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Work permits and visas in Norwegen

499 EURpro Mitarbeiter/Monat

Everything you need to know about work permits and visas for Norwegen

Updated on April 27, 2025

Norway pflegt ein strukturiertes Einwanderungssystem, um den Eintritt und Aufenthalt ausländischer Staatsangehöriger zu verwalten, einschließlich jener, die eine Beschäftigung suchen. Für Unternehmen, die internationales Talent einstellen möchten, um innerhalb Norwegens zu arbeiten, ist das Verständnis der Anforderungen für Arbeitserlaubnisse und Visa unerlässlich. Der Prozess beinhaltet den Nachweis der Berechtigung basierend auf Qualifikationen, Art der Beschäftigung und Einhaltung norwegischer Arbeitsgesetze sowie Einwanderungsverordnungen. Das effektive Navigieren dieser Anforderungen ist entscheidend, um einen reibungslosen Onboarding-Prozess für ausländische Mitarbeitende zu gewährleisten.

Die primäre Behörde, die für die Bearbeitung von Visa- und Genehmigungsanträgen zuständig ist, ist die Norwegian Directorate of Immigration (UDI), wobei Anträge häufig über norwegische Botschaften oder Konsulate im Ausland eingereicht werden oder in einigen Fällen online. Der spezifische Typ der erforderlichen Genehmigung hängt weitgehend von der Nationalität, den Qualifikationen des Antragstellers sowie der Dauer und Art der geplanten Tätigkeit in Norwegen ab.

Gängige Visaarten für ausländische Arbeiter

Ausländische Staatsangehörige, die in Norwegen arbeiten möchten, benötigen in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis, die die Arbeitserlaubnis einschließt. Die häufigsten Typen sind auf verschiedene Kategorien von Arbeitern zugeschnitten:

  • Skilled Worker Permit: Dies ist die häufigste Genehmigung für Personen mit höherer Bildung oder Berufsausbildung, die ein konkretes Jobangebot eines norwegischen Arbeitgebers erhalten haben. Das Jobangebot muss eine Vollzeitstelle sein, die die spezifischen Qualifikationen des Antragstellers erfordert.
  • Seasonal Worker Permit: Für Personen, die nach Norwegen für bestimmte saisonale Arbeiten kommen, z.B. in der Landwirtschaft oder im Tourismus. Diese Genehmigungen werden typischerweise für eine begrenzte Dauer erteilt.
  • Researcher Permit: Für Personen, die nach Norwegen kommen, um Forschung zu betreiben.
  • Intra-Company Transfer Permit: Für Mitarbeitende multinationaler Unternehmen, die in eine Niederlassung oder Tochtergesellschaft in Norwegen versetzt werden.

Berechtigungskriterien variieren je nach Genehmigungstyp, umfassen jedoch in der Regel:

  • Einen gültigen Reisepass.
  • Ein konkretes Jobangebot eines norwegischen Arbeitgebers.
  • Qualifikationen (Bildung/Erfahrung), die für das Jobangebot relevant sind.
  • Erfüllung spezifischer Gehaltsanforderungen, die mit norwegischen Standards für die Position vergleichbar sein müssen.
  • In einigen Fällen muss der Arbeitgeber nachweisen, dass die Stelle nicht von einem norwegischen oder EWR-Bürger besetzt werden konnte.
Genehmigungstyp Hauptberechtigungskriterien Typische Dauer
Skilled Worker Jobangebot mit spezifischen Qualifikationen, relevante Bildung/Erfahrung, Mindestgehalt 1-3 Jahre, verlängerbar
Seasonal Worker Jobangebot in bestimmten saisonalen Branchen Bis zu 6 Monate
Researcher Einladung durch Forschungseinrichtung Variabel
Intra-Company Transfer Mitarbeitende multinationaler Unternehmen, Transfer zu norwegischer Niederlassung Variabel

Anforderungen und Verfahren für die Beantragung einer Arbeitserlaubnis

Der Antragsprozess für eine Arbeitserlaubnis in Norwegen umfasst in der Regel mehrere Schritte, die oft vom Antragsteller initiiert werden, aber eine bedeutende Beteiligung und Dokumentation seitens des Arbeitgebers erfordern.

