Malaysia begrüßt ausländisches Talent aus verschiedenen Sektoren und bietet Möglichkeiten für qualifizierte Fachkräfte und Investoren. Die Navigation durch das Einwanderungssystem ist ein entscheidender Schritt für Unternehmen, die internationale Mitarbeitende einstellen möchten, sowie für Einzelpersonen, die planen, im Land zu arbeiten. Der Prozess umfasst die Erlangung des entsprechenden Visums und Arbeitserlaubnis, die von verschiedenen Regierungsbehörden verwaltet werden, hauptsächlich dem Immigration Department of Malaysia und der Expatriate Services Division (ESD). Das Verständnis der spezifischen Anforderungen für jeden Pass-Typ und der Antragsverfahren ist wesentlich für einen reibungslosen und regelkonformen Beschäftigungsprozess.
Das System ist darauf ausgelegt, die Einreise von Expatriates zu erleichtern, die zur malaysischen Wirtschaft beitragen können, während die Einhaltung der nationalen Arbeitsgesetze und Einwanderungsbestimmungen gewährleistet wird. Arbeitgeber spielen eine bedeutende Rolle bei der Sponsoring und Verwaltung der Arbeitserlaubnisanträge für ihre ausländischen Mitarbeitenden.
Gängige Visatypen für ausländische Arbeitnehmer
Verschiedene Arten von Pässen stehen für ausländische Staatsangehörige zur Verfügung, die in Malaysia arbeiten möchten, abhängig von ihrer Rolle, Gehaltsniveau und Aufenthaltsdauer. Die häufigsten Kategorien umfassen:
- Employment Pass (EP): Dies ist die primäre Arbeitserlaubnis für Expatriates, die professionelle, technische oder leitende Positionen innehaben. Sie wird typischerweise für eine Dauer von 1 bis 5 Jahren ausgestellt und ist verlängerbar. Es gibt verschiedene Kategorien (Kategorie I, II, III), basierend auf Gehaltsniveau und Jobanforderungen, die die Berechtigung und Dauer beeinflussen.
- Professional Visit Pass (PVP): Dieser Pass ist für ausländische Personen, die kurzfristige Arbeitsaufträge oder professionelle Tätigkeiten im Auftrag ihres ausländischen Arbeitgebers in Malaysia durchführen müssen. Die Dauer beträgt in der Regel bis zu sechs Monate und ist nicht für lokale Beschäftigung vorgesehen.
- Residence Pass-Talent (RP-T): Zielgerichtet auf hochqualifizierte Expatriates, die in Schlüsselwirtschaftssektoren tätig sind, bietet dieser Pass einen längeren Aufenthalt (bis zu 10 Jahre) und größere Flexibilität. Er ist nicht an einen bestimmten Arbeitgeber gebunden und ermöglicht mehr Mobilität innerhalb Malaysias.
Die Anspruchskriterien variieren erheblich je nach Pass-Typ. Für das Employment Pass umfassen die wichtigsten Faktoren Mindestgehaltsgrenzen (die je nach Kategorie unterschiedlich sind), Bildungsqualifikationen und relevante Berufserfahrung. Das sponsorgierende Unternehmen muss zudem bestimmte Registrierungsanforderungen bei der ESD erfüllen.
Pass-Typ | Typische Dauer | Wichtige Anspruchskriterien |
---|---|---|
Employment Pass (EP) | 1-5 Jahre | Gehaltsniveau, Qualifikationen, Jobrolle, sponsorfirmen |
Professional Visit Pass (PVP) | Bis zu 6 Monate | Kurzfristiger Auftrag, ausländischer Arbeitgeber, spezifische Tätigkeit |
Residence Pass-Talent (RP-T) | Bis zu 10 Jahre | Hohe Fähigkeiten, spezifische Sektoren, Gehalt, Erfahrung |
Anforderungen und Verfahren für die Arbeitserlaubnisbeantragung
Der Antragsprozess für Arbeitserlaubnisse, insbesondere das Employment Pass, wird hauptsächlich über das Online-Portal der Expatriate Services Division (ESD) verwaltet. Der sponsorgierende Arbeitgeber initiiert den Antrag im Namen des ausländischen Mitarbeiters.
Anforderungen des Arbeitgebers
- Unternehmensregistrierung bei der ESD.
- Einhaltung der Mindestkapitalanforderungen.
- Begründung für die Einstellung eines Expatriates für die spezifische Rolle.
Anforderungen des Mitarbeiters
- Gültiger Reisepass mit ausreichender Gültigkeit.
- Relevante Bildungsnachweise und berufliche Qualifikationen.
- Lebenslauf/CV.
- Arbeitsvertrag.
- Medizinischer Untersuchungsbericht.
- Weitere unterstützende Dokumente, die für die spezifische Passkategorie und Rolle erforderlich sind.
Antragsverfahren
- Unternehmensregistrierung: Der Arbeitgeber muss sich beim ESD-Portal registrieren.
- Positionsgenehmigung: Der Arbeitgeber beantragt die Genehmigung für die Expatriate-Position und begründet die Notwendigkeit, eine ausländische Person einzustellen.
- Passantrag: Nach Genehmigung der Position reicht der Arbeitgeber den Antrag für den Pass des einzelnen Expatriates über das ESD-Portal ein und lädt alle erforderlichen Dokumente hoch.
- Bearbeitung: Der Antrag wird von den zuständigen Behörden geprüft.
