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Steuern in Grönland

499 EURpro Mitarbeiter/Monat

Learn about tax regulations for employers and employees in Grönland

Updated on April 27, 2025

Greenland betreibt ein Steuersystem, das sowohl für Einzelpersonen als auch für Unternehmen gilt. Für Arbeitnehmer ist die Einkommensteuer die primäre Form der Besteuerung, die auf verschiedene Einkommensarten erhoben wird, einschließlich Gehälter, Löhne und Leistungen. Arbeitgeber spielen in diesem System eine entscheidende Rolle, indem sie die Einkommensteuer von den Gehältern der Arbeitnehmer einbehalten und an die entsprechenden Steuerbehörden abführen.

Das Verständnis dieser Steuerpflichten und Abzüge ist für Unternehmen, die in Greenland Personal beschäftigen, unerlässlich, um die Einhaltung der Vorschriften und eine korrekte Gehaltsabrechnung sicherzustellen. Das System ist progressiv gestaltet, wobei die Steuersätze mit steigendem Einkommen steigen, und enthält Bestimmungen für verschiedene Abzüge und Freibeträge, die die gesamte Steuerlast eines Arbeitnehmers verringern können.

Arbeitgebersteuerpflichten

Arbeitgeber in Greenland sind in erster Linie verantwortlich für das Einbehalten der Einkommensteuer von den Bruttogehältern ihrer Mitarbeiter und die Abführung dieser Beträge an die Steuerbehörden. Im Gegensatz zu einigen Ländern erhebt Greenland in der Regel keine separaten, bedeutenden Arbeitgeber-Sozialversicherungsbeiträge, die zusätzlich zur Einkommensteuer vom Gehalt abgezogen werden. Die Hauptbelastung besteht in der korrekten Berechnung und Abführung der Einkommensteuer der Arbeitnehmer.

Es kann geringfügige Beiträge oder Gebühren im Zusammenhang mit bestimmten Arbeitsmarktsystemen oder Versicherungen geben, aber die wesentliche Arbeitgeberpflicht dreht sich um das Pay As You Earn (PAYE)-System für die Einkommensteuer. Arbeitgeber müssen sich bei den Steuerbehörden registrieren und regelmäßig Gehaltsinformationen melden.

Anforderungen an die Einkommensteuerabzug

Die Einkommensteuer in Greenland wird sowohl auf nationaler als auch auf kommunaler Ebene erhoben. Das System ist progressiv, was bedeutet, dass höhere Einkommen mit höheren Sätzen besteuert werden. Arbeitgeber sind verpflichtet, die korrekte Höhe der Einkommensteuer von jedem Gehalt basierend auf seinem Einkommen und den von den Steuerbehörden bereitgestellten Steuerkarteninformationen abzuziehen.

Die Steuersätze und -klassen können sich jährlich ändern. Für 2025 werden die spezifischen Klassen und Sätze die zu erhebende Steuerhöhe bestimmen. Die Berechnung umfasst in der Regel die Anwendung der relevanten Steuersätze auf das steuerpflichtige Einkommen des Arbeitnehmers nach Berücksichtigung etwaiger Freibeträge oder Abzüge, die auf seiner Steuerkarte angegeben sind.

Während die spezifischen 2025-Klassen jährlich festgelegt werden, besteht die Struktur im Allgemeinen aus zunehmenden Grenzsteuersätzen.

Arbeitnehmerabzüge und Freibeträge

Arbeitnehmer in Greenland haben Anspruch auf verschiedene Abzüge und Freibeträge, die ihr steuerpflichtiges Einkommen mindern können. Diese werden typischerweise in der vom Steueramt ausgestellten Steuerkarte reflektiert, die den Arbeitgeber darüber informiert, wie viel Steuer einzubehalten ist. Gängige Abzüge und Freibeträge können umfassen:

  • Persönlicher Freibetrag: Ein Grundfreibetrag, der allen Steuerzahlern gewährt wird, bevor das Einkommen steuerpflichtig wird.
  • Spezifische Abzüge: Abzüge für bestimmte Ausgaben, die Beiträge zu anerkannten Pensionskassen, Zinsaufwendungen für Kredite oder möglicherweise Abzüge im Zusammenhang mit bestimmten Beschäftigungskosten umfassen, wobei letztere oft begrenzt sind oder durch Standardfreibeträge abgedeckt werden.
  • Regionale Freibeträge: In einigen Fällen können spezifische Freibeträge je nach Wohnort des Arbeitnehmers in Greenland gelten, was regionale Unterschiede bei den Lebenshaltungskosten widerspiegelt.

