Das Management von Mitarbeiterurlauben und Urlaubsansprüchen ist ein entscheidender Aspekt der Compliance und Mitarbeiterzufriedenheit bei der Arbeit in Litauen. Das Verständnis der Bestimmungen des lokalen Arbeitsgesetzbuchs stellt sicher, dass Unternehmen ihre gesetzlichen Verpflichtungen hinsichtlich Freizeit erfüllen, und deckt alles ab, von standardmäßigem Jahresurlaub bis hin zu spezifischen Regelungen für Krankheitstage, Elternverantwortlichkeiten und andere persönliche Umstände.
Der rechtliche Rahmen Litauens bietet klare Richtlinien zu verschiedenen Arten von Urlaub, um sicherzustellen, dass Mitarbeiter geschützte Freizeit für Erholung, persönliche Ereignisse und Gesundheitsbedürfnisse haben. Die Navigation durch diese Vorschriften ist essenziell für eine reibungslose Lohn- und Personalverwaltung, insbesondere für internationale Unternehmen, die Mitarbeitende im Land beschäftigen.
Jahresurlaub
Mitarbeitende in Litauen haben Anspruch auf eine Mindestmenge an bezahltem Jahresurlaub. Dieser Urlaub ist für Erholung und Regeneration vorgesehen.
- Mindestanspruch: Der standardmäßige Mindestjahresurlaubsanspruch beträgt 20 Arbeitstage pro Jahr. Für Mitarbeitende, die sechs Tage pro Woche arbeiten, beträgt der Mindestanspruch 24 Arbeitstage.
- Erweiterter Urlaub: Bestimmte Kategorien von Mitarbeitenden, wie unter 18-Jährige, alleinerziehende Eltern, die ein Kind unter 14 Jahren oder ein behindertes Kind unter 18 Jahren großziehen, sowie Mitarbeitende mit Behinderungen, haben Anspruch auf erweiterten Jahresurlaub von 25 Arbeitstagen (bzw. 30 Arbeitstagen bei einer Sechs-Tage-Woche).
- Anrechnung: Urlaub wird in der Regel auf Basis der Beschäftigungsdauer angerechnet. Mitarbeitende erwerben in der Regel das Recht auf vollen Jahresurlaub nach sechs Monaten Beschäftigung, wobei Urlaub oft anteilig vor Ablauf dieses Zeitraums gewährt werden kann.
- Nutzung: Der Jahresurlaub wird grundsätzlich nach einem zwischen Arbeitgeber und Mitarbeitendem vereinbarten Zeitplan gewährt. Ein Teil des Jahresurlaubs (mindestens 10 Arbeitstage oder 12 Arbeitstage bei einer Sechs-Tage-Woche) muss zusammenhängend genommen werden.
Gesetzliche Feiertage
Litauen beobachtet im Laufe des Jahres mehrere gesetzliche Feiertage. An diesen Tagen haben Mitarbeitende in der Regel Anspruch auf einen freien Tag mit Bezahlung. Wenn ein Mitarbeitender an einem gesetzlichen Feiertag arbeiten muss, steht ihm in der Regel eine erhöhte Vergütung zu.
Hier sind die in Litauen im Jahr 2025 beobachteten gesetzlichen Feiertage:
Datum | Feiertag |
---|---|
1. Januar | Neujahr |
16. Februar | Tag der Wiederherstellung des Staates Litauen |
11. März | Tag der Wiederherstellung der Unabhängigkeit Litauens |
20. April | Ostersonntag |
21. April | Ostermontag |
1. Mai | Internationaler Tag der Arbeiter |
24. Juni | Johannistag (Mittsommer) |
6. Juli | Tag der Staatlichkeit (Krönung von König Mindaugas) |
15. August | Mariä Himmelfahrt |
25. Oktober | Verfassungstag |
1. November | Allerheiligen |
24. Dezember | Heiligabend |
25. Dezember | Weihnachten |
26. Dezember | Zweiter Weihnachtstag |
Krankheitsurlaub
Mitarbeitende in Litauen haben Anspruch auf Krankheitsurlaub, wenn sie vorübergehend arbeitsunfähig sind aufgrund von Krankheit oder Verletzung.
- Anspruch: Mitarbeitende haben Anspruch auf Krankheitsurlaub auf Basis eines ärztlichen Attests, das von einem Gesundheitsfachmann ausgestellt wurde.
- Dauer: Die Dauer des Krankheitsurlaubs hängt vom Gesundheitszustand und der Einschätzung des Arztes ab.
