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Work permits and visas in Mayotte

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Everything you need to know about work permits and visas for Mayotte

Updated on April 27, 2025

Das Navigieren durch die Anforderungen für ausländische Staatsangehörige, die in Mayotte leben und arbeiten möchten, erfordert das Verständnis der spezifischen Vorschriften, die für dieses französische Übersee-Département gelten. Als Teil der Französischen Republik spiegeln die Einwanderungs- und Arbeitsgesetze in Mayotte weitgehend die des Mutterlandes Frankreich wider, angepasst an den lokalen Kontext. Ausländische Arbeitnehmer benötigen in der Regel sowohl ein Visum für den legalen Eintritt und Aufenthalt als auch eine Arbeitserlaubnis (autorisation de travail), um beschäftigt zu werden. Der Prozess umfasst meist die Initiierung des Antrags auf Arbeitserlaubnis durch den potenziellen Arbeitgeber, der bei Genehmigung die Möglichkeit für die Person schafft, ein Langzeitvisum für Arbeitszwecke zu beantragen.

Dieses System stellt sicher, dass ausländische Arbeitskräfte die lokale Belegschaft ergänzen und die Beschäftigungsbedingungen den französischen Standards entsprechen. Die spezifische Art des erforderlichen Visums und der Arbeitserlaubnis hängt von Faktoren wie der Staatsangehörigkeit des Arbeitnehmers, der Dauer der Beschäftigung, der Art der Tätigkeit und den spezifischen Bedürfnissen des Arbeitgebers ab. Das Verständnis dieser Anforderungen ist sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer entscheidend, um einen reibungslosen und regelkonformen Umzug und Arbeitsprozess in Mayotte zu gewährleisten.

Gängige Visatypen für ausländische Arbeitnehmer

Ausländische Staatsangehörige, die in Mayotte arbeiten möchten, benötigen in der Regel ein Langzeitvisum (visa de long séjour), das speziell für Beschäftigungszwecke bestimmt ist. Die Art des Langzeitvisums hängt von der Natur und Dauer der Arbeit ab.

  • Langzeitvisum für Angestelltenbeschäftigung (Visa long séjour valant titre de séjour "salarié"): Dies ist die häufigste Art für Personen, die unter einem Arbeitsvertrag mit einem lokalen Arbeitgeber nach Mayotte kommen. Es erlaubt dem Inhaber, legal zu wohnen und zu arbeiten. Bei der Ankunft dient dieses Visum oft als vorläufige Aufenthaltserlaubnis für das erste Jahr, nach dessen Ablauf eine mehrjährige Aufenthaltserlaubnis vor Ort beantragt werden muss.
  • Langzeitvisum für entsandte Arbeitnehmer (Visa long séjour valant titre de séjour "travailleur temporaire"): Für Mitarbeiter, die von einer ausländischen Firma für ein bestimmtes Projekt oder eine begrenzte Dauer nach Mayotte entsandt werden.
  • Langzeitvisum für intra-Unternehmen-Transfers (Visa long séjour valant titre de séjour "salarié détaché ICT"): Für Manager oder Spezialisten, die von einem außerhalb der EU/EEA/Schweiz ansässigen Unternehmen an eine Niederlassung oder Tochtergesellschaft in Mayotte versetzt werden.
  • Langzeitvisum für hochqualifizierte Fachkräfte (Visa long séjour valant titre de séjour "Passeport Talent"): Diese Kategorie umfasst mehrere Untertypen für hochqualifizierte Personen, Forscher, Künstler, Investoren und Unternehmensgründer. Während es weniger häufig für Standardbeschäftigung ist, stellt es eine Option für bestimmte Profile dar.

Kurzzeitvisa (Visa C oder Schengen-Visum, obwohl Mayotte nicht im Schengen-Raum liegt, gelten französische Regelungen) sind im Allgemeinen nicht geeignet für die Aufnahme einer Beschäftigung, können jedoch für Geschäftsbesuche oder erste Erkundungsreisen genutzt werden.

Visatyp Hauptzweck Typische Dauer Arbeitserlaubnis enthalten?
Langzeit "Salarié" Beschäftigung unter lokalem Vertrag > 3 Monate Ja
Langzeit "Travailleur Temporaire" Temporäre/entsandte Arbeit > 3 Monate Ja
Langzeit "Salarié Détaché ICT" Intra-Unternehmen-Transfer > 3 Monate Ja
Langzeit "Passeport Talent" Hochqualifizierte, spezielle Profile > 3 Monate Ja
Kurzzeit (Visa C) Tourismus, Geschäftsbesuche, Familienbesuche Bis zu 90 Tage Nein

Anforderungen und Verfahren für die Beantragung der Arbeitserlaubnis

Der Prozess zur Erlangung der Arbeitserlaubnis in Mayotte betrifft hauptsächlich den Arbeitgeber. Dieser muss nachweisen, dass er versucht hat, lokal ohne Erfolg zu rekrutieren oder dass die Stelle auf einer Liste von Berufen mit Arbeitskräftemangel steht.

