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Vereinbarungen in Grönland

499 EURpro Mitarbeiter/Monat

Learn about employment contracts and agreements in Grönland

Updated on April 27, 2025

Die Etablierung konformer Beschäftigungsverhältnisse in Grönland erfordert ein klares Verständnis der lokalen Arbeitsgesetze und -praktiken. Ein gut ausgearbeiteter Arbeitsvertrag ist grundlegend und dient als rechtliche Basis für das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Diese Vereinbarungen müssen spezifische Anforderungen hinsichtlich Form, Inhalt und Beendigung erfüllen, um die Rechte und Pflichten beider Parteien klar zu definieren und innerhalb des grönländischen Rechtsrahmens rechtlich einwandfrei zu sein.

Das Navigieren durch die Feinheiten von Arbeitsverträgen in Grönland ist entscheidend für Unternehmen, die im Gebiet tätig sind oder expandieren möchten. Während einige Aspekte mit nordischen oder dänischen Praktiken übereinstimmen, können lokale Vorschriften und Kollektivvereinbarungen spezifische Anforderungen einführen. Sicherzustellen, dass jeder Vertrag von Anfang an diesen Standards entspricht, hilft zukünftige Streitigkeiten zu vermeiden und die operative Konformität zu gewährleisten.

Arten von Arbeitsverträgen

Arbeitsverträge in Grönland werden hauptsächlich nach ihrer Dauer kategorisiert. Die gängigsten Arten sind unbefristete und befristete Verträge.

  • Unbefristete Verträge: Dies sind die Standardform des Arbeitsvertrags, ohne festgelegtes Enddatum. Sie dauern an, bis sie von einer der Parteien gemäß den gesetzlichen Anforderungen oder den Vertragsbedingungen gekündigt werden.
  • Befristete Verträge: Diese Verträge sind für eine bestimmte Dauer oder bis zum Abschluss einer bestimmten Aufgabe oder eines Projekts. Sie enden automatisch mit Erreichen des vereinbarten Enddatums oder Projektabschluss. Der Einsatz befristeter Verträge muss durch objektive Gründe gerechtfertigt sein, wie z.B. temporäre Arbeit, projektbezogene Beschäftigung oder Vertretungsstellen. Aufeinanderfolgende befristete Verträge für dieselbe Arbeit ohne objektive Rechtfertigung können als unbefristet umklassifiziert werden.

Wesentliche Klauseln

Grönländische Arbeitsverträge müssen mehrere obligatorische Klauseln enthalten, um rechtlich konform zu sein. Während spezifische Anforderungen je nach Kollektivvereinbarungen variieren können, bestimmen allgemeine Prinzipien, dass bestimmte Informationen dem Arbeitnehmer stets schriftlich mitgeteilt werden müssen.

Klauseltyp Beschreibung
Parteienidentifikation Vollständige Namen und Adressen sowohl des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers.
Arbeitsplatz Der primäre Ort, an dem die Arbeit ausgeführt wird.
Stellenbezeichnung/-beschreibung Eine klare Beschreibung der Rolle, Pflichten und Verantwortlichkeiten des Arbeitnehmers.
Startdatum Das Datum, an dem das Beschäftigungsverhältnis beginnt.
Dauer (bei befristeten Verträgen) Das Enddatum oder das spezifische Ereignis, das die Beendigung bei befristeten Verträgen auslöst.
Gehalt Die vereinbarte Vergütung, einschließlich Grundgehalt, Zulagen und Zahlungsfrequenz.
Arbeitszeit Standardmäßige tägliche oder wöchentliche Arbeitsstunden.
Urlaubsanspruch Details zum bezahlten Jahresurlaub.
Kündigungsfristen Die erforderlichen Kündigungsfristen für die Beendigung durch eine der Parteien.
Kollektivvereinbarungen Verweis auf etwaige anwendbare Kollektivvereinbarungen, die das Beschäftigungsverhältnis regeln.
Pensionskasse Informationen zu etwaigen betrieblichen Altersversorgungssystemen.

Diese Informationen müssen dem Arbeitnehmer in der Regel kurz nach Beginn des Arbeitsverhältnisses, oft innerhalb eines Monats, bereitgestellt werden.

Probezeit

Probezeiten sind in grönländischen Arbeitsverträgen üblich und ermöglichen es sowohl dem Arbeitgeber als auch dem Arbeitnehmer, die Eignung des Beschäftigungsverhältnisses zu beurteilen.

