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Work permits and visas in Mali

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Everything you need to know about work permits and visas for Mali

Updated on April 27, 2025

Das Einwanderungssystem Malis erfordert, dass ausländische Staatsangehörige, die innerhalb des Landes arbeiten möchten, die entsprechende Genehmigung einholen. Dies beinhaltet in der Regel die Sicherung eines Langzeitvisums, um für einen längeren Zeitraum einzureisen, sowie eine Arbeitserlaubnis, die das rechtliche Recht zur Beschäftigung gewährt. Der Prozess erfordert die Koordination zwischen dem ausländischen Staatsangehörigen, dem sponsoren Arbeitgeber in Mali und verschiedenen Regierungsministerien, einschließlich der für Arbeit, Sicherheit und auswärtige Angelegenheiten zuständigen. Die Navigation durch diese Anforderungen ist wesentlich, um die rechtliche Konformität und einen reibungslosen Übergang für ausländische Arbeiter zu gewährleisten.

Das Verständnis der spezifischen Visa- und Arbeitserlaubniskategorien ist der erste Schritt. Die Anforderungen, Dokumentationen und Bearbeitungszeiten können je nach Art der Arbeit, Dauer des Aufenthalts und Nationalität des Antragstellers variieren. Arbeitgeber spielen eine bedeutende Rolle bei der Sponsoring ausländischer Arbeiter und bei der Sicherstellung, dass alle notwendigen Verfahren korrekt befolgt werden.

Gängige Visatypen für ausländische Arbeiter

Ausländische Staatsangehörige, die planen, in Mali zu arbeiten, benötigen in der Regel ein Langzeitvisum (Visa Long Séjour), bevor sie eine Arbeitserlaubnis und eine Aufenthaltserlaubnis im Land beantragen. Während Kurzzeitvisa (Visa Court Séjour) für Geschäftstreffen oder Erkundungsreisen existieren, erlauben sie keine Beschäftigung.

Hier sind gängige Visatypen, die für ausländische Arbeiter relevant sind:

Visatyp Zweck Dauer Wichtigste Voraussetzung
Visa Long Séjour Aufenthalt für mehr als 90 Tage, inklusive Arbeit In der Regel bis zu 1 Jahr, verlängerbar Erfordert oft Nachweis des Zwecks (z.B. Arbeitsvertrag)
Visa Court Séjour Tourismus, Geschäftstreffen, Kurzbesuche Bis zu 90 Tage Erlaubt keine Beschäftigung

Das Langzeitvisum ist das Tor für ausländische Arbeiter. Die spezifische Kategorie oder Genehmigung auf dem Visum könnte sich auf den Zweck des Aufenthalts beziehen, wie z.B. Beschäftigung.

Antrag auf Arbeitserlaubnis

Der Erhalt einer Arbeitserlaubnis (Permis de Travail) ist für jeden ausländischen Staatsangehörigen, der in Mali eine Beschäftigung sucht, obligatorisch. Der Prozess ist hauptsächlich arbeitgebergesteuert und erfordert, dass der malische Arbeitgeber den Antrag im Namen des ausländischen Arbeitnehmers einreicht.

Zulassungskriterien

Die Zulassung für eine Arbeitserlaubnis hängt oft ab von:

  • Vorliegen eines gültigen Arbeitsvertrags mit einem rechtlich registrierten Unternehmen in Mali.
  • Besitz von Qualifikationen und Erfahrung, die für die Position relevant sind.
  • Nachweis durch den Arbeitgeber, dass die Stelle nicht von einem qualifizierten malischen Staatsbürger besetzt werden kann (Arbeitsmarktprüfung).
  • Erfüllung von Gesundheits- und Charakteranforderungen.

