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Urlaub in Andorra

599 EURpro Mitarbeiter/Monat

Understand employee leave entitlements and policies in Andorra

Updated on April 27, 2025

Die Verwaltung von Mitarbeiterurlaub und Urlaubsansprüchen ist ein entscheidender Aspekt der Compliance und Mitarbeiterzufriedenheit bei der Tätigkeit in jedem Land. In Andorra legen Arbeitsgesetze klare Richtlinien für verschiedene Arten von Urlaub fest, um sicherzustellen, dass Mitarbeiter ausreichend Freizeit für Erholung, Krankheit, familiäre Verpflichtungen und andere bedeutende Lebensereignisse erhalten. Das Verständnis dieser Vorschriften ist für Arbeitgeber unerlässlich, um die rechtliche Konformität zu wahren und ein positives Arbeitsumfeld zu fördern.

Die Navigation durch die Details der andorranischen Urlaubsregelungen, von den Mindestjahresurlaubstagen bis hin zu den Feinheiten bei Krankengeld und Elternzeit, erfordert sorgfältige Aufmerksamkeit für Details. Dieser Leitfaden bietet einen Überblick über die wichtigsten Urlaubsansprüche, die Mitarbeiter typischerweise nach der andorranischen Arbeitsgesetzgebung erhalten, und schafft einen Rahmen für Arbeitgeber, um konforme und faire Urlaubsregelungen für ihre Belegschaft im Jahr 2025 zu entwickeln.

Jahresurlaub

Mitarbeiter in Andorra haben gesetzlich Anspruch auf einen Mindestzeitraum bezahlten Jahresurlaub. Der Standardanspruch beträgt in der Regel 30 Kalendertage pro Jahr. Dieser Zeitraum umfasst Wochenenden und gesetzliche Feiertage, die in den Urlaubszeitraum fallen.

Wichtige Vorschriften zum Jahresurlaub umfassen:

  • Der Mindestanspruch beträgt 30 Kalendertage, was etwa 22 Arbeitstagen entspricht, abhängig vom Arbeitsplan.
  • Der Urlaub muss in der Regel innerhalb des Kalenderjahres genommen werden, in dem er erworben wurde.
  • Der Zeitpunkt des Urlaubs wird typischerweise zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart, wobei der Arbeitgeber das letzte Wort haben kann, basierend auf betrieblichen Erfordernissen, vorausgesetzt, der Arbeitnehmer wird im Voraus informiert.
  • Nicht genommener Urlaub kann in der Regel nicht auf das nächste Jahr übertragen werden, es sei denn, es wurde eine Vereinbarung getroffen oder ist in einer Tarifvereinbarung festgelegt.
  • Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben Arbeitnehmer Anspruch auf eine Entschädigung für etwaigen erworbenen, aber nicht genommenen Urlaub.

Gesetzliche Feiertage

Andorra beobachtet mehrere nationale und religiöse Feiertage im Jahresverlauf. Arbeitnehmer haben in der Regel Anspruch auf einen bezahlten freien Tag an diesen Feiertagen. Wenn ein Arbeitnehmer an einem Feiertag arbeiten muss, hat er in der Regel Anspruch auf Zuschlag oder Ausgleichszeit, wie gesetzlich oder in Tarifvereinbarungen festgelegt.

Während die genauen Termine einiger Feiertage leicht variieren können, wenn sie auf ein Wochenende fallen, umfassen die in Andorra beobachteten Standardfeiertage:

Feiertag Typischer Termin(e)
Neujahr 1. Januar
Epiphanias 6. Januar
Karneval Montag Variabel
Verfassungstag 14. März
Karfreitag Variabel
Ostermontag Variabel
Tag der Arbeit 1. Mai
Pfingstmontag Variabel
Johannistag (Johannesev) 24. Juni
Mariä Himmelfahrt 15. August
Nationalfeiertag (Meritxell) 8. September
Allerheiligen 1. November
Stephanustag 26. Dezember
Weihnachten 25. Dezember

Hinweis: Variable Termine hängen vom liturgischen Kalender ab.