Rolle des Arbeitgebers: Antrag auf Arbeitserlaubnis

  1. Stellenangebot: Der Arbeitgeber muss ein gültiges Stellenangebot für den ausländischen Staatsangehörigen vorlegen.
  2. Arbeitsmarktprüfung: Für die meisten Positionen muss der Arbeitgeber die Stelle für einen festgelegten Zeitraum (in der Regel drei Wochen) über die zuständige Arbeitsagentur (Pôle emploi) ausschreiben, um nachzuweisen, dass kein geeigneter lokaler oder EU/EEA/Schweizer Kandidat verfügbar ist. Bestimmte hochqualifizierte Rollen oder Stellen auf Mangelstellen können ausgenommen sein.
  3. Antragseinreichung: Der Arbeitgeber reicht den Antrag auf Arbeitserlaubnis (demande d'autorisation de travail) bei der Direction de l'économie, de l'emploi, du travail et des solidarités (DEETS) in Mayotte ein.
  4. Erforderliche Unterlagen (Arbeitgeber):
    • Ausgefülltes Antragsformular.
    • Kopie des Arbeitsvertrags (contrat de travail), unterschrieben von beiden Parteien.
    • Nachweis der Arbeitsmarktprüfung (falls zutreffend).
    • Unternehmensregistrierungsdokumente.
    • Angaben zur Position und den erforderlichen Qualifikationen.
    • Nachweis der finanziellen Lage des Unternehmens.
    • Weitere von den Behörden angeforderte Dokumente.
  5. Bearbeitung: Die DEETS prüft den Antrag unter Berücksichtigung der Arbeitsmarktsituation, der Einhaltung der Arbeitsgesetze durch den Arbeitgeber und der Vertragsbedingungen. Die Bearbeitungszeiten können erheblich variieren, oft mehrere Wochen bis einige Monate.
  6. Genehmigung: Bei Genehmigung stellt die DEETS die Arbeitserlaubnis aus.

Rolle des Mitarbeiters: Visumantrag

Nach Genehmigung der Arbeitserlaubnis kann der ausländische Staatsangehörige bei der französischen Botschaft oder dem Konsulat in seinem Heimatland das erforderliche Langzeitvisum beantragen.

  1. Visumantrag: Der Antragsteller reicht einen Antrag auf ein Langzeitvisum für die entsprechende Kategorie (z.B. "salarié") ein.
  2. Erforderliche Unterlagen (Arbeitnehmer):
    • Ausgefülltes Visumantragsformular.
    • Gültiger Reisepass (mit ausreichender Gültigkeit über den geplanten Aufenthalt hinaus).
    • Passfotos.
    • Nachweis der genehmigten Arbeitserlaubnis von der DEETS in Mayotte.
    • Kopie des unterschriebenen Arbeitsvertrags.
    • Nachweis der Qualifikationen und Berufserfahrung (Diplome, Lebenslauf, Referenzschreiben).
    • Nachweis der Unterkunft in Mayotte.
    • Medizinisches Attest (falls erforderlich).
    • Führungszeugnis (falls erforderlich).
    • Nachweis der finanziellen Mittel (obwohl das Gehalt den Hauptnachweis für Arbeitserlaubnisse darstellt).
    • Weitere vom Konsulat angeforderte Dokumente.
  3. Interview: Ein Interview beim Konsulat kann erforderlich sein.
  4. Bearbeitung: Die Bearbeitungszeiten variieren je nach Konsulat und Staatsangehörigkeit des Antragstellers, in der Regel zwischen einigen Wochen und zwei Monaten.
  5. Visumsausstellung: Bei Genehmigung wird das Langzeitvisum in den Reisepass eingeklebt.

Bei Ankunft in Mayotte

Nach der Ankunft muss der ausländische Staatsangehörige weitere administrative Schritte durchführen, die die Registrierung bei den lokalen Behörden (Préfecture) umfassen können, um das Visum als Aufenthaltserlaubnis zu validieren oder eine separate Aufenthaltserlaubnis zu beantragen, abhängig vom Visumtyp und der Dauer. Auch eine medizinische Untersuchung kann erforderlich sein.

Wege zur Daueraufenthaltsgenehmigung

Der Erhalt einer Daueraufenthaltsgenehmigung in Mayotte, wie in mainland Frankreich, erfolgt in der Regel nach legalem und ununterbrochenem Aufenthalt im Gebiet für einen bestimmten Zeitraum, meist fünf Jahre.

