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Steuern in Lesotho

Detaillierte Steuerpflichten

Informieren Sie sich über Steuervorschriften für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Lesotho.

Lesotho taxes overview

Lesotho betreibt ein progressives Einkommensteuersystem, das von der Lesotho Revenue Authority (LRA) verwaltet wird. Sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmen unterliegen der Besteuerung ihres in Lesotho erzielten oder daraus abgeleiteten Einkommens. Für Arbeitgeber beinhaltet dies das Verständnis der Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Quellensteuer auf das Einkommen der Mitarbeiter (PAYE) und gegebenenfalls Beiträgen zu Sozialversicherungen oder anderen lohnbezogenen Schemen. Mitarbeiter wiederum unterliegen der Einkommensteuer auf ihre Einkünfte, mit Bestimmungen für bestimmte Abzüge und Freibeträge, die ihr steuerpflichtiges Einkommen verringern können. Die Navigation dieser Anforderungen ist entscheidend für die Einhaltung der Vorschriften und einen reibungslosen Ablauf der Payroll.

Die Einhaltung der Steuergesetze in Lesotho ist für Unternehmen, die im Land tätig sind, unerlässlich, unabhängig davon, ob sie lokale oder internationale Einheiten mit Mitarbeitenden sind. Dies umfasst die korrekte Berechnung und Abführung der Steuern, die Führung genauer Aufzeichnungen, und die Einhaltung aller Meldefristen. Das Verständnis der spezifischen Sätze, Schwellenwerte und Compliance-Verfahren, die für das Steuerjahr gelten, ist eine grundlegende Voraussetzung für das Management von Beschäftigung in Lesotho.

Arbeitgeber Sozialversicherungs- und Lohnsteuerpflichten

Arbeitgeber in Lesotho sind vor allem verantwortlich für die Einbehaltung und Abführung der Einkommensteuer ihrer Mitarbeitenden im Rahmen des Pay As You Earn (PAYE)-Systems. Während ein umfassendes obligatorisches Sozialsystem, ähnlich dem vieler anderer Länder, noch entwickelt wird, können spezifische Arbeitgeberbeitragssätze für ein vollständig umgesetztes nationales Schema gelten. Arbeitgeber sollten sich über den Status und die Anforderungen des National Social Security Scheme (NSSS) informieren, während es ausgerollt wird. Über PAYE hinaus gibt es in Lesotho im Allgemeinen keine weiteren bedeutenden obligatorischen lohnbezogenen Steuerarten, die auf den Gesamtlohnbetrag erhoben werden. Der Schwerpunkt liegt weiterhin stark auf der korrekten Berechnung und Abführung der Einkommensteuer der Mitarbeitenden.

Anforderungen an die Quellensteuer auf Einkommen

Arbeitgeber sind verpflichtet, die Einkommensteuer von ihrer Bruttogehalt der Mitarbeitenden bei jeder Abrechnungsperiode (monatlich, wöchentlich usw.) gemäß dem PAYE-System einzubehalten. Die Höhe der einzubehaltenden Steuer basiert auf dem steuerpflichtigen Einkommen des Mitarbeiters sowie den aktuellen Einkommensteuersätzen und -stufen. Steuerpflichtiges Einkommen umfasst Gehalt, Löhne, Boni, Zulagen (sofern nicht ausdrücklich befreit) und geldwerte Vorteile.

Die Einkommensteuersätze für Einzelpersonen in Lesotho sind progressiv. Während die spezifischen Sätze für 2025 noch gesetzlich bestätigt werden müssen, folgt die Struktur typischerweise einem gestaffelten System. Basierend auf den jüngsten Steuerjahren wird für 2025 voraussichtlich folgende Struktur erwartet:

Steuerpflichtiges Einkommen (LSL pro Jahr) Steuerquote
0 - 72.000 20%
Über 72.000 30%

Arbeitgeber müssen die offiziellen Steuertabellen oder Berechnungsmethoden der Lesotho Revenue Authority verwenden, um den korrekten PAYE-Betrag zu bestimmen, der von der Vergütung jedes Mitarbeiters einzubehalten ist. Die jährlichen Schwellenwerte werden anteilig berechnet, wenn Mitarbeitende häufiger als jährlich bezahlt werden (z.B. monatlich, wöchentlich).

Mitarbeiterabzüge und Freibeträge

Mitarbeitende in Lesotho können Anspruch auf bestimmte Abzüge und Freibeträge haben, die ihr steuerpflichtiges Einkommen reduzieren und somit ihre PAYE-Verpflichtung verringern. Gängige Abzüge und Freibeträge, die möglich sind, umfassen:

  • Pensionsbeiträge: Beiträge, die ein Arbeitnehmer an eine genehmigte Pensions- oder Altersvorsorgekasse leistet, sind in der Regel steuerlich absetzbar, bis zu einer bestimmten Grenze.
  • Krankenversicherungsbeiträge: Beiträge eines Mitarbeitenden an eine registrierte medizinische Versorgungseinrichtung können ebenfalls absetzbar sein, häufig bis zu einem festgelegten Limit.
  • Andere genehmigte Abzüge: Spezifische andere Abzüge können gemäß dem Income Tax Act erlaubt sein, z.B. bestimmte Spenden oder Ausgaben, obwohl diese für reguläre Mitarbeitende weniger üblich sind als Pensions- und Krankenversicherungsbeiträge.

