Die Verwaltung von Mitarbeiterurlauben und Urlaubsansprüchen ist ein entscheidender Aspekt der Compliance und Mitarbeiterzufriedenheit bei der Tätigkeit in der Tschechischen Republik. Das Arbeitsgesetzbuch des Landes bietet klare Richtlinien zu verschiedenen Arten von Urlaub, um sicherzustellen, dass Mitarbeiter ausreichend Freizeit für Erholung, Krankheit, familiäre Verpflichtungen und andere bedeutende Lebensereignisse erhalten. Das Verständnis dieser Vorschriften ist für Arbeitgeber unerlässlich, um die rechtliche Konformität zu wahren und ihre Belegschaft effektiv zu verwalten.
Das tschechische Arbeitsrecht schreibt bestimmte Mindestansprüche für verschiedene Urlaubsarten vor, einschließlich Jahresurlaub, gesetzlicher Feiertage, Krankheitsurlaub und Elternzeit. Diese Ansprüche sind zum Schutz des Wohlergehens der Mitarbeiter konzipiert und stellen nicht verhandelbare Mindeststandards dar, an die Arbeitgeber sich halten müssen. Während Arbeitgeber großzügigere Urlaubsregelungen anbieten können, dürfen sie nicht weniger als die gesetzlichen Vorgaben gewähren.
Jahresurlaub
Der minimale Jahresurlaubsanspruch in der Tschechischen Republik beträgt vier Wochen (20 Arbeitstage) pro Kalenderjahr für Mitarbeiter, die eine Standard-Fünf-Tage-Woche arbeiten. Einige Sektoren, wie der öffentliche Dienst und die Bildung, können einen höheren Mindestanspruch haben, oft fünf oder acht Wochen. Der Urlaubsanspruch wird seit 2021 auf Basis der gearbeiteten Stunden berechnet, nicht der Tage. Der Anspruch basiert auf 40-mal den wöchentlichen Arbeitsstunden des Mitarbeiters für die Mindestdauer von vier Wochen. Zum Beispiel erhält ein Mitarbeiter, der 40 Stunden pro Woche arbeitet, 160 Stunden Urlaub pro Jahr (40 Stunden/Woche * 4 Wochen).
Mitarbeiter haben Anspruch auf einen anteiligen Teil ihres Jahresurlaubs, wenn ihr Arbeitsverhältnis während des Kalenderjahres beginnt oder endet. Der Urlaub sollte grundsätzlich innerhalb des Kalenderjahres genommen werden, in dem er erworben wurde. Wenn der Urlaub aus betrieblichen Gründen oder durch Hindernisse seitens des Mitarbeiters nicht genommen werden kann, muss er auf das nächste Kalenderjahr übertragen werden. Nicht genommener Urlaub aus dem Vorjahr muss bis zum Ende des folgenden Jahres genommen werden, andernfalls verfällt er, es sei denn, er konnte aufgrund von Mutterschafts- oder Elternzeit nicht genommen werden. Während des Urlaubs haben Mitarbeiter Anspruch auf eine Vergütung, die ihrem Durchschnittseinkommen entspricht.
Gesetzliche Feiertage
Die Tschechische Republik beobachtet im Laufe des Jahres mehrere gesetzliche Feiertage. Mitarbeiter haben in der Regel Anspruch auf freie Tage an diesen Tagen mit Vergütung, die ihrem Durchschnittseinkommen entspricht. Wenn ein Mitarbeiter an einem gesetzlichen Feiertag arbeiten muss, steht ihm in der Regel eine Prämienzahlung oder ein Ausgleichstag zu.
Hier sind die gesetzlichen Feiertage in der Tschechischen Republik im Jahr 2025:
Datum | Feiertag |
---|---|
1. Januar | Tag der Wiederherstellung des unabhängigen tschechischen Staates / Neujahrstag |
18. April | Karfreitag |
21. April | Ostermontag |
1. Mai | Tag der Arbeit |
8. Mai | Tag des Sieges |
5. Juli | Heilige Cyrill und Methodius |
6. Juli | Jan Hus Tag |
28. September | Tag der tschechischen Staatlichkeit |
28. Oktober | Tag des unabhängigen tschechoslowakischen Staates |
17. November | Tag des Kampfes für Freiheit und Demokratie |
24. Dezember | Heiligabend |
25. Dezember | Weihnachten |
26. Dezember | Stephanustag |
Policies und Bezahlung bei Krankheitsurlaub
Wenn ein Mitarbeiter vorübergehend nicht arbeiten kann wegen Krankheit oder Verletzung, hat er Anspruch auf Krankheitsurlaub. Der Prozess umfasst die Vorlage eines ärztlichen Attests.
