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Work permits and visas in Litauen

499 EURpro Mitarbeiter/Monat

Everything you need to know about work permits and visas for Litauen

Updated on April 25, 2025

Litauen bietet verschiedene Wege für ausländische Staatsbürger, die innerhalb seiner Grenzen eine Beschäftigung suchen, was die wachsende Wirtschaft und die Integration in die Europäische Union widerspiegelt. Die Navigation durch den Einwanderungsprozess erfordert das Verständnis der spezifischen Visa- und Arbeitserlaubnisanforderungen, die auf unterschiedliche Arten von Beschäftigung und die Staatsangehörigkeit des Antragstellers zugeschnitten sind. Das System ist darauf ausgelegt, die Einreise qualifizierter Arbeitskräfte zu erleichtern, während die Einhaltung der nationalen Arbeitsgesetze und Einwanderungsverordnungen gewährleistet wird.

Für Personen aus Ländern außerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz ist die Sicherung der entsprechenden Genehmigung ein mehrstufiger Prozess, der in der Regel die Erlangung sowohl einer Arbeitserlaubnis (oder einer Entscheidung über die Erfüllung der Bedürfnisse des Arbeitsmarktes) als auch eines nationalen Visums (Type D) umfasst. Die spezifischen Anforderungen und Verfahren können je nach Art der Arbeit, Aufenthaltsdauer und Qualifikationen der Person variieren.

Gängige Visatypen für ausländische Arbeiter

Ausländische Staatsbürger, die in Litauen arbeiten möchten, benötigen in der Regel ein Nationales Visum (Type D). Dieses Visum erlaubt Aufenthalte von mehr als 90 Tagen innerhalb eines 180-Tage-Zeitraums und ist notwendig für eine langfristige Aufenthaltserlaubnis und Beschäftigung. Während ein Schengen-Visum (Type C) kurze Aufenthalte (bis zu 90 Tage in einem 180-Tage-Zeitraum) für Geschäftsbesprechungen oder erste Erkundungen ermöglicht, berechtigt es nicht zur Beschäftigung.

Das Nationale Visum (Type D) ist der primäre Weg für ausländische Arbeiter. Es wird in der Regel auf Basis einer gültigen Arbeitserlaubnis, einer Entscheidung der litauischen Arbeitsvermittlung, die bestätigt, dass die Stelle den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes entspricht, oder in bestimmten Fällen direkt für hochqualifizierte Fachkräfte unter bestimmten Bedingungen ausgestellt.

Visatyp Zweck Maximale Dauer (initial) Schlüsselanforderung
Nationales Visum (D) Langfristiger Aufenthalt, Arbeit, Studium, Familie Bis zu 1 Jahr Arbeitserlaubnis, Entscheidung der Arbeitsvermittlung oder andere rechtliche Grundlage
Schengen-Visum (C) Kurzer Aufenthalt, Tourismus, Business (keine Arbeit) 90 Tage in 180 Tagen Nachweis des Zwecks, ausreichende Mittel, Reiseversicherung

Anforderungen und Verfahren für die Beantragung der Arbeitserlaubnis

Die meisten Nicht-EU/EEA/Schweizer Staatsbürger benötigen eine Arbeitserlaubnis, die von der litauischen Arbeitsvermittlung (Užimtumo tarnyba) ausgestellt wird, bevor sie ein Nationales Visum (Type D) beantragen. Der Arbeitgeber spielt eine entscheidende Rolle in diesem Prozess, indem er die Beantragung der Arbeitserlaubnis im Namen des ausländischen Staatsbürgers initiiert.

Zulassungskriterien:

  • Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass die Position nicht von einem litauischen oder EU/EEA/Schweizer Bürger besetzt werden kann.
  • Der ausländische Staatsbürger muss die erforderlichen Qualifikationen, Fähigkeiten und Arbeitserfahrung für die spezifische Stelle besitzen.
  • Das vorgeschlagene Gehalt und die Arbeitsbedingungen müssen den litauischen Arbeitsgesetzen entsprechen.

