Rivermate | Türkei landscape
Rivermate | Türkei

Work permits and visas in Türkei

499 EURpro Mitarbeiter/Monat

Everything you need to know about work permits and visas for Türkei

Updated on April 27, 2025

Navigieren durch den Prozess für ausländische Staatsangehörige, um in der Türkei zu leben und zu arbeiten, erfordert das Verständnis eines strukturierten Systems von Visa und Arbeitserlaubnissen. Die Türkei verlangt von den meisten ausländischen Personen, die innerhalb ihrer Grenzen arbeiten möchten, sowohl ein gültiges Einreisevisum (falls aufgrund der Nationalität erforderlich) als auch eine spezifische Arbeitserlaubnis. Die Arbeitserlaubnis dient sowohl als Aufenthaltserlaubnis als auch als Arbeitserlaubnis, was dem Inhaber erlaubt, legal im Land zu wohnen und beschäftigt zu sein.

Der Antragsprozess umfasst in der Regel die Koordination zwischen dem ausländischen Staatsangehörigen und seinem potenziellen Arbeitgeber in der Türkei. Der Arbeitgeber spielt eine entscheidende Rolle und initiiert oft die Beantragung der Arbeitserlaubnis im Namen des Mitarbeiters. Dieses System stellt sicher, dass die ausländische Beschäftigung mit den türkischen Arbeitsgesetzen und wirtschaftlichen Bedürfnissen übereinstimmt.

Gängige Visatypen für ausländische Arbeitnehmer

Während die Arbeitserlaubnis die primäre Genehmigung für die Beschäftigung ist, benötigen ausländische Staatsangehörige oft zunächst ein Einreisevisum, um in die Türkei zu reisen. Der spezifische Typ des Einreisevisums hängt von der Nationalität der Person und dem Zweck ihres ersten Eintritts ab, aber für diejenigen, die arbeiten möchten, ist ein Arbeitervisum die relevanteste Kategorie.

  • Arbeitervisum: Dieses Visum ist speziell für Personen, die eine Beschäftigung in der Türkei gesichert haben und eine Arbeitserlaubnis beantragen möchten. Es wird in der Regel bei einer türkischen Botschaft oder einem Konsulat im Heimatland oder im Land des rechtlichen Aufenthalts des Antragstellers vor der Reise in die Türkei beantragt. Der Antrag auf Arbeitserlaubnis beginnt meist kurz nach der Einreichung oder Genehmigung des Arbeitervisums, häufig durch den Arbeitgeber in der Türkei.

Andere Visatypen wie Touristen- oder Geschäftsvisa gewähren kein Recht auf Arbeit und können in der Regel nicht in Arbeitserlaubnisse innerhalb der Türkei umgewandelt werden.

Anforderungen und Verfahren für die Arbeitserlaubnis

Der Erhalt einer Arbeitserlaubnis in der Türkei ist ein mehrstufiger Prozess, der hauptsächlich vom Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit (MLSS) verwaltet wird. Der Antrag wird in der Regel vom Arbeitgeber in der Türkei im Auftrag des ausländischen Staatsangehörigen eingereicht.

Zugangsvoraussetzungen:

  • Der ausländische Staatsangehörige muss einen gültigen Reisepass besitzen.
  • Der ausländische Staatsangehörige muss bestimmte Bildungs- oder Berufsvoraussetzungen erfüllen, die für die Position relevant sind.
  • Der Arbeitgeber muss bestimmte Kriterien erfüllen, einschließlich der Beschäftigung einer Mindestanzahl türkischer Staatsbürger für jeden ausländischen Mitarbeiter (typischerweise fünf türkische Staatsbürger pro ausländischer Arbeiter, wobei Ausnahmen für bestimmte Sektoren oder Rollen bestehen).
  • Das Gehalt, das dem ausländischen Staatsangehörigen angeboten wird, muss die vom MLSS festgelegten Mindestschwellenwerte erfüllen, die je nach Position und Sektor variieren.

Erforderliche Dokumentation:

Es werden Dokumente sowohl vom Arbeitnehmer als auch vom Arbeitgeber benötigt.

