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Arbeitnehmerrechte in Litauen

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Discover workers' rights and protections under Litauen's labor laws

Updated on April 25, 2025

Litauens Arbeitsrechtsrahmen ist darauf ausgelegt, Arbeitnehmer zu schützen und eine faire Behandlung am Arbeitsplatz sicherzustellen. Der Labour Code der Republik Litauen ist die primäre Gesetzgebung, die Arbeitsverhältnisse regelt, und legt Mindeststandards für Verträge, Arbeitszeit, Ruhezeiten, Löhne und Kündigung fest. Arbeitgeber, die in Litauen tätig sind, sei es direkt oder über einen Employer of Record, müssen sich strikt an diese Vorschriften halten, um die Einhaltung zu gewährleisten und ein positives Arbeitsumfeld zu fördern. Das Verständnis dieser Rechte und Pflichten ist sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer von entscheidender Bedeutung.

Der rechtliche Schutz, der den Arbeitern in Litauen gewährt wird, deckt eine Vielzahl von Aspekten ab, von der ersten Einstellung bis zur Dauer der Beschäftigung und darüber hinaus bis zu ihrer Beendigung. Diese Gesetze zielen darauf ab, Ausbeutung zu verhindern, Gleichheit zu fördern und Mechanismen zur Beilegung von Streitigkeiten bereitzustellen, die zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern entstehen können. Die Einhaltung dieser Standards ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern trägt auch zu effektivem Talentmanagement und operationeller Stabilität bei.

Kündigungsrechte und -verfahren

Arbeitsverträge in Litauen können aus verschiedenen Gründen gekündigt werden, einschließlich gegenseitiger Vereinbarung, Ablauf eines befristeten Vertrags, Initiative des Arbeitnehmers, Initiative des Arbeitgebers oder Umstände außerhalb der Kontrolle der Parteien. Die vom Arbeitgeber initiierte Kündigung muss bestimmten Verfahren und Kündigungsfristen entsprechen, abhängig vom Grund der Kündigung und der Dauer der Beschäftigung.

Die Kündigung auf Initiative des Arbeitgebers erfordert in der Regel einen triftigen Grund, wie z.B. Verschulden des Arbeitnehmers (z.B. Pflichtverletzung) oder Gründe, die nicht im Verschulden des Arbeitnehmers liegen (z.B. Redundanz, Umstrukturierung). Bei Kündigungen aus Gründen, die nicht im Verschulden des Arbeitnehmers liegen, gelten gesetzliche Kündigungsfristen.

Beschäftigungsdauer Standard-Kündigungsfrist (Arbeitstage)
Weniger als 1 Jahr 15
1 Jahr oder mehr 30
Arbeitnehmer nahe dem Rentenalter 60
Arbeitnehmer mit Behinderung 60

Der Arbeitgeber muss eine schriftliche Kündigungsmitteilung vorlegen. In bestimmten Fällen, wie bei grobem Fehlverhalten, kann der Arbeitgeber den Vertrag ohne Kündigungsfrist kündigen, dies unterliegt jedoch strengen gesetzlichen Anforderungen und möglichen Anfechtungen. Abfindungen sind häufig bei Kündigungen aus Gründen, die nicht im Verschulden des Arbeitnehmers liegen, erforderlich und werden auf Basis der Dauer der Beschäftigung berechnet.

Anti-Diskriminierungsgesetze und Durchsetzung

Das litauische Recht verbietet strikt Diskriminierung im Arbeitsverhältnis aus verschiedenen Gründen. Das Prinzip der Chancengleichheit ist im Labour Code und in spezifischer Anti-Diskriminierungsgesetzgebung verankert. Arbeitgeber sind verpflichtet, gleiche Behandlung bei der Rekrutierung, den Arbeitsbedingungen, Beförderungen, Schulungen und Kündigungen sicherzustellen.

Geschützte Merkmale nach litauischem Recht umfassen:

  • Alter
  • Geschlecht
  • Sexualorientierung
  • Rasse
  • Ethnie
  • Nationalität
  • Sprache
  • Herkunft
  • Sozialer Status
  • Religion
  • Überzeugungen
  • Überzeugungen
  • Mitgliedschaft in politischen Parteien oder öffentlichen Organisationen
  • Behinderung
  • Familienstand
  • Familienverantwortlichkeiten

Sowohl direkte als auch indirekte Diskriminierung sind verboten, ebenso Belästigung im Zusammenhang mit diesen Gründen. Arbeitnehmer, die glauben, Opfer von Diskriminierung geworden zu sein, können Rechtsmittel durch interne Unternehmensverfahren, die Labour Disputes Commission oder die Gerichte einlegen. Das Office of the Equal Opportunities Ombudsperson spielt ebenfalls eine Rolle bei der Untersuchung von Beschwerden und der Förderung der Gleichheit.

