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Work permits and visas in Luxemburg

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Everything you need to know about work permits and visas for Luxemburg

Updated on May 15, 2025

Navigieren des Einwanderungsprozesses für ausländische Arbeiter in Luxemburg beinhaltet das Verständnis der verschiedenen verfügbaren Arten von Genehmigungen und der spezifischen Anforderungen für jede. Der Arbeitgeber spielt in der Regel eine entscheidende Rolle bei der Beantragung der Arbeitserlaubnis, indem er nachweist, dass die Stelle nicht von einem lokalen oder EU/EEA/Schweizer Einwohner besetzt werden kann.

Gängige Visa- und Arbeitserlaubnistypen für ausländische Arbeiter in Luxemburg

Luxemburg bietet mehrere Wege für Nicht-EU/EEA/Schweizer Staatsangehörige, legal zu arbeiten, hauptsächlich basierend auf der Art der Beschäftigung und den Qualifikationen der Person. Die häufigsten Typen umfassen Genehmigungen für hochqualifizierte Arbeitskräfte und allgemeine Arbeitserlaubnisse.

  • Hochqualifizierte Arbeitskraft (EU Blue Card): Diese Genehmigung ist für hochqualifizierte Personen gedacht, die einen Hochschulabschluss oder eine gleichwertige Qualifikation besitzen und ein Jobangebot mit einem Gehalt über einer bestimmten Schwelle gemäß luxemburgischem Recht haben. Sie erleichtert den Eintritt und Aufenthalt zum Zweck hochqualifizierter Beschäftigung.
  • Arbeitnehmer mit Gehaltsabrechnung: Dies ist die Standardarbeitserlaubnis für Personen, die ein Jobangebot haben, aber möglicherweise nicht die spezifischen Kriterien für die EU Blue Card erfüllen. Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass die Position notwendig ist und nicht von einem Kandidaten vom lokalen oder EU/EEA/Schweizer Arbeitsmarkt besetzt werden kann.
  • Intra-Unternehmens-Transfer (ICT) Permit: Für Manager, Spezialisten oder Trainee-Mitarbeiter, die innerhalb eines multinationalen Unternehmens an eine Niederlassung in Luxemburg versetzt werden.
  • Forscherpermit: Für Nicht-EU/EEA/Schweizer Staatsangehörige, die nach Luxemburg kommen, um Forschung zu betreiben.
Permit-Typ Hauptkriterien für die Berechtigung Typischer Zweck
EU Blue Card Hochschulabschluss + Hochlohnjobangebot Hochqualifizierte Beschäftigung
Arbeitnehmer mit Gehaltsabrechnung Jobangebot + Nachweis des Arbeitsmarktes durch den Arbeitgeber Allgemeine Beschäftigung
ICT Permit Intra-Unternehmens-Transfer (Manager, Spezialist, Trainee) Arbeit innerhalb einer multinationalen Gruppe
Forscherpermit Vereinbarung mit einer Forschungseinrichtung Forschung betreiben

Anforderungen an die Beantragung einer Arbeitserlaubnis in Luxemburg

Der Antragsprozess für eine work permit in Luxembourg wird hauptsächlich vom Arbeitgeber initiiert. Der Arbeitgeber muss zunächst die Genehmigung zur Beschäftigung eines Drittstaatsangehörigen beim Ministerium für Arbeit, Beschäftigung und Sozialwirtschaft einholen. Nach Erteilung dieser Genehmigung kann der ausländische Staatsbürger bei der luxemburgischen Botschaft oder dem Konsulat in seinem Heimatland ein Langzeitvisum (Typ D) beantragen.