Antragsverfahren:

  1. Arbeitgeberantrag: Der litauische Arbeitgeber reicht einen Antrag auf eine Arbeitserlaubnis bei der litauischen Arbeitsvermittlung ein. Dabei sind Angaben zum Unternehmen, zur Stelle und zum ausländischen Kandidaten erforderlich.
  2. Arbeitsmarkttest: Die Arbeitsvermittlung prüft den Antrag, häufig durch einen Arbeitsmarkttest, um sicherzustellen, dass keine geeigneten lokalen Kandidaten verfügbar sind.
  3. Entscheidung: Bei Genehmigung stellt die Arbeitsvermittlung eine Arbeitserlaubnis aus oder bestätigt die Einhaltung der Bedürfnisse des Arbeitsmarktes (bei bestimmten Kategorien wie hochqualifizierten Fachkräften).
  4. Visumantrag: Der ausländische Staatsbürger beantragt dann ein Nationales Visum (Type D) bei einer litauischen Botschaft oder einem Konsulat in seinem Heimatland, wobei die Arbeitserlaubnis oder die Entscheidung der Arbeitsvermittlung zusammen mit anderen erforderlichen Dokumenten eingereicht werden.

Erforderliche Dokumente (für die Beantragung der Arbeitserlaubnis durch den Arbeitgeber):

  • Antragsformular.
  • Kopie des Reisepasses des ausländischen Staatsbürgers.
  • Nachweise über die Qualifikationen des ausländischen Staatsbürgers (Diplome, Zertifikate).
  • Nachweise über die Berufserfahrung (Beschäftigungsnachweise, Referenzschreiben).
  • Entwurf des Arbeitsvertrags.
  • Registrierung des Arbeitgebers.
  • Nachweis der Bemühungen, einen lokalen Kandidaten zu finden (falls zutreffend).

Bearbeitungszeiten und Gebühren:

  • Arbeitserlaubnis: Die Bearbeitung durch die litauische Arbeitsvermittlung dauert in der Regel bis zu 7 Arbeitstage für Standardanträge. Für hochqualifizierte Arbeiter kann eine Entscheidung über die Erfüllung der Bedürfnisse des Arbeitsmarktes schneller erfolgen.
  • Nationales Visum (Type D): Die Bearbeitungszeit bei der Botschaft/dem Konsulat kann variieren, beträgt aber meist zwischen 15 und 45 Tagen.
  • Gebühren: Es fällt eine staatliche Gebühr für die Bearbeitung des Arbeitserlaubnisantrags an (vom Arbeitgeber zu zahlen). Für das Nationale Visum (Type D) fällt ebenfalls eine Konsulargebühr an. Die genauen Gebühren können sich ändern und sollten bei den zuständigen Behörden oder der Botschaft bestätigt werden.

Wege zur Daueraufenthaltsgenehmigung

Ausländische Staatsbürger, die sich legal in Litauen aufhalten, können nach einer kontinuierlichen Aufenthaltsdauer, in der Regel fünf Jahre, berechtigt sein, eine Daueraufenthaltsgenehmigung zu beantragen. Diese Zeit setzt voraus, dass sie während dieser Zeit gültige temporäre Aufenthaltserlaubnisse oder Nationale Visa (Type D) besitzen.

Wichtige Voraussetzungen für die Daueraufenthaltsgenehmigung:

  • Rechtmäßiger Aufenthalt in Litauen für die erforderliche Dauer (in der Regel 5 Jahre). Abwesenheiten vom Land sind erlaubt, unterliegen jedoch Beschränkungen.
  • Nachweis ausreichender finanzieller Ressourcen zur Selbst- und Familienunterstützung.
  • Nachweis einer angemessenen Unterkunft in Litauen.
  • Grundkenntnisse der litauischen Sprache.
  • Kenntnis der Verfassung der Republik Litauen.
  • Einwandfreier Strafregisterauszug.