  • Vom Arbeitnehmer:
    • Kopie des Reisepasses.
    • Übersetzte und notariell beglaubigte Kopie des Diploms oder vorübergehenden Abschlusszeugnisses.
    • Arbeitsvertrag, unterschrieben von beiden Parteien.
    • Falls zutreffend, Nachweise über berufliche Qualifikationen (z.B. Lizenzen, Zertifikate).
    • Referenznummer der Arbeitserlaubnisbeantragung (falls aus dem Ausland beantragt).
    • Biometrisches Foto.
  • Vom Arbeitgeber:
    • Antragsschreiben an das MLSS.
    • Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung des letzten Jahres.
    • Türkisches Handelsregisterblatt, das die aktuelle Struktur des Unternehmens zeigt.
    • Steuerregistrierungsbescheinigung.
    • Sozialversicherungsnummer (SSI).
    • Vollmacht für die Person, die den Antrag bearbeitet (falls zutreffend).

Verfahren:

  1. Arbeitervisumantrag (falls aus dem Ausland beantragt): Der ausländische Staatsangehörige beantragt ein Arbeitervisum bei einer türkischen Botschaft oder einem Konsulat.
  2. Arbeitserlaubnisantrag (durch den Arbeitgeber): Der Arbeitgeber in der Türkei reicht den Online-Antrag für die Arbeitserlaubnis beim MLSS ein, meist innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Ankunft des ausländischen Mitarbeiters in der Türkei (falls mit einem Arbeitervisum eingereist) oder nach Einreichung des Visumantrags.
  3. Einreichung der Hardcopy-Dokumente: Der Arbeitgeber reicht die erforderlichen Hardcopy-Dokumente innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens nach der Online-Bewerbung beim MLSS ein.
  4. Bewertung durch das MLSS: Das MLSS prüft den Antrag anhand verschiedener Kriterien, einschließlich der Arbeitsmarktsituation, des Status des Unternehmens und der Qualifikationen des ausländischen Staatsangehörigen.
  5. Entscheidung: Das MLSS erteilt eine Entscheidung. Bei Genehmigung wird die Arbeitserlaubnis erteilt. Bei Ablehnung kann der Arbeitgeber Einspruch einlegen.

Bearbeitungszeiten und Gebühren:

  • Bearbeitungszeit: Der Bewertungszeitraum für einen Antrag auf Arbeitserlaubnis durch das MLSS beträgt in der Regel bis zu 30 Tage ab Einreichung des vollständigen Antrags und der erforderlichen Dokumente. Dies kann jedoch je nach Komplexität des Falls und Antragsvolumen variieren.
  • Gebühren: Es fallen Gebühren sowohl für den Antrag auf das Arbeitervisum (bei der Botschaft/des Konsulats zu zahlen) als auch für die Arbeitserlaubnis selbst (bei Genehmigung in der Türkei zu zahlen) an. Diese Gebühren können jährlich variieren. Anfang 2024 lagen die Gebühren für die Arbeitserlaubnis je nach Dauer (z.B. ein Jahr, Verlängerung). Für 2025 veröffentlichen die zuständigen Behörden die spezifischen Gebühren.

Sponsoring-Anforderungen:

Der Arbeitgeber fungiert als Sponsor für den Antrag auf die Arbeitserlaubnis. Er muss die rechtliche und finanzielle Fähigkeit nachweisen, den ausländischen Staatsangehörigen zu beschäftigen und die spezifischen Beschäftigungskriterien des MLSS zu erfüllen.

Wege zur Daueraufenthaltsgenehmigung

Ausländische Staatsangehörige, die legal in der Türkei wohnen und arbeiten, können nach einer kontinuierlichen Aufenthaltsdauer möglicherweise eine langfristige Aufenthaltserlaubnis beantragen, die schließlich zur Daueraufenthaltsgenehmigung führen kann.

  • Daueraufenthaltsgenehmigung: In der Regel kann ein ausländischer Staatsangehöriger nach mindestens acht Jahren ununterbrochenem Aufenthalt in der Türkei mit gültigen Aufenthaltserlaubnissen (einschließlich Arbeitserlaubnissen) eine Daueraufenthaltsgenehmigung beantragen. Bestimmte Bedingungen gelten, z.B. keine Sozialhilfe in den letzten drei Jahren, ausreichendes und regelmäßiges Einkommen und keine Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit.
  • Ausnahmefälle: Es gibt auch außergewöhnliche Wege zur Daueraufenthaltsgenehmigung oder Staatsbürgerschaft basierend auf Investitionen, wissenschaftlichen Beiträgen oder anderen spezifischen Kriterien, die im türkischen Recht festgelegt sind.

Eine Daueraufenthaltsgenehmigung ist unbefristet und muss nicht verlängert werden. Sie gewährt die meisten Rechte türkischer Staatsbürger, mit Ausnahmen wie das Wahlrecht, das Recht auf öffentliche Ämter oder die Wehrpflicht.