Die genaue Art und Höhe dieser Abzüge und Freibeträge wird durch die Steuergesetzgebung und die Umstände des Einzelnen bestimmt, wie sie bei Ausstellung der Steuerkarte durch die Steuerbehörden bewertet werden.

Steuerkonformität und Meldefristen

Arbeitgeber in Greenland haben strenge Meldepflichten, um die Einhaltung der Steuergesetze sicherzustellen. Die wichtigste Anforderung ist die regelmäßige Meldung der Gehaltsinformationen und die Abführung der einbehaltenen Einkommensteuer.

  • Monatliche Meldung: Arbeitgeber sind in der Regel verpflichtet, Gehaltszahlungen und einbehaltene Steuerbeträge monatlich zu melden. Diese Meldungen erfolgen meist elektronisch über das dafür vorgesehene Steuerportal.
  • Monatliche Abführung: Die einbehaltene Einkommensteuer muss bis zu einem bestimmten Termin jeden Monat an die Steuerbehörden abgeführt werden, meist kurz nach Ende des Gehaltszeitraums.
  • Jährliche Meldung: Während die monatliche Meldung zentral ist, gibt es auch jährliche Zusammenfassungen oder Abgleichsanforderungen, um sicherzustellen, dass alle Monatsberichte mit den insgesamt gezahlten und einbehaltenen Beträgen übereinstimmen.
  • Jährliche Steuererklärungen der Arbeitnehmer: Arbeitnehmer sind verpflichtet, jährlich Steuererklärungen einzureichen, in der Regel bis zu einem Termin im Frühjahr nach dem Steuerjahr, um ihr Gesamteinkommen anzugeben und etwaige zusätzliche Abzüge oder Freibeträge, die nicht vollständig durch die Steuerkarte abgedeckt sind, geltend zu machen.

Die Einhaltung dieser Fristen ist entscheidend, um Strafen und Zinsen zu vermeiden.

Besondere Überlegungen für ausländische Arbeitnehmer und Unternehmen

Ausländische Arbeitnehmer und Unternehmen, die in Greenland tätig sind, unterliegen möglicherweise spezifischen Steuerregelungen.

  • Steueransässigkeit: Die Steuerpflicht eines Einzelnen in Greenland hängt von seinem Steueransässigkeitsstatus ab. Personen, die für Steuerzwecke als ansässig gelten, werden im Allgemeinen auf ihr weltweites Einkommen besteuert, vorbehaltlich Doppelbesteuerungsabkommen. Nicht-Ansässige werden in der Regel nur auf Einkommen aus Quellen in Greenland besteuert, wie z.B. Arbeitseinkommen für in Greenland ausgeübte Tätigkeiten.
  • Abzug für Nicht-Ansässige: Arbeitgeber, die Nicht-Ansässige für in Greenland ausgeübte Arbeiten einstellen, sind dennoch verpflichtet, Einkommensteuer einzubehalten, oft zu einem Pauschalsatz oder basierend auf spezifischen Nicht-Ansässigen-Steuervorschriften, es sei denn, eine Befreiung gilt unter einem Doppelbesteuerungsabkommen.
  • Ausländische Unternehmen: Ausländische Unternehmen mit einer ständigen Niederlassung in Greenland unterliegen der grönländischen Körperschaftsteuer auf die Gewinne, die dieser Niederlassung zurechenbar sind. Unternehmen ohne ständige Niederlassung können weiterhin steuerliche Verpflichtungen im Zusammenhang mit bestimmten Einkommensarten aus Greenland haben.
  • Doppelbesteuerungsabkommen: Greenland hat Doppelbesteuerungsabkommen mit mehreren Ländern (häufig im Rahmen der Abkommen Dänemarks, die auf Greenland ausgeweitet wurden), um zu verhindern, dass Einzelpersonen und Unternehmen auf dasselbe Einkommen doppelt besteuert werden. Diese Abkommen können die Steuersätze und Meldepflichten für ausländische Arbeitnehmer und Unternehmen beeinflussen.

Die Navigation durch diese besonderen Regelungen erfordert sorgfältige Beachtung des Steuerstatus, der Art der ausgeübten Tätigkeit und der Bestimmungen etwaiger relevanter Doppelbesteuerungsabkommen.

Martijn
Daan
Harvey

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