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Urlaub in Jersey

499 EURpro Mitarbeiter/Monat

Understand employee leave entitlements and policies in Jersey

Updated on April 27, 2025

Das Management von Mitarbeiterurlauben und Urlaubsansprüchen ist ein entscheidender Aspekt des Workforce Managements in Jersey. Arbeitgeber müssen die lokalen Vorschriften hinsichtlich Mindesturlaub, Feiertagen, Krankengeld und verschiedener Formen von Elternzeit und anderen gesetzlichen Urlaubsansprüchen einhalten. Das Verständnis dieser Anforderungen ist wesentlich für die Einhaltung der Vorschriften und die Pflege positiver Mitarbeiterbeziehungen, um sicherzustellen, dass Mitarbeitende ihre gesetzlich vorgeschriebene Auszeit erhalten.

Das Arbeitsrecht in Jersey legt klare Mindeststandards für den Mitarbeiterurlaub fest. Während Arbeitgeber frei sind, großzügigere Bedingungen anzubieten, dürfen sie nicht weniger als die gesetzlichen Mindestansprüche gewähren. Diese Ansprüche decken eine Vielzahl von Umständen ab, von Jahresurlaub bis hin zu unvorhergesehenen Krankheiten und bedeutenden Lebensereignissen wie der Geburt oder Adoption eines Kindes.

Jahresurlaub

In Jersey haben Mitarbeitende Anspruch auf einen gesetzlichen Mindestbetrag an bezahltem Jahresurlaub. Dieser Anspruch basiert auf der Anzahl der Tage, die pro Woche gearbeitet werden.

  • Mitarbeitende, die 5 Tage pro Woche arbeiten, haben Anspruch auf mindestens 4 Wochen bezahlten Jahresurlaub plus die Entsprechung von 8 Feiertagen. Das ergibt insgesamt 28 Tage bezahlten Urlaub pro Jahr.
  • Für Mitarbeitende, die weniger als 5 Tage pro Woche arbeiten, wird der Anspruch anteilig berechnet. Das Minimum sind 4 Wochen Urlaub plus eine anteilige Entsprechung von 8 Feiertagen.

Der Urlaub sammelt sich im Laufe des Jahres an. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass Mitarbeitende ihren vollen Anspruch innerhalb des jeweiligen Urlaubsjahres nehmen können. Die Bezahlung für den Jahresurlaub sollte zum normalen Lohn des Mitarbeitenden erfolgen.

Feiertage

Mitarbeitende in Jersey haben in der Regel Anspruch auf bezahlte Freizeit an Feiertagen. Die in Jersey üblichen Feiertage sind:

Datum Feiertag
1. Januar Neujahr
21. März Karfreitag
24. März Ostermontag
5. Mai Early May Bank Holiday
26. Mai Spring Bank Holiday
25. August Summer Bank Holiday
25. Dezember Weihnachten
26. Dezember Boxing Day

Wenn ein Feiertag auf ein Wochenende fällt, wird oft ein Ersatztag genommen, meist der nächste Arbeitstag. Mitarbeitende, die an einem Feiertag arbeiten müssen, könnten Anspruch auf erhöhtes Gehalt oder Freizeitausgleich haben, abhängig von ihrem Vertrag und der Arbeitgeberpolitik. Sie haben jedoch immer Anspruch auf die Entsprechung von 8 Feiertagen pro Jahr zusätzlich zu ihren 4 Wochen Jahresurlaub.

Krankheitsurlaub

Mitarbeitende in Jersey haben Anspruch auf gesetzliches Krankengeld (SSP), sofern sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, einschließlich einer ausreichenden Betriebszugehörigkeit.

  • Mitarbeitende haben Anspruch auf SSP für bis zu 26 Wochen innerhalb eines 52-Wochen-Zeitraums.
  • SSP wird nach einer Qualifikationsfrist von drei aufeinanderfolgenden Krankheitstagen gezahlt (Wartetage).
  • Der Satz des SSP wird von der Regierung festgelegt und kann jährlich geändert werden.
  • Mitarbeitende sind in der Regel verpflichtet, ihre Krankheit ihrem Arbeitgeber zu melden und eine ärztliche Bescheinigung (medizinisches Attest) bei Abwesenheit von mehr als einer bestimmten Dauer, typischerweise sieben aufeinanderfolgenden Tagen, vorzulegen.

Arbeitgeber können auch vertragliche Krankengeldregelungen anbieten, die großzügiger sind als die gesetzlichen Mindestanforderungen.

Elternzeit

Das Gesetz in Jersey gewährt Ansprüche für Mitarbeitende, die im Zusammenhang mit der Geburt oder Adoption eines Kindes Urlaub nehmen.

Mutterschaftsurlaub

Anspruchsberechtigte Mitarbeitende haben Anspruch auf bis zu 52 Wochen Mutterschaftsurlaub.

  • Die ersten 2 Wochen sind obligatorischer Urlaub unmittelbar nach der Geburt.
  • Der verbleibende Urlaub kann flexibel genommen werden.
  • Es kann Anspruch auf gesetzliche Mutterschaftsleistung bestehen, sofern die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Dauer und Höhe der Leistung werden von der Regierung festgelegt.

Vaterschaftsurlaub

Anspruchsberechtigte Mitarbeitende haben Anspruch auf bis zu 2 Wochen Vaterschaftsurlaub.

  • Dieser Urlaub muss innerhalb von 8 Wochen nach Geburt oder Adoption genommen werden.
  • Es kann Anspruch auf gesetzliche Vaterschaftsleistung bestehen, vorbehaltlich der Anspruchsvoraussetzungen.

Adoptionsurlaub

Anspruchsberechtigte Mitarbeitende, die ein Kind adoptieren, haben Anspruch auf Urlaub, der dem Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub entspricht.

  • Ein Elternteil (der primäre Adoptierende) hat Anspruch auf bis zu 52 Wochen Adoptionsurlaub, ähnlich wie beim Mutterschaftsurlaub.
  • Der andere Elternteil hat Anspruch auf bis zu 2 Wochen Urlaub, ähnlich wie beim Vaterschaftsurlaub.
  • Es kann Anspruch auf gesetzliche Adoptionsleistung bestehen, vorbehaltlich der Anspruchsvoraussetzungen.

Weitere Urlaubsarten

Neben den Hauptkategorien sieht das Gesetz in Jersey auch andere Urlaubsarten in bestimmten Situationen vor.

  • Trauerurlaub: Mitarbeitende haben Anspruch auf eine angemessene unbezahlte Auszeit nach dem Tod eines Angehörigen. Einige Arbeitgeber bieten bezahlten Trauerurlaub an.
  • Zeit für Angehörige: Mitarbeitende haben das Recht, eine angemessene unbezahlte Auszeit zu nehmen, um unerwartete Probleme mit einem Angehörigen zu regeln, z. B. bei Krankheit oder Verletzung.
  • Studienurlaub: Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf bezahlten oder unbezahlten Studienurlaub, obwohl einige Arbeitgeber dies als vertraglichen Vorteil anbieten.
  • Sabbatical: Sabbatical ist kein gesetzlicher Anspruch und liegt ganz im Ermessen des Arbeitgebers.
Martijn
Daan
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