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Steuern in Saudi-Arabien

499 EURpro Mitarbeiter/Monat

Learn about tax regulations for employers and employees in Saudi-Arabien

Updated on April 25, 2025

Navigating the tax landscape in Saudi Arabia requires employers to understand specific obligations related to social security contributions and corporate tax, while employees benefit from the absence of personal income tax on their earnings. The Kingdom's tax system is distinct, primarily focusing on corporate income tax for foreign entities and Zakat for Saudi and GCC entities, alongside mandatory social security contributions for both employers and employees.

For companies operating within Saudi Arabia, ensuring compliance with the General Organization for Social Insurance (GOSI) regulations is a primary responsibility. These contributions are mandatory for all Saudi and non-Saudi employees working under a labor contract, covering various social insurance branches.

Employer Social Security and Payroll Tax Obligations

Employers in Saudi Arabia are required to register with GOSI and make monthly contributions on behalf of their employees. These contributions cover two main branches: the Annuities Branch and the Occupational Hazards Branch. The contribution rates are calculated based on the employee's basic wage plus the housing allowance, up to a specified ceiling.

The standard GOSI contribution rates are as follows:

Contribution Type Employer Rate Employee Rate Total Rate
Annuities Branch (Saudi) 9% 9% 18%
Occupational Hazards 2% 0% 2%
Annuities Branch (Non-Saudi) 0% 0% 0%
Unemployment Insurance (SANED) (Saudi) 0.75% 0.75% 1.5%

Hinweis: Die Beiträge für die Annuities Branch und SANED gelten nur für saudische Mitarbeiter. Der Beitrag für Occupational Hazards gilt für alle Mitarbeiter (Saudi und non-Saudi).

Die Berechnungsgrundlage für GOSI-Beiträge ist das Grundgehalt des Mitarbeiters plus die Wohnungszulage, mit einer maximalen Beitragshöhe, die regelmäßig aktualisiert wird. Arbeitgeber sind verantwortlich für die Berechnung, Abzug des Anteils des Mitarbeiters und die monatliche Überweisung des Gesamtbetrags an GOSI. Es wird keine separate "Lohnsteuer" auf den Gesamtlohn erhoben; GOSI-Beiträge sind die primären Arbeitgeberkosten, die direkt mit der Mitarbeitervergütung verbunden sind.

Income Tax Withholding Requirements

Saudi-Arabien erhebt keine persönliche Einkommensteuer auf das Einkommen von Einzelpersonen, egal ob saudische Staatsbürger oder expatriate Bewohner, die im Königreich arbeiten. Daher sind Arbeitgeber im Allgemeinen nicht verpflichtet, Einkommensteuer von den Gehältern ihrer Mitarbeiter einzubehalten.

Allerdings können Arbeitgeber bei bestimmten Zahlungen an nicht ansässige Entitäten oder Einzelpersonen für in Saudi-Arabien erbrachte Dienstleistungen Quellensteuerpflichten haben. Dies unterscheidet sich von der Lohnsteuerabzugspflicht der Mitarbeiter und gilt typischerweise für Zahlungen wie Miete, Tantiemen, Dienstleistungen usw., mit unterschiedlichen Sätzen je nach Art der Zahlung und ob ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht. Für die Standardgehaltsabrechnung von ansässigen Mitarbeitern ist kein Einkommensteuerabzug erforderlich.

Employee Tax Deductions and Allowances

Aufgrund des Fehlens einer persönlichen Einkommensteuer in Saudi-Arabien sind Mitarbeiter keinen Steuerabzügen von ihren Gehältern unterworfen. Folglich gibt es keine standardmäßigen Steuerfreibeträge oder Abzüge, die Mitarbeiter gegen ihr Einkommen geltend machen können, wie es in Ländern mit persönlichen Einkommensteuersystemen üblich ist.

Der primäre obligatorische Abzug vom Gehalt eines Mitarbeiters ist sein Anteil an der GOSI-Beitrag, der 9,75% für saudische Mitarbeiter (9% für Annuities + 0,75% für SANED) und 0% für non-Saudi Mitarbeiter beträgt. Dieser Abzug wird vom Arbeitgeber vorgenommen und als Teil des monatlichen Gesamtbeitrags an GOSI überwiesen.

Tax Compliance and Reporting Deadlines

Arbeitgeber müssen bestimmte Fristen für GOSI-Beiträge und ihre eigenen Corporate Tax- oder Zakat-Verpflichtungen einhalten.

  • GOSI-Beiträge: Monatliche GOSI-Beiträge sind in der Regel bis zum 15. Tag des Folgemonats fällig. Verspätete Zahlungen können Strafen nach sich ziehen. Arbeitgeber müssen auch neue Mitarbeiter registrieren und ausscheidende Mitarbeiter umgehend bei GOSI abmelden.
  • Corporate Tax/Zakat: Unternehmen, die im Saudi-Arabien tätig sind, unterliegen entweder der corporate income tax (für ausländische Unternehmen) oder Zakat (für saudische und GCC-Unternehmen). Die jährliche Steuer- oder Zakat-Erklärung muss in der Regel innerhalb von 120 Tagen nach Ende des Geschäftsjahres eingereicht werden. Vorauszahlungen können ebenfalls vierteljährlich für die corporate income tax erforderlich sein.

Arbeitgeber sind verantwortlich für die Führung genauer Lohnabrechnungsunterlagen, GOSI-Registrierungsdetails und Compliance-Dokumentation für mögliche Prüfungen durch GOSI oder die Zakat, Tax and Customs Authority (ZATCA).

Special Tax Considerations for Foreign Workers and Companies

Ausländische Arbeiter, die in Saudi-Arabien wohnen und arbeiten, werden hinsichtlich der persönlichen Einkommensteuer wie saudische Staatsbürger behandelt – sie unterliegen dieser nicht auf ihr im Königreich erzieltes Einkommen. Dies ist ein bedeutender Vorteil für Expatriates.

Für ausländische Unternehmen, die in Saudi-Arabien tätig sind, besteht die primäre Steuerpflicht in der corporate income tax, die mit 20% auf das bereinigte Nettoeinkommen des Unternehmens aus Aktivitäten innerhalb des Königreichs erhoben wird. Dies steht im Gegensatz zu saudischen und GCC-eigenen Unternehmen, die der Zakat unterliegen, einer islamischen Vermögenssteuer. Ausländische Unternehmen können auch der Quellensteuer auf bestimmte Zahlungen an Nicht-Residente für Dienstleistungen oder andere Einkommensquellen in Saudi-Arabien unterliegen. Das Verständnis des Unterschieds zwischen corporate income tax und Zakat sowie potenziellen Quellensteuerpflichten ist für ausländische Unternehmen entscheidend. Die Nutzung eines Employer of Record kann helfen, die Komplexitäten der lokalen Beschäftigungs- und Gehaltsabrechnungs-Compliance für ausländische Arbeiter zu verwalten, ohne dass das ausländische Unternehmen sofort eine lokale Einheit gründen muss.

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