Employment cost calculator for Türkei - Calculate taxes, benefits, and total employer costs
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Berechnungstool für Beschäftigungskosten in Türkei

Einstellung in Türkei? Berechnen Sie sofort Ihre Gesamtkosten für die Beschäftigung — Steuern, Leistungen und mehr

Updated on July 28, 2025

Employment Cost Calculator for Türkei

Calculate your complete hiring costs for Türkei employees, including payroll taxes, social security contributions, employee benefits, and management fees. This salary calculator provides accurate employer cost estimates for informed hiring decisions.

Arbeitgebersteuerbeiträge

Steuerart Satz Basis
Sozialversicherungsbeiträge 20,75 % (kann auf 16,75 % oder 15,5 % reduziert werden) Bruttogehalt des Mitarbeiters (unter Berücksichtigung von Grenzen)
Arbeitslosenversicherung 2 % Bruttogehalt des Mitarbeiters (unter Berücksichtigung von Grenzen)
Einkommenssteuerabzug Progressiv (15 % bis 40 %) Bruttogehalt des Mitarbeiters minus Sozialversicherungs- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge
Stempelsteuer 0,759 % Bruttolöhne des Mitarbeiters

Einreichung & Compliance

  • Monatliche Sozialversicherungsdeklarationen (Aylık Prim ve Hizmet Belgesi) sind bis zum 23. des folgenden Monats fällig.
  • Monatliche Sozialversicherungszahlungen sind bis zum Ende des folgenden Monats fällig.
  • Monatliche Quellensteuererklärungen (Muhtasar Beyanname) und Zahlungen für Einkommensteuer und Stempelsteuer sind in der Regel bis zum 23. bzw. 26. des folgenden Monats fällig.

In der Türkei umfassen die Steuerabzüge für Arbeitnehmer mehrere Bereiche, darunter die Einkommensteuer, Sozialversicherungsbeiträge, Arbeitslosenversicherung und Stempelsteuer. Diese Abzüge sind obligatorisch und werden auf Basis des Bruttogehalts des Arbeitnehmers berechnet.

Einkommensteuer

  • Progressive Sätze: Die Einkommensteuer in der Türkei arbeitet mit einem progressiven Tarif, was bedeutet, dass höher Verdienende einen größeren Prozentsatz ihres Einkommens als Steuer zahlen. Die Sätze für 2025 sind:
    • 15 % für Einkommen bis zu 158.000 TRY
    • 20 % für Einkommen zwischen 158.000,01 und 330.000 TRY
    • 27 % für Einkommen zwischen 330.000,01 und 1.200.000 TRY
    • 35 % für Einkommen zwischen 1.200.000,01 und 4.300.000 TRY
    • 40 % für Einkommen über 4.300.000,01 TRY
  • Kumulatives System: Das Steuersystem ist kumulativ, das heißt, der anwendbare Satz basiert auf den bis dato im Jahr erzielten Einkünften. Während sich die Einkünfte im Laufe des Jahres ansammeln, kann der Steuersatz in den nächsten Tarif steigen.
  • Freibeträge: Es gilt ein Einkommensteuerfreibetrag, der dem auf den Mindestlohn berechneten Steuerbetrag entspricht. Zusätzliche Abzüge sind für Dependents möglich: 9.900 TRY für den ersten Grad, 5.700 TRY für den zweiten Grad und 2.400 TRY für den dritten Grad. Abzugsbeträge bei Behinderung gelten ebenfalls je nach Grad der Behinderung.
  • Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage: Die Einkommensteuerbemessungsgrundlage ist das Bruttogehalt minus Sozialversicherungs- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge.

Sozialversicherungsbeiträge

  • Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge: Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber leisten Beiträge zur Sozialversicherung. Ab 2025 zahlt der Arbeitnehmer 14 % seines Bruttogehalts, während der Standardbeitrag des Arbeitgebers 20,75 % beträgt. Unter bestimmten Bedingungen kann ein 5 % Rabatt auf den Arbeitgeberbeitrag gewährt werden, wodurch dieser auf 17,75 % reduziert wird. Ohne Erfüllung dieser Bedingungen zahlt der Arbeitgeber den vollen Satz von 20,75 %.
  • Arbeitslosenversicherung: Eine separate Arbeitslosenversicherungsabgabe von 1 % wird vom Gehalt des Arbeitnehmers abgezogen, während der Arbeitgeber 2 % beiträgt. Der Staat ergänzt um weitere 1 %.
  • Grundlage und Höchstgrenze: Beiträge werden auf Einkünfte zwischen der Mindestsozialversicherungsbasis (26.005,50 TRY ab 2025) und der Höchstgrenze (195.041,40 TRY ab 2025) berechnet.
  • Beispiel: Bei einem monatlichen Bruttogehalt von 100.000 TRY beträgt der Sozialversicherungsbeitrag des Arbeitnehmers 14.000 TRY (100.000 x 0,14), der Standardbeitrag des Arbeitgebers 20.750 TRY (100.000 x 0,2075) oder 17.750 TRY (100.000 x 0,1775), wenn sie für den Rabatt qualifizieren, und die Arbeitslosenversicherungsabgabe beträgt 1.000 TRY (100.000 x 0,01) für den Arbeitnehmer und 2.000 TRY (100.000 x 0,02) für den Arbeitgeber.

Stempelsteuer

  • Satz: Die Stempelsteuer wird mit einem Satz von 0,759 % des Bruttogehalts erhoben.
  • Beispiel: Bei einem Bruttogehalt von 100.000 TRY beträgt die Stempelsteuer 759 TRY (100.000 x 0,00759).

Zusätzliche Überlegungen

  • Mitarbeiterbenefits: Bestimmte Mitarbeiterbenefits, wie tägliche Essenszulagen (205,01 TRY pro tatsächlichem Arbeitstag oder maximal 240 TRY ohne MwSt.), können von Sozialversicherungsbeiträgen und Einkommensteuer befreit sein.
  • Liaison Offices: Gehälter aus Liaison Offices in der Türkei sind von der Einkommensteuer befreit, unterliegen jedoch weiterhin den Sozialversicherungsbeiträgen.
  • Lohnabrechnungen: Arbeitgeber sind verpflichtet, Lohnabrechnungen mit allen Abzügen vorzulegen.
  • Steuerjahr: Das Steuerjahr in der Türkei folgt dem Kalenderjahr.
Martijn
Daan
Harvey

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