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Urlaub in Türkei

499 EURpro Mitarbeiter/Monat

Understand employee leave entitlements and policies in Türkei

Updated on April 27, 2025

Die Verwaltung von Mitarbeiterurlauben und Urlaubsansprüchen in der Türkei erfordert ein klares Verständnis der Arbeitsgesetze des Landes. Die türkische Gesetzgebung sieht spezifische Richtlinien für verschiedene Arten von Urlaub vor, um sicherzustellen, dass Mitarbeiter ausreichend Freizeit für Erholung, persönliche Angelegenheiten, Krankheit und Familienereignisse erhalten. Diese Vorschriften sind darauf ausgelegt, die Rechte der Mitarbeiter zu schützen und eine gesunde Work-Life-Balance zu fördern.

Arbeitgeber, die in der Türkei tätig sind, müssen diese gesetzlichen Anforderungen einhalten, die alles abdecken, von dem Mindestjahresurlaub basierend auf der Betriebszugehörigkeit bis hin zu speziellen Bestimmungen für Feiertage, Krankheitsurlaub und verschiedene Formen des Elternurlaubs. Das Navigieren durch diese Regeln ist wesentlich für die Einhaltung der Vorschriften und eine effektive Personalverwaltung.

Jahresurlaub

Mitarbeiter in der Türkei haben Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub, nachdem sie mindestens ein Jahr im Dienst waren. Die Mindestdauer des Jahresurlaubs wird durch die Dauer der Betriebszugehörigkeit beim gleichen Arbeitgeber bestimmt. Diese Mindestwerte sind gesetzlich festgelegt, und Arbeitgeber können großzügigere Ansprüche gewähren, aber nicht weniger.

Die gesetzlichen Mindestansprüche für Jahresurlaub sind wie folgt:

Dauer der Betriebszugehörigkeit Mindestjahresurlaub (Arbeitstage)
1 bis 5 Jahre (einschließlich) 14 Tage
5 bis 15 Jahre (einschließlich) 20 Tage
15 Jahre oder mehr 26 Tage

Für Mitarbeiter im Alter von 18 Jahren oder jünger und solche ab 50 Jahren beträgt der Mindestjahresurlaubsanspruch 20 Tage, unabhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit. Die Urlaubstage werden auf Arbeitstage berechnet, Wochenenden und Feiertage sind ausgeschlossen. Der Urlaub kann in der Regel in Raten genommen werden, wobei eine Rate mindestens 10 Tage umfassen muss. Urlaubsansprüche können vom Mitarbeiter nicht verzichtet werden.

Feiertage

Die Türkei beobachtet im Laufe des Jahres mehrere nationale und religiöse Feiertage. Mitarbeiter haben in der Regel Anspruch auf einen bezahlten freien Tag an diesen Feiertagen. Wenn ein Mitarbeiter an einem Feiertag arbeiten muss, erhält er in der Regel das 1,5-fache seines normalen Tageslohns für diesen Tag.

Die in der Türkei im Jahr 2025 beobachteten Feiertage sind:

Datum(e) Feiertag Typ
1. Januar Neujahr National
31. März - 3. April (ca.) Eid al-Fitr (Ramadanfest) Religiös
23. April Nationaler Unabhängigkeitstag und Kindertag National
1. Mai Tag der Arbeit und Solidarität National
19. Mai Atatürk, Jugend- und Sportfest National
6. – 10. Juni (ca.) Eid al-Adha (Opferfest) Religiös
15. Juli Demokratie- und Nationalfeiertag National
30. August Siegestag National
29. Oktober Tag der Republik National

Hinweis: Die Termine für religiöse Feiertage (Eid al-Fitr und Eid al-Adha) sind ungefähr, da sie auf dem Mondkalender basieren und der offiziellen Bestätigung unterliegen.

Krankheitsurlaub

Mitarbeiter in der Türkei haben Anspruch auf Krankheitsurlaub, wenn sie aufgrund von Krankheit oder Verletzung arbeitsunfähig sind. Um Anspruch auf Krankengeld zu haben, müssen die Mitarbeiter einen medizinischen Bericht eines Gesundheitsdienstleisters vorlegen.

