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Berechnungstool für Beschäftigungskosten in Finnland

Einstellung in Finnland? Berechnen Sie sofort Ihre Gesamtkosten für die Beschäftigung — Steuern, Leistungen und mehr

Updated on July 28, 2025

Employment Cost Calculator for Finnland

Calculate the total cost of employing someone in Finnland, including taxes, benefits, and our management fee.

Arbeitgebersteuerbeiträge

Steuerart Satz Basis
Rentenversicherung (TyEL) Durchschnittlich 17,38% Bruttogehalt des Mitarbeiters
Krankenversicherung 1,87% Bruttogehalt des Mitarbeiters
Arbeitslosenversicherung 0,20% (bis zu €2.455.500 Lohn); 0,80% (übersteigend) Bruttogehalt des Mitarbeiters
Unfallversicherung Durchschnittlich 0,54% Gesamtes Gehalt

Anmeldung & Compliance

  • Monatliche Meldung: Reichen Sie für jeden Mitarbeiter, auch für Monate ohne Lohn, einen Einkommensmeldungsbericht beim Einkommensregister ein.
  • Zahlungstermine: Zahlen Sie die Arbeitgeberbeiträge über MyTax bis zum 12. Tag des Monats nach der Gehaltszahlung.
  • Registrierung: Melden Sie sich beim Arbeitgeberregister an, wenn Sie ein regulärer Arbeitgeber sind (z.B. zwei oder mehr Festangestellte oder ein Festangestellter plus temporäre Mitarbeiter).

In Finnland unterliegen Arbeitnehmer verschiedenen Abzügen von ihrem Bruttogehalt, hauptsächlich für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Diese Abzüge werden durch Faktoren wie Einkommenshöhe, Wohnortgemeinde und individuelle Umstände bestimmt.

Einkommensteuer

  • Einkommensteuer des Staates: Es gelten progressive Steuersätze. Ab 2025 sind die Steuerklassen und -sätze wie folgt:

    • €0-€19.900: 0%
    • €19.901-€29.700: 12,64% (auf den Überschuss über €19.900)
    • €29.701-€49.000: 19% (auf den Überschuss über €29.700)
    • €49.001-€85.800: 30,25% (auf den Überschuss über €49.000)
    • Über €85.800: 34% (auf den Überschuss über €85.800)
  • Kommunale Einkommensteuer: Variiert je nach Gemeinde. Helsinkis Satz beträgt beispielsweise 18,5% für 2025.

  • Kirchensteuer: Wird von Mitgliedern der Evangelisch-Lutherischen Kirche oder der Finnischen Orthodoxen Kirche erhoben. Der Satz variiert, liegt aber im Durchschnitt bei etwa 1-2%.

Sozialversicherungsbeiträge

  • Pensionsbeiträge (Työeläkemaksu): Ein Prozentsatz des Einkommens, typischerweise etwa 7-8%, abhängig vom Alter.

  • Arbeitslosenversicherung (Työttömyysvakuutusmaksu): Wird sowohl von Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern getragen, wobei der Anteil des Arbeitnehmers etwa 1,5% beträgt.

  • Krankenversicherung: Ein Prozentsatz des Einkommens, ebenfalls abhängig vom Alter.

Weitere Abzüge

  • Gewerkschaftsbeiträge: Abzugsfähig, wenn der Arbeitnehmer Mitglied einer Gewerkschaft ist.

  • Fahrtkostenabzug: Reisekosten zwischen Zuhause und Arbeitsplatz sind bis zu einem Höchstbetrag von €7.000 abziehbar, nachdem eine Schwelle von €900 überschritten wurde. Die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel sind in der Regel die Grundlage dieses Abzugs, es sei denn, ein anderes Transportmittel ist günstiger oder es besteht keine Verbindung zum öffentlichen Nahverkehr.

Abzüge und Freibeträge für Geschäftsreisen

  • Kilometergeld: €0,59 pro Kilometer bei Nutzung eines privaten Fahrzeugs für Geschäftsreisen.

  • Steuerfreie Erstattungen: Arbeitgeber können Arbeitnehmer für andere Geschäftsreisekosten (z.B. Unterkunft, Verpflegung) steuerfrei erstatten, bis zu den von der Steuerverwaltung festgelegten Grenzen.

Steuerjahr und Fristen

Das finnische Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember). Arbeitgeber müssen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge vom Gehalt der Arbeitnehmer einbehalten und monatlich an die Steuerverwaltung melden. Einzelpersonen erhalten in der Regel im Frühjahr eine vorausgefüllte Steuererklärung und können ihre endgültige Steuererklärung online über MyTax, per Post oder mit Unterstützung von Steuerberatern einreichen. Die Frist für die Einreichung der Steuererklärung ist meist im Mai. Es ist ratsam, das genaue Datum zu bestätigen, da diese Angaben bis zum 5. Februar 2025 gültig sind.

Seeleute

Für Arbeitnehmer, die an Bord finnischer Schiffe arbeiten, wird ein Quellensteuerabzug von 35% auf ihr Gehalt angewendet. Ein Abzug von €510 pro Monat (€17 pro Tag) ist zulässig, bevor die Steuer einbehalten wird, sofern der Arbeitnehmer eine Quellensteuerkarte mit dem entsprechenden Abzug besitzt. Eine Bewertung nach dem progressiven Steuerschema kann alternativ beantragt werden.

Martijn
Daan
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