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Work permits and visas in Südkorea

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Everything you need to know about work permits and visas for Südkorea

Updated on April 27, 2025

Südkorea bietet ein strukturiertes Visa- und Arbeitserlaubnissystem, das dazu entwickelt wurde, die Einreise und Beschäftigung ausländischer Staatsangehöriger zu regulieren. Der Prozess umfasst in der Regel die Erlangung der entsprechenden Visakategorie basierend auf der Art der Arbeit und den Qualifikationen des Antragstellers, wobei häufig eine Sponsoring durch einen südkoreanischen Arbeitgeber oder eine Organisation erforderlich ist. Das Navigieren durch diese Anforderungen ist sowohl für ausländische Arbeitnehmer als auch für die Unternehmen, die sie beschäftigen, essenziell, um die rechtliche Konformität und eine reibungslose Integration in die Belegschaft zu gewährleisten.

Das System wird vom Justizministerium und seinen Einwanderungsbüros verwaltet, wobei die Visumanträge entweder im Inland in Korea oder über koreanische Botschaften und Konsulate im Ausland bearbeitet werden. Das Verständnis der spezifischen Kriterien für jede Visakategorie, der erforderlichen Dokumentation und der Antragsverfahren ist entscheidend für einen erfolgreichen Abschluss.

Gängige Visakategorien für ausländische Arbeitnehmer

Südkorea bietet verschiedene Visakategorien für ausländische Staatsangehörige, die dort arbeiten möchten, hauptsächlich innerhalb der E-Serie und bestimmter D-Serie Visa. Die geeignetste Visakategorie hängt vom Beruf, den Qualifikationen und der beschäftigenden Organisation des Antragstellers ab.

Visakategorie Beschreibung Typische Voraussetzungen
E-1 (Professor) Für ausländische Staatsangehörige, die an Bildungseinrichtungen lehren oder forschen. Erfordert einen Master-Abschluss oder höher und Beschäftigung an einer Universität oder gleichwertig.
E-3 (Forschung) Für ausländische Staatsangehörige, die in Forschungsaktivitäten engagiert sind. Erfordert einen Bachelor-Abschluss oder höher und Beschäftigung an einem Forschungsinstitut oder R&D-Zentrum.
E-4 (Technologietransfer) Für ausländische Staatsangehörige, die fortschrittliche Technologie übertragen. Erfordert Fachkenntnisse in bestimmten High-Tech-Bereichen und Beschäftigung bei einem relevanten Unternehmen.
E-5 (Professioneller Künstler) Für ausländische Staatsangehörige, die künstlerische oder darstellende Tätigkeiten ausüben. Erfordert Anerkennung in einem bestimmten künstlerischen Bereich und Einladung durch eine relevante Organisation.
E-6 (Kunst & Performance) Für ausländische Staatsangehörige, die gewinnbringende künstlerische oder darstellende Tätigkeiten ausüben. Erfordert spezifische Qualifikationen und Verträge für Aufführungen oder Unterhaltungsaktivitäten.
E-7 (Spezifische Tätigkeiten) Für ausländische Staatsangehörige, die in spezifischen Berufsfeldern tätig sind, die vom Justizminister anerkannt sind. Dies ist eine breite Kategorie, die viele Fachberufe abdeckt (z.B. IT, Ingenieurwesen, Management). Erfordert spezifische Qualifikationen, Erfahrung und oft einen relevanten Abschluss.
D-7 (Intra-Unternehmens-Transfer) Für ausländische Staatsangehörige, die von einer ausländischen Niederlassung in eine koreanische Zentrale oder Filiale versetzt werden. Erfordert mindestens ein Jahr Erfahrung bei der ausländischen Niederlassung und Transfer in eine Management- oder Spezialistenrolle.
D-8 (Unternehmensinvestor) Für ausländische Staatsangehörige, die in ein koreanisches Unternehmen investieren und dort arbeiten. Erfordert eine Mindestinvestitionssumme und Beteiligung am Management oder Betrieb des investierten Unternehmens.

Das E-7 Visum ist besonders häufig bei qualifizierten ausländischen Fachkräften, die von koreanischen Unternehmen oder durch EOR-Dienste beschäftigt werden, und deckt eine Vielzahl von Berufen ab, von IT-Spezialisten bis hin zu Marketingmanagern, vorausgesetzt, die spezifischen Anforderungen der Unterkategorie sind erfüllt.