Visum für Angehörige

Inhaber einer gültigen Arbeitserlaubnis in der Türkei können in der Regel ihre Angehörigen mitbringen, damit diese mit ihnen wohnen können. Angehörige umfassen in der Regel den Ehepartner und minderjährige Kinder.

  • Familienaufenthaltserlaubnis: Angehörige eines Arbeitserlaubnisinhabers können eine Familienaufenthaltserlaubnis beantragen. Der Antrag erfolgt in der Regel, nachdem der Hauptarbeitserlaubnisinhaber seine Erlaubnis erhalten und sich in der Türkei niedergelassen hat.
  • Voraussetzungen für Angehörige:
    • Der Sponsor (Arbeitserlaubnisinhaber) muss ausreichendes und regelmäßiges Einkommen nachweisen, um die Familie zu unterstützen.
    • Der Sponsor muss eine gültige Krankenversicherung für alle Familienmitglieder haben.
    • Der Sponsor muss seit mindestens einem Jahr mit einer Aufenthaltserlaubnis in der Türkei wohnen (diese Bedingung kann für Arbeitserlaubnisinhaber Ausnahmen haben).
    • Der Sponsor muss im Address Registration System registriert sein.
  • Antragsverfahren: Angehörige beantragen in der Regel eine Familienaufenthaltserlaubnis beim Generaldirektorat für Migration Management (DGMM). Erforderliche Dokumente sind Nachweise der Beziehung (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden), Pässe, Fotos und Nachweise über den Status und die finanziellen Mittel des Sponsors.
  • Dauer: Die Familienaufenthaltserlaubnis wird in der Regel für die gleiche Dauer wie die Arbeitserlaubnis des Sponsors ausgestellt.

Verpflichtungen zur Visa-Konformität für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben in der Türkei erfordert die Beachtung verschiedener Vorschriften sowohl durch den ausländischen Arbeitnehmer als auch durch den Arbeitgeber.

Verpflichtungen für Arbeitgeber:

  • Arbeitserlaubnis-Sponsoring: Der Arbeitgeber ist verantwortlich für die Initiierung und Unterstützung des Antragsprozesses für die Arbeitserlaubnis.
  • Einhaltung des Arbeitsrechts: Arbeitgeber müssen die türkischen Arbeitsgesetze bezüglich Arbeitszeiten, Löhnen, Urlaub und Arbeitsbedingungen für ausländische Arbeitnehmer einhalten, ebenso wie für türkische Arbeitnehmer.
  • Sozialversicherungsanmeldung: Arbeitgeber müssen ausländische Arbeitnehmer bei der Türkischen Sozialversicherungsanstalt (SSI) anmelden und die erforderlichen Beiträge zahlen.
  • Mitteilung von Änderungen: Arbeitgeber müssen die MLSS und das DGMM über Änderungen im Status des Mitarbeiters, wie Beendigung des Arbeitsverhältnisses, innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens informieren.
  • Aufzeichnungen: Führen Sie genaue Aufzeichnungen über die Beschäftigung und den Status der Arbeitserlaubnis des ausländischen Mitarbeiters.

Verpflichtungen für Arbeitnehmer:

  • Gültige Erlaubnis aufrechterhalten: Der ausländische Staatsangehörige muss sicherstellen, dass seine Arbeitserlaubnis und alle verbundenen Aufenthaltserlaubnisse während des Aufenthalts und der Beschäftigung gültig bleiben.
  • Einhaltung der Bedingungen: Arbeiten Sie nur für den Arbeitgeber und in der auf der Arbeitserlaubnis angegebenen Position.
  • Änderungen melden: Informieren Sie die Behörden (DGMM) über Änderungen persönlicher Daten, wie Adresse.
  • Gesetze einhalten: Halten Sie sich an alle türkischen Gesetze und Vorschriften.
  • Ausreise bei Ablauf der Erlaubnis: Es sei denn, eine Verlängerung oder eine andere Erlaubnis wird beantragt, muss die Person die Türkei vor Ablauf ihrer Erlaubnis verlassen, um Strafen zu vermeiden.

Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen kann zu Strafen führen, einschließlich Geldstrafen, Abschiebung und Einreiseverboten für den Arbeitnehmer sowie Geldstrafen und rechtlichen Konsequenzen für den Arbeitgeber.

Martijn
Daan
Harvey

Bereit, Ihr globales Team zu erweitern?

Sprechen Sie mit einem Experten