Australiens Arbeitsrahmen, der hauptsächlich durch die National Employment Standards (NES) unter dem Fair Work Act 2009 geregelt wird, bietet Arbeitnehmern eine Reihe von Mindesturlaubsansprüchen. Diese Standards stellen sicher, dass Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte verschiedene Arten von Urlaub ansammeln und darauf zugreifen können, einschließlich Jahresurlaub, persönlicher/Betreuerurlaub und Elternzeit, und bieten wichtige Schutzmaßnahmen sowie eine gute Work-Life-Balance. Gelegenheitsbeschäftigte haben in der Regel andere Ansprüche, erhalten meist einen Zuschlag auf ihren Lohn anstelle von bezahltem Urlaub.
Das Verständnis dieser Mindestansprüche ist für Arbeitgeber, die in Australien tätig sind, entscheidend, da sie die Basis für alle Arbeitsverträge, Awards und Unternehmensvereinbarungen bilden. Während Awards und Vereinbarungen großzügigere Bedingungen vorsehen können, dürfen sie nicht weniger bieten als die NES-Mindeststandards. Die korrekte Verwaltung dieser Urlaubsarten ist wesentlich für die Einhaltung der Vorschriften und die Aufrechterhaltung positiver Arbeitnehmerbeziehungen.
Jahresurlaub
Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte in Australien haben Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub, der ihnen ermöglicht, sich für Erholung und Freizeit freizunehmen. Dieser Urlaub wird im Laufe des Jahres entsprechend den regulären Arbeitsstunden des Arbeitnehmers angesammelt.
- Mindestanspruch: Vollzeitbeschäftigte haben Anspruch auf 4 Wochen bezahlten Jahresurlaub pro Jahr. Teilzeitbeschäftigte erhalten einen anteiligen Anspruch basierend auf ihren Stunden.
- Ansammlung: Urlaub wird kontinuierlich angesammelt und wächst von Jahr zu Jahr, wenn er nicht genommen wird.
- Urlaubsnahme: Arbeitnehmer können Jahresurlaub nehmen, wenn dies mit ihrem Arbeitgeber vereinbart ist. Arbeitgeber dürfen eine Urlaubsanfrage nicht unangemessen ablehnen.
- Zahlung: Arbeitnehmer müssen während des Jahresurlaubs ihren Grundlohn für die regulären Stunden erhalten. Bestimmungen im Award oder in der Vereinbarung können zusätzlich eine Urlaubszulage (typischerweise 17,5 %) zum Grundgehalt vorsehen.
- Auszahlung: Jahresurlaub kann nur ausgezahlt werden, wenn ein Award oder eine Vereinbarung dies erlaubt und bestimmte Bedingungen im Fair Work Act erfüllt sind.
Öffentliche Feiertage und Beobachtungen
Arbeitnehmer haben Anspruch darauf, an öffentlichen Feiertagen ohne Lohnausfall von der Arbeit freigestellt zu werden, sofern der Tag sonst ein Arbeitstag für sie wäre.
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Nationale Feiertage 2025:
- Neujahrstag: Mittwoch, 1. Januar
- Australia Day: Montag, 27. Januar (beobachtet)
- Karfreitag: Freitag, 18. April
- Ostermontag: Montag, 21. April
- Ostersonntag: Sonntag, 20. April
- Ostermontag: Montag, 21. April
- ANZAC Day: Freitag, 25. April
- Weihnachten: Donnerstag, 25. Dezember
- Boxing Day: Freitag, 26. Dezember
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Länderspezifische und Territoriale Variationen: Neben den nationalen Feiertagen haben die einzelnen Bundesstaaten und Territorien eigene Feiertage. Diese können Labour Day, Queen's Birthday (ab 2023 King’s Birthday) und andere lokale Feiertage umfassen. Die genauen Termine variieren je nach Jurisdiktion.
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Arbeiten an Feiertagen: Wenn ein Arbeitnehmer an einem Feiertag arbeitet, hat er in der Regel Anspruch auf Strafzahlungen gemäß seinem Award oder seiner Vereinbarung. Ein Arbeitgeber kann einen Arbeitnehmer an einem Feiertag arbeiten lassen, aber der Arbeitnehmer kann die Anfrage ablehnen, wenn sie unangemessen ist.
Krankheitsurlaub und Bezahlung
Bezahlter Krankheitsurlaub, offiziell bekannt als persönlicher/Betreuerurlaub gemäß den NES, ermöglicht es Arbeitnehmern, sich bei Krankheit oder Verletzung freizunehmen (persönlicher Urlaub) oder wenn sie eine unmittelbare Familien- oder Haushaltsmitglied pflegen müssen, das krank, verletzt oder durch einen unerwarteten Notfall betroffen ist (Betreuerurlaub).
- Mindestanspruch: Vollzeitbeschäftigte haben Anspruch auf 10 Tage bezahlten persönlichen/Betreuerurlaub pro Jahr. Teilzeitbeschäftigte erhalten einen anteiligen Anspruch.
- Ansammlung: Dieser Urlaub wird fortlaufend angesammelt und wächst von Jahr zu Jahr.
