Verstehen der steuerlichen Landschaft in Jersey ist entscheidend für Unternehmen, die Mitarbeiter auf der Insel beschäftigen. Jersey betreibt ein eigenständiges Steuersystem, das vom UK getrennt ist, mit spezifischen Regeln, die sowohl die Arbeitgeberpflichten als auch die Mitarbeitereinkünfte betreffen. Das Navigieren durch diese Anforderungen gewährleistet die Einhaltung der Vorschriften und einen reibungslosen Gehaltsabrechnungsprozess für Unternehmen, die lokal tätig sind oder in die Gerichtsbarkeit expandieren.
Für das Steuerjahr 2025 sind Arbeitgeber in Jersey verantwortlich dafür, das Income Tax Instalment Scheme (ITIS) von den Einkünften der Mitarbeiter abzuziehen und Class 1 Social Security-Beiträge für ihre Belegschaft zu zahlen. Arbeitnehmer profitieren wiederum von verschiedenen persönlichen Freibeträgen und können für bestimmte Steuerabzüge in Frage kommen, die ihr gesamtes steuerpflichtiges Einkommen reduzieren. Es ist unerlässlich, über die relevanten Sätze, Schwellenwerte und Fristen informiert zu bleiben.
Arbeitgeber Social Security- und Lohnsteuerpflichten
Arbeitgeber in Jersey sind verpflichtet, Class 1 Social Security-Beiträge für ihre Mitarbeiter zu zahlen. Diese Beiträge werden auf Grundlage des Bruttoeinkommens eines Mitarbeiters bis zu einer bestimmten jährlichen Einkommensgrenze berechnet. Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer leisten einen Prozentsatz des Einkommens des Mitarbeiters.
Zusätzlich zu den Standard-Class 1-Beiträgen gibt es auch einen Long-Term Care-Beitrag, der sowohl von Arbeitgebern als auch von Arbeitnehmern auf Einkünfte bis zu derselben jährlichen Grenze zu zahlen ist.
Für das Steuerjahr 2025 werden die Beitragssätze und Einkommensgrenzen für Class 1 voraussichtlich einem ähnlichen Aufbau wie in den Vorjahren folgen, vorbehaltlich einer jährlichen Überprüfung. Die Sätze werden typischerweise auf das Bruttoeinkommen angewendet, einschließlich der meisten geldwerten Vorteile.
Beitragstyp | Arbeitgeberrate | Arbeitnehmerrate |
---|---|---|
Class 1 Social Security | % des Einkommens | % des Einkommens |
Long-Term Care | % des Einkommens | % des Einkommens |
Hinweis: Die spezifischen Prozentsätze und die jährliche Einkommensgrenze für 2025 unterliegen der offiziellen Bestätigung und werden in der Regel näher am Beginn des Steuerjahres bekannt gegeben.
Arbeitgeber sind verantwortlich für die Berechnung und Abzug des Anteils der Beiträge der Mitarbeiter von deren Gehalt sowie für die monatliche Überweisung sowohl der Arbeitgeber- als auch der Arbeitnehmerbeiträge an die Social Security Department.
Einkommensteuer-Quellensteuerpflichten
Jersey betreibt das Income Tax Instalment Scheme (ITIS), das von Arbeitgebern verlangt, die Einkommensteuer direkt von den Einkünften ihrer Mitarbeiter im Laufe des Jahres abzuziehen. Die zu erhebende Steuer wird durch einen vom Taxes Office ausgestellten Steuercode für jeden Mitarbeiter bestimmt. Dieser Code spiegelt die persönlichen Freibeträge des Mitarbeiters und andere relevante Steuererleichterungen wider.
Arbeitgeber erhalten die Steuercodes elektronisch oder per offizieller Benachrichtigung. Es ist verpflichtend, den korrekten Steuercode anzuwenden, um die monatliche oder wöchentliche Steuerabzug zu berechnen. Die Berechnung erfolgt durch Anwendung des Prozentsatzes des Steuercodes auf das Bruttogehalt.
Arbeitgeber müssen die gesamten ITIS-Abzüge, die von allen Mitarbeitern eingezogen wurden, monatlich an das Taxes Office überweisen. Das Versäumnis, die Steuer korrekt abzuziehen oder die Zahlungen rechtzeitig zu leisten, kann zu Strafen führen.
Steuerliche Abzüge und Freibeträge für Arbeitnehmer
Arbeitnehmer in Jersey haben Anspruch auf verschiedene persönliche Freibeträge, die ihr steuerpflichtiges Einkommen reduzieren. Diese Freibeträge sind im ITIS-Steuercode enthalten, der vom Taxes Office ausgestellt wird. Häufige Freibeträge umfassen:
- Persönlicher Freibetrag: Ein Grundfreibetrag für jeden Steuerzahler.
- Ehegattenfreibetrag: Ein zusätzlicher Freibetrag für verheiratete Paare oder eingetragene Lebenspartner.
- Kinderfreibetrag: Ein Freibetrag für abhängige Kinder.