Arbeitgeber müssen diese genehmigten Abzüge bei der Berechnung des steuerpflichtigen Einkommens eines Mitarbeiters für PAYE-Zwecke korrekt berücksichtigen, sofern der Mitarbeitende die erforderliche Dokumentation oder Informationen vorlegt.

Steuer-Compliance und Fristen für die Berichterstattung

Arbeitgeber in Lesotho haben spezifische Fristen für die Meldung und Abführung des einbehaltenen PAYE von den Gehältern der Mitarbeitenden. Die wichtigsten Verpflichtungen umfassen:

  • Monatliche PAYE-Meldungen und Zahlungen: Arbeitgeber sind verpflichtet, eine monatliche PAYE-Meldung einzureichen und den gesamten einbehaltenen Steuerbetrag an die Lesotho Revenue Authority abzuführen. Die Frist ist in der Regel der 15. Tag des Folgemonats, in dem die Steuer einbehalten wurde.
  • Jährliche Abstimmung: Arbeitgeber müssen eine jährliche Abstimmung des insgesamt einbehaltenen und abgeführten PAYE für das Steuerjahr (das vom 1. April bis 31. März läuft) für alle Mitarbeitenden einreichen. Diese Jahresmeldung, oft begleitet von Mitarbeitersteuerbescheinigungen (P16), ist normalerweise bis zum 30. Juni nach Ende des Steuerjahres fällig.
  • Mitarbeitersteuerbescheinigungen (P16): Arbeitgeber müssen jedem Mitarbeitenden eine P16-Bescheinigung ausstellen, in der das gesamte Entgelt, die Abzüge und der einbehaltene PAYE während des Steuerjahres aufgeführt sind. Diese Bescheinigungen ermöglichen es den Mitarbeitenden, ihre Einkommenssteuererklärungen einzureichen, falls erforderlich.

Das Versäumnis dieser Fristen oder fehlerhafte Berichte kann zu Strafen und Zinskosten führen.

Besondere steuerliche Überlegungen für ausländische Arbeitnehmer und Unternehmen

Ausländische Arbeitnehmer und Unternehmen, die in Lesotho tätig sind, unterliegen spezifischen Steuerregeln.

  • Ausländische Arbeitnehmer (Expatriates): Nicht-ansässige Personen, die Einkommen aus Quellen innerhalb Lesothos erzielen, unterliegen der Lesotho-Einkommensteuer auf dieses Einkommen. Wird ein Mitarbeitender von einem Unternehmen in Lesotho beschäftigt, unterliegt dessen Vergütung der PAYE-Quellensteuer durch den Arbeitgeber, ähnlich wie bei ansässigen Mitarbeitenden. Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Lesotho und anderen Ländern können Erleichterungen bei der Doppelbesteuerung bieten oder Steuerpflichten für in Lesotho arbeitende Personen aus diesen Ländern modifizieren. Der steuerliche Wohnsitzstatus des ausländischen Mitarbeiters ist entscheidend für die Feststellung der vollständigen Steuerpflicht (z.B. ob nur Lesotho-quellendes Einkommen oder weltweites Einkommen besteuert wird, falls sie als ansässig gelten).
  • Ausländische Unternehmen: Ausländische Unternehmen, die in Lesotho über eine Niederlassung oder eine ständige Vertretung tätig sind, unterliegen der Körperschaftsteuer auf die Gewinne, die ihren in Lesotho ansässigen Tätigkeiten zurechenbar sind. Wenn ein ausländisches Unternehmen Mitarbeitende in Lesotho beschäftigt, auch wenn diese ausländische Staatsbürger sind, gilt das Unternehmen in Lesotho als Arbeitgeber und muss sich bei der LRA registrieren sowie allen PAYE-, Melde- und Abfuhrpflichten für diese Mitarbeitenden nachkommen. Zahlungen, die von leseothischen Unternehmen an nicht ansässige ausländische Unternehmen für Dienstleistungen oder Lizenzgebühren erfolgen, können ebenfalls einer Quellensteuer unterliegen.

Das Verständnis dieser speziellen Vorschriften und möglicher treaty-bezogener Implikationen ist für ausländische Unternehmen und deren Mitarbeitende entscheidend, um die Einhaltung der Lesotho-Steuergesetzgebung sicherzustellen.

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