Rivermate | Lesotho landscape
Rivermate | Lesotho

Vereinbarungen in Lesotho

499 EURpro Mitarbeiter/Monat

Learn about employment contracts and agreements in Lesotho

Updated on April 25, 2025

Die Etablierung konformer Beschäftigungsverhältnisse in Lesotho erfordert ein umfassendes Verständnis der lokalen Arbeitsgesetze und der spezifischen Anforderungen an Arbeitsverträge. Ein gut ausgearbeiteter Vertrag ist grundlegend, da er die Bedingungen der Beschäftigung für sowohl den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer klar umreißt, die rechtliche Konformität gewährleistet und potenzielle Streitigkeiten minimiert.

Die Navigation durch die Feinheiten der Arbeitsgesetzgebung in Lesotho ist entscheidend für Unternehmen, die im Land Beschäftigte einstellen. Richtig strukturierte Arbeitsverträge sind nicht nur Verwaltungsdokumente; sie sind rechtlich bindende Verträge, die bestimmten gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Inhalt, Dauer und Beendigung entsprechen müssen.

Arten von Arbeitsverträgen

Arbeitsverträge in Lesotho werden hauptsächlich nach ihrer Dauer kategorisiert. Die zwei Haupttypen sind Verträge auf unbestimmte Zeit und Verträge auf bestimmte Zeit. Die Art der Arbeit und die Bedürfnisse des Arbeitgebers bestimmen in der Regel den geeigneten Vertragstyp.

Vertragstyp Beschreibung Wichtige Merkmale
Unbefristet Dauert an, bis er von einer der Parteien gemäß den gesetzlichen Verfahren gekündigt wird. Standardvertrag für laufende Rollen; kein vorbestimmtes Enddatum.
Befristet Gültig für einen bestimmten Zeitraum oder bis eine bestimmte Aufgabe abgeschlossen ist. Muss Start- und Enddaten oder das Ereignis, das die Beendigung auslöst, angeben; wird oft für Projekte oder temporäre Bedürfnisse verwendet.

Befristete Verträge sollten die Dauer oder das spezifische Projekt/die Aufgabe klar definieren. Die wiederholte Verwendung kurzer befristeter Verträge für laufende Arbeiten kann überprüft werden und könnte potenziell als unbefristliche Beschäftigung angesehen werden.

Wesentliche Klauseln in Arbeitsverträgen

Das Gesetz in Lesotho schreibt vor, dass bestimmte Informationen in schriftlichen Arbeitsverträgen enthalten sein müssen, um Transparenz zu gewährleisten und beide Parteien zu schützen. Während zusätzliche Klauseln aufgenommen werden können, sind bestimmte Einzelheiten gesetzlich vorgeschrieben.

Pflichtklauseln umfassen typischerweise:

  • Namen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers
  • Arbeitsort
  • Berufsbezeichnung oder Tätigkeitsbeschreibung
  • Datum des Arbeitsbeginns
  • Erwartete Dauer des Vertrags (bei befristeten Verträgen)
  • Lohnsatz, Berechnungsmethode und Zahlungsfrequenz
  • Arbeitsstunden
  • Urlaubsansprüche (z.B. Jahresurlaub, Krankheitsurlaub)
  • Kündigungsfrist durch eine der Parteien
  • Alle anderen für das Beschäftigungsverhältnis relevanten Bedingungen

Diese Klauseln bieten einen klaren Rahmen für das Beschäftigungsverhältnis und sind wesentlich für die rechtliche Konformität.

Regelungen und Praktiken zur Probezeit

Arbeitsverträge in Lesotho enthalten häufig eine Probezeit, die es sowohl dem Arbeitgeber als auch dem Arbeitnehmer ermöglicht, die Eignung zu beurteilen. Obwohl sie nicht in allen Verträgen zwingend vorgeschrieben ist, ist sie eine gängige Praxis, insbesondere bei unbefristeten Verträgen.

