Finnland bietet verschiedene Wege für ausländische Staatsbürger, die innerhalb seiner Grenzen leben und arbeiten möchten. Der Prozess umfasst in der Regel die Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis, die das Recht auf Arbeit einschließt, anstatt eines separaten Arbeitsvisums und einer Aufenthaltserlaubnis. Diese Erlaubnisse werden basierend auf dem Zweck des Aufenthalts erteilt, wie z.B. Beschäftigung, Unternehmertum, Studium oder familiäre Bindungen. Das Navigieren durch die spezifischen Anforderungen und Verfahren ist sowohl für den einzelnen Antragsteller als auch für das beschäftigende Unternehmen wesentlich, um einen reibungslosen und regelkonformen Ablauf zu gewährleisten.
Das Verständnis der verschiedenen Erlaubniskategorien und der Antragsverfahren ist der erste Schritt, um erfolgreich internationales Talent in Finnland zu beschäftigen. Das System wird hauptsächlich vom Finnish Immigration Service (Migri) verwaltet, der Anträge anhand des finnischen Einwanderungsgesetzes und, wo zutreffend, arbeitsmarktbezogener Überlegungen bewertet. Arbeitgeber spielen eine bedeutende Rolle im work-based permit-Prozess, initiieren oft den Antrag oder liefern wesentliche Informationen dazu.
Gängige Aufenthaltserlaubnissorten für ausländische Arbeitnehmer
Ausländische Staatsbürger, die in Finnland arbeiten möchten, benötigen in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis für eine erwerbstätige Person. Dies ist die häufigste Art für Personen, die nach Finnland kommen, um für einen finnischen Arbeitgeber zu arbeiten. Andere Erlaubnistypen können jedoch ebenfalls das Recht zur Arbeit gewähren, abhängig von den Qualifikationen des Einzelnen und der Art ihrer Beschäftigung oder Tätigkeit.
Hier sind einige wichtige Erlaubnistypen, die für ausländische Arbeitnehmer relevant sind:
- Aufenthaltserlaubnis für eine erwerbstätige Person (Typ T): Dies ist die Standard-Arbeitserlaubnis. Sie erfordert ein Jobangebot und umfasst oft einen Arbeitsmarkttest, der vom Employment and Economic Development Office (TE Office) durchgeführt wird, um sicherzustellen, dass kein geeigneter finnischer oder EU/EEA-Kandidat für die Stelle verfügbar ist.
- Spezialisten-Aufenthaltserlaubnis: Für hochqualifizierte Experten und Spezialisten konzipiert. Diese Erlaubnis hat in der Regel eine schnellere Bearbeitungszeit und erfordert keinen Arbeitsmarkttest. Die Berechtigung basiert auf Ausbildung, Fachwissen und Gehaltsniveau des Antragstellers.
- EU Blue Card: Für hochqualifizierte Nicht-EU/EEA-Staatsbürger. Erfordert eine hohe Ausbildung und ein Gehalt, das eine bestimmte Schwelle erfüllt. Sie bietet bestimmte Vorteile, einschließlich einer erleichterten Mobilität innerhalb der EU. Wie die Spezialisten-Erlaubnis umgeht sie in der Regel den Arbeitsmarkttest.
- Aufenthaltserlaubnis für Unternehmer: Für Personen, die ihr eigenes Geschäft in Finnland gründen. Erfordert einen tragfähigen Geschäftsplan und ausreichende Mittel.
- Aufenthaltserlaubnis für Forscher: Für Forscher, die nach Finnland kommen, um Forschung zu betreiben.
- Aufenthaltserlaubnis basierend auf Familienbindungen: Obwohl keine Arbeitserlaubnis selbst, haben Personen, denen eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund von Familienbindungen zu jemandem in Finnland gewährt wird, oft das Recht zu arbeiten.
Die anfängliche Gültigkeit dieser Erlaubnisse beträgt in der Regel ein Jahr, danach können sie verlängert werden, sofern die Bedingungen für die Erlaubnis weiterhin erfüllt sind.
Anforderungen und Verfahren für die Arbeitserlaubnis
Der Antragsprozess für eine Aufenthaltserlaubnis für eine erwerbstätige Person umfasst sowohl den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer.
Zulassungskriterien
Allgemeine Zulassungskriterien für eine Aufenthaltserlaubnis umfassen:
- Einen gültigen Reisepass besitzen.
- Nicht Gegenstand eines Einreiseverbots nach Finnland oder den Schengen-Raum sein.
- Nicht als Bedrohung für die öffentliche Ordnung, Sicherheit oder öffentliche Gesundheit gelten.
- Über ausreichende Mittel zum Lebensunterhalt in Finnland verfügen (bei Arbeitserlaubnissen deckt das Gehalt aus der Beschäftigung in der Regel dies ab).