  • Dauer: Es gibt keine gesetzliche Begrenzung für die Gesamtdauer des Krankheitsurlaubs, solange dieser durch gültige medizinische Berichte unterstützt wird. Wenn ein Mitarbeiter jedoch über einen längeren Zeitraum (z. B. länger als die Kündigungsfrist plus sechs Wochen) krankgeschrieben ist, kann der Arbeitgeber unter bestimmten Bedingungen eine Kündigung rechtfertigen, in der Regel aufgrund der Unfähigkeit des Mitarbeiters, seine Arbeit auszuführen.
  • Bezahlung: Arbeitgeber sind in der Regel nicht gesetzlich verpflichtet, das Gehalt des Mitarbeiters während des Krankheitsurlaubs zu zahlen. Stattdessen haben Mitarbeiter Anspruch auf vorübergehende Invaliditätsleistungen von der Sozialversicherungseinrichtung (SGK), beginnend ab dem dritten Krankheitstag. Die ersten beiden Tage des Krankheitsurlaubs sind in der Regel unbezahlt, es sei denn, der Arbeitgeber entscheidet sich freiwillig, diese zu übernehmen, oder eine Tarifvereinbarung sieht etwas anderes vor. Die Höhe der SGK-Leistung ist ein Prozentsatz des Tagesverdienstes des Mitarbeiters und variiert leicht, je nachdem, ob der Mitarbeiter hospitalisiert ist oder ambulant behandelt wird.

Elternurlaub

Das türkische Recht sieht verschiedene Arten von Urlaub im Zusammenhang mit Geburt und Kinderbetreuung vor, darunter Mutterschafts-, Vaterschafts- und Adoptionsurlaub.

  • Mutterschaftsurlaub: Weibliche Mitarbeiter haben Anspruch auf insgesamt 16 Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub. Dieser besteht in der Regel aus 8 Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin und 8 Wochen danach. Bei Mehrlingsschwangerschaften werden zusätzlich 2 Wochen vor der Geburt hinzugefügt, insgesamt also 18 Wochen. Dieser Urlaub kann je nach Gesundheit der Mitarbeiterin und ärztlicher Empfehlung angepasst werden, sodass ein Teil des vorgeburtlichen Urlaubs auf die Zeit nach der Geburt übertragen werden kann. Die Mutterschaftsurlaubsvergütung wird von der SGK in Form einer vorübergehenden Invaliditätsleistung gedeckt.
  • Vaterschaftsurlaub: Männliche Mitarbeiter haben Anspruch auf 5 Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub bei der Geburt ihres Kindes. Dieser Urlaub wird in der Regel vom Arbeitgeber bezahlt.
  • Adoptionsurlaub: Mitarbeiter, die ein Kind unter drei Jahren adoptieren, haben Anspruch auf 8 Wochen bezahlten Urlaub ab dem Tag, an dem das Kind bei ihnen platziert wird. Dieser Urlaub steht einem der adoptierenden Elternteile zu. Ähnlich wie beim Mutterschaftsurlaub wird die Adoptionsurlaubsvergütung in der Regel von der SGK übernommen.
  • Unbezahlter Urlaub: Nach Abschluss des Mutterschafts- oder Adoptionsurlaubs können Mitarbeiter bis zu 6 Monate unbezahlten Urlaub beantragen.
  • Teilzeit- / Reduzierte Arbeitszeit: Nach Abschluss des gesetzlichen Mutterschafts- oder Adoptionsurlaubs sowie des möglichen 6-monatigen unbezahlten Urlaubs können Mitarbeiter beantragen, Teilzeit zu arbeiten (bis zur Hälfte der normalen Arbeitszeit), bis das Kind die Grundschule beginnt (typischerweise im Alter von etwa 5,5–6 Jahren). Alternativ können sie auch reduzierte tägliche Arbeitszeiten für Stillzwecke beantragen.

Weitere Arten von Urlaub

Neben Jahres-, Feiertags-, Krankheits- und Elternurlaub sieht das türkische Arbeitsrecht auch andere spezifische Arten von bezahltem Urlaub vor:

  • Trauerurlaub: Mitarbeiter haben Anspruch auf 3 Tage bezahlten Urlaub im Todesfall ihres Ehepartners, Kindes, Elternteils oder Geschwisters.
  • Hochzeitsurlaub: Mitarbeiter haben Anspruch auf 3 Tage bezahlten Urlaub bei ihrer Heirat.
  • Studienurlaub: Obwohl kein gesetzlicher Anspruch für alle Mitarbeiter besteht, können Tarifverträge oder individuelle Arbeitsverträge bezahlten oder unbezahlten Urlaub für Bildungszwecke vorsehen.
  • Sabbatical: Sabbatical-Urlaub ist in der Türkei kein gesetzlicher Anspruch. Regelungen hierzu basieren auf Unternehmenspolitik oder individueller Vereinbarung.
  • Urlaub zur Jobsuche: Während der Kündigungsfrist haben Mitarbeiter Anspruch auf bezahlte Freistellung, um eine neue Beschäftigung zu suchen. Diese Freistellung muss mindestens zwei Stunden pro Tag betragen.
Martijn
Daan
Harvey

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