), das verschiedene Unterkategorien für hochqualifizierte Arbeiter, Forscher, Künstler, Investoren und Unternehmensgründer umfasst und einen vereinfachten Prozess sowie eine Mehrjahresgültigkeit bietet.
Hier ein Überblick über einige wichtige Langzeitvisakategorien für Arbeit:
Visa-Typ | Beschreibung | Typische Dauer | Wesentliche Voraussetzung |
---|---|---|---|
Salarié | Für Arbeitnehmer mit einem standardmäßigen französischen Arbeitsvertrag. | 1 Jahr (verlängerbar) | Arbeitsvertrag, der von DIRECCTE (oder Äquivalent) validiert wurde |
Passeport Talent | Für hochqualifizierte Arbeiter, Forscher, Künstler, Investoren usw. | 1-4 Jahre (verlängerbar) | Erfüllung spezifischer Kriterien (Gehalt, Qualifikationen) |
ICT (Intra-Company Transfer) | Für Mitarbeiter, die innerhalb eines multinationalen Konzerns an eine französische Einheit versetzt werden. | 1-3 Jahre (verlängerbar) | Beschäftigung innerhalb derselben Gruppe, bestimmte Dauer |
Jeune Professionnel | Für junge Fachkräfte im Rahmen bilateraler Abkommen. | Variabel | Spezifische Staatsangehörigkeit und Altersanforderungen |
Antrag auf Arbeitserlaubnis: Anforderungen und Verfahren
Für die meisten Nicht-EU/EEA/Schweizer Staatsangehörigen ist die Erlangung einer Arbeitserlaubnis (autorisation de travail) ein obligatorischer Schritt, bevor ein Langzeit-Arbeitsvisum ausgestellt werden kann. Die Verantwortung für die Einleitung des Antrags liegt in der Regel beim potenziellen Arbeitgeber in Frankreich.
Der Prozess umfasst meist die Einreichung des Arbeitsvertrags und unterstützender Dokumente bei den zuständigen französischen Arbeitsbehörden (z.B. der regionalen Direktion für Wirtschaft, Beschäftigung, Arbeit und Solidarität - DREETS, früher DIRECCTE). Diese prüfen den Antrag anhand von Faktoren wie der Situation auf dem lokalen Arbeitsmarkt (weniger streng bei hochqualifizierten Rollen oder bestimmten Engpässen), der Einhaltung der Vorgaben des Arbeitgebers und den Bedingungen des vorgeschlagenen Arbeitsvertrags (Gehalt, Position, Qualifikationen).
Wesentliche Anforderungen und Dokumentation:
- Arbeitgeber: Nachweis der Gewerbeanmeldung, finanzielle Stabilität, Begründung für die Einstellung eines ausländischen Staatsangehörigen (falls zutreffend), vorgeschlagener Arbeitsvertrag.
- Arbeitnehmer: Kopie des Reisepasses, Nachweis der Qualifikationen (Diplome, Zertifikate), Lebenslauf, ggf. Nachweis früherer Berufserfahrung.
- Arbeitsvertrag: Muss den französischen Arbeitsgesetzen entsprechen, Gehalt, Arbeitsstunden, Position usw. angeben. Das Gehalt muss Mindestschwellen erfüllen, die je nach Visakategorie variieren (z.B. hat das Passeport Talent höhere Schwellen).
Verfahrensschritte:
- Antrag auf Arbeitserlaubnis: Arbeitgeber reicht den Antrag bei den französischen Arbeitsbehörden in der Region ein, in der die Arbeit ausgeführt wird.
- Bearbeitung: Die Behörden prüfen den Antrag. Die Bearbeitungszeiten können erheblich variieren, oft zwischen 2 Wochen und 2 Monaten oder länger, abhängig von Region und Komplexität.
- Genehmigung: Bei Genehmigung erhält der Arbeitgeber einen validierten Vertrag oder ein Arbeitserlaubnisdokument.
- Visumantrag: Der ausländische Staatsangehörige beantragt ein Langzeitvisum ("visa de long séjour valant titre de séjour" - VLS-TS) beim französischen Konsulat oder der Botschaft in seinem Heimatland, unter Vorlage der validierten Arbeitserlaubnis und weiterer erforderlicher Dokumente (Reisepass, Fotos, Nachweis der Unterkunft usw.).
- Visumbearbeitung: Die Bearbeitungszeiten variieren, können aber mehrere Wochen in Anspruch nehmen.
- Ankunft in Frankreich: Bei der Ankunft dient das VLS-TS als temporäre Aufenthaltserlaubnis.
- Validierung: Innerhalb eines bestimmten Zeitraums (meist 3 Monate) muss der Visuminhaber sein VLS-TS online beim French Office of Immigration and Integration (OFII) validieren und möglicherweise eine medizinische Untersuchung sowie eine Orientierungssitzung absolvieren.