Arbeitsbedingungen Standards und Vorschriften

Das litauische Recht setzt klare Standards für Arbeitszeit, Ruhezeiten und Urlaubsansprüche. Die reguläre Arbeitswoche beträgt 40 Stunden, meist auf fünf Tage verteilt. Die tägliche Arbeitszeit sollte 8 Stunden nicht überschreiten, Ausnahmen gelten jedoch für bestimmte Berufe oder unter spezifischen Vereinbarungen, vorausgesetzt, die durchschnittlichen Wochenstunden über einen Referenzzeitraum überschreiten nicht das gesetzliche Limit (in der Regel 48 Stunden, einschließlich Überstunden).

Überstunden sind grundsätzlich nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers erlaubt, außer in bestimmten gesetzlich definierten Fällen. Überstunden müssen mit einem höheren Satz vergütet werden, typischerweise 1,5-fach des regulären Lohns, oder durch zusätzliche Ruhezeit ausgeglichen werden.

Arbeitnehmer haben Anspruch auf Jahresurlaub. Die Mindestdauer des Jahresurlaubs beträgt 20 Arbeitstage (bei einer Fünf-Tage-Woche) oder 24 Arbeitstage (bei einer Sechs-Tage-Woche). Bestimmte Kategorien von Arbeitnehmern, wie Menschen mit Behinderungen oder alleinerziehende Eltern, die ein Kind unter 14 Jahren betreuen, haben Anspruch auf verlängerten Jahresurlaub. Arbeitnehmer haben auch Rechte auf andere Urlaubsarten, einschließlich Krankheitsurlaub, Mutterschaftsurlaub, Vaterschaftsurlaub und unbezahlten Urlaub. Öffentliche Feiertage werden ebenfalls beachtet, an denen Arbeitnehmer in der Regel einen freien Tag mit Bezahlung haben.

Arbeitsschutz- und Sicherheitsanforderungen

Arbeitgeber in Litauen sind gesetzlich verpflichtet, eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung für ihre Arbeitnehmer zu gewährleisten. Dazu gehört die Identifikation und Bewertung von Risiken, die Umsetzung präventiver Maßnahmen, die Bereitstellung notwendiger Sicherheitsschulungen und -ausrüstung sowie die Einhaltung spezifischer Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften, die für die Branche und die Art der Arbeit relevant sind.

Wichtige Arbeitgeberpflichten umfassen:

  • Durchführung von Risikoanalysen am Arbeitsplatz und bei Arbeitsprozessen.
  • Umsetzung von Maßnahmen zur Beseitigung oder Minimierung identifizierter Risiken.
  • Bereitstellung klarer Anweisungen und Schulungen zu Gesundheits- und Sicherheitsverfahren.
  • Bereitstellung notwendiger persönlicher Schutzausrüstung (PSA) kostenlos.
  • Sicherstellung regelmäßiger Gesundheitschecks für Arbeitnehmer, wo gesetzlich vorgeschrieben.
  • Untersuchung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.
  • Konsultation mit Arbeitnehmern oder deren Vertretern zu Gesundheits- und Sicherheitsfragen.

Arbeitnehmer haben ebenfalls Pflichten, Sicherheitsanweisungen zu befolgen, die bereitgestellte Ausrüstung korrekt zu verwenden und Gefahren zu melden. Sie haben das Recht, die Arbeit zu verweigern, wenn eine unmittelbare und ernsthafte Gefahr für ihr Leben oder ihre Gesundheit besteht, vorausgesetzt, sie informieren den Arbeitgeber sofort.

Streitbeilegungsmechanismen

Bei Problemen oder Streitigkeiten am Arbeitsplatz bietet das litauische Recht mehrere Wege zur Lösung. Der erste Schritt ist oft, die Angelegenheit direkt zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber durch interne Verfahren oder Gespräche zu klären.

Wenn keine Einigung erzielt werden kann, können Arbeitnehmer die Labour Disputes Commission (Darbo ginčų komisija) anrufen. Diese Kommissionen sind außergerichtliche Gremien, die vom Staatlichen Arbeitsinspektorat eingerichtet wurden. Sie bieten eine relativ schnelle und zugängliche Möglichkeit, individuelle Arbeitsstreitigkeiten zu klären, z.B. bezüglich Löhnen, Arbeitszeit, Urlaub, Disziplinarmaßnahmen und Kündigung. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber können einen Antrag bei der Kommission stellen. Die Entscheidung der Kommission ist bindend, sofern kein Rechtsmittel eingelegt wird.

Wenn eine Partei mit der Entscheidung der Labour Disputes Commission nicht einverstanden ist, kann sie innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens Berufung beim Bezirksgericht einlegen. Das Gerichtsverfahren stellt die letzte Stufe der Streitbeilegung dar und bietet einen formellen Rechtsweg zur Lösung komplexer oder ungelöster Arbeitskonflikte. Arbeitnehmer können während des gesamten Verfahrens auch Unterstützung durch Gewerkschaften oder Rechtsanwälte in Anspruch nehmen.

Martijn
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