  1. Jobangebot: Der ausländische Staatsangehörige muss zunächst ein konkretes Jobangebot eines norwegischen Arbeitgebers sichern.
  2. Antragseinreichung: Der Antrag wird typischerweise online über das UDI-Portal eingereicht. In den meisten Fällen muss der Antragsteller dann einen Termin vereinbaren, um unterstützende Dokumente einzureichen und biometrische Daten bei einer norwegischen Botschaft oder einem Konsulat in seinem Heimatland vorzulegen. Für einige Genehmigungstypen kann der Arbeitgeber im Namen des Mitarbeitenden beantragen.
  3. Dokumentation: Erforderliche Dokumente umfassen in der Regel:
    • Vollständig ausgefülltes Antragsformular.
    • Gültiger Reisepass.
    • Passfotos.
    • Der Arbeitsvertrag, der Gehalt, Position und Beschäftigungsbedingungen detailliert beschreibt.
    • Nachweise über Bildungsqualifikationen und Berufserfahrung (ins Norwegian oder Englisch übersetzt).
    • Nachweis der Unterkunft in Norwegen.
    • Für Skilled Worker: Nachweis, dass die Qualifikationen den Jobanforderungen entsprechen.
    • Arbeitgeberbezogene Dokumente, häufig inklusive Registrierungsdetails und Bestätigung der Jobangebot-Bedingungen.
  4. Bearbeitung: Die Anträge werden vom UDI bearbeitet. Die Bearbeitungszeiten können je nach Genehmigungstyp, Komplexität des Falls und Antragsvolumen erheblich variieren.
  5. Entscheidung: Nach Entscheidung wird der Antragsteller benachrichtigt. Bei Genehmigung wird die Aufenthaltserlaubniskarte bei Ankunft in Norwegen ausgestellt und die Registrierung bei der Polizei vorgenommen.

Gebühren und Bearbeitungszeiten:

Die Gebühren für Arbeitserlaubnisse variieren je nach Genehmigungstyp und sind Änderungen unterworfen. Nach aktuellen Informationen liegen die Gebühren für Skilled Worker Permits typischerweise bei etwa NOK 6.300. Für Seasonal Worker Permits können andere Gebühren gelten. Diese Gebühren sind nicht erstattungsfähig.

Die Bearbeitungszeiten sind Schätzungen und können schwanken. Für Skilled Worker Permits strebt das UDI eine Bearbeitungszeit an, die jedoch von wenigen Wochen bis zu mehreren Monaten reichen kann, abhängig von der Komplexität des Antrags und der Vollständigkeit der Dokumente. Für Seasonal Worker-Anträge gelten möglicherweise andere Bearbeitungsziele. Es ist wichtig, die offizielle Website des UDI für die aktuellsten Informationen zu Gebühren und Bearbeitungszeiten zu konsultieren.

Sponsorship-Anforderungen:

Obwohl Norwegen kein formelles "Sponsorship"-System wie manche andere Länder hat, spielt der Arbeitgeber eine entscheidende Rolle. Der Arbeitgeber muss ein gültiges Jobangebot vorlegen, das die Anforderungen für die spezifische Genehmigung erfüllt, einschließlich Gehaltsstandards. Der Arbeitgeber ist außerdem verantwortlich für die Bereitstellung notwendiger Dokumente über das Unternehmen und die Beschäftigungsbedingungen im Rahmen des Antrags. Das Jobangebot selbst dient als primäre Grundlage für den Antrag auf Arbeitserlaubnis.

Wege zur dauerhaften Aufenthaltserlaubnis

Ausländische Staatsangehörige, die in Norwegen temporäre Aufenthaltserlaubnisse für eine bestimmte Zeit gehalten haben, können berechtigt sein, einen Antrag auf dauerhafte Aufenthaltserlaubnis zu stellen. Dies bietet in der Regel größere Stabilität und weniger Einschränkungen im Vergleich zu temporären Genehmigungen.

Der wichtigste Weg zur dauerhaften Aufenthaltserlaubnis für Arbeitnehmer ist in der Regel nach einem kontinuierlichen Aufenthalt in Norwegen mit einer gültigen temporären Aufenthaltserlaubnis (z.B. Skilled Worker Permit) für einen Zeitraum von meist drei Jahren möglich.

Berechtigungskriterien für die dauerhafte Aufenthaltserlaubnis umfassen in der Regel:

  • Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis in Norwegen für den erforderlichen Zeitraum (z.B. drei Jahre).
  • Kontinuierlicher Aufenthalt in Norwegen während dieses Zeitraums (einige Abwesenheiten sind erlaubt).
  • Erfüllung spezifischer Sprachvoraussetzungen (Bestehen eines Tests in norwegischer Sprache).
  • Bestehen eines Tests über die norwegische Gesellschaft.
  • Keine Vorstrafen oder Bedrohung der öffentlichen Ordnung.
  • Ausreichendes Einkommen zur Unterstützung von sich selbst und Angehörigen.