- Urlaubsnahme: Arbeitnehmer müssen ihren Arbeitgeber so früh wie möglich über ihre Abwesenheit und den Grund informieren. Bei Bedarf müssen sie einen Nachweis (z.B. ein ärztliches Attest) vorlegen.
- Zahlung: Arbeitnehmer erhalten während des persönlichen/Betreuerurlaubs ihren Grundlohn für die regulären Stunden.
- Unbezahlter Betreuerurlaub: Arbeitnehmer haben auch Anspruch auf 2 Tage unbezahlten Betreuerurlaub pro Anlass, wenn ihr Anspruch auf bezahlten persönlichen/Betreuerurlaub aufgebraucht ist.
- Mitgefühlserlaubnis: Arbeitnehmer haben Anspruch auf 2 Tage bezahlten Mitgefühlserlaubnis (auch Trauerurlaub genannt) pro Anlass, wenn ein unmittelbares Familien- oder Haushaltsmitglied stirbt oder eine lebensbedrohliche Krankheit oder Verletzung erleidet. Dies ist ein separater Anspruch vom persönlichen/Betreuerurlaub.
Hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Ansprüche auf persönlichen/Betreuer- und Mitgefühlserlaubnis:
Urlaubsart | Anspruch (Vollzeit) | Ansammlung | Zahlungsgrund | Hinweise |
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Persönlicher/Betreuerurlaub | 10 Tage pro Jahr | Ja | Grundlohn | Anteilig bei Teilzeit; muss mit Nachweis beantragt werden |
Unbezahlter Betreuerurlaub | 2 Tage pro Anlass | Nein | Unbezahlt | Wenn bezahlter Urlaub aufgebraucht ist |
Mitgefühlserlaubnis | 2 Tage pro Anlass | Nein | Grundlohn | Bei Tod/Lebensbedrohlicher Krankheit eines Familien- oder Haushaltsmitglieds |
Elternzeit
Die NES gewährt Arbeitnehmern einen Anspruch auf unbezahlte Elternzeit. Zusätzlich können berechtigte Arbeitnehmer Zahlungen im Rahmen des Paid Parental Leave-Programms der australischen Regierung erhalten.
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Unbezahlte Elternzeit (NES):
- Anspruch: Arbeitnehmer haben Anspruch auf 12 Monate unbezahlte Elternzeit. Sie können zusätzlich 12 Monate unbezahlte Elternzeit beantragen.
- Berechtigung: Gilt für Arbeitnehmer, die mindestens 12 Monate ununterbrochene Beschäftigung bei ihrem Arbeitgeber unmittelbar vor Beginn der Elternzeit abgeschlossen haben. Dies betrifft schwangere Arbeitnehmer, Partner einer schwangeren Person oder Adoptierende.
- Gleichzeitige Elternzeit: Partner können bis zu 8 Wochen ihrer unbezahlten Elternzeit gleichzeitig nehmen.
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Bezahlte Elternzeit (Regierungsprogramm):
- Es handelt sich um eine staatlich finanzierte Zahlung, keine vom Arbeitgeber finanzierte Elternzeit unter den NES.
- Berechtigung: Erfordert Erfüllung von Wohn- und Arbeitstests.
- Zahlung: Wird zum National Minimum Wage-Satz gezahlt.
- Dauer: Ab Juli 2024 bietet das Programm bis zu 110 Tage (20 Wochen) Zahlungen, die zwischen berechtigten Elternteilen aufgeteilt werden können. Ab 1. Juli 2025 soll es auf 132 Tage (24 Wochen) erhöht werden, ab 1. Juli 2026 auf 156 Tage (26 Wochen).
- Arbeitgeberrolle: Arbeitgeber müssen möglicherweise die staatlich finanzierten Zahlungen an ihre berechtigten Arbeitnehmer leisten und die Interaktion zwischen unbezahlter NES- und staatlicher Zahlung verwalten.
Weitere Arten von Urlaub
Neben den Kernansprüchen sieht die NES sowie verschiedene Awards/Vereinbarungen weitere Urlaubsarten vor.
- Langzeitdiensturlaub: Ein Anspruch basierend auf langen Perioden ununterbrochener Beschäftigung beim selben Arbeitgeber. Die Regelungen variieren erheblich je nach Bundesstaat oder Territorium und dem entsprechenden Award oder der Vereinbarung. In der Regel sammelt sich dieser Urlaub nach 7 bis 15 Jahren Beschäftigung an.
- Gemeinschaftsdiensturlaub: Dieser umfasst Urlaub für Aktivitäten wie Geschworenenpflicht (die vom Arbeitgeber für die ersten 10 Tage bezahlt wird, danach vom Staat) und freiwillige Notfallmanagementaktivitäten (z.B. Bekämpfung von Buschbränden).
- Familien- und häusliche Gewalt: Arbeitnehmer haben Anspruch auf 10 Tage bezahlten Familien- und häuslichen Gewalturlaub pro Jahr. Dies ist ein separater Anspruch, der jedes Jahr erneuert wird und nicht angesammelt wird.
- Studium/Urlaub/Sabbatical: Diese sind keine Mindestansprüche unter den NES, können aber in modernen Awards, Unternehmensvereinbarungen oder individuellen Arbeitsverträgen geregelt sein. Die Ansprüche variieren stark je nach konkreten Bedingungen.