Employment Cost Calculator for Tschechische Republik
Calculate your complete hiring costs for Tschechische Republik employees, including payroll taxes, social security contributions, employee benefits, and management fees. This salary calculator provides accurate employer cost estimates for informed hiring decisions.
Arbeitgebersteuerbeiträge
Steuerart | Satz | Basis |
---|---|---|
Sozialversicherung | 24,8% | Bruttogehalt des Mitarbeiters (begrenzt) |
Krankenversicherung | 9% | Bruttogehalt des Mitarbeiters (ohne Begrenzung) |
Personal Income Tax (PIT) | 15% / 23% | Bruttogehalt des Mitarbeiters plus Arbeitgeber-Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträge |
Anmeldung & Einhaltung der Vorschriften
- Arbeitgeber müssen sich innerhalb von 8 Tagen nach Einstellung ihres ersten Mitarbeiters für Lohnsteuer, Sozialversicherung und Krankenversicherung anmelden.
- Monatliche Zahlungen für einbehaltene Einkommensteuer, Sozialversicherung und Krankenversicherung sind bis zum 20. des folgenden Monats fällig.
- Arbeitgeber müssen bis zum 20. März des Folgejahres eine jährliche Steuerabrechnung einreichen.
Arbeitnehmersteuerabzüge in der Tschechischen Republik werden hauptsächlich durch Lohnabzüge durch Arbeitgeber gehandhabt und umfassen Einkommensteuer, Sozialversicherung und Krankenversicherungsbeiträge. Arbeitnehmer können auch bestimmte Steuererleichterungen für Ausgaben wie Pensionsbeiträge, Lebensversicherungsprämien und Weiterbildung geltend machen.
Einkommensteuer
- Steuersätze: Es besteht ein zweistufiges System mit einem Satz von 15 % für Einkommen bis zu CZK 1.676.052 jährlich (CZK 139.671 monatlich) und 23 % für Einkommen, das diesen Schwellenwert übersteigt ab 2025.
- Steuererleichterungen / Steuervergünstigungen:
- Die Grundsteuererleichterung beträgt CZK 30.840 jährlich ab 2025.
- Zusätzliche Steuererleichterungen sind für Beiträge zu bestimmten Produkten wie Zusatzpensionsversicherung, private Lebensversicherung und andere langfristige Investitionsprodukte bis zu einem Maximum von CZK 48.000 jährlich ab 2025 möglich.
Sozialversicherung und Krankenversicherung
- Sozialversicherung: Arbeitnehmer zahlen 7,1 % ihres Bruttogehalts in die Sozialversicherung ein, die Renten, Krankheitsversicherung und Arbeitslosengeld abdeckt. Der Arbeitgeber trägt ebenfalls 24,8 %, berechnet auf das Bruttogehalt. Diese Sätze gelten ab 2025. Die maximale jährliche Bemessungsgrundlage für Sozialversicherungsbeiträge beträgt CZK 2.234.736 ab 2025.
- Krankenversicherung: Arbeitnehmer zahlen 4,5 % ihres Bruttogehalts in die Krankenversicherung ein. Der Arbeitgeber trägt zusätzlich 9 %, ebenfalls berechnet auf das Bruttogehalt. Diese Sätze gelten ab 2025. Es gibt keine jährliche Obergrenze für Krankenversicherungsbeiträge.
Weitere Abzüge und Leistungen
- Verpflegungszuschuss: Arbeitgeber können bis zu CZK 123,90 pro Tag für Mitarbeitermenüs beisteuern, was ab 2025 vollständig als Betriebsausgabe abgesetzt werden kann.
- Nicht-monetäre Leistungen: Gesundheitsbezogene Leistungen bis zu CZK 46.557 jährlich sind ab 2025 steuer- und beitragsfrei, während andere Freizeitleistungen bis zu CZK 23.278 jährlich ab 2025 steuerfrei sind. Beträge, die diese Grenzen überschreiten, unterliegen der Besteuerung und den Beiträgen.
- Spenden: Steuerliche Abzüge sind für Spenden bis zu einer bestimmten Grenze möglich. Beispielsweise haben Spenden im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise eine höhere Abzugsgrenze, die bis 2027 verlängert wurde.
- Steuererklärung: Steuererklärungen werden in der Regel vom Arbeitgeber für die Arbeitnehmer eingereicht, und vom Einzelnen, wenn das Einkommen im Kalenderjahr CZK 15.000 übersteigt. Der allgemeine Termin ist der 31. März oder der 30. Juni, wenn sie von einem Steuerberater eingereicht werden.