- Kinderbetreuungsfreibetrag: Für qualifizierte Kinderbetreuungskosten.
- Abhängiger Verwandter Freibetrag: Für die Unterstützung bestimmter abhängiger Verwandter.
- Haushaltsverantwortungsfreibetrag: Für alleinerziehende Eltern mit Kindern.
Arbeitnehmer können auch Anspruch auf Abzüge für bestimmte Ausgaben haben, die ihr steuerpflichtiges Einkommen weiter reduzieren können. Diese umfassen häufig:
- Anerkannte Pensionsbeiträge.
- Zinsen für ein Darlehen, das zum Kauf einer Hauptwohnung verwendet wird (vorbehaltlich Grenzen).
- Bestimmte andere spezifische Ausgaben, wie sie im Steuerrecht definiert sind.
Arbeitnehmer erklären ihr Einkommen und beantragen jährlich Freibeträge und Abzüge in ihrer persönlichen Steuererklärung. Das Taxes Office berechnet dann die endgültige Steuerpflicht und stellt eine Steuerbescheid aus, wobei gegebenenfalls ihr ITIS-Code für das folgende Jahr angepasst wird.
Steuerliche Einhaltung und Meldefristen
Arbeitgeber in Jersey haben mehrere wichtige Verpflichtungen zur Einhaltung der Vorschriften und Fristen im Jahresverlauf:
- Monatliche ITIS- und Sozialversicherungszahlungen: Sowohl die ITIS-Abzüge als auch die Sozialversicherungsbeiträge müssen bis zu bestimmten Fristen jeden Monat an die jeweiligen Abteilungen überwiesen werden (in der Regel um den 15. des Folgemonats).
- Jährliche elektronische Arbeitgebermeldung (AER): Arbeitgeber müssen eine jährliche Meldung einreichen, die die Einkünfte der Mitarbeiter, ITIS-Abzüge und Sozialversicherungsbeiträge des vorherigen Kalenderjahres detailliert. Diese Meldung ist in der Regel bis Ende Februar eines jeden Jahres fällig.
- Steuererklärungen der Arbeitnehmer: Arbeitnehmer sind verpflichtet, ihre persönliche Steuererklärung jährlich einzureichen, in der Regel bis Ende Mai nach dem Steuerjahr.
Die Einhaltung dieser Fristen ist entscheidend, um Strafen und Zinszahlungen zu vermeiden. Arbeitgeber müssen genaue Lohn- und Gehaltsaufzeichnungen führen, um ihre Einreichungen zu unterstützen.
Besondere steuerliche Überlegungen für ausländische Arbeitnehmer und Unternehmen
Ausländische Arbeitnehmer und Unternehmen, die in Jersey tätig sind, stehen vor spezifischen steuerlichen Überlegungen, die hauptsächlich mit dem Wohnsitzstatus zusammenhängen.
- Wohnsitz: Der Steuerstatus einer Person (resident, gewöhnlich ansässig oder non-resident) beeinflusst ihre Steuerpflicht in Jersey erheblich. Der Wohnsitz wird anhand der Anzahl der Tage auf der Insel und anderer Verbindungsfaktoren bestimmt. Residents werden in der Regel auf ihr weltweites Einkommen besteuert, während Non-Residents in der Regel nur auf in Jersey bezogene Einkünfte besteuert werden.
- Nicht-Resident-Arbeitnehmer: Wenn eine nicht-residente Person Tätigkeiten in Jersey ausübt, kann der Arbeitgeber dennoch verpflichtet sein, ITIS und Social Security auf deren Einkünfte für die auf der Insel ausgeübte Arbeit anzuwenden, vorbehaltlich spezifischer Regeln und möglicher Doppelbesteuerungsabkommen.
- Ausländische Unternehmen: Ein ausländisches Unternehmen, das Mitarbeiter in Jersey beschäftigt, kann eine steuerpflichtige Präsenz (permanente Einrichtung) begründen, abhängig von der Art und dem Umfang seiner Aktivitäten. Dies kann steuerliche Verpflichtungen für Körperschaften in Jersey auslösen. Für die Lohnabrechnung besteht jedoch die primäre Verpflichtung darin, die ITIS- und Social Security-Anforderungen für die auf der Insel arbeitenden Mitarbeiter zu erfüllen.
- Doppelbesteuerungsabkommen (DTA): Jersey hat mit mehreren Ländern DTA abgeschlossen. Diese Abkommen können Entlastung bei Doppelbesteuerung bieten, indem sie Einkünfte, die in einem Land besteuert werden, auf die Steuer in Jersey anrechnen lassen oder bestimmte Einkünfte von der Steuer befreien. Die Bestimmungen eines relevanten DTA sollten bei der Beschäftigung von Mitarbeitern oder Unternehmen aus Vertragsländern berücksichtigt werden.
Die steuerlichen Implikationen für ausländische Arbeitnehmer und Unternehmen erfordern eine sorgfältige Prüfung der Wohnsitzregeln und der anwendbaren internationalen Abkommen.