- Genehmigung/Ausstellung: Nach Genehmigung wird die Visa with Reference (VDR) ausgestellt (falls für Visa-Nationalitäten erforderlich), die es der Person ermöglicht, nach Malaysia einzureisen. Bei Ankunft wird der physische Pass-Sticker im Reisepass abgestempelt.
Bearbeitungszeiten und Gebühren
Die Bearbeitungszeiten können je nach Pass-Typ, Vollständigkeit des Antrags und Volumen der Einreichungen variieren. Allgemein können EP-Anträge, die über ESD bearbeitet werden, zwischen 10 und 30 Arbeitstage nach Einreichung vollständiger Unterlagen dauern. Die staatlichen Gebühren für Pässe und Visa variieren ebenfalls je nach Pass-Typ, Dauer und Nationalität. Diese Gebühren sind Änderungen unterworfen und umfassen in der Regel Antragsgebühren, Passgebühren und Visagebühren.
Wege zur Permanent Residency
Der Erwerb der permanenten Aufenthaltserlaubnis (PR) in Malaysia ist ein separater und komplexerer Prozess als die Erlangung einer Arbeitserlaubnis. Während das Halten eines Arbeitserlaubnisses ein Faktor sein kann, garantiert es nicht automatisch PR. Wege zur PR für ausländische Staatsangehörige umfassen typischerweise:
- High Net Worth Individuals: Investoren, die bedeutende finanzielle Kriterien erfüllen.
- Experten: Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten oder Fachwissen in bestimmten Bereichen.
- Professionals: Hochqualifizierte Fachkräfte, die in Malaysia über einen längeren Zeitraum tätig sind.
- Ehepartner eines malaysischen Bürgers: Ausländische Ehepartner malaysischer Staatsbürger.
- Points System: Ein System, das verschiedene Faktoren wie Alter, Qualifikationen, Berufserfahrung, Aufenthaltsdauer und Sprachkenntnisse in Bahasa Malaysia bewertet.
Die Anforderungen für jede Kategorie sind streng, und der Antrag wird von der Immigration Department verwaltet. Es gibt keinen direkten oder garantierten Weg zur PR allein durch das Halten eines Employment Pass; es erfordert die Erfüllung spezifischer, höherer Kriterien.
Dependent Visa Optionen
Ausländische Arbeitnehmer, die bestimmte Arten von Arbeitserlaubnissen besitzen, vor allem das Employment Pass (EP Kategorie I und II), sind berechtigt, ihre Angehörigen nach Malaysia zu bringen. Angehörige umfassen typischerweise:
- Ehepartner
- Unverheiratete Kinder unter 21 Jahren (einschließlich rechtlich adoptierten Kinder)
- Eltern (unter bestimmten Bedingungen und Passkategorien)
Ein Dependent Pass (DP) wird vom sponsorgierenden Arbeitgeber über das ESD-Portal beantragt, ähnlich wie der Hauptarbeitspass. Erforderliche Dokumente für Angehörige umfassen in der Regel:
- Kopien der Pässe.
- Heiratsurkunde (für Ehepartner).
- Geburtsurkunden (für Kinder).
- Nachweis der Beziehung.
- Medizinische Untersuchungsberichte.
Die Dauer des Dependent Pass ist in der Regel an die Gültigkeit des Hauptarbeitspasses gebunden. Inhaber von Dependent Passes dürfen in Malaysia in der Regel nicht arbeiten, es sei denn, sie erhalten eine eigene Arbeitserlaubnis oder eine entsprechende Endorsement.
Visa-Compliance-Verpflichtungen
Sowohl Arbeitgeber als auch ausländische Mitarbeitende haben erhebliche Verpflichtungen, um die Einhaltung der malaysischen Einwanderungsgesetze sicherzustellen.
Verpflichtungen des Arbeitgebers
- Sicherstellen, dass der ausländische Mitarbeiter eine gültige Arbeitserlaubnis und ein gültiges Visum für die Dauer der Beschäftigung besitzt.
- Die Behörden über Änderungen im Status des Mitarbeiters informieren (z.B. Kündigung, Rücktritt, Positionswechsel).
- Die Kündigung der Arbeitserlaubnis bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses erleichtern und sicherstellen, dass der Mitarbeiter Malaysia verlässt oder eine neue Pass erhält.
- Genaue Aufzeichnungen über ausländische Mitarbeitende führen.
- Alle Arbeitsgesetze einhalten, einschließlich Gehalts- und Arbeitsbedingungen, die in der Arbeitserlaubnis beantragt wurden.
Verpflichtungen des Mitarbeiters
- Die Bedingungen ihres Visums und ihrer Arbeitserlaubnis einhalten (z.B. nur für den sponsorgierenden Arbeitgeber arbeiten, in der genehmigten Position).
- Sicherstellen, dass ihr Reisepass und ihre Arbeitserlaubnis gültig bleiben.
- Die Arbeitgeber und gegebenenfalls die Behörden über bedeutende Lebensveränderungen informieren (z.B. Heirat, Geburt eines Kindes).
- Malaysia bei Ablauf oder Stornierung ihres Passes verlassen, falls sie keinen neuen erhalten.
Die Nichtbeachtung dieser Verpflichtungen kann zu Strafen führen, einschließlich Geldstrafen, Abschiebung und Blacklisting sowohl für den Arbeitgeber als auch für den ausländischen Mitarbeitenden. Die strikte Einhaltung der Einwanderungsbestimmungen ist entscheidend für eine legale und ungestörte Beschäftigung in Malaysia.