Gebühren: Visumantragsgebühren sind getrennt von möglichen Arbeitserlaubnisbearbeitungsgebühren (wobei letztere oft minimal sind oder vom Arbeitgeber übernommen werden). Die Gebühren für Langzeitvisa liegen typischerweise bei etwa €99. Zusätzliche Gebühren können bei der OFII-Validierung bei der Ankunft anfallen.
Wege zur Daueraufenthaltsgenehmigung
Nach legalem Aufenthalt in Frankreich über einen bestimmten Zeitraum können ausländische Arbeitnehmer berechtigt sein, einen Antrag auf langfristigen Aufenthalt oder sogar französische Staatsbürgerschaft zu stellen. Der häufigste Weg zur langfristigen Aufenthaltserlaubnis ist der Erhalt einer "carte de résident de longue durée - UE" (Langzeitaufenthaltstitel - EU).
Voraussetzungen für die langfristige Aufenthaltserlaubnis:
- Rechtmäßiger und ununterbrochener Aufenthalt in Frankreich für mindestens fünf Jahre mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis (z.B. Salarié oder Passeport Talent).
- Stabile und ausreichende finanzielle Ressourcen.
- Krankenversicherung.
- Integration in die französische Gesellschaft, inklusive Kenntnisse der französischen Sprache (typischerweise A2-Niveau oder höher) und Verständnis der Werte und Prinzipien der Republik.
Der Antrag wird bei der örtlichen Präfektur eingereicht. Die Bearbeitungszeiten können variieren, oft mehrere Monate.
Visum für Angehörige
Inhaber eines gültigen Langzeitvisums oder einer Aufenthaltserlaubnis in Frankreich können in der Regel ihre unmittelbaren Familienmitglieder (Ehepartner und minderjährige Kinder) nachholen. Das Verfahren umfasst meist eine "family reunification" (regroupement familial) oder, bei bestimmten Status wie Passeport Talent, ein vereinfachtes Begleitverfahren.
Für Passeport Talent-Inhaber sind die begleitenden Familienmitglieder (Ehepartner und minderjährige Kinder) für ein "Passeport Talent - Famille" Visum/ Aufenthaltserlaubnis berechtigt. Dieses erlaubt dem Ehepartner, in Frankreich ohne separate Arbeitserlaubnis zu arbeiten.
Anforderungen für Visum für Angehörige:
- Nachweis der rechtlichen Beziehung (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden).
- Nachweis, dass der Hauptvisa-Inhaber in Frankreich angemessene Unterkunft hat.
- Nachweis, dass der Hauptvisa-Inhaber über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um die Familie zu unterstützen.
- Reisepässe und andere Standarddokumente für jeden Familienmitglied.
Der Antrag für Begleitfamilienmitglieder wird oft gleichzeitig mit oder kurz nach dem Visumantrag des Hauptantragstellers beim französischen Konsulat im Ausland eingeleitet.
Verpflichtungen zur Visa-Konformität
Sowohl Arbeitgeber als auch ausländische Arbeitnehmer haben in Frankreich erhebliche Verpflichtungen zur Einhaltung der Vorschriften.
Verpflichtungen des Arbeitgebers:
- Arbeitserlaubnis: Sicherstellen, dass der ausländische Staatsangehörige die erforderliche Arbeitserlaubnis vor Beginn der Beschäftigung besitzt. Die Beschäftigung ohne ordnungsgemäße Genehmigung zieht schwere Strafen nach sich.
- Meldung: Die Einstellung eines ausländischen Arbeitnehmers bei den zuständigen Behörden melden.
- Einhaltung des Arbeitsrechts: Sicherstellen, dass der Arbeitsvertrag und die Arbeitsbedingungen den französischen Arbeitsgesetzen entsprechen, inklusive Mindestlohn, Arbeitszeiten und Sicherheitsvorschriften.
- Benachrichtigung: Behörden informieren, wenn der Vertrag des Mitarbeiters gekündigt wird oder sich wesentlich ändert.
- Aufzeichnung: Unterlagen im Zusammenhang mit der Einwanderungsstatus des Mitarbeiters aufbewahren.
Pflichten des Arbeitnehmers:
- Visa-Validierung: Das VLS-TS online bei OFII innerhalb des vorgeschriebenen Zeitrahmens validieren.
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis: Vor Ablauf die Verlängerung bei der örtlichen Präfektur beantragen.
- Änderungen melden: Die Präfektur über Änderungen in ihrer Situation informieren (z.B. Adresswechsel, Arbeitgeberwechsel – letzteres kann eine neue Arbeitserlaubnis erfordern).
- Gesetzestreue: Die französischen Gesetze und Vorschriften einhalten.
Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen kann zu Geldstrafen, rechtlichen Schritten und sogar Abschiebung des Mitarbeiters sowie erheblichen Strafen für den Arbeitgeber führen, inklusive Bußgeldern und möglichen zukünftigen Einstellungsverbote für ausländische Arbeitnehmer. Die Nutzung eines Employer of Record kann Unternehmen dabei helfen, diese komplexen Anforderungen zu navigieren und die volle Einhaltung sicherzustellen.