Der Antrag auf Daueraufenthalt wird bei der Migrationsbehörde in Litauen eingereicht. Der Prozess umfasst die Vorlage umfangreicher Nachweise, die die Einhaltung aller Anforderungen belegen.

Visum für Angehörige

Ausländische Staatsbürger mit einer gültigen temporären Aufenthaltserlaubnis oder einem Nationalen Visum (Type D) aufgrund von Beschäftigung in Litauen können oft ihre unmittelbaren Familienmitglieder mitbringen, um bei ihnen zu wohnen. Zu den unmittelbaren Familienmitgliedern zählen in der Regel Ehepartner oder eingetragene Partner sowie minderjährige Kinder (unter 18 Jahren).

Antragsverfahren für Angehörige:

Familienmitglieder müssen einen Antrag auf eine temporäre Aufenthaltserlaubnis auf Basis der Familienzusammenführung stellen. Der Antrag wird bei der Migrationsbehörde in Litauen eingereicht, oft nach Ankunft im Land mit einem bei der Beantragung des Nationalen Visums (Type D) für den Zweck der Familienzusammenführung erhaltenen Visum.

Erforderliche Dokumente für Angehörige:

  • Antragsformular.
  • Kopie des Reisepasses.
  • Nachweise über die Familienbeziehungen (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden).
  • Nachweis der gültigen Aufenthaltserlaubnis des Sponsors (des arbeitenden ausländischen Staatsbürgers) und ausreichender Einkünfte/Mittel zur Unterstützung der Familie.
  • Nachweis einer angemessenen Unterkunft in Litauen.
  • Krankenversicherung.
  • Einwandfreier Strafregisterauszug aus dem Heimatland.

Die Bearbeitungszeiten für Aufenthaltserlaubnisse für Angehörige können variieren und dauern oft mehrere Monate.

Verpflichtungen zur Visum-Compliance

Sowohl Arbeitgeber als auch ausländische Mitarbeiter haben erhebliche Verpflichtungen, um die Einhaltung der litauischen Einwanderungs- und Arbeitsgesetze sicherzustellen.

Pflichten des Arbeitgebers:

  • Sicherstellen, dass der ausländische Staatsbürger das Recht hat, in Litauen zu arbeiten (gültige Arbeitserlaubnis/Entscheidung der Arbeitsvermittlung und Nationales Visum/ Aufenthaltserlaubnis).
  • Einhaltung der Bedingungen des Arbeitsvertrags und der litauischen Arbeitsgesetze bezüglich Löhnen, Arbeitszeiten und Bedingungen.
  • Benachrichtigung der litauischen Arbeitsvermittlung und der Migrationsbehörde über Änderungen des Beschäftigungsstatus des ausländischen Mitarbeiters (z.B. Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Positions- oder Gehaltsänderungen).
  • Führung von Aufzeichnungen im Zusammenhang mit der Beschäftigung und dem rechtlichen Status des ausländischen Mitarbeiters.

Pflichten des Mitarbeiters:

  • Ständiger Besitz eines gültigen Reisepasses und einer Aufenthaltserlaubnis/Visums.
  • Einhaltung der Bedingungen ihres Visums oder ihrer Aufenthaltserlaubnis (z.B. nur für den sponsorenden Arbeitgeber arbeiten, falls zutreffend).
  • Benachrichtigung der Migrationsbehörde über Änderungen der persönlichen Umstände (z.B. Adressänderung, Familienstand).
  • Einhaltung der litauischen Gesetze und Vorschriften.
  • Rechtzeitige Erneuerung ihrer Aufenthaltserlaubnis vor Ablaufdatum.

Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen kann zu Strafen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer führen, darunter Bußgelder, Entzug der Genehmigungen und Abschiebung.

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