Krankheitsurlaub

Mitarbeiter in Andorra haben Anspruch auf bezahlten Krankheitsurlaub, wenn sie aufgrund von Krankheit oder Verletzung arbeitsunfähig sind. Der Anspruch und die Zahlungsstruktur umfassen sowohl den Arbeitgeber als auch die CASS (Caixa Andorrana de Seguretat Social - Andorran Social Security Fund).

Die allgemeine Struktur der Krankengeldzahlung ist wie folgt:

  • Anfangszeitraum: Der Arbeitgeber ist in der Regel verantwortlich für die Zahlung eines Teils des Gehalts des Mitarbeiters für die ersten Tage der Abwesenheit.
  • Folgezeitraum: Nach dem Anfangszeitraum übernimmt die CASS die Zahlung der Krankengeldleistungen, berechnet als Prozentsatz des durchschnittlichen Gehalts des Mitarbeiters.
  • Dauer: Krankengeldleistungen von der CASS können für einen festgelegten Maximalzeitraum bezogen werden, der unter bestimmten Umständen verlängert werden kann.
  • Ärztliche Bescheinigung: Arbeitnehmer sind verpflichtet, eine ärztliche Bescheinigung eines registrierten Arztes vorzulegen, um ihre Abwesenheit aufgrund von Krankheit oder Verletzung zu rechtfertigen.

Spezifische Prozentsätze und Dauer für die Verantwortlichkeiten des Arbeitgebers und der CASS sind gesetzlich geregelt und können vom Krankheitsverlauf abhängen.

Elternzeit

Das andorranische Recht sieht verschiedene Arten von Elternzeit vor, um Arbeitnehmer bei der Aufnahme eines neuen Kindes in die Familie zu unterstützen.

Mutterschaftszeit

Schwangere Arbeitnehmerinnen haben Anspruch auf Mutterschaftszeit. Die Standarddauer beträgt in der Regel 16 Wochen, die bei Mehrlingsgeburten oder Komplikationen verlängert werden kann. Die Mutterschaftszeit wird meist teilweise vor und teilweise nach der Geburt genommen. Leistungen während der Mutterschaftszeit werden in der Regel von der CASS bezahlt.

Vaterschaftszeit

Väter haben ebenfalls Anspruch auf Vaterschaftszeit bei der Geburt oder Adoption eines Kindes. Die Dauer ist kürzer als bei Mutterschaftszeit, typischerweise etwa 4 Wochen. Vaterschaftszeit-Leistungen werden ebenfalls in der Regel von der CASS bezahlt.

Adoptionszeit

Arbeitnehmer, die ein Kind adoptieren, haben Anspruch auf Adoptionszeit, die in Dauer und Bedingungen der Mutterschaftszeit ähnlich ist, um Zeit für die Bindung zum adoptierten Kind zu ermöglichen. Leistungen werden in der Regel von der CASS bereitgestellt.

Weitere Arten von Urlaub

Neben den Hauptkategorien können das andorranische Arbeitsrecht und Tarifvereinbarungen weitere Urlaubsarten für bestimmte Umstände vorsehen:

  • Trauerurlaub: Arbeitnehmer haben in der Regel Anspruch auf einige Tage bezahlten Urlaub im Todesfall eines nahen Familienmitglieds. Die genaue Dauer hängt vom Verhältnis zum Verstorbenen ab.
  • Hochzeitsurlaub: Arbeitnehmer können einen Zeitraum bezahlten Urlaubs bei Heirat erhalten.
  • Studienurlaub: In einigen Fällen können Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub für Bildungszwecke haben, wobei dies oft an bestimmte Bedingungen oder Tarifvereinbarungen geknüpft ist.
  • Urlaub aus persönlichen Gründen: Unbezahlter Urlaub kann für persönliche Angelegenheiten gewährt werden, vorbehaltlich des Ermessens des Arbeitgebers und der Unternehmenspolitik.

Spezifische Ansprüche und Bedingungen für diese Urlaubsarten können je nach anwendbarer Tarifvereinbarung und individuellem Arbeitsvertrag variieren.

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