Anforderungen und Verfahren für die Arbeitserlaubnisbeantragung

Der Prozess zur Erlangung eines Arbeitervisums in Südkorea umfasst typischerweise mehrere Schritte, die oft vom sponsornierenden Arbeitgeber in Korea initiiert werden.

Allgemeines Verfahren

  1. Employer sichert CCVI: Der südkoreanische Arbeitgeber (oder das EOR, das im Auftrag des Kundenunternehmens handelt) beantragt bei einem lokalen Einwanderungsamt in Korea eine Certificate of Confirmation of Visa Issuance (CCVI) für den ausländischen Staatsangehörigen. Dazu ist die Einreichung von Unterlagen über das Unternehmen, die Stellenbeschreibung und die Qualifikationen des ausländischen Mitarbeiters erforderlich.
  2. Ausstellung des CCVI: Bei Genehmigung stellt das Einwanderungsamt die CCVI-Nummer aus.
  3. Visumantrag im Ausland: Der ausländische Staatsangehörige beantragt das Visum bei einer koreanischen Botschaft oder einem Konsulat in seinem Heimatland oder seinem rechtlichen Wohnsitzland, wobei die CCVI-Nummer zusammen mit anderen erforderlichen Dokumenten eingereicht wird.
  4. Visumerteilung: Bei Genehmigung wird das Visum in den Reisepass eingeklebt.
  5. Einreise nach Korea: Der ausländische Staatsangehörige reist mit dem ausgestellten Visum nach Südkorea ein.
  6. Alien Registration: Innerhalb von 90 Tagen nach Ankunft muss der ausländische Staatsangehörige eine Alien Registration Card (ARC) bei einem lokalen Einwanderungsamt beantragen. Die ARC dient als primäres Identifikationsdokument und bestätigt den legalen Aufenthaltsstatus.

Wichtige Anforderungen und Dokumentation

Die Anforderungen variieren erheblich je nach Visakategorie, aber gemeinsame Elemente sind:

  • Sponsoring: Eine südkoreanische Organisation (Arbeitgeber, Universität, Forschungsinstitut usw.) muss das Visum beantragen.
  • Qualifikationen: Nachweis über relevante Bildungsabschlüsse (Abschlüsse, Zeugnisse) und Berufserfahrung (Arbeitszeugnisse, Referenzbriefe).
  • Arbeitsvertrag: Ein gültiger Arbeitsvertrag mit dem sponsornierenden Unternehmen, der Gehalt, Rolle und Beschäftigungsbedingungen detailliert beschreibt.
  • Unternehmensdokumente: Unterlagen des sponsornierenden Unternehmens (Gewerbeanmeldung, Steuerdokumente usw.).
  • Persönliche Dokumente: Reisepass, Fotos, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde (falls zutreffend) und manchmal ein polizeiliches Führungszeugnis oder Gesundheitsnachweis.
  • CCVI: Das Certificate of Confirmation of Visa Issuance.

Bearbeitungszeiten und Gebühren

Die Bearbeitungszeiten können je nach Visakategorie, Antragsvolumen, spezifischem Einwanderungsamt oder Konsulat sowie Staatsangehörigkeit des Antragstellers stark variieren.

  • CCVI Bearbeitung: In der Regel 1-4 Wochen, kann aber bei komplexen Fällen oder in Spitzenzeiten länger dauern.
  • Visa-Antragsbearbeitung (im Ausland): Üblicherweise 1-2 Wochen nach Einreichung des Antrags mit der CCVI, kann jedoch je nach Botschaft/Konsulat variieren.
  • Alien Registration: Die Bearbeitung der ARC dauert in der Regel 3-6 Wochen nach Antragseinreichung.

Die Visumantragsgebühren variieren ebenfalls je nach Staatsangehörigkeit und Visakategorie und liegen meist zwischen USD 50 und USD 200. Für die Alien Registration fallen separate Gebühren an. Diese Gebühren können sich ändern.

Wege zur Permanent Residency

Ausländische Staatsangehörige, die legal über einen längeren Zeitraum mit bestimmten langfristigen Visa in Südkorea wohnen, können berechtigt sein, einen Antrag auf permanent residency (F-5 Visum) zu stellen. Die spezifischen Voraussetzungen hängen vom aktuellen Visastatus und der Aufenthaltsdauer ab.

