Employment Cost Calculator for Jersey
Calculate the total cost of employing someone in Jersey, including taxes, benefits, and our management fee.
Arbeitgebersteuerbeiträge
Steuerart | Satz | Basis |
---|---|---|
Einkommensteuer-Vorauszahlung (ITIS) | Effektiver Satz des Arbeitnehmers (Standard 22%, falls kein Satz angegeben ist) | Bruttolohn des Arbeitnehmers |
Sozialversicherung (Sekundär) | 6,5 % bis zum Standardverdienstlimit (SEL); 2,5 % zwischen SEL und Oberverdienstlimit (UEL) | Einkommen des Arbeitnehmers |
Pflegeversicherung | 1,5 % | Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers bis zum Social Security UEL |
Anmeldung & Einhaltung der Vorschriften
- Als Arbeitgeber registrieren.
- ITIS und Sozialversicherung vom Lohn der Mitarbeiter abziehen und monatlich an Revenue Jersey zahlen.
- Eine kombinierte Arbeitgebermeldung (einschließlich Personalinformationen) einreichen und den Mitarbeitern jährliche Bescheinigungen ausstellen.
In Jersey bestehen die Steuernachlässe für Arbeitnehmer hauptsächlich aus Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträgen.
Einkommensteuer
- Standardrate: Der Standard-Personen-Einkommensteuersatz beträgt 20%. Dies gilt für die meisten Einwohner.
- Hochvermögende Personen: Für diejenigen, die als 2(1)(e)-Bewohner genehmigt sind, gilt ein gestuftes System:
- 20% auf die ersten £1.250.000 weltweites Einkommen.
- 1% auf jegliches Einkommen, das £1.250.000 übersteigt.
- 20% auf Einkommen aus Jersey-Immobilien oder Dividenden von Unternehmen, die Jersey-Immobilieneinkommen erhalten.
- Es ist ein Mindestjahressteuerbeitrag von £250.000 erforderlich.
- Einkommensteuer-Vorauszahlungssystem (ITIS): Arbeitnehmer und Firmenleiter haben ihre Steuer direkt von ihrem Gehalt durch ITIS abgezogen. Es wird ein "effektiver Satz" angegeben, der den Prozentsatz darstellt, der vom Bruttogehalt abgezogen wird.
Sozialversicherungsbeiträge
- Klasse 1 Beiträge: Für Arbeitnehmer, die 8 Stunden oder mehr pro Woche arbeiten:
- Arbeitnehmerbeitrag: 6% des monatlichen Einkommens bis zu einer Obergrenze von £348 (Stand Dezember 2025).
- Arbeitgeberbeitrag: 6,5% auf Einkünfte bis zu £5.800 pro Monat, plus 2,5% auf Einkünfte zwischen £5.800 und £26.442 pro Monat.
- Untergrenze für Einkommensbeiträge: Eine Mindestverdienstgrenze von £1.240 pro Jahr stellt eine vollständige Abdeckung für Renten- und Leistungszwecke sicher. Beiträge enden mit Erreichen des Rentenalters.
- Klasse 2 Beiträge: Gilt für nicht-angestellte Einwohner.
Weitere Überlegungen
- Weltweites Einkommen: Jersey-Einwohner werden auf ihr weltweites Einkommen besteuert.
- Abzugsfähige Ausgaben: Bestimmte arbeitsbezogene Ausgaben, die nicht vom Arbeitgeber erstattet werden, können abgezogen werden. Es gibt spezielle Zulagen für Geschäftsreisen und Fahrzeugnutzung.
- Steuererklärung: Eine jährliche Einkommensteuererklärung ist erforderlich, in der alle Einkünfte deklariert und zulässige Abzüge geltend gemacht werden.
Wichtiger Hinweis: Diese Informationen sind Stand Februar 5, 2025, und können sich ändern. Es wird stets empfohlen, einen Steuerfachmann für eine individuelle Beratung zu konsultieren.