Erforderliche Dokumentation

Die für einen Antrag auf Arbeitserlaubnis erforderliche Dokumentation ist umfangreich und umfasst typischerweise:

  • Ausgefüllte Antragsformulare.
  • Gültiger Reisepass und Kopien relevanter Seiten.
  • Kopien des Langzeitvisums.
  • Kopien des Arbeitsvertrags, ordnungsgemäß unterschrieben von Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
  • Registrierungsdokumente des Arbeitgebers (z.B. Gewerbeberechtigung, Steuerregistrierung).
  • Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit des Arbeitgebers.
  • Bildungsnachweise und berufliche Qualifikationen des Mitarbeiters.
  • Lebenslauf (CV) des Mitarbeiters.
  • Medizinisches Attest.
  • Polizeiliches Führungszeugnis aus dem Heimatland und ggf. aus dem aktuellen Wohnsitzland.
  • Nachweis der Unterkunft in Mali.
  • Fotos des Antragstellers.
  • Nachweis der Arbeitsmarktprüfung, falls zutreffend (z.B. Nachweis der Stellenanzeige).

Alle Dokumente, die nicht auf Französisch sind, müssen möglicherweise von einem vereidigten Übersetzer übersetzt werden.

Antragsverfahren

Der Prozess für die Beantragung der Arbeitserlaubnis umfasst in der Regel folgende Schritte:

  1. Initiierung durch den Arbeitgeber: Der malische Arbeitgeber bereitet die Antragdatei vor und reicht sie bei den zuständigen Arbeitsbehörden ein (z.B. beim Ministerium für Arbeit).
  2. Arbeitsmarktprüfung: Die Behörden prüfen, ob eine qualifizierte malische Staatsbürger die Stelle besetzen könnte.
  3. Prüfung und Genehmigung: Der Antrag wird vom Ministerium für Arbeit und ggf. anderen relevanten Ministerien geprüft.
  4. Ausstellung: Nach Genehmigung wird die Arbeitserlaubnis an den Arbeitgeber ausgestellt.
  5. Aufenthaltserlaubnis: Nach Erhalt der Arbeitserlaubnis und Ankunft in Mali mit einem Langzeitvisum muss der ausländische Staatsangehörige eine Aufenthaltserlaubnis (Carte de Résident) bei der Directorate General of National Police (Direction Générale de la Police Nationale) beantragen. Die Arbeitserlaubnis ist eine Voraussetzung für die Aufenthaltserlaubnis.

Sponsoring-Anforderungen

Der malische Arbeitgeber fungiert als Sponsor für den Antrag auf Arbeitserlaubnis des ausländischen Arbeitnehmers. Dies umfasst:

  • Einreichung des Antrags im Namen des Mitarbeiters.
  • Bereitstellung der erforderlichen Unternehmensdokumente.
  • Verpflichtung, den ausländischen Staatsangehörigen gemäß den Vertragsbedingungen zu beschäftigen.
  • Ggf. Garantie der Repatriierungskosten des Mitarbeiters, falls notwendig.

Bearbeitungszeiten und Gebühren

Die Bearbeitungszeiten für Arbeitserlaubnisse und Aufenthaltserlaubnisse in Mali können erheblich variieren, abhängig vom Antragsvolumen, der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen und den involvierten Regierungsstellen. Schätzungen reichen von mehreren Wochen bis zu einigen Monaten.

Die Gebühren für Arbeitserlaubnisse und Aufenthaltserlaubnisse sind Änderungen unterworfen und hängen vom jeweiligen Permit-Typ und der Dauer ab. Antragsteller sollten mit Gebühren für Anträge, Bearbeitung und möglichen Kosten für Dokumentenübersetzungen und -beglaubigungen rechnen. Die genauen Gebühren sollten bei den zuständigen Behörden oder einem lokalen Experten zum Zeitpunkt der Antragstellung bestätigt werden.

Wege zur Daueraufenthaltsgenehmigung

Die Daueraufenthaltsgenehmigung in Mali wird in der Regel nach einer legalen Ansässigkeit des ausländischen Staatsangehörigen im Land für einen längeren Zeitraum gewährt, oft mehrere Jahre, meist auf erneuerbare Langzeit- und Aufenthaltserlaubnisse, die mit Beschäftigung oder anderen gültigen Gründen für den langfristigen Aufenthalt verbunden sind. Die genaue Dauer und die spezifischen Kriterien können variieren, aber die Nachweisführung eines kontinuierlichen legalen Aufenthalts, stabiler Beschäftigung und Integration in die malische Gesellschaft sind entscheidend. Das Antragsverfahren umfasst die Einreichung einer Akte bei den zuständigen Einwanderungsbehörden, wobei die Anspruchsvoraussetzungen anhand der Dauer und Art des Aufenthalts nachgewiesen werden.