- Erste 14 Kalendertage: Der Arbeitgeber ist verantwortlich für die Zahlung des Krankengeldes ab dem 4. Kalendertag der Arbeitsunfähigkeit. Für die ersten 3 Kalendertage wird kein Krankengeld gezahlt. Vom 4. bis zum 14. Kalendertag zahlt der Arbeitgeber 60 % des reduzierten Durchschnittseinkommens des Mitarbeiters.
- Ab dem 15. Kalendertag: übernimmt das staatliche Sozialversicherungssystem die Verantwortung für das Krankengeld. Die tschechische Sozialversicherungsverwaltung (ČSSZ) zahlt Krankengeld (nemocenská) in Höhe von 60 % der reduzierten täglichen Bemessungsgrundlage. Dieser Satz kann ab dem 31. Tag auf 66 % und ab dem 61. Tag auf 72 % steigen, sofern die Arbeitsunfähigkeit ununterbrochen besteht.
Die maximale Dauer für den Bezug von Krankengeld beträgt in der Regel 380 Kalendertage.
Elternzeit
Elternzeit in der Tschechischen Republik umfasst Mutterschafts-, Vaterschafts- und Elternzeit, die von einem der Elternteile genommen werden kann.
- Mutterschaftszeit: Schwangere Mitarbeiterinnen haben Anspruch auf 28 Wochen Mutterschaftszeit (bzw. 37 Wochen bei Mehrlingsgeburten). Diese Zeit beginnt in der Regel 6-8 Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin. Während der Mutterschaftszeit erhalten die Mitarbeiterinnen Mutterschaftsgeld (peněžitá pomoc v mateřství), eine staatliche Sozialversicherungsleistung, die auf den vorherigen Einkünften basiert und typischerweise etwa 70 % des reduzierten täglichen Bemessungsgrundlage beträgt.
- Vaterschaftsurlaub: Väter haben Anspruch auf 14 Kalendertage Vaterschaftsurlaub (otcovská dovolená) innerhalb der ersten sechs Wochen nach der Geburt des Kindes. Während dieses Urlaubs erhalten sie ein Vaterschaftsgeld, ebenfalls eine staatliche Sozialversicherungsleistung, ähnlich wie das Mutterschaftsgeld.
- Elternzeit: Nach der Mutterschaftszeit (oder ab der Geburt des Kindes, falls die Mutter keinen Mutterschaftsurlaub nimmt) hat jeder Elternteil Anspruch auf Elternzeit, bis das Kind drei Jahre alt ist. Während dieser Zeit erhält die Familie eine staatliche Sozialhilfe namens Elternbeihilfe (rodičovský příspěvek). Der Gesamtbetrag der Elternbeihilfe ist für jedes Kind festgelegt, und Eltern können wählen, wie sie ihn monatlich beziehen, was die Dauer der Zahlungen beeinflusst, aber nicht die Gesamtsumme. Der Arbeitsplatz muss für den Mitarbeiter bis zum dritten Lebensjahr des Kindes offen gehalten werden.
Adoptionsurlaub ist ähnlich wie Mutterschafts- und Elternzeit, angepasst an das Alter des Kindes.
Weitere Arten von Urlaub
Das tschechische Arbeitsrecht sieht auch andere Urlaubsarten für spezielle Umstände vor:
- Trauerurlaub: Mitarbeiter haben Anspruch auf bezahlte Freistellung für Beerdigungen naher Familienmitglieder. Die Dauer variiert je nach Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen.
- Studienurlaub: Mitarbeiter, die eine Weiterbildung anstreben, können eine Freistellung erhalten, die je nach Art des Studiums bezahlt oder unbezahlt sein kann.
- Urlaub bei persönlichen Hindernissen: Das Gesetz benennt verschiedene persönliche Hindernisse bei der Arbeit, wie Arzttermine, Begleitung eines Familienmitglieds zu einer medizinischen Einrichtung, Heirat oder Umzug, für die Mitarbeiter bezahlte oder unbezahlte Freistellung nach bestimmten Regeln erhalten.
- Sabbatical: Obwohl kein gesetzlicher Anspruch, bieten einige Arbeitgeber Sabbatical-Urlaub im Rahmen ihrer Benefits, meist für langjährige Mitarbeiter. Dies basiert auf der Unternehmenskultur und nicht auf gesetzlichen Vorgaben.