Gängige Wege sind:

  • Langfristiger Aufenthalt: Legale Residenz in Korea für eine festgelegte Anzahl von Jahren (oft 5 Jahre) mit einem qualifizierenden Visum (wie E-7, D-7, D-8 usw.) und Erfüllung von Einkommens- und Sprachkenntnisanforderungen.
  • Spezifische Beiträge: Personen, die für bedeutende Beiträge in Bereichen wie Wissenschaft, Technologie oder Kultur anerkannt sind.
  • Investition: Investoren mit D-8 Visum, die bestimmte Investitions- und Aufenthaltskriterien erfüllen.
  • Heirat mit einem koreanischen Staatsbürger: Nach einer bestimmten Ehe- und Aufenthaltsdauer.

Das F-5 Permanent Residency-Visum verfügt über verschiedene Unterkategorien, die jeweils eigene Zulassungskriterien, erforderliche Dokumente und Prüfungsverfahren haben.

Abhängigkeitsvisa-Optionen

Inhaber bestimmter langfristiger Arbeit visas (wie E-1, E-3, E-4, E-5, E-7, D-7, D-8) dürfen in der Regel ihre berechtigten Angehörigen nach Südkorea bringen.

  • Berechtigte Angehörige: In der Regel den rechtlichen Ehepartner und unverheiratete minderjährige Kinder (unter 19 Jahren).
  • Visumstyp: Angehörige beantragen in der Regel ein F-3 (Dependent Family) Visum.
  • Antragsverfahren: Der Antrag kann oft gleichzeitig mit dem Visumantrag des Hauptantragstellers oder nach dessen Einreise nach Korea gestellt werden. Der Visastatus und die finanzielle Unterstützung des Hauptantragstellers sind entscheidende Faktoren.
  • Erforderliche Dokumente: Nachweis der Familienbeziehung (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden), Visum- oder ARC-Details des Hauptantragstellers sowie Nachweis der finanziellen Unterstützung.
  • Arbeitsrechte: F-3 Visuminhaber haben in der Regel kein Recht, in Südkorea zu arbeiten. Für eine Beschäftigung muss ein separates Arbeitsvisum beantragt werden.

Visum-Compliance-Verpflichtungen

Die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben in Südkorea ist eine gemeinsame Verantwortung des ausländischen Mitarbeiters und des sponsornierenden Arbeitgebers (oder EOR). Die strikte Beachtung der Einwanderungsbestimmungen ist entscheidend, um Strafen, einschließlich Geldstrafen, Abschiebung oder zukünftiger Einreiseverbote, zu vermeiden.

Pflichten des Mitarbeiters

  • Gültigen Status aufrechterhalten: Sicherstellen, dass Visum und Alien Registration Card gültig bleiben. Verlängerungen oder Statusänderungen vor Ablauf beantragen.
  • Änderungen melden: Änderungen in Adresse, Arbeitsplatz, Passinformationen oder Familienstand innerhalb der vorgegebenen Fristen (meist 14 Tage) melden.
  • Vorgaben des Visums einhalten: Nur Aktivitäten ausüben, die durch das Visum erlaubt sind. F-3 Visuminhaber dürfen beispielsweise ohne Visumsänderung nicht arbeiten.
  • ARC mitführen: Immer die Alien Registration Card als Nachweis des legalen Aufenthalts bei sich tragen.

Pflichten des Arbeitgebers

  • Sponsoring-Verantwortlichkeiten: Sicherstellen, dass der ausländische Mitarbeiter die Visaboraussetzungen für die angestrebte Position erfüllt.
  • Beschäftigungsänderungen melden: Änderungen im Beschäftigungsstatus (Einstellung, Kündigung, Rollen- oder Gehaltsänderungen) innerhalb der vorgegebenen Fristen (meist 15 Tage) melden.
  • Aufzeichnungen führen: Genau Buch führen über Visa- und Beschäftigungsdetails der ausländischen Mitarbeiter.
  • Konformität sicherstellen: Angemessene Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass der ausländische Mitarbeiter die Visabestimmungen und Meldepflichten versteht und einhält.

Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen kann sowohl für den Mitarbeiter als auch für den Arbeitgeber erhebliche Strafen nach sich ziehen. Die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Partner wie einem Employer of Record kann helfen, alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.

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