  • Typische Dauer: Probezeiten sind in der Regel auf eine bestimmte Dauer begrenzt. Eine gängige Praxis ist eine Dauer von bis zu drei Monaten, wobei längere Perioden je nach Komplexität der Rolle zulässig sein können, vorausgesetzt, sie sind angemessen und im Vertrag vereinbart.
  • Zweck: Die Zeit erlaubt es dem Arbeitgeber, die Leistung, das Verhalten und die Eignung des Mitarbeiters zu bewerten, und dem Arbeitnehmer, die Arbeit und das Arbeitsumfeld zu beurteilen.
  • Beendigung während der Probezeit: Während der Probezeit kann der Vertrag in der Regel mit kürzerer Kündigungsfrist als nach der Probezeit gekündigt werden, oder manchmal mit sofortiger Wirkung, sofern die Kündigung fair ist und auf der Leistung oder dem Verhalten des Mitarbeiters während dieser Zeit basiert.

Die Bedingungen der Probezeit, einschließlich ihrer Dauer und der Kündigungsbedingungen, sollten klar im Arbeitsvertrag festgelegt werden.

Vertraulichkeits- und Wettbewerbsverbotsklauseln

Arbeitgeber in Lesotho können Klauseln zu Vertraulichkeit und Wettbewerbsverbot aufnehmen, um Geschäftsinteressen zu schützen.

  • Vertraulichkeit: Klauseln, die von den Arbeitnehmern verlangen, sensible Geschäftsinformationen während und nach der Beschäftigung vertraulich zu behandeln, sind in der Regel durchsetzbar, sofern sie im Umfang und in der Dauer angemessen sind.
  • Wettbewerbsverbot: Klauseln, die einen Arbeitnehmer daran hindern, nach Verlassen des Unternehmens für einen Wettbewerber zu arbeiten oder ein konkurrierendes Geschäft zu gründen, unterliegen einer strengeren Überprüfung. Damit ein Wettbewerbsverbot durchsetzbar ist, muss es in Bezug auf:
    • geografisches Gebiet
    • Dauer
    • Umfang der eingeschränkten Tätigkeiten
    • das legitime Interesse, das der Arbeitgeber schützen möchte angemessen sein. Gerichte beurteilen, ob die Klausel zu weit gefasst oder gegen die öffentliche Ordnung verstößt. Übermäßig restriktive Klauseln werden wahrscheinlich für nicht durchsetzbar gehalten.

Es ist ratsam, solche Klauseln sorgfältig zu formulieren, um sicherzustellen, dass sie angemessen sind und einen legitimen Geschäftszweck verfolgen, um ihre Durchsetzbarkeit zu erhöhen.

Anforderungen an Vertragsänderungen und -beendigung

Die Änderung oder Beendigung eines Arbeitsvertrags in Lesotho muss bestimmten gesetzlichen Verfahren entsprechen.

  • Änderung: Jede wesentliche Änderung der Bedingungen des Arbeitsverhältnisses, wie Änderungen der Aufgaben, Arbeitszeiten oder Vergütung, erfordert in der Regel die Zustimmung beider Parteien. Einseitige Änderungen durch den Arbeitgeber können als Vertragsverletzung oder unfaire Arbeitspraktik angesehen werden. Es ist gute Praxis, alle vereinbarten Änderungen schriftlich in einer Ergänzung zum Originalvertrag festzuhalten.
  • Beendigung: Die Beendigung eines Arbeitsvertrags muss aus einem triftigen Grund erfolgen und einem fairen Verfahren folgen. Triftige Gründe für die Beendigung umfassen typischerweise:
    • Fehlverhalten
    • Unfähigkeit (schlechte Leistung oder Krankheit)
    • Betriebsbedingte Gründe (Entlassung/Redundanz)
    • gegenseitiges Einvernehmen
    • Ablauf eines befristeten Vertrags
    • Rücktritt durch den Arbeitnehmer Die erforderliche Kündigungsfrist ist oft im Vertrag festgelegt, unterliegt jedoch den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestfristen, die in der Regel von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängen. Eine Kündigung wegen Fehlverhaltens oder Unfähigkeit erfordert ein faires Anhörungsverfahren. Die Beendigung aus betrieblichen Gründen erfordert die Konsultation mit den Arbeitnehmern oder deren Vertretern und die Einhaltung spezifischer gesetzlicher Schritte.
Martijn
Daan
Harvey

Bereit, Ihr globales Team zu erweitern?

Sprechen Sie mit einem Experten