Der Antrag auf dauerhafte Aufenthaltserlaubnis wird beim UDI eingereicht. Die Bearbeitungszeiten können variieren.

Optionen für Visums für Angehörige

Personen mit einer Arbeitserlaubnis in Norwegen, insbesondere Skilled Worker Permits, sind in der Regel berechtigt, einen Antrag auf Familienzusammenführung für ihre engsten Familienmitglieder zu stellen. Dies ermöglicht Ehepartnern, eingetragenen Partnern, Lebensgemeinschaften und minderjährigen Kindern, dem Genehmigungsinhaber in Norwegen beizutreten.

Berechtigungskriterien für Familienzusammenführung umfassen meist:

  • Der Hauptgenehmigungsinhaber muss eine gültige Aufenthaltserlaubnis in Norwegen besitzen (z.B. Skilled Worker Permit).
  • Nachweis der familiären Beziehung (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden usw.).
  • Der Hauptgenehmigungsinhaber muss ausreichendes Einkommen nachweisen, um die Familienmitglieder zu unterstützen.
  • Nachweis einer geeigneten Unterkunft in Norwegen.
  • Für Ehepartner/Partner: Beide Personen müssen in den meisten Fällen über 24 Jahre alt sein.

Das Antragsverfahren für Familienzusammenführung ähnelt anderen Anträgen auf Aufenthaltserlaubnis, beginnt oft online und erfordert die Einreichung von Dokumenten bei einer Botschaft oder einem Konsulat. Die Bearbeitungszeiten können variieren. Familienmitglieder, denen eine Aufenthaltserlaubnis durch Familienzusammenführung gewährt wird, erhalten in der Regel auch die Erlaubnis zu arbeiten in Norwegen.

Visa-Compliance-Verpflichtungen für Arbeitgeber und Mitarbeitende

Sowohl Arbeitgeber als auch Mitarbeitende haben erhebliche Verpflichtungen, um die Einhaltung der norwegischen Einwanderungs- und Arbeitsgesetze sicherzustellen.

Verpflichtungen des Arbeitgebers:

  • Sicherstellen, dass der ausländische Mitarbeitende vor Arbeitsbeginn eine korrekte und gültige Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitserlaubnis besitzt.
  • Identität und Einwanderungsstatus aller ausländischen Mitarbeitenden überprüfen.
  • Sicherstellen, dass die Arbeitsbedingungen (Gehalt, Arbeitszeiten, Bedingungen) mit den im Antrag angegebenen übereinstimmen und den norwegischen Arbeitsgesetzen sowie Kollektivvereinbarungen entsprechen.
  • Die zuständigen Behörden (z.B. Steuerbehörden, Polizei) informieren, wenn ein Mitarbeitender anfängt oder aufhört zu arbeiten.
  • Aufzeichnungen über die Genehmigungen und Beschäftigungsdetails der Mitarbeitenden führen.
  • Bei Bedarf mit den Einwanderungsbehörden zusammenarbeiten.
  • Für bestimmte Genehmigungen ist der Arbeitgeber verantwortlich für die Initiierung oder Unterstützung des Antragsprozesses.

Pflichten der Mitarbeitenden:

  • Stets einen gültigen Reisepass und eine Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitserlaubnis besitzen.
  • Die Bedingungen ihrer Aufenthaltserlaubnis einhalten (z.B. nur für den im Permit genannten Arbeitgeber arbeiten, falls zutreffend).
  • Bei Ankunft in Norwegen bei der Polizei registrieren.
  • Eine Steuerkarte erhalten und den norwegischen Steuerpflichten nachkommen.
  • UDI über Änderungen in den Umständen informieren, die den Permit-Status beeinflussen könnten (z.B. Arbeitgeberwechsel, Adressänderung).
  • Die norwegischen Gesetze und Vorschriften einhalten.

Die Nichtbeachtung dieser Verpflichtungen kann zu Strafen für Arbeitgeber und Mitarbeitende führen, einschließlich Bußgeldern, Entzug der Genehmigungen und möglichen Einreiseverboten. Arbeitgeber müssen sorgfältige Aufzeichnungen führen und sich über aktuelle Vorschriften informieren, um sicherzustellen, dass ihre ausländische Belegschaft legal beschäftigt wird.

Martijn
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