Schritte für eine Arbeitserlaubnis oder ein Visum in Luxemburg:

  1. Arbeitgeber beantragt Arbeitserlaubnis: Der Arbeitgeber reicht einen Antrag beim Ministerium für Arbeit ein und gibt Details zum Unternehmen, der Stellenbeschreibung, dem vorgeschlagenen Gehalt und der Begründung für die Einstellung eines Nicht-EU/EEA/Schweizer Staatsangehörigen an. Nachweise über Versuche, lokal oder innerhalb der EU/EEA/Schweiz zu rekrutieren, sind oft erforderlich.
  2. Ministerium prüft Antrag: Das Ministerium bewertet den Antrag anhand der Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt und den spezifischen Anforderungen der Stelle.
  3. Genehmigung erteilt: Bei Genehmigung stellt das Ministerium eine Arbeitserlaubnis aus.
  4. Individuum beantragt Langzeitvisum: Der ausländische Staatsbürger beantragt bei der entsprechenden luxemburgischen diplomatischen Vertretung ein Typ D Visum und reicht die Arbeitserlaubnis zusammen mit anderen erforderlichen Dokumenten (Reisepass, Nachweis der Unterkunft, polizeiliches Führungszeugnis, medizinisches Zertifikat usw.) ein.
  5. Visum ausgestellt: Nach Genehmigung wird das Typ D Visum ausgestellt.
  6. Einreise nach Luxemburg: Die Person tritt mit dem Typ D Visum in Luxemburg ein.
  7. Ankunft melden: Innerhalb von drei Arbeitstagen nach Ankunft muss die Person ihre Ankunft bei der lokalen kommunalen Verwaltung (Commune) melden.
  8. Medizinische Untersuchung: Eine medizinische Untersuchung ist kurz nach der Ankunft erforderlich.
  9. Antrag auf Aufenthaltserlaubnis: Die Person beantragt bei der Direktion für Immigration des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten und Europäische Angelegenheiten eine Aufenthaltserlaubnis für Gehaltsarbeiter (oder die entsprechende Kategorie wie EU Blue Card).
  10. Aufenthaltserlaubnis erteilt: Nach Genehmigung wird die Aufenthaltserlaubnis ausgestellt, die den legalen Aufenthalt und die Arbeit in Luxemburg ermöglicht.

Dokumentation: Erforderliche Dokumente umfassen in der Regel einen gültigen Reisepass, die Arbeitserlaubnis des Ministeriums für Arbeit, das Typ D Visum, Nachweis der Unterkunft in Luxemburg, polizeiliche Führungszeugnisse, medizinische Zertifikate, Nachweise der Qualifikationen (Diplome, Berufserfahrung) und den Arbeitsvertrag.

Sponsoring: Der Arbeitgeber fungiert als Sponsor für die Arbeitserlaubnis. Er muss die Legitimität des Jobangebots und die Notwendigkeit der Einstellung eines ausländischen Staatsangehörigen nachweisen.

Bearbeitungszeiten und Gebühren: Die Bearbeitungszeiten können je nach Art der Genehmigung und Antragsvolumen erheblich variieren. Die initiale Arbeitserlaubnis vom Ministerium für Arbeit kann mehrere Wochen bis zu einigen Monaten dauern. Der Visumantragprozess benötigt ebenfalls Zeit, in der Regel mehrere Wochen. Der Antrag auf Aufenthaltserlaubnis nach der Ankunft verlängert die Bearbeitungszeit zusätzlich. Insgesamt kann der gesamte Prozess vom ersten Antrag bis zum Erhalt der Aufenthaltserlaubnis mehrere Monate dauern. Gebühren fallen für Visumanträge, Aufenthaltserlaubnisse und möglicherweise für die initiale Arbeitserlaubnis an. Die genauen Gebühren können sich ändern und sollten bei den zuständigen Behörden oder diplomatischen Vertretungen bestätigt werden.

Wege zur Daueraufenthaltsgenehmigung in Luxemburg

Nicht-EU/EEA/Schweizer Staatsangehörige, die legal in Luxemburg gelebt und gearbeitet haben, können nach einer ununterbrochenen Dauer in Luxemburg einen Antrag auf langfristigen Aufenthalt oder luxemburgische Staatsbürgerschaft stellen.

