Finnland legt großen Wert auf die Gewährleistung sicherer und gesunder Arbeitsumgebungen für alle Mitarbeitenden. Der nationale Rahmen basiert auf einer umfassenden Gesetzgebung und einer Kultur proaktiven Risikomanagements sowie der Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Mitarbeitenden. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch entscheidend für die Förderung von Produktivität und Mitarbeitendenwohlbefinden.
Die Navigation durch die spezifischen Anforderungen an Arbeitsgesundheit und -sicherheit in einem fremden Land kann für internationale Unternehmen komplex sein. Das Verständnis der Kernprinzipien, rechtlichen Pflichten und praktischen Umsetzungsschritte ist unerlässlich für reibungslose Abläufe und die Sicherstellung, dass Ihre Workforce gemäß finnischen Standards geschützt ist.
Gesundheits- und Sicherheitsgesetze und Regulierungsrahmen
Der Grundpfeiler der Arbeitsgesundheit und -sicherheit in Finnland ist das Occupational Safety and Health Act (Työturvallisuuslaki). Dieses primäre Gesetz legt die allgemeinen Pflichten von Arbeitgebern und Mitarbeitenden, Anforderungen an die Risikobewertung, Arbeitsplatzgestaltung, Nutzung von Maschinen und Geräten sowie verschiedene andere Aspekte der Arbeitssicherheit fest. Mehrere andere Gesetze und Verordnungen ergänzen dies, indem sie spezifische Risiken, Branchen oder Verfahren behandeln.
Wichtige Gesetzgebung umfasst:
Gesetzestitel | Hauptfokus |
---|---|
Occupational Safety and Health Act | Allgemeine Pflichten, Risikobewertung, Arbeitsbedingungen, Maschinensicherheit |
Act on Occupational Health Care | Verpflichtung des Arbeitgebers, arbeitsmedizinische Dienste zu organisieren |
Working Hours Act | Regelt Arbeitszeit, Ruhezeiten und Überstunden |
Act on Co-operation within Undertakings | Enthält Bestimmungen für die Mitarbeitendenbeteiligung an Sicherheitsfragen |
Chemical Act | Sicherheit im Umgang mit gefährlichen Substanzen |
Construction Act | Spezifische Sicherheitsanforderungen für Baustellen |
Das Ministerium für Soziales und Gesundheit ist für die Gesamtpolitik und den legislativen Rahmen verantwortlich, während die Regionalen Staatsverwaltungsbehörden (AVI) die Durchsetzung durch Inspektionen und Beratung überwachen.
Standards und Praktiken der Arbeitsgesundheit und -sicherheit
Das finnische Recht fordert einen proaktiven Ansatz zur Arbeitssicherheit, der auf Prävention fokussiert. Dies umfasst mehrere Schlüsselpraktiken:
Risikobewertung
Arbeitgeber sind verpflichtet, systematisch Gefahren und Risiken am Arbeitsplatz zu identifizieren und zu bewerten. Dieser Prozess sollte physische, chemische, biologische, psychologische und soziale Faktoren abdecken. Basierend auf der Bewertung müssen Arbeitgeber notwendige Maßnahmen zur Beseitigung oder Minimierung der Risiken bestimmen und umsetzen. Die Bewertung und der daraus resultierende Aktionsplan müssen dokumentiert und regelmäßig überprüft werden, insbesondere bei Änderungen am Arbeitsplatz oder den Arbeitsmethoden.
Schulung und Unterweisung
Die Bereitstellung angemessener Schulungen und Unterweisungen für Mitarbeitende ist eine grundlegende Pflicht des Arbeitgebers. Dazu gehören allgemeine Sicherheitsschulungen, arbeitsspezifische Schulungen zu Aufgaben und Geräten sowie Informationen zu identifizierten Risiken und Kontrollmaßnahmen. Mitarbeitende müssen verstehen, wie sie ihre Arbeit sicher ausführen, Schutzausrüstung korrekt verwenden und Notfallverfahren kennen. Schulungsnachweise sind aufzubewahren.
Sicherheitskomitees und Vertreter
In Arbeitsstätten mit 20 oder mehr regulären Mitarbeitenden müssen Arbeitgeber ein Arbeitssicherheits- und Gesundheitsteam oder eine ähnliche Kooperationsstruktur einrichten. Dieses Gremium, bestehend aus Arbeitgeber- und Mitarbeitendenvertretern, diskutiert Sicherheitsfragen, plant Sicherheitsaktivitäten und überwacht die Einhaltung. In Arbeitsstätten mit weniger als 20 Mitarbeitenden wählen die Mitarbeitenden einen Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzvertreter, der ihre Stimme in Sicherheitsfragen vertritt.