  • Voraussetzungen: Im Allgemeinen können Personen, die eine gültige Mehrjahres-Aufenthaltserlaubnis für fünf aufeinanderfolgende Jahre besitzen, eine langfristige Aufenthaltserlaubnis (carte de résident de longue durée - UE oder carte de résident) beantragen.
  • Bedingungen: Antragsteller müssen stabile und ausreichende finanzielle Ressourcen, Krankenversicherung und Integration in die französische Gesellschaft nachweisen. Die Integration wird anhand von Kenntnissen der französischen Sprache (in der Regel Niveau A2 oder B1), dem Verständnis der französischen Werte und Prinzipien der Republik sowie der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben beurteilt.
  • Antrag: Der Antrag wird bei der Préfecture in Mayotte eingereicht.
  • Vorteile: Eine langfristige Aufenthaltserlaubnis ist in der Regel 10 Jahre gültig und verlängerbar. Sie gewährt das Recht, frei in Mayotte zu leben und zu arbeiten und unter bestimmten Bedingungen auch in anderen EU-Ländern.

Bestimmte Kategorien von Personen, wie Familienangehörige französischer Staatsbürger oder solche mit speziellen "Passeport Talent"-Status, können andere oder beschleunigte Wege haben.

Visum für Angehörige

Inhaber einer gültigen Langzeitvisum oder Aufenthaltserlaubnis in Mayotte können in der Regel ihre unmittelbaren Familienmitglieder (Ehepartner und minderjährige Kinder) mitbringen. Dieser Vorgang wird als "family reunification" (regroupement familial) bezeichnet oder kann Teil des initialen Visumantrags für bestimmte Status (z.B. "Passeport Talent") sein.

  • Family Reunification (Regroupement Familial): Dieser Prozess erfordert, dass der Hauptvisuminhaber legal in Mayotte seit mindestens 18 Monaten lebt und stabile Unterkunft sowie ausreichende finanzielle Mittel nachweist, um die Familie zu unterstützen. Der Antrag wird bei der Office Français de l'Immigration et de l'Intégration (OFII) eingereicht. Die Familienmitglieder beantragen dann Langzeitvisa basierend auf dem genehmigten Family Reunification.
  • Begleitende Familienangehörige (Famille Accompagnante): Für bestimmte Status, insbesondere das "Passeport Talent", kann der Hauptantragsteller gleichzeitig Visa für Ehepartner und minderjährige Kinder beantragen. Der Ehepartner eines "Passeport Talent"-Inhabers erhält oft eine Aufenthaltserlaubnis, die ihm das Arbeiten erlaubt.

Erforderliche Nachweise für Angehörige umfassen in der Regel den Nachweis der Familienbeziehung (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden), Pässe sowie ggf. Nachweise der finanziellen Unterstützung und Unterkunft.

Visum-Compliance-Pflichten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Sowohl Arbeitgeber als auch ausländische Arbeitnehmer in Mayotte haben bedeutende Compliance-Verpflichtungen, um den rechtlichen Status und die Einhaltung der Arbeitsvorschriften sicherzustellen.

Verpflichtungen des Arbeitgebers:

  • Arbeitsgenehmigung prüfen: Sicherstellen, dass der ausländische Arbeitnehmer die erforderliche Arbeitserlaubnis und das Visum/die Aufenthaltserlaubnis vor Arbeitsbeginn besitzt.
  • Einhaltung des Arbeitsrechts: Die französischen Arbeitsgesetze bezüglich Arbeitszeiten, Mindestlohn, Sozialabgaben, Sicherheitsstandards usw. einhalten.
  • Beschäftigung melden: Die Beschäftigung ordnungsgemäß bei den zuständigen Behörden (z.B. URSSAF) melden.
  • Änderungen melden: Die Préfecture und DEETS über Änderungen der Situation des Mitarbeiters (z.B. Rollenwechsel, Vertragsende) informieren.
  • Sozialabgaben zahlen: Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung leisten.
  • Unterstützung bei Erneuerung: Den Arbeitnehmer bei der Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis unterstützen, falls die Beschäftigung fortgesetzt wird.

Verpflichtungen des Mitarbeiters:

  • Gültigen Status aufrechterhalten: Sicherstellen, dass Visum und Aufenthaltserlaubnis während des Aufenthalts und der Beschäftigung gültig bleiben. Rechtzeitig vor Ablauf verlängern.
  • Legal wohnen: Nur in Mayotte (bzw. Frankreich) wohnen, wie durch das Visum/die Erlaubnis erlaubt.
  • Legal arbeiten: Nur die Beschäftigung ausüben, für die die Arbeitserlaubnis erteilt wurde.
  • Änderungen melden: Änderungen in der persönlichen Situation (z.B. Adresse, Familienstand) bei der Préfecture melden.
  • Steuern und Beiträge zahlen: Den französischen Steuerpflichten und den Sozialversicherungsbeiträgen nachkommen.
  • Französisches Recht respektieren: Alle französischen Gesetze und Vorschriften befolgen.

Die Nichtbeachtung dieser Pflichten kann zu erheblichen Strafen für beide Seiten führen (Geldstrafen, mögliche Einreiseverbote für Arbeitgeber, Bußgelder, Haft, Abschiebung für Arbeitnehmer). Offene Kommunikation und sorgfältige Dokumentation sind für die Einhaltung unerlässlich.

Martijn
Daan
Harvey

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