  • Langfristiger Aufenthalt: Im Allgemeinen können Personen nach fünf Jahren ununterbrochener legaler Aufenthalt in Luxemburg einen Antrag auf langfristigen Aufenthalt stellen. Dieser Status gewährt Rechte ähnlich denen der EU-Bürger hinsichtlich Aufenthalt und Arbeit in Luxemburg. Antragsteller müssen stabile und regelmäßige finanzielle Ressourcen, eine Krankenversicherung nachweisen und oft eine Integration, einschließlich Kenntnis einer der luxemburgischen Amtssprachen (Luxemburgisch, Französisch oder Deutsch) und Staatsbürgerkunde, demonstrieren.
  • Luxemburgische Staatsbürgerschaft: Wege zur Staatsbürgerschaft umfassen Einbürgerung, die in der Regel mindestens fünf Jahre legalen Aufenthalts unmittelbar vor dem Antrag erfordert, das Bestehen von Sprachtests (Luxemburgisch) und Staatsbürgerkunde. Spezifische Anforderungen und Ausnahmen können gelten.

Visum für Angehörige in Luxemburg

Ausländische Arbeiter mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis in Luxemburg können in der Regel einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen, um ihre engsten Familienmitglieder nach Luxemburg zu holen. Zu den berechtigten Familienmitgliedern gehören in der Regel:

  • Ehepartner oder eingetragener Partner
  • Minderjährige Kinder (unter 18)

Voraussetzungen für Familienzusammenführung: Der Hauptgenehmigungsinhaber muss nachweisen:

  • Ausreichende und stabile finanzielle Ressourcen zur Unterstützung der Familie ohne soziale Unterstützung.
  • Geeignete Unterkunft in Luxemburg für die Familie.
  • Krankenversicherung, die die Familienmitglieder abdeckt.
  • Nachweis der Familienbeziehung (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden).

Der Antragsprozess umfasst die Beantragung eines Langzeitvisums (Typ D) für die Familienmitglieder bei der luxemburgischen Botschaft oder dem Konsulat in ihrem Heimatland, gefolgt von der Beantragung von Aufenthaltserlaubnissen nach der Ankunft in Luxemburg.

Visum-Compliance-Verpflichtungen in Luxemburg für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Die Einhaltung des gesetzlichen Status in Luxemburg erfordert eine kontinuierliche Compliance sowohl seitens des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers.

Pflichten des Arbeitgebers:

  • Sicherstellen, dass der ausländische Staatsangehörige die korrekte und gültige Arbeitserlaubnis sowie Aufenthaltserlaubnis für die Dauer ihrer Beschäftigung besitzt.
  • Einhaltung der in der Arbeitserlaubnis festgelegten Bedingungen (z.B. Berufsbezeichnung, Gehalt, Arbeitszeiten).
  • Benachrichtigung der zuständigen Behörden (Ministerium für Arbeit, Direktion für Immigration) über Änderungen im Arbeitsvertrag, der Stellenbeschreibung, dem Gehalt oder bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
  • Führung genauer Aufzeichnungen über den Einwanderungsstatus des Mitarbeiters.
  • Einhaltung aller luxemburgischen Arbeitsgesetze, einschließlich Mindestlohn, Arbeitszeiten und Sozialversicherungsbeiträge.

Pflichten des Arbeitnehmers:

  • Besitz eines gültigen Reisepasses, Visums (falls erforderlich) und Aufenthaltserlaubnis zu jeder Zeit.
  • Einhaltung der Bedingungen ihrer Aufenthaltserlaubnis (z.B. nur Arbeit für den sponsorenden Arbeitgeber in der angegebenen Rolle).
  • Meldung an die lokale kommunale Verwaltung (Commune) bei Adressänderungen.
  • Durchführung erforderlicher medizinischer Checks.
  • Keine Beschäftigung außerhalb des Rahmens ihrer Genehmigung ohne die notwendige Erlaubnis.
  • Frühzeitige Beantragung der Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnis vor Ablauf.

Die Nichteinhaltung dieser Pflichten kann zu Strafen für beide Parteien führen, einschließlich Geldstrafen, Entzug der Genehmigungen und potenzieller Abschiebung. Es ist entscheidend, dass beide Parteien über ihre Verantwortlichkeiten und Änderungen in den Einwanderungsbestimmungen informiert bleiben.

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