Finnisches Arbeitsrecht gewährt Arbeitnehmern verschiedene gesetzliche Urlaubsansprüche, die Freizeit für Erholung, Krankheit und bedeutende Lebensereignisse sicherstellen. Das Verständnis dieser Bestimmungen ist für Arbeitgeber, die in Finnland tätig sind, entscheidend, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten und ihre Belegschaft effektiv zu unterstützen. Diese Ansprüche umfassen alles von jährlichen Urlaubstagen, die auf der Dauer der Beschäftigung basieren, bis hin zu spezifischen Regelungen für Krankheitsurlaub, Elternzeit und andere persönliche Umstände.
Die Navigation durch die Details der Urlaubsansammlung, des Zeitpunkts, der Bezahlung und der Anspruchsberechtigung erfordert sorgfältige Beachtung des Finnish Working Hours Act, Annual Holidays Act und anderer relevanter Gesetze sowie anwendbarer Tarifverträge.
Annual Vacation Leave
Arbeitnehmer in Finnland haben Anspruch auf jährlichen Urlaub basierend auf ihrer Beschäftigungsdauer beim Arbeitgeber. Das Urlaubsjahr läuft vom 1. April bis zum 31. März. Der Urlaubsanspruch wird während dieses Zeitraums erworben, bekannt als Ansamlungsjahr.
Die Höhe des angesammelten Urlaubs hängt davon ab, wie lange das Beschäftigungsverhältnis bis zum Ende des Ansamlungsjahres (31. März) bestanden hat.
- Für eine Beschäftigung, die am 31. März weniger als ein Jahr dauert: Arbeitnehmer erwerben 2 Arbeitstage Urlaub für jeden vollen Kalendermonat der Beschäftigung.
- Für eine Beschäftigung, die am 31. März mindestens ein Jahr dauert: Arbeitnehmer erwerben 2,5 Arbeitstage Urlaub für jeden vollen Kalendermonat der Beschäftigung.
Ein "Arbeitstag" für Urlaubszwecke umfasst Wochentage von Montag bis Samstag, ausgenommen gesetzliche Feiertage. Die Haupturlaubszeit, in der Arbeitnehmer typischerweise ihren Sommerurlaub nehmen, liegt zwischen dem 2. Mai und dem 30. September. Arbeitnehmer haben in der Regel Anspruch auf 24 Arbeitstage ihres Jahresurlaubs während dieses Sommerzeitraums. Jeglicher verbleibende angesammelte Urlaub muss in der Regel während der Wintersaison (1. Oktober bis 30. April) genommen werden.
Der Urlaubslohn wird auf Basis des regulären Gehalts des Arbeitnehmers berechnet. Arbeitnehmer haben außerdem Anspruch auf einen Urlaubsgeldzuschlag, der oft 50 % ihres Urlaubslohns entspricht, wobei dies häufig auf Tarifverträgen und nicht auf gesetzlichem Recht beruht.
Beschäftigungsdauer bis 31. März | Jährliche Urlaubsansammlung (pro voller Kalendermonat) |
---|---|
Weniger als 1 Jahr | 2 Arbeitstage |
Mindestens 1 Jahr | 2,5 Arbeitstage |
Öffentliche Feiertage und Beobachtungen
Finnland beobachtet im Laufe des Jahres mehrere gesetzliche Feiertage. Arbeitnehmer sind in der Regel an diesen Tagen freigestellt. Falls ein gesetzlicher Feiertag auf einen Wochentag fällt, der normalerweise ein Arbeitstag ist, erhalten die Arbeitnehmer in der Regel ihren regulären Lohn für diesen Tag. Wenn ein Arbeitnehmer an einem Feiertag arbeiten muss, steht ihm meist eine erhöhte Bezahlung zu, oft doppelt so hoch wie der reguläre Satz, wie gesetzlich und durch Tarifverträge festgelegt.
