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Work permits and visas in Deutschland

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Everything you need to know about work permits and visas for Deutschland

Updated on April 25, 2025

Deutschland bietet verschiedene Visa- und Aufenthaltserlaubnisoptionen für ausländische Staatsangehörige, die innerhalb seiner Grenzen leben und arbeiten möchten. Das System ist darauf ausgelegt, qualifizierte Fachkräfte anzuziehen und den internationalen Geschäftsverkehr zu erleichtern, während gleichzeitig die Einhaltung nationaler Arbeitsgesetze und Einwanderungsverordnungen gewährleistet wird. Die Navigation durch dieses System erfordert das Verständnis der spezifischen Anforderungen für unterschiedliche Beschäftigungsarten und individuelle Qualifikationen.

Die Sicherung des geeigneten Visums und der Arbeitserlaubnis ist ein entscheidender Schritt sowohl für den ausländischen Arbeitnehmer als auch für das beschäftigende Unternehmen. Der Prozess umfasst in der Regel den Nachweis der Berechtigung anhand von Faktoren wie Bildungsabschluss, Berufserfahrung, Art des Jobangebots und oft die Genehmigung durch die Bundesagentur für Arbeit.

Gängige Visakategorien für ausländische Arbeitnehmer

Mehrere Visa-Kategorien richten sich an Personen, die in Deutschland arbeiten möchten, jede mit spezifischen Kriterien:

  • EU Blue Card: Für hochqualifizierte Personen mit einem Hochschulabschluss und einem Jobangebot, das eine bestimmte Mindestgehaltsgrenze erfüllt. Sie erleichtert den Zugang zur unbefristeten Aufenthaltserlaubnis.
  • Visum für Fachkräfte: Für Personen mit anerkanntem Berufsabschluss oder Hochschulabschluss und einem konkreten Jobangebot in Deutschland. Der Job muss ihren Qualifikationen entsprechen.
  • ICT-Genehmigung (Intra-Corporate Transfer): Für Manager, Spezialisten oder Trainee-Mitarbeiter, die von einem Unternehmen außerhalb der EU in eine Niederlassung in Deutschland versetzt werden.
  • Visum für Jobsuchende: Ermöglicht Nicht-EU-Staatsangehörigen mit Hochschulabschluss, bis zu sechs Monate nach Deutschland einzureisen, um eine Stelle zu suchen. Während dieses Zeitraums ist Arbeiten nicht erlaubt; eine Arbeitserlaubnis muss nach Stellenangeboten beantragt werden.
  • Freelancer/Selbstständigen-Visum: Für Personen, die als Freelancer arbeiten oder ein Unternehmen in Deutschland gründen möchten. Erfordert den Nachweis der Wirtschaftlichkeit des Geschäftsplans und ausreichender finanzieller Mittel.

Die Anspruchsvoraussetzungen variieren erheblich je nach Visakategorie und konzentrieren sich auf Qualifikationen, Gehaltsniveau und Art der Beschäftigung.

Anforderungen und Verfahren für die Beantragung der Arbeitserlaubnis

Der Prozess zur Erlangung einer Arbeitserlaubnis (die oft in das Visum oder die Aufenthaltserlaubnis integriert ist) umfasst in der Regel mehrere Schritte:

  1. Jobangebot: Sicherung eines gültigen Jobangebots von einem deutschen Arbeitgeber.
  2. Anerkennung der Qualifikationen: Für viele Fachkräftevisa müssen ausländische Bildungs- oder Berufsqualifikationen formell als gleichwertig mit deutschen Standards anerkannt werden.
  3. Antragstellung: Antrag auf das erforderliche Visum bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat im Heimatland oder Aufenthaltsland des Antragstellers. Für einige Nationalitäten ist die Einreise ohne Visum möglich, und der Antrag auf Aufenthalt/Arbeitserlaubnis erfolgt nach Ankunft bei der lokalen Ausländerbehörde in Deutschland.
  4. Genehmigung durch die Bundesagentur für Arbeit: In vielen Fällen muss die Bundesagentur für Arbeit die Beschäftigung genehmigen und bestätigen, dass die Stelle nicht von einem deutschen oder EU-Bürger unter den gleichen Bedingungen besetzt werden kann (obwohl diese Anforderung für bestimmte Visa wie die EU Blue Card oder bestimmte Berufe entfällt).
  5. Ausstellung: Nach Genehmigung wird die Visum ausgestellt, die den Eintritt nach Deutschland ermöglicht. Nach Ankunft muss sich die Person anmelden und eine Aufenthaltserlaubnis mit integrierter Arbeitserlaubnis bei der lokalen Ausländerbehörde beantragen.

Erforderliche Unterlagen:

  • Gültiger Reisepass
  • Antragsformular
  • Passfotos
  • Jobangebot/Arbeitsvertrag
  • Nachweis der anerkannten Qualifikationen
  • Nachweis der Krankenversicherung
  • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel (falls zutreffend, z.B. für das Visum für Jobsuchende)
  • Lebenslauf
  • Motivationsschreiben (manchmal erforderlich)
  • Arbeitgebererklärung (Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis)

Bearbeitungszeiten und Gebühren:

Die Bearbeitungszeiten können stark variieren, abhängig von der deutschen Auslandsvertretung oder der Ausländerbehörde, der Komplexität des Falls und der Anzahl der Anträge. Die Visa-Bearbeitung im Ausland kann mehrere Wochen bis einige Monate dauern. Die Bearbeitung der Aufenthaltserlaubnisse bei den lokalen Ämtern in Deutschland kann ebenfalls mehrere Wochen in Anspruch nehmen.