- Bezahlung:
- Für die ersten zwei Tage der Krankheit (oder die ersten zwei Arbeitstage) zahlt der Arbeitgeber Krankengeld, das in der Regel zwischen 62,05 % und 100 % des durchschnittlichen Lohns des Mitarbeitenden liegt, wie in Tarifverträgen oder internen Richtlinien festgelegt. Der gesetzliche Mindestsatz, den der Arbeitgeber zahlt, beträgt 62,05 %.
- Ab dem dritten Krankheitstag zahlt der Staatliche Sozialversicherungsfonds (SODRA) Krankengelder, die in der Regel 62,05 % des durchschnittlichen Lohns des Mitarbeitenden betragen.
- Bedingungen: Um Krankengeld zu erhalten, muss der Mitarbeitende den Arbeitgeber informieren und ein gültiges ärztliches Attest vorlegen.
Elternzeit
Litauen bietet umfassende Elternzeitoptionen, einschließlich Mutterschafts-, Vaterschafts- und Kinderbetreuungsgeld.
- Mutterschaftsurlaub:
- Anspruch: Typischerweise 126 Kalendertage (70 Tage vor der Geburt und 56 Tage nach der Geburt, oder 14 Tage vor und 112 Tage nach der Geburt bei Komplikationen oder Mehrlingsgeburten).
- Bezahlung: Wird von SODRA mit einem Satz von 77,58 % des durchschnittlichen Lohns der Mutter gezahlt.
- Vaterschaftsurlaub:
- Anspruch: 30 Kalendertage, die innerhalb der Zeit zwischen der Geburt des Kindes und dem Erreichen des Alters von drei Monaten (bzw. sechs Monaten bei Mehrlingsgeburten) genommen werden können.
- Bezahlung: Wird von SODRA mit einem Satz von 77,58 % des durchschnittlichen Lohns des Vaters gezahlt.
- Kinderbetreuungsgeld (Elternzeit):
- Anspruch: Ein Elternteil (oder Großelternteil oder Vormund) kann bis zum Alter von drei Jahren Elternzeit nehmen. Diese kann kontinuierlich oder in Teilen genommen werden.
- Bezahlung: Wird von SODRA gezahlt. Die Dauer und der Satz des Benefits hängen von der gewählten Option ab:
- Option 1: Leistung bis zum Alter von 1 Jahr, bei einem Satz von 77,58 % des durchschnittlichen Lohns des Elternteils.
- Option 2: Leistung bis zum Alter von 2 Jahren. Der Satz beträgt 60 % des durchschnittlichen Lohns des Elternteils bis zum Alter von 1 Jahr, und 40 % bis zum Alter von 2 Jahren.
- Hinweis: Nur ein Elternteil kann gleichzeitig das Kinderbetreuungsgeld erhalten.
Weitere Arten von Urlaub
Neben den Hauptkategorien sieht das litauische Recht verschiedene andere Urlaubsarten vor, um spezifische Bedürfnisse der Mitarbeitenden zu berücksichtigen:
- Studienurlaub: Mitarbeitende, die eine formale Ausbildung absolvieren, können Anspruch auf bezahlten oder unbezahlten Urlaub für Studienzwecke haben, z. B. für Vorlesungen, Prüfungen oder Abschlussarbeiten. Die Dauer hängt von der Art des Studiums und der Vereinbarung mit dem Arbeitgeber ab.
- Trauerurlaub: Mitarbeitende erhalten in der Regel einige Tage bezahlten Urlaub im Falle des Todes eines nahen Familienmitglieds. Die genaue Dauer kann durch interne Unternehmensrichtlinien oder Tarifverträge festgelegt werden, in der Regel werden mindestens 3 Tage gewährt.
- Urlaub aus familiären Gründen: Mitarbeitende können Anspruch auf unbezahlten Urlaub aus dringenden familiären Gründen haben, z. B. bei Krankheit oder Unfall, die eine sofortige Anwesenheit erfordern.
- Sabbatical: Obwohl kein gesetzliches Recht für alle Mitarbeitenden, kann längerer unbezahlter Urlaub (Sabbatical) auf gegenseitigem Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Mitarbeitendem gewährt werden, oft für persönliche Weiterentwicklung oder Erholung nach langjähriger Beschäftigung.
- Urlaub für öffentliche Aufgaben: Mitarbeitende können Urlaub erhalten, um staatliche oder öffentliche Aufgaben zu erfüllen.