Die genauen Termine einiger Feiertage variieren jährlich (z.B. Ostern, Christi Himmelfahrt, Midsommer). Wichtige gesetzliche Feiertage in Finnland sind:
Feiertag | Typisches Datum (variiert für einige) |
---|---|
Neujahr | 1. Januar |
Epiphanias | 6. Januar |
Karfreitag | Variabel (März/April) |
Ostersonntag | Variabel (März/April) |
Ostermontag | Variabel (März/April) |
Vappu (Walpurgis) | 1. Mai |
Christi Himmelfahrt | Variabel (Mai/Juni) |
Midsommerabend | Freitag vor Midsommer |
Midsommertag | Samstag zwischen 20.-26. Juni |
Allerheiligen | Samstag zwischen 31. Okt. - 6. Nov. |
Unabhängigkeitstag | 6. Dezember |
Heiligabend | 24. Dezember |
Weihnachten | 25. Dezember |
Stephanstag | 26. Dezember |
Policies und Bezahlung bei Krankheitsurlaub
Arbeitnehmer in Finnland haben das Recht, bei Krankheit oder Verletzung, die sie an der Arbeit hindert, Urlaub zu nehmen. Die Verpflichtung des Arbeitgebers, Krankengeld zu zahlen, hängt von der Dauer der Beschäftigung und der Dauer der Abwesenheit ab.
In der Regel gibt es eine Wartezeit (omavastuuaika) für Krankengeld, die typischerweise der erste Krankheitstag ist. Wenn die Arbeitsunfähigkeit jedoch auf einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit zurückzuführen ist, entfällt die Wartezeit.
Nach der Wartezeit ist der Arbeitgeber in der Regel verpflichtet, dem Arbeitnehmer für einen bestimmten Zeitraum das volle Gehalt zu zahlen. Für Arbeitnehmer, deren Beschäftigung mindestens einen Monat dauert, muss der Arbeitgeber die ersten 10 Arbeitstage der Abwesenheit aufgrund von Krankheit voll bezahlen. Bei kürzerer Beschäftigungsdauer (weniger als ein Monat) ist der Arbeitgeber verpflichtet, 50 % des Gehalts für den gleichen Zeitraum zu zahlen.
Nach Ablauf der Verpflichtung des Arbeitgebers, volle oder teilweise Löhne zu zahlen (typischerweise nach 10 Arbeitstagen), kann der Arbeitnehmer Krankengeld bei Kela (der Sozialversicherungsanstalt Finnlands) beantragen. Das Krankengeld von Kela ersetzt den Verdienstausfall und wird in der Regel nach Ablauf des Krankengeldzeitraums des Arbeitgebers ausgezahlt. Der Arbeitnehmer muss in der Regel ein ärztliches Attest vorlegen, um die Abwesenheit zu rechtfertigen, insbesondere bei längeren Zeiträumen.
Abwesenheitsdauer | Arbeitgeberpflicht (Beschäftigung > 1 Monat) | Arbeitgeberpflicht (Beschäftigung < 1 Monat) |
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Erster Tag (Wartezeit) | In der Regel unbezahlt | In der Regel unbezahlt |
Tage 2-10 (Arbeitstage) | Volles Gehalt | 50 % Gehalt |
Nach 10 Arbeitstagen (und Wartezeit) | Keine (Arbeitnehmer beantragt Kela-Leistung) | Keine (Arbeitnehmer beantragt Kela-Leistung) |
Elternzeitansprüche
Finnland verfügt über ein umfassendes Elternzeit-System, das Eltern ermöglicht, ihre Kinder zu betreuen. Das System umfasst mehrere von Kela gezahlte Zulagen. Die wichtigsten Zeiträume und zugehörigen Zulagen sind:
- Schwangerschaftszulage: Dieser Zeitraum beginnt typischerweise 40 Arbeitstage vor dem voraussichtlichen Geburtstermin und dauert 40 Arbeitstage. Er ist für die schwangere Elternteil vorgesehen.
