Die Verwaltung von Mitarbeiterurlaub und -freizeit in Japan erfordert ein klares Verständnis der Arbeitsgesetze und gängigen Praktiken des Landes. Das japanische Recht bietet umfassenden Schutz für Arbeitnehmer hinsichtlich bezahlter Freizeit, einschließlich Jahresurlaub, öffentlicher Feiertage und verschiedener Arten von Sonderurlaub wie Elternzeit. Arbeitgeber, die in Japan tätig sind, sei es durch eine lokale Einheit oder durch die Beschäftigung von Personen via Employer of Record, müssen diese Vorschriften einhalten, um die Compliance sicherzustellen und positive Arbeitnehmerbeziehungen zu pflegen.
Das Navigieren durch die Feinheiten gesetzlicher Anforderungen, wie Mindesturlaub, Feiertagsregelungen und spezielle Bestimmungen für Elternzeit, ist wesentlich für einen reibungslosen Ablauf. Während einige Urlaubsarten gesetzlich vorgeschrieben sind, basieren andere auf Unternehmenspolitik oder Tarifverträgen. Das Verständnis der Standardansprüche und -pflichten hilft Unternehmen, ihre Belegschaft effektiv zu verwalten und die japanischen Arbeitsstandards einzuhalten.
Jahresurlaub
Das Labour Standards Act (LSA) in Japan schreibt vor, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitern bezahlten Jahresurlaub (yūkyū kyūka) gewähren, die mindestens sechs Monate ununterbrochen beschäftigt sind und während dieses Zeitraums mindestens 80 % der vereinbarten Arbeitstage gearbeitet haben. Die Mindestanzahl an bezahlten Urlaubstagen steigt mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit.
Der gesetzliche Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub ist wie folgt:
Dauer der ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit | Mindestzahl an bezahlten Urlaubstagen |
---|---|
6 Monate | 10 Tage |
1 Jahr 6 Monate | 11 Tage |
2 Jahre 6 Monate | 12 Tage |
3 Jahre 6 Monate | 14 Tage |
4 Jahre 6 Monate | 16 Tage |
5 Jahre 6 Monate | 18 Tage |
6 Jahre 6 Monate oder mehr | 20 Tage |
- Teilzeitbeschäftigte, die weniger als fünf Tage pro Woche oder weniger als 30 Stunden pro Woche arbeiten, haben ebenfalls Anspruch auf anteiligen bezahlten Jahresurlaub basierend auf ihren geplanten Arbeitstagen pro Woche oder den gesamten jährlichen Arbeitstagen.
- Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, sicherzustellen, dass Arbeitnehmer mindestens 5 Tage bezahlten Jahresurlaub pro Jahr nehmen, wenn ihnen 10 oder mehr Tage gewährt werden. Nimmt ein Arbeitnehmer freiwillig keine 5 Tage, muss der Arbeitgeber die Termine für die verbleibenden Tage festlegen.
- Die Tage des bezahlten Jahresurlaubs verfallen in der Regel nach zwei Jahren, wenn sie nicht genutzt werden.
Öffentliche Feiertage
Japan beobachtet im Laufe des Jahres eine Reihe nationaler Feiertage. Arbeitnehmer erhalten an diesen Tagen in der Regel bezahlten Freizeitausgleich. Fällt ein Feiertag auf einen Sonntag, wird der folgende Montag zum Ersatzfeiertag.
Die für 2025 erwarteten Feiertage sind:
Datum | Feiertagsname |
---|---|
1. Januar | Neujahrstag |
13. Januar | Coming of Age Day |
11. Februar | Tag der Nationalen Gründung |
24. Februar | Geburtstag des Kaisers (Ersatzfeiertag) |
20. März | Tag der Frühlings-Tagundnachtgleiche |
29. April | Showa-Tag |
3. Mai | Verfassungstag |
5. Mai | Tag des Grüns |
6. Mai | Kindertag (Ersatzfeiertag) |
21. Juli | Meeres-Tag |
11. August | Bergtag |
12. August | Bergtag (Ersatzfeiertag) |
15. September | Respekt für die Älteren Tag |
23. September | Tag der Herbst-Tagundnachtgleiche |
13. Oktober | Gesundheit und Sporttag |
3. November | Kultur-Tag |
24. November | Tag des Arbeits- und Dankesfestes (Ersatzfeiertag) |
Hinweis: Die Termine für einige Feiertage wie Coming of Age Day, Marine Day, Respect for the Aged Day und Health and Sports Day basieren auf dem "Happy Monday System" und fallen auf bestimmte Montage.
Krankheitsurlaub und -vergütung
Im Gegensatz zu vielen westlichen Ländern besteht in Japan keine gesetzliche Verpflichtung für Arbeitgeber, bezahlten Krankheitsurlaub zu gewähren. Arbeitnehmer nutzen in der Regel ihre angesammelten bezahlten Jahresurlaubstage bei Krankheit.
