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Berechnungstool für Beschäftigungskosten in Belgien

Einstellung in Belgien? Berechnen Sie sofort Ihre Gesamtkosten für die Beschäftigung — Steuern, Leistungen und mehr

Updated on July 26, 2025

Employment Cost Calculator for Belgien

Calculate the total cost of employing someone in Belgien, including taxes, benefits, and our management fee.

Arbeitgebersteuerbeiträge

Steuerart Satz Basis
Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge ~27% Bruttolöhne
Arbeitnehmer Sozialversicherungsbeiträge (vom Arbeitgeber einbehalten) 13,07% Bruttogehalt
Lohnsteuer (berufliche Lohnsteuer) Progressiv (25%-50%) Bruttogehalt, nach Sozialversicherungsabzügen
Berufsunfallversicherung Variabel (obligatorisch für Arbeitgeber) Vom Arbeitgeber getragen, oft Beiträge an private Versicherer gezahlt

Anmeldung & Einhaltung der Vorschriften

  • Die einbehaltenen Einkommensteuerzahlungen sind bis zum 15. des Monats nach der Lohnzahlung fällig.
  • Sozialversicherungsbeiträge werden monatlich oder vierteljährlich an die Nationale Sozialversicherungsbehörde (NSSO) gezahlt.
  • Arbeitgeber müssen jährliche Steuerbescheinigungen (Formular 281.10) an die Mitarbeiter ausstellen und diese im Rahmen der jährlichen Berichterstattung an die Steuerbehörden übermitteln.

In Belgien umfassen die Steuerabzüge für Arbeitnehmer verschiedene Bereiche, einschließlich Sozialversicherungsbeiträge, Berufsausgaben und spezifische persönliche Abzüge.

Sozialversicherungsbeiträge

  • Arbeitnehmerbeiträge: Diese sind verpflichtend und werden direkt vom Bruttogehalt abgezogen, derzeit bei einem Satz von 13,07%. Diese Beiträge decken Gesundheitsversorgung, Renten und Arbeitslosenversicherung ab.
  • Arbeitgeberbeiträge: Arbeitgeber tragen ebenfalls einen bedeutenden Anteil bei, der auf 25% des Bruttogehalts des Arbeitnehmers festgesetzt ist.

Berufsausgaben

Arbeitnehmer können berufliche Ausgaben entweder durch:

  • Standardabzug: Eine vereinfachte Methode, bei der 30% des Bruttoeinkommens abgezogen werden, begrenzt auf €5.750 jährlich. Für Geschäftsführer gilt ein Pauschalbetrag von 3% bis zu €3.030.
  • Tatsächliche Ausgaben: Itemisierte Abzüge für spezifische, dokumentierte Berufsausgaben, falls diese gegenüber dem Standardabzug bevorzugt werden.

Persönliche Abzüge

Mehrere persönliche Abzüge können das zu versteuernde Einkommen weiter reduzieren:

  • Unterhaltszahlungen (Alimente): 80% der an nahe Verwandte oder einen getrennt lebenden Ehepartner gezahlten Alimente sind abziehbar, vorbehaltlich bestimmter Wohnsitzbedingungen.
  • Pensionssparbeiträge: Steuerliche Reduktionen gelten, mit Höchstbeträgen von €1.020 oder €1.310, abhängig vom Reduktionssatz (30% oder 25%).
  • Gruppenkassenbeiträge: Arbeitnehmerbeiträge erhalten eine Steuerermäßigung von 30%.
  • Wohltätige Spenden: Spenden von mindestens €40 an anerkannte EWR-Institutionen qualifizieren für eine Steuerermäßigung von 45%.
  • Lebensversicherungsprämien: Eine Reduktion von 30% bis zu €2.450 jährlich.
  • Kosten für häusliches Personal: Eine Reduktion von 30%, vorbehaltlich spezifischer Grenzen und Bedingungen.
  • Kinderbetreuungskosten: Bis zu €16,4 pro Tag (Stand 2024) für Kinder unter 14 Jahren, mit einer Steuerermäßigung von 45%.
  • Weitere Abzüge: Zusätzliche Abzüge bestehen, z.B. im Zusammenhang mit Hypothekendarlehen und durch lokale Arbeitsagenturen oder Servicechecks gezahlte Dienstleistungen (auf regionaler Ebene).

Steuersätze und Steuerklassen

Das zu versteuernde Einkommen wird in Progressionsstufen mit steigenden Steuersätzen unterteilt:

  • Bis €15.820: 25%
  • €15.820 bis €27.920: 40%
  • €27.920 bis €48.320: 45%
  • Über €48.320: 50%

Ein persönlicher Steuerfreibetrag (€10.570 für das Einkommenjahr 2024, steigend auf €10.910 für 2025) stellt einen steuerfreien Anteil des Einkommens dar.

Steuererklärung und Fristen

Steuererklärungen für das Einkommenjahr 2024 müssen im Jahr 2025 eingereicht werden. Die genauen Fristen für 2025 wurden noch nicht veröffentlicht, fallen aber in der Regel um Juli für Online-Einreichungen und im Juni für Papierformulare. Die Online-Einreichung über MyMinfin (Tax-on-web) ist die bevorzugte Methode. Zahlungen können online, per Banküberweisung oder durch Abzüge vom Gehalt (Lohnsteuerabzug) erfolgen.

Zusätzliche Hinweise

Diese Informationen beziehen sich auf das Einkommenjahr 2024 und sind aktuell bis zum 5. Februar 2025. Steuergesetze und -vorschriften können sich ändern. Konsultieren Sie stets offizielle Quellen für die neuesten Informationen. Für individuelle Steuerberatung wenden Sie sich bitte an einen Steuerfachmann.

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