- Elternzeit: Nach der Schwangerschaftszulage (oder ab der Geburt des Kindes, wenn keine Schwangerschaftszulage genommen wurde) haben Eltern Anspruch auf eine gemeinsame Elternzeit. Bei einer Einzelgeburt beträgt die Gesamtzeit etwa 320 Arbeitstage (Werktage Montag-Samstag). Bei Mehrlingsgeburten ist die Zeit länger.
- Aufteilung der Elternzeit: Die 320 Arbeitstage Elternzeit können zwischen den Eltern aufgeteilt werden. Jeder Elternteil hat ein nicht übertragbares Kontingent von 160 Arbeitstagen. Eltern können bis zu 63 Tage ihres Kontingents auf den anderen Elternteil übertragen. Dies ermöglicht Flexibilität bei der Aufteilung der Elternzeit.
- Inanspruchnahme der Elternzeit: Die Elternzeit kann flexibel genommen werden, bis das Kind zwei Jahre alt ist. Sie kann in Vollzeit, Teilzeit (Reduzierung der Arbeitszeit und teilweise Zulage) oder in mehreren kürzeren Abschnitten genommen werden.
- Vaterschaft/Mütterzeit: Das frühere getrennte System von Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub wurde in das aktuelle genderneutrale Elternzeitmodell umgewandelt, das gemeinsame Verantwortung betont.
Während der Schwangerschafts- und Elternzeit sind Arbeitnehmer vor Kündigung geschützt. Während Kela die Zulagen zahlt, können in einigen Tarifverträgen festgelegt sein, dass der Arbeitgeber während eines Teils der Elternzeit das volle Gehalt zahlt, wobei der Arbeitgeber dann die Kela-Zulage beantragt.
Weitere Arten von Urlaub
Finnisches Recht und Tarifverträge erkennen verschiedene andere Situationen an, in denen ein Arbeitnehmer Anspruch auf vorübergehenden Urlaub haben kann. Dazu gehören:
- Urlaub aus zwingenden Familiären Gründen: Kurzfristige Abwesenheit kann für unvorhergesehene, zwingende familiäre Gründe genehmigt werden, die die sofortige Anwesenheit des Arbeitnehmers erfordern, z.B. bei Krankheit oder Unfall.
- Vorübergehende Kurzarbeit: Unter bestimmten wirtschaftlichen Umständen kann ein Arbeitgeber Arbeitnehmer vorübergehend freistellen, die Arbeitsverpflichtung aussetzen und das Gehalt einstellen, während das Beschäftigungsverhältnis bestehen bleibt.
- Studienurlaub: Arbeitnehmer können Anspruch auf Studienurlaub haben, um an Bildung oder Schulungen teilzunehmen, vorbehaltlich bestimmter Bedingungen hinsichtlich der Beschäftigungsdauer und der Art der Studien. Dauer und Bezahlung (falls vorhanden) während des Studienurlaubs sind oft durch Tarifverträge oder Arbeitgeberrichtlinien geregelt.
- Trauerurlaub: Obwohl nicht ausdrücklich gesetzlich vorgeschrieben, gewähren viele Tarifverträge und Arbeitgeberrichtlinien Arbeitnehmern eine kurze bezahlte oder unbezahlte Abwesenheit nach dem Tod eines nahen Familienmitglieds.
- Sabbatical: Einige Tarifverträge oder Arbeitgeberrichtlinien erlauben längere unbezahlte Urlaubszeiten für persönliche Entwicklung oder andere Gründe, oft als Sabbatical bezeichnet.
Die Details dieser anderen Urlaubsarten, einschließlich Anspruch, Dauer und ob der Urlaub bezahlt oder unbezahlt ist, hängen oft stark vom anwendbaren Tarifvertrag oder individuellen Arbeitsvertrag und Unternehmenspolitik ab und übersteigen die Mindestanforderungen des gesetzlichen Rechts.