Prozesse und Anforderungen bei Arbeitsstätteninspektionen
Die Regionalen Staatsverwaltungsbehörden (AVI) führen Arbeitsstätteninspektionen durch, um die Einhaltung der Arbeitssicherheits- und -gesundheitsgesetzgebung sicherzustellen. Inspektionen können routinemäßig, aufgrund von Beschwerden oder durch Unfälle ausgelöst werden. Inspektoren haben das Recht, Arbeitsplätze zu betreten, Dokumente zu prüfen, Mitarbeitende und Management zu befragen und Proben zu nehmen.
Bei festgestellter Nichteinhaltung können Inspektoren Anweisungen, Auflagen oder Verbote erteilen. Arbeitgeber erhalten in der Regel eine Frist, um Mängel zu beheben. Bei Nichtbefolgung können administrative Zwangsmaßnahmen, Bußgelder oder in schweren Fällen sogar strafrechtliche Verfolgung erfolgen. Arbeitgeber müssen vollständig mit den Inspektoren kooperieren und angeforderte Informationen sowie Zugang bereitstellen.
Protokolle und Berichterstattung bei Arbeitsunfällen
Trotz präventiver Bemühungen können Unfälle auftreten. Das finnische Recht verlangt von Arbeitgebern, klare Protokolle für die Reaktion auf Arbeitsunfälle und Vorfälle zu haben. Dazu gehört die Bereitstellung von Erste Hilfe, die Sicherung des Unfallortes und die Untersuchung der Ursachen, um eine Wiederholung zu verhindern.
Die Meldung ist für bestimmte Vorfälle verpflichtend:
- Schwere Unfälle: Unfälle, die zu schweren Verletzungen, Krankheiten oder Todesfällen führen, müssen sofort an die Regionale Staatsverwaltungsbehörde und bei Bedarf an die Polizei gemeldet werden.
- Andere Unfälle: Alle Arbeitsunfälle, die zu Arbeitsausfall über den Tag des Unfalls hinaus führen, müssen bei der Versicherungseinrichtung gemeldet werden, die die gesetzliche Unfallversicherung anbietet.
- Schwere Vorfälle: Beinaheunfälle oder gefährliche Ereignisse, die zu schweren Verletzungen hätten führen können, sind ebenfalls zu untersuchen und zu dokumentieren, obwohl die unmittelbaren externen Meldepflichten je nach Art des Vorfalls variieren können.
Ausführliche Aufzeichnungen aller Unfälle und Vorfälle, einschließlich Untersuchungen und Korrekturmaßnahmen, müssen vom Arbeitgeber geführt werden.
Verantwortlichkeiten von Arbeitgeber und Mitarbeitenden für Arbeitssicherheit
Die Arbeitssicherheit ist eine gemeinsame Verantwortung nach finnischem Recht.
Verantwortlichkeiten des Arbeitgebers
Die primäre Pflicht, einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz zu gewährleisten, liegt beim Arbeitgeber. Zu den wichtigsten Verantwortlichkeiten gehören:
- Risiken identifizieren und bewerten.
- Notwendige Sicherheitsmaßnahmen planen, umsetzen und aufrechterhalten.
- Angemessene Schulungen und Unterweisungen bereitstellen.
- Notwendige persönliche Schutzausrüstung (PSA) bereitstellen.
- Arbeitsmedizinische Dienste organisieren.
- Unfälle und Vorfälle untersuchen.
- Erforderliche Dokumentationen führen (Risikoanalysen, Schulungsnachweise, Unfallberichte).
- Mit den Arbeitssicherheitsbehörden und Mitarbeitendenvertretern zusammenarbeiten.
Verantwortlichkeiten der Mitarbeitenden
Mitarbeitende haben ebenfalls bedeutende Pflichten, um zu ihrer eigenen Sicherheit und der anderer beizutragen:
- Anweisungen und Sicherheitsverfahren befolgen.
- Maschinen, Geräte und PSA korrekt verwenden.
- Gefahren, Mängel und Unfälle dem Arbeitgeber oder Vorgesetzten melden.
- Mit dem Arbeitgeber und Sicherheitsvertretern bei Sicherheitsfragen zusammenarbeiten.
- Handlungen vermeiden, die sie selbst oder andere gefährden könnten.
Eine effektive Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen Arbeitgebern und Mitarbeitenden ist grundlegend, um einen hohen Standard an Arbeitsgesundheit und -sicherheit in Finnland aufrechtzuerhalten.