Employment cost calculator for Japan - Calculate taxes, benefits, and total employer costs
Flag of Japan - Employment cost calculator location

Berechnungstool für Beschäftigungskosten in Japan

Einstellung in Japan? Berechnen Sie sofort Ihre Gesamtkosten für die Beschäftigung — Steuern, Leistungen und mehr

Updated on July 28, 2025

Employment Cost Calculator for Japan

Calculate your complete hiring costs for Japan employees, including payroll taxes, social security contributions, employee benefits, and management fees. This salary calculator provides accurate employer cost estimates for informed hiring decisions.

Arbeitgebersteuerbeiträge

Steuerart Satz (Arbeitgeberanteil) Basis
Krankenversicherung 4,72 %–5,39 % (variiert nach Präfektur und Alter des Mitarbeiters) Standardmonatliches Gehalt
Arbeitnehmerpension 9,15 % (die Hälfte von 18,3 %) Standardmonatliches Gehalt
Arbeitslosenversicherung 0,9 % (Allgemeines Unternehmen) Gesamtlohn des Mitarbeiters
Unfallversicherung Variiert je nach Branche (z.B. 0,25 % bis 8,8 %) + 0,002 % Gesamtlohn des Mitarbeiters

Einreichung & Compliance

  • Monatliche Quellensteuerabführung: Fällig bis zum 10. Tag des folgenden Monats. Für Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern ist eine halbjährliche Zahlung möglich (10. Juli für Jan-Jun; 20. Januar für Juli-Dezember).
  • Monatliche Sozialversicherungsbeiträge: Fällig bis zum letzten Tag des folgenden Monats.
  • Jahresabschluss & Quellensteuerbescheinigungen: Arbeitgeber führen im Dezember die Jahressteueranpassung für die Mitarbeiter durch. Die Quellensteuerbescheinigungen müssen den Mitarbeitern ausgestellt und bis zum 31. Januar des Folgejahres bei der Steuer- bzw. Gemeindebehörde eingereicht werden.

Im Jahr 2025 führt das japanische Einkommensteuersystem mehrere wichtige Änderungen ein, die Abzüge betreffen und sich auf ansässige Steuerzahler auswirken.

Abzüge

  • Grundfreibetrag: Erhöht auf maximal JPY 580.000, zuvor JPY 480.000. Der Betrag des Grundfreibetrags beginnt zu sinken, wenn Ihr steuerpflichtiges Einkommen über 23,5 Millionen Yen liegt, und sinkt schließlich auf 0. Es sinkt auf 480.000 Yen, wenn Ihr gesamtes steuerpflichtiges Einkommen zwischen 23,5 Millionen und 24 Millionen Yen liegt. Es sinkt auf 320.000 Yen, wenn Ihr gesamtes steuerpflichtiges Einkommen zwischen 24 Millionen und 24,5 Millionen Yen liegt. Es sinkt auf 160.000 Yen, wenn Ihr gesamtes steuerpflichtiges Einkommen zwischen 24,5 Millionen und 25 Millionen Yen liegt. Wenn Ihr gesamtes steuerpflichtiges Einkommen über 25 Millionen Yen liegt, beträgt der Abzugsbetrag null.

  • Arbeitseinkommensabzug: Der minimale Abzug steigt von JPY 550.000 auf JPY 650.000. Der Abzug wird anhand von Einkommensklassen berechnet und ist auf JPY 1,95 Millionen begrenzt. Die Berechnung lautet wie folgt:

    • Bis JPY 1.625.000: JPY 650.000
    • JPY 1.625.001 - JPY 1.800.000: 40 % des Arbeitseinkommens - JPY 100.000 (mindestens JPY 650.000)
    • JPY 1.800.001 - JPY 1.900.000: 30 % des Arbeitseinkommens + JPY 80.000
    • JPY 1.900.001 - JPY 3.600.000: 30 % des Arbeitseinkommens + JPY 80.000
    • JPY 3.600.001 - JPY 6.600.000: 20 % des Arbeitseinkommens + JPY 440.000
    • JPY 6.600.001 - JPY 8.500.000: 10 % des Arbeitseinkommens + JPY 1.100.000
    • Über JPY 8.500.000: JPY 1.950.000
  • Abzug für Dependents: Es wird ein neuer Abzug von JPY 630.000 für Dependents im Alter von 19-22 Jahren mit Einkommen bis zu JPY 1,5 Millionen eingeführt. Dieser Abzug verringert sich allmählich, wenn das Einkommen des Dependents JPY 1,5 Millionen übersteigt.

  • Sozialversicherungsbeiträge: Vollständig abziehbar.

  • Medizinische Ausgaben: Abziehbar mit Einschränkungen. Ausgaben sind unabhängig vom Zahlungsort abziehbar.

  • Wohltätige Spenden: Abziehbar für bestimmte Wohltätigkeitsorganisationen, hauptsächlich in Japan, mit Einschränkungen. Der Abzug ist im Allgemeinen auf 40 % des Einkommens minus JPY 2.000 begrenzt, für Spenden, die 2.000 JPY übersteigen.

  • Lebensversicherungspolicen: Bis zu einem bestimmten Limit abziehbar für Prämien, die an japanische Agenturen in lokaler Währung gezahlt werden. Erdbebenversicherungsprämien sind ebenfalls bis zu einem Limit abziehbar.

  • Hypotheken und Hausrenovierungen: Abzüge im Zusammenhang mit diesen werden bis 2025 für Personen mit dependents verlängert.

Steuererklärungsfristen und Anforderungen

  • Die Frist für die endgültige Einkommensteuerzahlung ist der 15. März des Folgejahres.
  • Personen mit Einkommen über JPY 20 Millionen, mehreren Jobs, Nicht-Residenten-Status, Nebeneinkünften über JPY 200.000, Kapitalgewinnen aus Aktien oder ausländischer Aktien-basierter Vergütung müssen eine Steuererklärung abgeben, unabhängig von der Quellensteuer. Lokale Steuern werden jährlich von den örtlichen Steuerämtern berechnet.

Sonstiges

  • Die Einkommensteuersätze bleiben 2025 gleich, jedoch können Steuervergünstigungen und Abzüge von bestimmten ansässigen Steuerzahlern genutzt werden, die die erforderlichen Voraussetzungen und Kriterien erfüllen, einige davon sind oben beschrieben, andere werden hier erläutert: Steuervergünstigung für Wohnungsbaudarlehen, Steuervergünstigung für Hausrenovierungen und Abzug für Lebensversicherungspolicen. Diese Steuersätze sind in mehrere Stufen unterteilt, von 5 % für Einkommen bis zu 1.950.000 Yen, 10 % für Einkommen zwischen 1.950.001 und 3.300.000 Yen, 20 % für Einkommen zwischen 3.300.001 und 6.950.000 Yen, und bis zu 45 % für Einkommen über 40 Millionen Yen.
  • Im Bereich der Renteneinkünfte ist hervorzuheben, dass sich überlappende Dienstzeiten nun aus der Berechnung des Renteneinkommensabzugs für Zahlungen, die am oder nach dem 1. Januar 2026 geleistet werden, ausschließen.

Diese Informationen sind Stand Februar 5, 2025, und können Änderungen unterliegen. Konsultieren Sie stets einen Steuerfachmann für eine persönliche Beratung.

Martijn
Daan
Harvey

Bereit, Ihr globales Team zu erweitern?

Demo vereinbaren