- Die spezifischen Anforderungen für den beantragten Erlaubnistyp erfüllen (z.B. Jobangebot, erforderliche Ausbildung/Erfahrung, Gehaltsniveau).
Für die Standard-Erlaubnis für erwerbstätige Personen muss die Stelle finnischen Beschäftigungsbedingungen entsprechen, einschließlich Gehalt und Arbeitszeiten, wie in anwendbaren Tarifverträgen oder finnischem Recht festgelegt.
Erforderliche Dokumente
Typische Dokumente für einen Arbeitsgenehmigungsantrag umfassen:
- Ausgefülltes Antragsformular.
- Gültiger Reisepass und Passfotos.
- Arbeitsvertrag.
- Kopien von Bildungsnachweisen und Arbeitszeugnissen.
- Anhänge des Arbeitgebers (Details zum Unternehmen, zur Stelle und Bestätigung der Beschäftigungsbedingungen).
- Nachweis der Zahlung der Antragsgebühr.
- Weitere Dokumente, abhängig vom spezifischen Erlaubnistyp und den individuellen Umständen.
Antragsverfahren
Das Standardverfahren für eine Aufenthaltserlaubnis für eine erwerbstätige Person ist oft ein zweistufiger Prozess:
- Arbeitgeberteil: Der Arbeitgeber initiiert den Prozess, indem er Informationen über das Unternehmen und die Beschäftigungsbedingungen an den Finnish Immigration Service (Migri) oder das TE Office übermittelt, abhängig vom Erlaubnistyp. Für die Standard-Erlaubnis für erwerbstätige Personen führt das TE Office einen Arbeitsmarkttest durch.
- Arbeitnehmerteil: Der Arbeitnehmer reicht seinen persönlichen Antrag online über den Enter Finland-Service oder auf Papier ein. Nach Einreichung des Antrags muss der Antragsteller eine finnische Mission (Botschaft oder Konsulat) im Ausland oder einen Servicepunkt in Finnland (bei Antrag aus Finnland) aufsuchen, um seine Identität nachzuweisen, Fingerabdrücke zu hinterlassen und Originaldokumente vorzulegen.
Migri bearbeitet den Antrag nach Erhalt sowohl des elektronischen/papieren Antrags als auch des Besuchs bei der Serviceeinrichtung/Mission.
Gebühren und Bearbeitungszeiten
Die Antragsgebühren und Bearbeitungszeiten können erheblich variieren, abhängig vom Erlaubnistyp und dem Antragsvolumen bei Migri. Gebühren sind nicht erstattungsfähig.
Erlaubnistyp | Typische Antragsgebühr (ca. €) | Typische Bearbeitungszeit (Monate) |
---|---|---|
Erwerbstätige Person | 400-500 | 1-4+ |
Spezialist | 400-500 | 2 Wochen - 1 Monat |
EU Blue Card | 400-500 | 2 Wochen - 1 Monat |
Unternehmer | 400-500 | 2-5+ |
Familienmitglied (bei Arbeit) | 400-500 | 3-6+ |
Hinweis: Gebühren und Bearbeitungszeiten können sich ändern. Für die aktuellsten Informationen sollte die offizielle Migri-Website konsultiert werden.
Bearbeitungszeiten können während Spitzenzeiten länger dauern oder wenn der Antrag unvollständig ist oder weitere Untersuchungen erfordert. Anträge für Spezialisten und EU Blue Card werden in der Regel priorisiert für eine schnellere Bearbeitung.
Sponsoring-Anforderungen
Obwohl Finnland kein formelles "Sponsoring"-System wie manche andere Länder hat, spielt der Arbeitgeber eine entscheidende Rolle im work permit-Antrag. Der Arbeitgeber muss ein gültiges Jobangebot und Details zu den Beschäftigungsbedingungen vorlegen. Für die Standard-Erlaubnis für erwerbstätige Personen sind die Angaben des Arbeitgebers wesentlich für das Arbeitsmarkttest des TE Office und die Entscheidung von Migri. Der Arbeitgeber bestätigt effektiv die Legitimität der Stelle und die Bedingungen, unter denen der ausländische Staatsbürger beschäftigt wird.
Wege zur Permanent Residency
Ausländische Staatsbürger, die in Finnland für einen ununterbrochenen Zeitraum mit einer temporären Aufenthaltserlaubnis gelebt haben, können eine permanente Aufenthaltserlaubnis (P permit) beantragen.
Die allgemeinen Voraussetzungen für eine P permit sind:
- Mindestens vier Jahre ununterbrochen in Finnland gelebt haben, unmittelbar vor Antragstellung.
- Während des gesamten Vierjahres eine A permit (unbefristete Aufenthaltserlaubnis) gehabt haben. Zeiten mit B permits (befristete Aufenthaltserlaubnis) zählen nicht für die vier Jahre, können aber für die fünf Jahre zählen, die für eine EU-Aufenthaltserlaubnis für Langzeitaufenthaltsberechtigte erforderlich sind.