- Wenn ein Arbeitnehmer seinen bezahlten Jahresurlaub aufgebraucht hat, sind weitere Krankheitstage in der Regel unbezahlt, es sei denn, das Unternehmen hat eine spezielle Regelung für bezahlten Krankheitsurlaub.
- Bei langfristigen Krankheiten oder Verletzungen können bei eingeschriebenen Arbeitnehmern in der nationalen Krankenversicherung und der Arbeitnehmerpension möglicherweise Anspruch auf 傷病手当金 (shōbyō teatekin) bei der Krankenkasse bestehen. Diese Leistung deckt typischerweise etwa zwei Drittel des regulären Entgelts und kann bis zu 18 Monate gezahlt werden, abhängig von den Anspruchsvoraussetzungen. Es handelt sich um eine Sozialversicherungsleistung, nicht um eine direkte Zahlungspflicht des Arbeitgebers.
- Arbeitgeber müssen die Vorschriften hinsichtlich Urlaub bei Arbeitsunfällen oder -krankheiten einhalten, die durch die separate 労災保険 (rōsai hoken) abgedeckt sind.
Elternzeit
Japan verfügt über umfassende Elternzeitregelungen, inklusive Bestimmungen für Mutterschafts-, Vaterschafts- und Kinderbetreuungsgeld.
Mutterschaftszeit
- Vor der Geburt: Eine weibliche Arbeitnehmerin kann ab 6 Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin (bzw. 14 Wochen bei Mehrlingsgeburten) Elternzeit nehmen. Diese ist optional.
- Nach der Geburt: Eine weibliche Arbeitnehmerin muss für 8 Wochen nach der Geburt Elternzeit nehmen. Sie kann nach 6 Wochen wieder zur Arbeit zurückkehren, wenn ihr Arzt zustimmt und sie dies beantragt.
- Mutterschaftszeit muss vom Arbeitgeber nicht zwingend bezahlt werden. Arbeitnehmerinnen, die in die Krankenversicherung eingeschrieben sind, haben jedoch Anspruch auf eine 出産手当金 (shussan teatekin) von ihrer Krankenkasse, die typischerweise etwa zwei Drittel ihres regulären Entgelts während dieser Zeit abdeckt.
Kinderbetreuungsgeld (Ikukyu)
- Sowohl männliche als auch weibliche Arbeitnehmer haben Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld bis zum Alter von 1 Jahr. Diese Frist kann auf bis zu 1 Jahr und 6 Monate oder sogar 2 Jahre verlängert werden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind (z.B. Schwierigkeiten bei der Kinderbetreuung).
- Kinderbetreuungsgeld ist in der Regel unbezahlt durch den Arbeitgeber. Arbeitnehmer sind jedoch berechtigt, 育児休業給付金 (ikuji kyūgyō kyūfukin) von der Arbeitslosenversicherung zu erhalten. Die Leistung beträgt typischerweise 67 % des regulären Entgelts für die ersten 180 Tage und 50 % danach.
- Vaterschaftsurlaub (Childbirth and Childcare Leave for Fathers - "Patakyu"): Seit Oktober 2022 haben auch Väter einen speziellen Anspruch auf "Childbirth and Childcare Leave" (sango papa ikukyu), getrennt vom regulären Kinderbetreuungsgeld. Dieser erlaubt bis zu 4 Wochen Urlaub innerhalb von 8 Wochen nach der Geburt des Kindes. Der Urlaub kann in zwei Raten genommen werden, und es ist möglich, während des Urlaubs teilweise zu arbeiten, wenn dies mit dem Arbeitgeber vereinbart wird. Auch hierfür stehen Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung zur Verfügung.
Adoptionsurlaub
Arbeitnehmer, die ein Kind adoptieren, haben ebenfalls Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld unter ähnlichen Bedingungen wie biologische Eltern, meist bis das Kind 1 Jahr alt ist (mit möglichen Verlängerungen).
Weitere Urlaubsarten
Obwohl sie nicht so universell standardisiert sind wie Jahres- oder Elternzeit, können weitere Urlaubsarten je nach Unternehmenspolitik, Tarifvertrag oder gesetzlichen Vorgaben gewährt werden:
- Trauerurlaub: Viele Unternehmen bieten bezahlten oder unbezahlten Urlaub bei Todesfällen von Familienmitgliedern an. Die Dauer hängt oft von der Beziehung zum Verstorbenen ab.
- Hochzeitsurlaub: Einige Firmen gewähren speziellen bezahlten Urlaub bei Heirat.
- Jury Duty: Arbeitnehmer, die zum Jurydienst geladen werden, erhalten in der Regel Urlaub, der je nach Unternehmenspolitik bezahlt oder unbezahlt sein kann.
- Studienurlaub / Sabbatical: Diese sind rechtlich nicht vorgeschrieben, können aber als Benefit für berufliche Weiterbildung oder längere persönliche Auszeiten angeboten werden.
- Urlaub für öffentliche Pflichten: Arbeitnehmer haben Anspruch auf notwendige Freistellungen für öffentliche Pflichten wie Wahlen.