  • Typische Dauer: Eine Standardprobezeit beträgt häufig drei Monate.
  • Kündigungsfrist während der Probezeit: Während der Probezeit gelten in der Regel kürzere Kündigungsfristen im Vergleich zu den nach der Probezeit üblichen Fristen. Beispielsweise könnte die übliche Kündigungsfrist während der Probezeit 14 Tage betragen.
  • Zweck: Der Hauptzweck besteht darin, eine einfachere Kündigung zu ermöglichen, falls die Leistung oder die Eignung des Mitarbeiters nicht zufriedenstellend ist oder der Mitarbeiter die Rolle als ungeeignet empfindet. Eine Kündigung während der Probezeit erfordert in der Regel weniger strenge Rechtfertigung als nach Ablauf der Probezeit.

Vertraulichkeits- und Wettbewerbsverbotsklauseln

Vertraulichkeits- und Wettbewerbsverbotsklauseln sind in grönländischen Arbeitsverträgen zulässig, unterliegen jedoch Beschränkungen, um sicherzustellen, dass sie angemessen sind und die zukünftigen Beschäftigungsmöglichkeiten des Mitarbeiters nicht unangemessen einschränken.

  • Vertraulichkeit: Klauseln, die die vertraulichen Informationen des Arbeitgebers, Geschäftsgeheimnisse und Geschäftsprozesse schützen, sind grundsätzlich durchsetzbar, sofern sie klar definiert sind und sich nur auf wirklich vertrauliche Informationen beziehen.
  • Wettbewerbsverbot: Wettbewerbsverbote beschränken einen Arbeitnehmer darin, nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses für einen Wettbewerber zu arbeiten oder ein konkurrierendes Unternehmen zu gründen. Ihre Durchsetzbarkeit hängt stark vom Umfang, der Dauer und dem geografischen Gebiet ab. Sie müssen zum Schutz eines legitimen Geschäftsinteresses angemessen sein und dürfen nicht übermäßig breit gefasst werden. Unangemessene Klauseln können von Gerichten für ungültig erklärt werden. Für Arbeitnehmer, die an Wettbewerbsverbote gebunden sind, kann nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Entschädigung erforderlich sein.

Vertragsänderung und Beendigung

Die Änderung eines bestehenden Arbeitsvertrags erfordert die Zustimmung beider Parteien, Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Wesentliche Änderungen an Kernbedingungen wie Gehalt, Pflichten oder Arbeitszeit erfordern in der Regel eine schriftliche Ergänzung oder einen neuen Vertrag. Einseitige Änderungen durch den Arbeitgeber sind grundsätzlich nicht zulässig, es sei denn, sie sind gesetzlich oder durch eine Kollektivvereinbarung ausdrücklich erlaubt oder die Änderung ist geringfügig und fällt in die unternehmerische Dispositionsbefugnis des Arbeitgebers.

Die Beendigung eines unbefristeten Arbeitsvertrags muss bestimmten gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich Kündigungsfristen und Kündigungsgründen entsprechen.

  • Kündigung durch den Arbeitgeber: Die Kündigung muss auf objektiven Gründen basieren, die sich auf das Verhalten des Arbeitnehmers (z.B. Fehlverhalten, schlechte Leistung) oder die betrieblichen Erfordernisse des Arbeitgebers (z.B. Rationalisierung) beziehen. Die Kündigungsfristen variieren je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit und steigen häufig mit der Dienstzeit. Die Kündigung muss einem fairen Verfahren folgen, einschließlich möglicher Abmahnungen bei Verhaltens- oder Leistungsproblemen. Eine ungerechtfertigte Kündigung kann zu Schadensersatzansprüchen führen.
  • Kündigung durch den Arbeitnehmer: Arbeitnehmer können das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der vertraglich oder gesetzlich/kollektivvertraglich festgelegten Kündigungsfristen kündigen.
  • Fristlose Kündigung: Bei schwerwiegendem Fehlverhalten kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos kündigen (fristlose Kündigung), dies ist jedoch nur bei schweren Vertragsverletzungen zulässig.
  • Beendigung befristeter Verträge: Befristete Verträge enden in der Regel automatisch zum vereinbarten Datum oder Ereignis, ohne dass eine Kündigung erforderlich ist, sofern im Vertrag oder in einer Kollektivvereinbarung nichts anderes geregelt ist. Eine vorzeitige Beendigung eines befristeten Vertrags durch eine der Parteien erfordert in der Regel einen triftigen Grund oder gegenseitiges Einvernehmen.
Martijn
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