- Weiterhin die Voraussetzungen für den Erlaubnistyp erfüllen (z.B. weiterhin beschäftigt sein).
- Bestimmte Straftaten nicht begangen haben.
- Ausreichende Mittel zur Unterstützung haben.
- Ausreichende Sprachkenntnisse in Finnisch oder Schwedisch nachweisen (Ausnahmen möglich).
Der Antrag auf eine permanente Aufenthaltserlaubnis wird bei Migri eingereicht.
Optionen für Dependent Visa
Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis in Finnland, einschließlich Arbeitserlaubnisinhaber, können oft Familienmitglieder mitbringen, um mit ihnen zu leben. Familienmitglieder umfassen in der Regel Ehepartner oder eingetragene Partner sowie minderjährige Kinder.
Um eine Aufenthaltserlaubnis basierend auf Familienbindungen zu beantragen, muss das in Finnland lebende Familienmitglied (Sponsor) eine gültige Aufenthaltserlaubnis besitzen oder finnischer Staatsbürger sein. Das antragstellende Familienmitglied muss die Familienbeziehung nachweisen und die allgemeinen Zulassungskriterien erfüllen.
Der Antragsprozess für eine Familienerlaubnis ist ähnlich wie bei anderen Aufenthaltserlaubnissen: Der Antragsteller reicht den Antrag (oft online) ein und besucht anschließend eine finnische Mission im Ausland oder einen Servicepunkt in Finnland, um Identität nachzuweisen und Dokumente/Biometrics vorzulegen.
Familienmitglieder, denen eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund von Familienbindungen zu einem Arbeitserlaubnisinhaber gewährt wird, erhalten in der Regel das Recht zu arbeiten in Finnland.
Verpflichtungen zur Visa-Konformität für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Die Einhaltung der finnischen Einwanderungs- und Arbeitsgesetze ist sowohl für Arbeitgeber als auch für ausländische Arbeitnehmer entscheidend.
Verpflichtungen der Arbeitgeber
Arbeitgeber tragen erhebliche Verantwortung bei der Beschäftigung ausländischer Staatsbürger:
- Arbeitsrechte prüfen: Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass der ausländische Staatsbürger vor Beginn der Beschäftigung das Recht auf Arbeit in Finnland hat. Das bedeutet, dass sie prüfen, ob die richtige Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitsrecht vorliegt.
- Korrekte Informationen bereitstellen: Arbeitgeber müssen genaue und vollständige Angaben an das TE Office und Migri während des Antragsprozesses machen, einschließlich Details zum Job, Gehalt und Beschäftigungsbedingungen.
- Beschäftigungsbedingungen einhalten: Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass die Bedingungen der Beschäftigung (Gehalt, Arbeitszeiten usw.) den Anforderungen im Aufenthaltserlaubnisantrag entsprechen und finnischem Arbeitsrecht sowie Tarifverträgen genügen.
- Behörden benachrichtigen: Arbeitgeber können verpflichtet sein, Migri zu informieren, wenn das Beschäftigungsverhältnis endet oder sich die Beschäftigungsbedingungen wesentlich ändern, die die Erlaubnis beeinflussen.
- Aufzeichnungen führen: Über die Arbeitserlaubnis und Beschäftigung des Mitarbeiters.
Die Nichtbeachtung dieser Pflichten kann zu Strafen für den Arbeitgeber führen.
Pflichten der Arbeitnehmer
Ausländische Arbeitnehmer haben ebenfalls Verantwortlichkeiten:
- Gültige Erlaubnis aufrechterhalten: Sicherstellen, dass ihre Aufenthaltserlaubnis während des gesamten Aufenthalts und der Beschäftigung gültig bleibt. Erneuerungen rechtzeitig vor Ablauf der aktuellen Erlaubnis beantragen.
- Bedingungen der Erlaubnis einhalten: Den Bedingungen ihrer Aufenthaltserlaubnis entsprechen, einschließlich nur für den im Antrag angegebenen Arbeitgeber zu arbeiten (sofern die Erlaubnis nicht an einen bestimmten Arbeitgeber gebunden ist).
- Behörden über Änderungen informieren: Migri über Änderungen in den Umständen informieren, die die Erlaubnis beeinflussen könnten, z.B. Arbeitgeberwechsel (falls zutreffend), Adresse oder Familienstand.
- Finnisches Recht einhalten: Alle finnischen Gesetze und Vorschriften befolgen.
Nichtbeachtung durch den Arbeitnehmer kann zur Aufhebung der Aufenthaltserlaubnis und möglichen Abschiebung führen. Beide Parteien müssen zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen während der gesamten Beschäftigungsdauer erfüllt und aufrechterhalten werden.