Visa-Gebühren liegen typischerweise bei etwa €75-€100. Die Gebühren für die Aufenthaltserlaubnis in Deutschland betragen in der Regel ca. €100-€110 für die Erstgenehmigung und €95-€100 für Verlängerungen. Die Gebühren für eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis sind höher.

Sponsoring-Anforderungen:

Obwohl es kein formelles "Sponsor"-System im US-Stil gibt, spielt der deutsche Arbeitgeber eine entscheidende Rolle. Er muss ein gültiges Jobangebot vorlegen und oft bei der Antragstellung mitwirken, indem er die erforderlichen Unterlagen über die Position und das Unternehmen bereitstellt. Für bestimmte Visa muss der Arbeitgeber auch nachweisen, dass er bestimmte Anforderungen erfüllt, wie z.B. die Zahlung des Mindestgehalts für die EU Blue Card.

Wege zur unbefristeten Aufenthaltserlaubnis

Ausländische Arbeitnehmer mit bestimmten Aufenthaltserlaubnissen können nach einer bestimmten Aufenthaltsdauer eine Niederlassungserlaubnis beantragen.

  • EU Blue Card-Inhaber: Können nach 33 Monaten qualifizierter Beschäftigung und Beitragszahlung in die gesetzliche Rentenversicherung einen Antrag stellen, vorausgesetzt, sie verfügen über grundlegende Deutschkenntnisse (Niveau A1). Mit ausreichenden Deutschkenntnissen (Niveau B1) verkürzt sich dieser Zeitraum auf 21 Monate.
  • Fachkräfte (nicht Blue Card): Können in der Regel nach 4 Jahren mit einer Aufenthaltserlaubnis für Beschäftigung einen Antrag stellen, vorausgesetzt, sie haben Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt, verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse (meist B1), können sich selbst und ihre Familie versorgen und erfüllen weitere Integrationsanforderungen.
  • ICT-Inhaber: Haben je nach Situation unterschiedliche Wege, insbesondere wenn sie in eine andere Art von Erlaubnis wechseln.

Allgemeine Voraussetzungen für die unbefristete Aufenthaltserlaubnis sind ausreichende finanzielle Mittel, angemessener Wohnraum, Kenntnisse des deutschen Rechts- und Sozialsystems sowie keine Vorstrafen.

Optionen für Visum für Angehörige

Ausländische Arbeitnehmer mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis für Beschäftigung in Deutschland können in der Regel ihre unmittelbaren Familienmitglieder (Ehepartner und minderjährige Kinder) nachziehen lassen.

  • Voraussetzungen: Der Hauptvisa-Inhaber muss eine gültige Aufenthaltserlaubnis (z.B. EU Blue Card, Fachkräfte-Visum) sowie ausreichenden Wohnraum und finanzielle Mittel zur Unterstützung der Familie nachweisen.
  • Erfordernisse: Familienmitglieder müssen bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat in ihrem Heimatland einen Familiennachzug beantragen. Erforderliche Unterlagen sind Nachweise der Verwandtschaft (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden), Pässe und ggf. Nachweise über die Aufenthaltserlaubnis des Hauptantragstellers sowie die finanzielle Stabilität.
  • Sprachanforderungen: Ehepartner, die dem Hauptantragsteller nachziehen, müssen oft grundlegende Deutschkenntnisse (Niveau A1) nachweisen, bevor sie nach Deutschland einreisen, wobei in bestimmten Fällen (z.B. hochqualifizierte Fachkräfte wie EU Blue Card-Inhaber) Ausnahmen möglich sind.
  • Rechte: Nach Einreise mit der entsprechenden Aufenthaltserlaubnis erhalten Ehepartner in der Regel das Recht zu arbeiten. Kinder können die Schule besuchen.

Verpflichtungen zur Visa-Konformität

Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer haben erhebliche Verpflichtungen, um die Einhaltung der deutschen Einwanderungs- und Arbeitsgesetze sicherzustellen.

Arbeitgeberpflichten:

  • Verifikation: Sicherstellen, dass ausländische Mitarbeiter die korrekte und gültige Visa und Aufenthaltserlaubnis besitzen, die ihnen die Arbeit im jeweiligen Unternehmen in der angegebenen Rolle erlauben.
  • Meldung: Die relevanten Behörden (z.B. Ausländerbehörde, Bundesagentur für Arbeit) über wesentliche Änderungen im Beschäftigungsverhältnis informieren, wie Kündigung, Änderungen der Arbeitszeit oder des Jobprofils, sofern diese die Bedingungen beeinflussen, unter denen die Erlaubnis erteilt wurde.
  • Einhaltung des Arbeitsrechts: Sicherstellen, dass ausländische Mitarbeiter unter den gleichen Arbeitsbedingungen (Gehalt, Arbeitszeit, Urlaub) beschäftigt werden wie vergleichbare deutsche Arbeitnehmer.
  • Dokumentation: Aufzeichnungen über den Einwanderungsstatus und die Arbeitserlaubnisse der Mitarbeiter führen.

Pflichten der Arbeitnehmer:

  • Gültigen Status aufrechterhalten: Sicherstellen, dass ihre Visa und Aufenthaltserlaubnisse während des gesamten Aufenthalts und der Beschäftigung gültig bleiben. Verlängerungen rechtzeitig vor Ablauf beantragen.
  • Befolgung der Erlaubnisbedingungen: Nur in der im Arbeitserlaubnis angegebenen Position und für den angegebenen Arbeitgeber arbeiten. Änderungen bedürfen der Zustimmung der Ausländerbehörde.
  • Änderungen melden: Wesentliche Änderungen, wie Adresswechsel, Arbeitgeberwechsel oder Änderungen im Familienstand, der Ausländerbehörde mitteilen.
  • Gesetzestreue: Alle deutschen Gesetze und Vorschriften einhalten.
Martijn
Daan
Harvey

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