Abhängigkeitsvisa-Optionen

Ausländische Arbeiter mit gültigen Arbeit- und Aufenthaltserlaubnissen in Mali können in der Regel ihre unmittelbaren Familienangehörigen dazu sponsoren, sich ihnen anzuschließen. Zu den unmittelbaren Familien gehören in der Regel Ehepartner und abhängige Kinder.

Antragsverfahren für Angehörige

Das Verfahren für Angehörige umfasst meist:

  • Der primäre Arbeitserlaubnisinhaber beantragt für Familienmitglieder Abhängigkeitsvisa/-aufenthaltserlaubnisse.
  • Nachweis der familiären Beziehung (z.B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunden).
  • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel zur Unterstützung der Angehörigen.
  • Nachweis einer angemessenen Unterkunft für die Familie in Mali.
  • Ggf. medizinische Untersuchungen und polizeiliche Führungszeugnisse.

Abhängigkeitsgenehmigungen sind in der Regel an die Gültigkeit der Hauptarbeitserlaubnis gekoppelt. Angehörige benötigen möglicherweise eine eigene Arbeitserlaubnis, wenn sie eine Beschäftigung aufnehmen möchten.

Visa-Konformitätsverpflichtungen

Sowohl Arbeitgeber als auch ausländische Arbeitnehmer haben in Mali bedeutende Konformitätsverpflichtungen. Die Einhaltung ist entscheidend, um Strafen, einschließlich Bußgeldern, Abschiebung oder Betriebsstörungen, zu vermeiden.

Verpflichtungen des Arbeitgebers

  • Sponsoring-Verantwortung: Der Arbeitgeber ist verantwortlich für die Initiierung und Unterstützung des Antrags auf Arbeitserlaubnis.
  • Rechtmäßige Beschäftigung: Sicherstellen, dass der ausländische Staatsangehörige nur in der im Arbeitserlaubnis angegebenen Position und unter den Bedingungen arbeitet.
  • Aufzeichnung: Führen genauer Aufzeichnungen über den Einwanderungsstatus, die Arbeitserlaubnis und die Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis des ausländischen Mitarbeiters.
  • Benachrichtigung: Die zuständigen Behörden über Änderungen im Status des Mitarbeiters informieren, z.B. bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder Adressänderungen.
  • Einhaltung der Arbeitsgesetze: Sicherstellen, dass der ausländische Mitarbeiter gemäß den malischen Arbeitsgesetzen beschäftigt wird, inklusive Gehalt, Arbeitszeiten und Sozialversicherungsbeiträge.
  • Repatriierung: In einigen Fällen trägt der Arbeitgeber die Kosten für die Rückführung des Mitarbeiters bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder Ablauf der Genehmigungen.

Verpflichtungen des Mitarbeiters

  • Einhaltung der Bedingungen der Genehmigung: Der Mitarbeiter darf nur die Arbeit ausüben, die durch seine Arbeitserlaubnis genehmigt ist, und muss legal im Land wohnen.
  • Aufrechterhaltung des gültigen Status: Sicherstellen, dass Visum, Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis gültig bleiben und rechtzeitig verlängert werden.
  • Ausweis mitführen: Immer einen gültigen Ausweis, einschließlich der Aufenthaltserlaubnis, bei sich tragen.
  • Änderungen melden: Behörden über Änderungen in den persönlichen Umständen informieren, z.B. Adresse.
  • Gesetzeskonformität: Alle malischen Gesetze und Vorschriften einhalten.

Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen kann schwerwiegende Folgen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben. Offene Kommunikation und sorgfältige Dokumentation sind essenziell für eine erfolgreiche Verwaltung ausländischer Arbeiter in Mali.

Martijn
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